Grundgesetz

AktuellesDemokratie – Medien – Aufklärung

Vor zwei Büchern darf nicht gewarnt werden – aber eine Schwalbe macht noch keinen Sommer

Beitrag von Dagmar Henn
Na, wenigstens etwas – das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass die Münsteraner Stadtbücherei Bücher nicht mehr mit Warnhinweisen versehen darf. Die Stadtbücherei, die sich selbst mit „wir sind eine der besten Bibliotheken in Deutschland“ anpreist, hatte unter anderem ein Buch des ehemaligen Schweizer Nachrichtendienstlers Jacques Baud über die Hintergründe des Ukraine-Kriegs mit einem Warnhinweis versehen: „Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt. Dieses Exemplar wird aufgrund der Zensur-, Meinungs- und Informationsfreiheit zur Verfügung gestellt.“. Ein weiteres Buch, das auf diese Weise verziert wurde, war „2024 – Das andere Jahrbuch: verheimlicht, vertuscht, vergessen“ von Gerhard Wisnewski.

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Compact-Verbot aufgehoben – Urteil pro Pressefreiheit mit Beigeschmack

Kommentar von Tilo Gräser.
Fast ein Jahr, nachdem die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) am 16. Juli 2024 das Magazin Compact, dessen Verlag und eine dazu gehörige Filmfirma verbieten ließ, hat nun das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig das Verbot endgültig aufgehoben. Damit war die Klage des Verlages Compact-Magazin GmbH und der dazugehörigen Conspect Film GmbH gegen Faesers Schritt gegen den „Verein“ erfolgreich, die schon im August letzten Jahres zur vorläufigen Aussetzung des Verbotes führte. Nun hatte das Bundesverwaltungsgericht im sogenannten Hauptsacheverfahren gegen das Bundesinnenministerium (BMI) entschieden. Das ist zumindest ein gutes Lebenszeichen des bundesdeutschen Rechtsstaates, der seit der politisch verursachten Corona-Krise einen eher leblosen oder scheintoten Eindruck macht.

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Freidenker-Verband zu Merz-Aussage „Drecksarbeit“: Direkter Bezug zur Nazi-Sprache

Video-Kurzinterviews von RT DE mit Sebastian Bahlo und Marion Schneider
Bundeskanzler Friedrich Merz hat die jüngsten Angriffe Israels auf iranische Atomanlagen sowie die US-Intervention ausdrücklich verteidigt. Es gebe „keinen Grund“, das Vorgehen zu kritisieren, sagte Merz. Bereits zuvor hatte er erklärt, Israel mache „die Drecksarbeit für uns alle“ – eine Formulierung, die für scharfe Kritik sorgte.
Der Deutsche Freidenkerverband und weitere Stimmen warfen Merz vor, mit seinen Äußerungen nicht nur diplomatische Grundprinzipien zu missachten, sondern auch menschenverachtende Sprache zu verwenden.
Autorin Marion Schneider sprach von einem Verstoß gegen Artikel 1 des Grundgesetzes und bezeichnete Merz als „unwürdig, Kanzler zu sein“. Auch der Einfluss externer Interessen auf die deutsche Außenpolitik wurde thematisiert.

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Strafanzeige gegen Bundeskanzler Friedrich Merz

Wortlaut der Strafanzeige von Dieter Hallervorden und anderen gegen Bundeskanzler Friedrich Merz
Hiermit erstatten wir Unterzeichnenden Strafanzeige gegen den deutschen Bundeskanzler Friedrich Merz. Dieser hat u.a. gegen das deutsche Grundgesetz verstoßen – insbesondere gegen Art. 9, 25 und 26. Herr Merz, der vor seiner Tätigkeit als Bundeskanzler Aufsichtsratsvorsitzender des weltgrößten Rüstungsinvestors BlackRock gewesen war, hat am 17. Juni 2025 am Rande des G-7-Gipfels in Kanada den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Israels auf den Iran mit den Worten „beschönigt“: „Das ist die Drecksarbeit, die Israel für uns alle macht.“ Auch wenn der Ort seiner Aussage im Ausland liegt, was strafrechtlich keine unmittelbare Wirkung hätte, ist sie vor allem auf die Wirkung in Deutschland ausgelegt. …

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Der falsche und der wahre Verfassungsschutz

Zwei „Verfassungsschutzberichte“: ein staatlicher und ein am Grundgesetz orientierter
Kommentar von Tilo Gräser
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig prüft seit Dienstag in der Hauptverhandlung, ob das im Juli 2024 vom Bundesinnenministerium erlassene Verbot des Magazins Compact rechtmäßig war. Im Eilverfahren hatten die Richter damals das Verbot vorläufig ausgesetzt, so dass das Magazin vorerst weiter erscheinen kann. Nun steht die endgültige Entscheidung im sogenannten Hauptsacheverfahren an, mit der in dieser Woche gerechnet wird. Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte Compact als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ bezeichnet. Sie ließ die Compact-Magazin GmbH und die Conspect Film GmbH als deren Teilorganisation nach dem Vereinsrecht verbieten.

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Sanktionen gegen Deutsche: Die Wiedererfindung der Reichsacht

Beitrag von Dagmar Henn
Je länger man über die Aufnahme von Alina Lipp und Thomas Röper auf die EU-Sanktionsliste nachdenkt, desto gravierender wird der damit vollzogene Rechtsbruch. Man muss sich die konkreten Folgen in Deutschland vorstellen, um die wahre Bedeutung zu erfassen. Deutschland macht sich also wieder mal zum Vorreiter. Das ist das Erste, was man festhalten muss im Zusammenhang mit den ersten gegen EU-Bürger verhängten Sanktionen. Denn niemand wird glauben, dass der Antrieb, zwei deutsche Journalisten auf die Sanktionsliste zu setzen, aus Portugal oder Griechenland kam. Nein, da war schon das deutsche Außenministerium der Motor, mit Sicherheit noch unter Annalena Baerbock ausgekocht, aber eben letztlich beschlossen unter der Ägide des neuen Außenministers Johann Wadephul.

