Gerichtsurteil

AktuellesDemokratie – Medien – Aufklärung

Der Kunst-„Fall“ Rudolph Bauer

Ein Beispiel politischer Justiz in „unserer Demokratie“.
Beitrag von Paulo H. Bruder
Das NS-Regime benötigte die Gestapo und ein Reichspropaganda-Ministerium. „Unsere Demokratie“ kann sich auf die Mainstream-Medien, die Meldestellen sowie den kriminalpolizeilichen Top-down-Mechanismus und die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft verlassen. […] Das NS-Regime brandmarkte die nicht genehme Kunst als nicht-völkisch und organisierte die Ausstellung „Entartete Kunst“. „Unsere Demokratie“ lässt Kunstschaffende durch Polizeikommandos überfallen, klagt sie an, verfolgt sie und bestraft sie strafrichterlich. Die Galerien und Großverlage scheuen die mutige Präsentation kritischer Künstler und ihrer Werke. Die folgende Chronologie ist exemplarisch für die Art und Weise, wie in „unserer Demokratie“ mit antitotalitären und antimilitaristischen Künstlern und ihren Werken verfahren wird.

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Gericht entscheidet gegen würdevolles Gedenken an sowjetische Befreier

Klage der DKP Berlin abgewiesen
Beitrag von Hans Bauer
Klassenjustiz in politischen Verfahren kommt hierzulande nicht immer mit martialischen Äußerlichkeiten daher. Die Dauer der Verfahren und letztlich das Urteil „Im Namen des Volkes“ (wer ist das Volk?) offenbaren den wahren Charakter, der zumeist auch mit der herrschenden Politik übereinstimmt. Selbst wenn der äußere Anschein eine Unparteilichkeit des Gerichts vorspielt. So auch im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin, in dem Stefan Natke, ehemaliger Vorsitzender des LV Berlin der DKP, gegen die Allgemeinverfügung des Landes Berlin, vertreten durch die Polizei, zur „Beschränkung des Gemeingebrauchs von öffentlichen Flächen und der Versammlungsfreiheit“ im Jahre 2023 geklagt hatte. Dabei ging es um das Gedenken vom 8. zum 9. Mai an den sowjetischen Ehrenmalen in Treptow-Köpenick, Mitte und Pankow.

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Jüdische Stimme kippt Einstufung als „extremistisch“ durch Verfassungsschutz

Zusammenstellung von zwei Beiträgen der Jüdischen Stimme vom April 2026
Am Morgen des 27 April 2026 standen sich Vertreter*innen der Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost e.V. und des Bundesministeriums des Innern am Verwaltungsgericht in der Kirchstraße in Berlin gegenüber um über die Rechtmäßigkeit der Nennung der Jüdischen Stimme im Verfassungsschutzbericht 2024 als gesichert extremistische Organisation zu verhandeln. Die mündliche Verhandlung fand im Rahmen eines Eilverfahrens seitens der Jüdischen Stimme gegen das Bundesministerium statt. Nach einer sechsstündigen Verhandlung urteilte die Kammer, dass der Verein Jüdische Stimme e.V. im Verfassungsschutzbericht für 2024 nicht als gesichert extremistisch genannt werden darf.

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AktuellesDemokratie – Medien – Aufklärung

Trump, Netanjahu und Weltuntergangssekten

Beitrag Von Dagmar Henn
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin, das den Verfassungsschutz zwingt, die Bewertung der „Jüdischen Stimme für einen gerechten Frieden“ als „gesichert extremistisch“ zurückzuziehen, ist ein kleines Licht am Ende des Tunnels. Und es ist wichtiger, als dem Gericht vermutlich bewusst ist. Das wird noch lange nicht für ein Ende der irrwitzigen Verfolgung antizionistischer Proteste in Deutschland sorgen. Am selben Tag begann schließlich der Prozess gegen die Ulm5 in Stuttgart-Stammheim, ein Verfahren, das wirkt, als hätte jemand ein Reenactment der RAF-Prozesse bestellt, aber getreu des Marx’schen Diktums: Wenn sich die Geschichte wiederhole, dann nur, indem das, was zuerst Tragödie war, zur Farce würde.

