Innenministerium

Demokratie – Medien – Aufklärung

Compact-Verbot aufgehoben – Urteil pro Pressefreiheit mit Beigeschmack

Kommentar von Tilo Gräser.
Fast ein Jahr, nachdem die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) am 16. Juli 2024 das Magazin Compact, dessen Verlag und eine dazu gehörige Filmfirma verbieten ließ, hat nun das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig das Verbot endgültig aufgehoben. Damit war die Klage des Verlages Compact-Magazin GmbH und der dazugehörigen Conspect Film GmbH gegen Faesers Schritt gegen den „Verein“ erfolgreich, die schon im August letzten Jahres zur vorläufigen Aussetzung des Verbotes führte. Nun hatte das Bundesverwaltungsgericht im sogenannten Hauptsacheverfahren gegen das Bundesinnenministerium (BMI) entschieden. Das ist zumindest ein gutes Lebenszeichen des bundesdeutschen Rechtsstaates, der seit der politisch verursachten Corona-Krise einen eher leblosen oder scheintoten Eindruck macht.

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Demokratie – Medien – Aufklärung

Verfassungsschutzbericht: Tut das weh oder ist das heilbar?

Beitrag von Dagmar Henn
Ja, man weiß wieder einmal nicht, ob man lachen oder weinen soll, wenn man sich die aktuelle Ausgabe des jährlichen Hauptwerks des Bundesamts für Verfassungsschutz zu Gemüte führt. Und ob man diesen Text ernst nehmen oder nur als Steinbruch für Stilblüten gebrauchen soll. Wie zum Beispiel dies hier, aus dem Abschnitt zu China, genauer, zur Bedrohung durch chinesische Spionage: „Erkenntnisse zu Struktur, Bewaffnung und Ausbildung der Bundeswehr stehen ebenso im Interesse chinesischer Dienste wie die Beschaffung moderner Waffentechnik aus der deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie oder auch militärisch nutzbare Hochtechnologien wie die Quantentechnologie.“ Erde an Verfassungsschutz: nur mal als Beispiel, in der Quantentechnologie liegt China weit vor Deutschland.

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Demokratie – Medien – Aufklärung

Der falsche und der wahre Verfassungsschutz

Zwei „Verfassungsschutzberichte“: ein staatlicher und ein am Grundgesetz orientierter
Kommentar von Tilo Gräser
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig prüft seit Dienstag in der Hauptverhandlung, ob das im Juli 2024 vom Bundesinnenministerium erlassene Verbot des Magazins Compact rechtmäßig war. Im Eilverfahren hatten die Richter damals das Verbot vorläufig ausgesetzt, so dass das Magazin vorerst weiter erscheinen kann. Nun steht die endgültige Entscheidung im sogenannten Hauptsacheverfahren an, mit der in dieser Woche gerechnet wird. Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte Compact als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ bezeichnet. Sie ließ die Compact-Magazin GmbH und die Conspect Film GmbH als deren Teilorganisation nach dem Vereinsrecht verbieten.

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Demokratie – Medien – Aufklärung

Faeser und die Meinungsfreiheit: q.e.d.

Beitrag von Dagmar Henn
Es klingt wie ein Abschiedsgeschenk einer Ministerin, die man möglichst bald nur noch als düstere Erinnerung in Geschichtsbüchern erwähnt zu finden wünscht: das Urteil, mit dem das Amtsgericht Bamberg ein Meme zur Innenministerin Nancy Faeser bedachte. Dabei belegt der Sachverhalt selbst, dass die studierte Juristin Faeser unter einer manifesten Logikschwäche leidet – der Inhalt des inkriminierten Bildes wird schließlich durch das Handeln Faesers eigentlich von der Satire zur Tatsachenfeststellung erhoben. Mit anderen Worten, wäre die Presse nicht in dem erbärmlichen Zustand, in dem sie sich in Deutschland leider derzeit befindet, Faeser könnte sich vor dem Spott, der auf sie niederginge, nur noch im Keller verstecken.

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Näncy ohne Maß: Faeser-Ministerium will geheime Wohnungsdurchsuchungen ermöglichen

Beitrag von Gert Ewen Ungar
Die Grundrechte sind zunächst vor allem eins: Abwehrrechte des Einzelnen gegenüber dem Staat. Das Recht schützt das angesichts der Machtfülle des Staates faktisch ohnmächtige Individuum vor staatlichen Übergriffen. Die Unversehrtheit der Wohnung ist eines dieser Rechte, das den Einzelnen vor willkürlichem staatlichen Zugriff schützt. Es gibt nur wenige, streng reglementierte Ausnahmen, in denen sich der Staat Zugang zu einer Wohnung verschaffen darf. Innenministerin Faeser will dieses Gesetz nun aushöhlen und hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Als Grund für die Notwendigkeit, dass sich das BKA künftig im Geheimen Zutritt zu Wohnungen verschaffen darf, wird die Bekämpfung von Terrorismus angegeben.

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