KPD-Verbot

Demokratie – Medien – Aufklärung

Die AfD im Fokus des Verfassungsschutzes

Beitrag von Wolfgang Bittner
Völlig überraschend kam den Koalitionspartnern aus CDU/CSU und SPD der ehemalige Gesundheitsminister Jens Spahn, Mitglied des CDU-Präsidiums, in die Quere. Obwohl ein Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU gegenüber der AfD gilt, hat er am 11. April in einem Interview mit der Bild-Zeitung gefordert, mit der AfD im Parlament so umzugehen, „wie mit jeder anderen Oppositionspartei“. Es könnte ein – inzwischen wohl vergeblicher – Test gewesen sein, die „Brandmauer“ gegen die AfD aufzugeben. Wie immer man zur AfD steht: Spahns Vorschlag war vernünftig und entspricht Recht und Gesetz. Zum einen ist die AfD die zweitgrößte Partei im Deutschen Bundestag. […] Zum anderen ist sie eine zugelassene Partei, die wie jede andere Partei agieren darf, solange sie nicht verboten wird.

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Demokratie – Medien – AufklärungGeschichte

Die Kontinuität der Verfolgung Andersdenkender in Deutschland

Beitrag von Wolfgang Bittner
Allgemein bekannt ist, dass in der Vergangenheit Kritiker der Obrigkeit und auch Menschen, die andere als die gängigen oder verordneten Vorstellungen von gesellschaftlichem Leben hatten, verfolgt wurden. In Rom wurden Christen verbrannt, im europäischen Mittelalter Hexen, bis vor kurzen gab es in manchen Landesteilen Deutschlands noch Aufregung, wenn eine Katholikin einen Protestanten heiratete. Auch die Verfolgungen in der Nazi-Diktatur bleiben unvergessen. Weniger bekannt ist mittlerweile, dass nach 1945 eine regelrechte Kommunistenjagd stattfand. 1951 hatte die Bundesregierung einen Antrag auf Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) gestellt, dem das Bundesverfassungsgericht am 17. August 1956 durch ein Urteil stattgab. Die Folgen des Verbots für die linke Bewegung in der sich neu formierenden Gesellschaft der BRD waren gravierend.

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