Bundesverfassungsgericht

AktuellesDemokratie – Medien – Aufklärung

1994: Karlsruhe und Force XXI (TRADOC 525-5)

Recht und Strategie ebnen den Weg zu globalen Militäreinsätzen
Beitrag von Wolfgang Effenberger
Das aktuell gültige deutsche Grundgesetz enthält kein allgemeines Verbot von Auslandseinsätzen, setzt dafür aber enge verfassungsrechtliche Grenzen. Die maßgeblichen Bestimmungen sind vor allem Artikel 24, 26, 87a und 115a GG sowie die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Das Grundgesetz von 1949 enthielt Art. 24 bereits, aber die konkrete Friedens‑ und Kollektive‑Sicherheitsformel in Absatz 2 wurde mit dem „Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“ im Rahmen der Aufnahme in die NATO eingeführt, das am 19.03.1956 beschlossen wurde. Schon ein knappes Jahr vorher, am 6.05.1955 wurde mit der Hinterlegung der Beitrittsurkunde in Washington die Aufnahme der Bundesrepublik zur NATO völkerrechtlich wirksam – Deutschland wurde damit offiziell 15. Mitglied des Bündnisses. Mit Art. 24 Abs. 2 GG werden die heutigen Auslandseinsätze begründet.

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AktuellesDemokratie – Medien – AufklärungKultur & Kunst

Kunstfreiheit für Uwe Steimle!

Im Zweifelsfall für den Angeklagten!
Gegen den Kabarettisten Uwe Steimle soll ernsthaft wegen „Aufruf zu einer Straftat“ ermittelt werden (siehe: dpa, Die Welt 15.7.26). Ihm wird mit existenziellen Strafen gedroht. In dieser Zeit der Cancel-Culture, die von oben unser Land auseinander reißt, wollen wir hingegen im Sinne der Demokratie jeglicher Form behördlicher Einschüchterung widerstehen: Wehret den Anfängen! Uwe Steimle ist Satiriker (weder Propagandist für eine Partei, für eine Zensurbehörde noch für eine regelmäßige Mainstream-Sendung). Für ihn gilt die „Freiheit der Kunst“ (Artikel 5; Abs. 3 GG) sowie: „Eine Zensur findet nicht statt.“ (Art. 5, Abs.1, Satz 3). Wir sehen es wie das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 11.12.2025 – 1 BvR 986/25): Ist die mehrdeutige Interpretation einer Aussage möglich, gilt immer diejenige, die vom Grundgesetz gedeckt ist: Im Zweifelsfall für den Angeklagten!

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Demokratie – Medien – Aufklärung

Vor zwei Büchern darf nicht gewarnt werden – aber eine Schwalbe macht noch keinen Sommer

Beitrag von Dagmar Henn
Na, wenigstens etwas – das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass die Münsteraner Stadtbücherei Bücher nicht mehr mit Warnhinweisen versehen darf. Die Stadtbücherei, die sich selbst mit „wir sind eine der besten Bibliotheken in Deutschland“ anpreist, hatte unter anderem ein Buch des ehemaligen Schweizer Nachrichtendienstlers Jacques Baud über die Hintergründe des Ukraine-Kriegs mit einem Warnhinweis versehen: „Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt. Dieses Exemplar wird aufgrund der Zensur-, Meinungs- und Informationsfreiheit zur Verfügung gestellt.“. Ein weiteres Buch, das auf diese Weise verziert wurde, war „2024 – Das andere Jahrbuch: verheimlicht, vertuscht, vergessen“ von Gerhard Wisnewski.

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Demokratie – Medien – Aufklärung

Die AfD im Fokus des Verfassungsschutzes

Beitrag von Wolfgang Bittner
Völlig überraschend kam den Koalitionspartnern aus CDU/CSU und SPD der ehemalige Gesundheitsminister Jens Spahn, Mitglied des CDU-Präsidiums, in die Quere. Obwohl ein Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU gegenüber der AfD gilt, hat er am 11. April in einem Interview mit der Bild-Zeitung gefordert, mit der AfD im Parlament so umzugehen, „wie mit jeder anderen Oppositionspartei“. Es könnte ein – inzwischen wohl vergeblicher – Test gewesen sein, die „Brandmauer“ gegen die AfD aufzugeben. Wie immer man zur AfD steht: Spahns Vorschlag war vernünftig und entspricht Recht und Gesetz. Zum einen ist die AfD die zweitgrößte Partei im Deutschen Bundestag. […] Zum anderen ist sie eine zugelassene Partei, die wie jede andere Partei agieren darf, solange sie nicht verboten wird.

