Vor zwei Büchern darf nicht gewarnt werden – aber eine Schwalbe macht noch keinen Sommer
Beitrag von Dagmar Henn
Na, wenigstens etwas – das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass die Münsteraner Stadtbücherei Bücher nicht mehr mit Warnhinweisen versehen darf. Die Stadtbücherei, die sich selbst mit „wir sind eine der besten Bibliotheken in Deutschland“ anpreist, hatte unter anderem ein Buch des ehemaligen Schweizer Nachrichtendienstlers Jacques Baud über die Hintergründe des Ukraine-Kriegs mit einem Warnhinweis versehen: „Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt. Dieses Exemplar wird aufgrund der Zensur-, Meinungs- und Informationsfreiheit zur Verfügung gestellt.“. Ein weiteres Buch, das auf diese Weise verziert wurde, war „2024 – Das andere Jahrbuch: verheimlicht, vertuscht, vergessen“ von Gerhard Wisnewski.