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Im Sanktionsrausch – Notizen zu Brüssels vormodernem Strafregime

Beitrag von Hannes Hofbauer
Mehr als 2.700 Menschen und Organisationen hat die Europäische Union seit März 2014 auf sogenannte Sanktionslisten gesetzt. Damit wurde ihnen der Zugriff auf ihr Vermögen entzogen, Konten gesperrt und die Annahme einer bezahlten Arbeit verboten. Wenn sie aus Drittstaaten – meist aus Russland oder der Ukraine, vermehrt auch aus afrikanischen Ländern – kommen, ist ihnen die Einreise in die EU verwehrt; wenn sie in der EU leben, sind sie an ihrem Aufenthaltsort blockiert. Ihnen zu helfen, ist strafbar. Sie alle haben keine gerichtliche Vorladung erhalten, es wurde keine Anklage erhoben, es gab keine Verteidigung und keinen Schuldspruch. Ein einfacher, außergerichtlicher Verordnungsweg macht sie völlig rechtlos. Mit der Sanktionskeule hat sich Brüssel ein Werkzeug geschaffen, das Willkür über Rechtsstaat und Gewaltenteilung stellt.

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Demokratie – Medien – Aufklärung

Rettet den Rechtsstaat – zumindest seine Überreste!

Zur Verurteilung des Bildkünstlers Rudolph Bauer vor dem Amtsgericht Bremen
Pressemeldung des Bundesverbandes Arbeiterfotografie und der NRhZ
Der Politikwissenschaftler und Künstler Rudolph Bauer, Mitglied des Bundesverbands Arbeiterfotografie und häufiger Autor in der Neuen Rheinischen Zeitung, wurde vom Amtsgericht Bremen wegen der Veröffentlichung von Bildcollagen mit Kritik an Corona-Manöver und Kriegstreiberei verurteilt. […] „Demokratinnen, Kriegsgegnerinnen, Freundinnen, Demokraten, Kriegsgegner, Freunde, seit dem heutigen Tag wissen wir (wieder einmal), dass die politische Justiz auf der Ebene der Amtsgerichte – auch in der Freien Hansestadt – nicht den Bürger vor dem Staat schützt, sondern den Staat vor den Bürgern.“ So kommentiert es der Betroffene Rudolph Bauer selbst. Die Redaktion der Neuen Rheinischen Zeitung wie auch der Bundesverband Arbeiterfotografie protestieren gegen das politisch motivierte Urteil.

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Erst das Urteil, dann die Geschworenen

Weshalb der Fall Joachim Paul (AfD) an Lewis Carroll „Alice im Wunderland“ erinnert
Ein Meinungsbeitrag von Sabiene Jahn
„Erst das Urtheil, der Ausspruch der Geschwornen nachher.“ – so lässt Lewis Carroll im zwölften Kapitel von Alice’s Abenteuer im Wunderland die Königin sprechen. Ein Verfahren wird zur Farce: Beweise werden hingebogen, Regeln im Moment erfunden, und am Ende steht das Urteil bereits fest, bevor irgendwer prüfen durfte. Wer die Entscheidung des Wahlausschusses Ludwigshafen samt nachfolgendem Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Neustadt liest, reibt sich unwillkürlich die Augen: Haben wir – politisch motiviert – zuerst das Urteil – Verbot der Kandidatur – und dann irgendwann später das Verfahren – Wahlprüfung – bekommen?