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Demokratie – Medien – Aufklärung

Faeser und die Meinungsfreiheit: q.e.d.

Beitrag von Dagmar Henn
Es klingt wie ein Abschiedsgeschenk einer Ministerin, die man möglichst bald nur noch als düstere Erinnerung in Geschichtsbüchern erwähnt zu finden wünscht: das Urteil, mit dem das Amtsgericht Bamberg ein Meme zur Innenministerin Nancy Faeser bedachte. Dabei belegt der Sachverhalt selbst, dass die studierte Juristin Faeser unter einer manifesten Logikschwäche leidet – der Inhalt des inkriminierten Bildes wird schließlich durch das Handeln Faesers eigentlich von der Satire zur Tatsachenfeststellung erhoben. Mit anderen Worten, wäre die Presse nicht in dem erbärmlichen Zustand, in dem sie sich in Deutschland leider derzeit befindet, Faeser könnte sich vor dem Spott, der auf sie niederginge, nur noch im Keller verstecken.

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Demokratie – Medien – Aufklärung

Noch gibt es Richter in Deutschland

Beitrag von Friedhelm Klinkhammer und Volker Bräutigam
Mit üblen Tricks haben Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble und Bundeswahlleiter Georg Thiel versucht, die Deutsche Kommunistische Partei, DKP, von der Bundestagswahl im September auszuschließen und sie als Partei zu exekutieren. Erst das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stoppte das Intrigenspiel. ARD-aktuell befand erwartungsgemäß, an der Affäre sei nichts Besonderes. In ihren Fernsehnachrichten brachte sie kein Wort darüber. In ihrer Internet-Nische tagesschau.de bot die Redaktion neben den Kurzmeldungen „DKP wird nicht zur Bundestagswahl zugelassen“ und, zwei Wochen später, „DKP darf doch bei der Bundestagswahl antreten“ nur jeweils eine kurze Zusatznachricht.

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Arbeit & Soziales

Wohnen ist Menschenrecht

Zwei Beiträge von Werner Rügemer
Die Zahl der Sozialwohnungen geht seit zwei Jahrzehnten zurück. Und ein großer Teil des öffentlichen Wohnungsbestands wurde privatisiert, also meist zu Niedrigstpreisen an private Konzerne verkauft. … Deshalb steigen nicht nur die Mieten, vor allem in den Ballungsgebieten, sondern auch die Nebenkosten. Da sollte der Mietendeckel des Berliner Senats ein Gegenmittel sein. Aber das Bundesverfassungsgericht hat am 25. März 2021 den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt. Wie die Explosion der Mieten gedämmt werden soll, bleibt somit ungewiss.

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Arbeit & SozialesWeltanschauung & Philosophie

Säkulare Verständigung zur Suizidhilfe

Wortmeldung des Koordinierungsrates Säkularer Organisationen (KORSO)
Nachdem das Bundesverfassungsgericht das umstrittene Gesetz §217 StGB im Februar 2020 gekippt hatte, kamen am vergangenen Freitag auf Einladung des KORSO 15 Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Organisationen aus dem säkularen Spektrum per Videokonferenz zu einem Expertengespräch zusammen … um über säkulare Positionen zur Suizidhilfe zu beraten. …
Die anwesenden Vertreterinnen und Vertreter der KORSO-Mitgliedsorganisationen verständigten sich auf sechs gemeinsame Positionen, die der KORSO als Koordinierungsrat in der öffentlichen Debatte stark machen will:

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Arbeit & SozialesWeltanschauung & Philosophie

Für ein selbstbestimmtes und würdiges Sterben

Ärzte und Vereine dürfen sterbewilligen Menschen wieder straffrei Beihilfe zur Selbsttötung leisten. Das hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe am 26. Februar 2020 entschieden.
Mit diesem Urteil nimmt die pro & contra-Debatte wieder Fahrt auf. Der Deutsche Freidenker-Verband hatte sich vor geraumer Zeit entschieden, keine verbindliche Position zur aktiven Sterbehilfe zu beziehen. Die entsprechende Argumentation dazu hatten wir in unserer Zeitschrift FREIDENKER in der „Spezial-Ausgabe“ 2-2003 veröffentlicht. Diese Argumentation war bisher auf unserer Webseite nicht enthalten, weshalb wir sie aus aktuellem Anlass hiermit zugänglich machen.

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