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Die AfD im Fokus des Verfassungsschutzes

Beitrag von Wolfgang Bittner
Völlig überraschend kam den Koalitionspartnern aus CDU/CSU und SPD der ehemalige Gesundheitsminister Jens Spahn, Mitglied des CDU-Präsidiums, in die Quere. Obwohl ein Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU gegenüber der AfD gilt, hat er am 11. April in einem Interview mit der Bild-Zeitung gefordert, mit der AfD im Parlament so umzugehen, „wie mit jeder anderen Oppositionspartei“. Es könnte ein – inzwischen wohl vergeblicher – Test gewesen sein, die „Brandmauer“ gegen die AfD aufzugeben. Wie immer man zur AfD steht: Spahns Vorschlag war vernünftig und entspricht Recht und Gesetz. Zum einen ist die AfD die zweitgrößte Partei im Deutschen Bundestag. […] Zum anderen ist sie eine zugelassene Partei, die wie jede andere Partei agieren darf, solange sie nicht verboten wird.

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Eine Beerdigung ganz ohne Klasse – Die Debatte zur Billionenschuld im Bundestag

Beitrag von Dagmar Henn
Es muss ein seltsamer deutscher Drang sein, historische Daten so oft zu überlagern, bis sie ihre ursprüngliche Bedeutung völlig verloren haben. So ging das mit dem 9. November, eigentlich der Tag der Novemberrevolution des Jahres 1918, auf den ‒ gewiss nicht aus Versehen ‒ die Nazis ihr großes Pogrom 1938 legten, und der dann, mit der Farbrevolution in der DDR am gleichen Datum endgültig jeden ermutigenden Beigeschmack verlor. Genau so geschah es jetzt auch mit dem 18. März (und es ist symptomatisch, dass das ursprüngliche Datum im Bundestag nicht mehr erwähnt wurde): Der 18. März 1848 war der Tag, an dem die verfassungsgebende Nationalversammlung in der Paulskirche zusammentrat, ein Parlament, das das Ergebnis einer wirklichen Revolution war.

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Außer Rand und Band: Krieg – Ein ganz besonderer Duft liegt in der Luft

Kommentar von Evelyn Hecht-Galinski
Was ist von einem kommenden Kanzler Merz und einer Regierung zu erwarten, die sich nicht scheut, für Kriegsbereitschaft und zügellose Aufrüstung das Grundgesetz zu ändern? Natürlich mit der tatkräftigen Hilfe einer grünen, inzwischen kriegswütigen Partei und einer SPD unter Klingbeil, dessen Aussage „Putin-Versteher haben in der SPD nichts mehr zu sagen“ viel aussagt über die Trennung von Willy Brandt und seiner Ost-Politik. Ja, ich meine, mehr „Putin-Versteher“ wären mehr als hilfreich in dieser mehr als kriegswütigen Phase der Aufrüstung. Warum kommt keine Initiative von der deutschen Politik, sich mit Russland an einen Tisch zu setzen und das Feld nicht einem mehr als unberechenbaren Trump zu überlassen?

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Schulden, um in den Krieg zu ziehen – Der Wählerbetrug des Friedrich M.

Beitrag von Gert Ewen Ungar
Die künftige Bundesregierung plant, mit Unterstützung von Teilen der alten Bundesregierung das Grundgesetz zu ändern, um Schulden in großem Umfang aufzunehmen. Dazu ist ganz viel anzumerken, nur eines nicht: „Generationengerechtigkeit“. Die Schuldenaufnahme geht nicht auf Kosten späterer Generationen. Dieses Argument, das auch Merz im Wahlkampf noch benutzt hat, ist dumm. Schulden stehen immer Vermögen gegenüber, unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten wird immer die Summe null vererbt. Die Frage nach der Gerechtigkeit ergibt sich vielmehr daraus, wie dieses Nullsummenspiel innerhalb der Gesellschaft verteilt ist. Wer trägt die Last und wer erzielt Gewinn?

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Frieden - Antifaschismus - SolidaritätZentrale Veranstaltungen

Aufstehn für Frieden – Kundgebung am 28.12.2024 in Wiesbaden

Ein breites Bündnis von Bürgerinitiativen ruft zusammen mit der Bürgerzeitung KLARTEXT Rhein-Main auf zu einer Kundgebung „Aufstehn für den Frieden“
am 28.12.2024 ab 14:30 Uhr an der Clay-Kaserne Wiesbaden-Erbenheim. Sternfahrten ab ca. 11:00 Uhr von mehreren Städten im Umkreis.
Aus dem Aufruf: Unsere sieben Forderungen auf dem Weg zum Frieden: Konsequente Friedenspolitik Deutschlands – verhandeln statt eskalieren / Einhaltung des Friedensgebots des Grundgesetzes und des 2+4-Vertrages – statt Kriegsvorbereitungen und Kriegsrhetorik / Schluss mit dem Schüren von Feindbildern zwischen den Völkern / Freundschaft Deutschlands mit USA und Russland / Schluss mit Waffenlieferungen – keine Taurus-Raketen für die Ukraine / Keine Stationierung von Atom-, Angriffs-, Langstrecken-Hyperschallraketen in Deutschland / Die NATO schützt uns nicht mehr – daher Austritt aus der NATO als eskalierende, statt friedensstiftende Verteidigungs-Organisation.

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