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Protestcamp des Bündnisses „Rheinmetall Entwaffnen“ wird gerichtlich verboten

Beitrag von Felicitas Rabe
Dieses Jahr wurde das Protestcamp „Rheinmetall Entwaffnen“ vom 26. bis zum 31. August in Köln angemeldet. Wie die Aktivisten der gleichnamigen Initiative in der vergangenen Woche auf ihrer Webseite mitteilten, wurde das mehrtägige Camp im Kölner Grüngürtel von der Kölner Polizei verboten. Die Verbotsverfügung sei mit absurdesten Konstruktionen und Anschuldigungen begründet worden, berichtete das bundesweit bekannte Bündnis, das in den vergangenen Jahren bereits Camps in Kassel und Kiel organisiert hatte. Wie „Rheinmetall Entwaffnen“ erklärte, attestierte die Kölner Polizei den Campteilnehmern „Unfriedlichkeit“ und „Gewaltbereitschaft“. Zudem sehe die Polizeibehörde die im Aufruf genutzte Parole „Krieg dem Krieg“ als Ankündigung, der von der Regierung forcierten Aufrüstung mit „kriegerischen Mitteln“ begegnen zu wollen.

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Causa Ballweg: Das Böhmermann-Grünen-Komplott gegen einen missliebigen Bürger

Beitrag von Bernhard Loyen
Der Unternehmer Michael Ballweg geriet in den Fokus der zerstörerischen Koalition aus Medien und Politik. Erneut dabei war der ZDF-Hofnarr Jan Böhmermann, zudem Akteure aus dem Umfeld der Grünen. Von der unterstellten Steuerhinterziehung in Höhe von 575.000 Euro blieben am Ende sage und schreibe 19,53 Euro übrig.
Jan Böhmermann also, mal wieder. Erneut agierte er als ausschlaggebender Stichwortgeber mit verbaler Startpistole für die Zerstörung eines unbescholtenen Bürgers. Es ist zu viel Irrsinn passiert in den dunklen Jahren der „Corona-Krise“, um bezogen auf den gestrigen Urteilsspruch gegen den Unternehmer und „Querdenken-Gründer“ Michael Ballweg sofort den weiterhin unantastbaren, aalglatten Hofnarr des ZDF auf dem Schirm zu haben. Mehrere Medienberichte sowie der Rückblick belegen die mutwillige, böswillige Strategie zweier ZDF-Redaktionen und mehrerer Akteure aus dem Umfeld der Grünen.

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Vor zwei Büchern darf nicht gewarnt werden – aber eine Schwalbe macht noch keinen Sommer

Beitrag von Dagmar Henn
Na, wenigstens etwas – das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass die Münsteraner Stadtbücherei Bücher nicht mehr mit Warnhinweisen versehen darf. Die Stadtbücherei, die sich selbst mit „wir sind eine der besten Bibliotheken in Deutschland“ anpreist, hatte unter anderem ein Buch des ehemaligen Schweizer Nachrichtendienstlers Jacques Baud über die Hintergründe des Ukraine-Kriegs mit einem Warnhinweis versehen: „Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt. Dieses Exemplar wird aufgrund der Zensur-, Meinungs- und Informationsfreiheit zur Verfügung gestellt.“. Ein weiteres Buch, das auf diese Weise verziert wurde, war „2024 – Das andere Jahrbuch: verheimlicht, vertuscht, vergessen“ von Gerhard Wisnewski.

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Compact-Verbot aufgehoben – Urteil pro Pressefreiheit mit Beigeschmack

Kommentar von Tilo Gräser.
Fast ein Jahr, nachdem die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) am 16. Juli 2024 das Magazin Compact, dessen Verlag und eine dazu gehörige Filmfirma verbieten ließ, hat nun das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig das Verbot endgültig aufgehoben. Damit war die Klage des Verlages Compact-Magazin GmbH und der dazugehörigen Conspect Film GmbH gegen Faesers Schritt gegen den „Verein“ erfolgreich, die schon im August letzten Jahres zur vorläufigen Aussetzung des Verbotes führte. Nun hatte das Bundesverwaltungsgericht im sogenannten Hauptsacheverfahren gegen das Bundesinnenministerium (BMI) entschieden. Das ist zumindest ein gutes Lebenszeichen des bundesdeutschen Rechtsstaates, der seit der politisch verursachten Corona-Krise einen eher leblosen oder scheintoten Eindruck macht.

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