Fast-Abschaffung der Pressefreiheit – Röper und Lipp klagen gegen EU-Sanktionen
Beitrag von Felicitas Rabe
Die Journalisten Alina Lipp und Thomas Röper wurden im Mai dieses Jahres als erste europäische Bürger im 17. EU-Sanktionspaket gegen die Russische Föderation namentlich in der Liste sanktionierter Personen aufgenommen. […] Seitens der EU wird Röper und Lipp vorgeworfen, sie würden einen russischen Angriffskrieg unterstützen. Als Folge der Sanktionen dürfen die beiden in Russland lebenden Journalisten nicht mehr in EU-Länder einreisen, ihre Vermögen in der EU wurden eingefroren und für ihre journalistische Arbeit darf unter Androhung von Strafe von EU-Bürgern nicht mehr gespendet werden. Dagegen klagen Röper und Lipp nun vor dem europäischen Gericht mittels einer sogenannten Nichtigkeitsklage. Die Rechtsanwältin Dr. Verena Wester vertritt die Rechte der beiden Sanktionierten mit Unterstützung und Begleitung der Anwälte für Aufklärung (AFA). In der Sendung „Tacheles Spezial“ veröffentlichte das TV Magazin Nuoflix am vergangenen Freitag ein Interview mit Dr. Verena Wester und dem Vorstandsmitglied der Anwälte für Aufklärung, Dr. Christian Knoche, über die rechtlichen Grundlagen der Sanktionen und der Nichtigkeitsklage.