Verfassungsschutz: „Delegitimierung“ gestrichen, aber keine Einsicht
Beitrag von Dagmar Henn
Als plötzlich – nach Jahrzehnten übrigens – eine neue Kategorie in den Verfassungsschutzberichten auftauchte, mit der Überschrift „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“, war das mehr als seltsam. Man könnte daher hoffen, dass ihr Verschwinden eine Rückkehr zur Normalität andeutet. Aber dieser Eindruck täuscht wieder einmal. Der Begriff irritierte, weil jede historische Erfahrung nahelegt, dass sich ein Staat nur selbst delegitimieren kann. Es ist immer sein eigenes Handeln, das die Kooperationsbereitschaft der Bürger steigert oder senkt; selbst hinter Farbrevolutionen verbirgt sich stets auch ein realer Konflikt. Weitere Verbreitung hatte dieser Begriff der Delegitimierung einzig als Handlungsanweisung für die Westbehörden gegenüber den DDR-Einrichtungen nach der Annektion, der politischen Debatte war er eigentlich fremd.
