Die AfD im Fokus des Verfassungsschutzes
Beitrag von Wolfgang Bittner
Völlig überraschend kam den Koalitionspartnern aus CDU/CSU und SPD der ehemalige Gesundheitsminister Jens Spahn, Mitglied des CDU-Präsidiums, in die Quere. Obwohl ein Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU gegenüber der AfD gilt, hat er am 11. April in einem Interview mit der Bild-Zeitung gefordert, mit der AfD im Parlament so umzugehen, „wie mit jeder anderen Oppositionspartei“. Es könnte ein – inzwischen wohl vergeblicher – Test gewesen sein, die „Brandmauer“ gegen die AfD aufzugeben. Wie immer man zur AfD steht: Spahns Vorschlag war vernünftig und entspricht Recht und Gesetz. Zum einen ist die AfD die zweitgrößte Partei im Deutschen Bundestag. […] Zum anderen ist sie eine zugelassene Partei, die wie jede andere Partei agieren darf, solange sie nicht verboten wird.