Vom Hilfstransport zum Staatsfeind
Der Fall „Friedensbrücke“ und die neue Grenze zwischen Humanität und Staatsschutz
Ein Meinungsbeitrag von Sabiene Jahn
Am Morgen des 21. Januar 2026 lässt der Generalbundesanwalt in Berlin und Brandenburg drei Personen festnehmen. Einer deutsch-ukrainischen Staatsbürgerin wird geheimdienstliche Agententätigkeit vorgeworfen, zwei weiteren Beschuldigten die Unterstützung einer „ausländischen terroristischen Vereinigung“. Im Zentrum der Ermittlungen steht ein Hilfsverein aus Brandenburg, der seit 2015 offen dokumentierte humanitäre Transporte in den Donbass organisiert hat – Lieferungen von Medikamenten, Lebensmitteln, Technik und Hilfsgütern, die vom Verein selbst nie bestritten wurden. Strittig ist nicht die Existenz dieser Hilfstransporte. Bestritten wird deren rechtliche und politische Deutung. Die Bundesanwaltschaft behauptet, einzelne Lieferungen hätten auch militärisch relevante Güter umfasst, darunter angeblich Drohnen oder drohnenbezogene Technik.
