Der Bundestag, die „Desinformation“ und die „Kriegstüchtigkeit“
Beitrag von Dagmar Henn
Manchmal sind es die größeren Zusammenhänge, die plötzlich aus ernsten Dingen komische machen. Wie bei folgenden Sätzen: „Unter Desinformation versteht der Verfasser die gezielte Verbreitung falscher oder irreführender Informationen, um Wahrnehmungen, Einstellungen oder Entscheidungen zu beeinflussen. Sie liegt vor, wenn Inhalte objektiv unzutreffend sind, der Urheber dies weiß und sie mit Beeinflussungsabsicht einsetzt – auch durch das bewusste Verschweigen wesentlicher Informationen.“ Nein, diese Sätze stammen nicht aus einem aktuellen Artikel zum BBC-Skandal um eine manipulierte Rede Donald Trumps aus dem Jahr 2020, […]. Nein, es ist eine Begriffsdefinition aus einer Stellungnahme des Sachverständigen Ferdinand Gehringer von der Konrad-Adenauer-Stiftung im Menschenrechtsausschuss des Bundestages zu „Gefahren durch Desinformation“, und gemeint ist, wen wundert es, natürlich vor allem Russland.
