Frieden - Antifaschismus - Solidarität

Prorussische Friedensaktivistin Elena Kolbasnikowa von Kölner Strafgericht verurteilt

In der Urteilsbegründung führte die Richterin aus, weshalb Elena Kolbasnikowa wegen Billigung einer Straftat zu verurteilen sei. Es sei zu untersuchen gewesen, ob es sich bei dem Krieg in der Ukraine um das Verbrechen eines russischen Angriffskrieges handele, das die Angeklagte widerrechtlich gebilligt haben könnte. Das Kölner Gericht entschied, dass „Putin“ einen rechtswidrigen Angriffskrieg führe.

Von Felicitas Rabe

Erstveröffentlichung am 06.06.2023 auf RT DE

Video: Elena Kolbasnikowa nach dem Prozess im Kölner Amtsgericht, 6. Juni 2023. © Felicitas Rabe
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Am Dienstag wurde die Friedensaktivistin Elena Kolbasnikowa von der Richterin Dr. Fuchs-Kaninski beim Kölner Amtsgericht zu einer Strafe von 30 Tagen Gefängnis oder 30 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro verurteilt. Die aus der Ukraine stammende Aktivistin Kolbasnikowa hatte bei einer prorussischen Autokorso-Demonstration anlässlich des Tages des Sieges über den Faschismus am 8. Mai 2022 gegenüber der Bild-Zeitung in einem Interview geäußert:

„Russland ist kein Aggressor. Russland hilft zurzeit, Krieg in der Ukraine zu beenden.“

Wegen angeblicher prorussischer Propaganda musste sie sich deshalb am 6. Juni vor dem Kölner Strafgericht verantworten. Der Prozess erregte hohes mediales Interesse, sodass ein Großteil der 30 Zuschauerplätze von Pressevertretern belegt wurde. Infolgedessen wurden viele angereiste Zuschauer von dem öffentlich geführten Prozess ausgeschlossen.

In ihrer Urteilsbegründung führte die Richterin aus, warum die Angeklagte nach Auffassung des Gerichts mit ihrer Aussage einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg unterstützt habe und damit nach § 140 Strafgesetzbuch wegen „Belohnung und Billigung von Straftaten“ als schuldig zu befinden sei. Im Absatz 2 des Paragrafen 140 Absatz 2 heißt es: Wer rechtswidrige Taten „in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) billigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“.

Mit ihrer Billigung eines russischen Angriffskrieges würde die Angeklagte den Straftatbestand erfüllen, erklärte die Richterin. Ausführlich erläuterte sie ihre strafrechtliche Bewertung des Krieges in der Ukraine. So habe „Putin“ bei seinem Angriffskrieg die Souveränität der Ukraine und die Unabhängigkeit der Ukraine verletzt. „Putin“ verfolge damit das Ziel, ukrainische Regionen zu annektieren. Der russische Angriff würde mit unterschiedlichen konventionellen Waffengattungen und schwerer Artillerie sowie mittels der Marine, mit Bodentruppen und aus der Luft geführt.

Ein Selbstverteidigungsrecht könne Russland nicht zugestanden werden. Bei den Regionen Lugansk und Donezk handele es sich um international anerkannte Gebiete der Ukraine. Zudem würde Russland laut Angaben der OSZE bereits seit 2014 Gräueltaten an Ukrainern verüben, bewertete die Richterin die Ereignisse in der Ukraine seit 2014. Bei einer UN-Sondersitzung sei am 2. März 2022 außerdem in einer Resolution festgestellt worden, dass Russland einen Angriffskrieg gegen die Ukraine führe.

Und somit handele es sich bei Kolbasnikowas Aussage um die Billigung eines russischen Angriffskrieges, resümierte die Richterin die Kriegsbewertung seitens des Kölner Gerichts. Die Aussage sei auch nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, denn die Meinungsfreiheit decke in Deutschland nicht alles. Ihre Straftat sei geeignet gewesen, den öffentlichen Frieden zu stören, weil mit der Anerkennung eines Aggressionsverbrechens Verbrechen gegen die Menschheit als Ganzes toleriert würden und ein Klima geschaffen würde, um das Gewaltverbot auszuschalten.

Die Angeklagte habe vorsätzlich gehandelt, denn sie sei sich des Ausmaßes ihrer Aussage bewusst. Sie habe gewusst, dass es „Putin“ darauf ankomme, in der Ukraine ein russlandfreundliches Regime zu installieren.

Kolbasnikowa und ihr Anwalt erklärten, Revision gegen das Urteil einlegen zu wollen.

In den Tagen vor der Verhandlung veröffentlichten mutmaßlich Aktivisten aus dem „linken Spektrum“ Drohungen gegen Elena Kolbasnikowa im Internet. Sie bezeichneten sie als Putin-Propagandistin und Nazi-Netzwerkerin.

Die Drohungen würden aus Solidarität mit der Antifa-Ost ausgesprochen, hieß es in dem Beitrag auf Indymedia. Dort wurden Kolbaniskowas Adressdaten veröffentlicht, und zwar in Kombination mit der Aufforderung: „Schlagt die Faschisten, wo Ihr sie trefft, auf den Straßen, an ihren Arbeitsplätzen, in ihren Kneipen, Wohnungen und Häusern.“

Auch vor dem Amtsgericht in Köln wurde Kolbasnikowa erneut verbal bedroht. Demonstranten riefen, man solle sie töten. Weitere Demonstranten wenige Meter vor dem Haupteingang des Gerichts hielten ein Banner mit der Aufschrift:

„Putin und seine Nazis töten.“

Banner vor dem Haupteingang des Kölner Amtsgerichts, 6.06.2023, Foto: Felicitas Rabe

Felicitas Rabe ist freie Journalistin. Am 29. Mai 2023 berichtete die Autorin über die Konferenz der Weltunion der Freidenker


Bild oben: Elena Kolbasnikowa nach dem Prozess im Kölner Amtsgericht, 6. Juni 2023. © Felicitas Rabe
(Screenshot aus dem Video)