Straftat

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Wir wollen Ihren Krieg nicht!

Verteidigungsrede von Kay Strathus vor dem Amtsgericht in Düsseldorf
Am Mittwoch vergangener Woche stand der Kriegsgegner Kay Strathus in Düsseldorf vor Gericht. Ihm wurde ein Verstoß gegen Paragraf 140 des Strafgesetzbuchs (Billigung von Straftaten) vorgeworfen, weil er auf unterschiedliche völkerrechtliche Betrachtungsweisen auf das russische Handeln im Ukraine-Krieg hingewiesen hatte. Das Verfahren endete mit einem Freispruch. Wir dokumentieren an dieser Stelle seine Verteidigungsrede. Ich hätte nicht gedacht, dass ich gegen Ende meines Lebens noch einmal in einem politischen Prozess der Angeklagte sein würde. Auch hätte ich mir bis vor zwei Jahren nicht träumen lassen, dass man in Deutschland wieder für Standpunkte und Meinungsäußerungen strafrechtlich verfolgt wird, die von dem Narrativ abweichen, dass die Regierung über einen Krieg verbreitet, an dem sie selbst mittelbar beteiligt ist.

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Demokratie – Medien – Aufklärung

Das neue Deutschland: Russenhass und Denunziation

Beitrag von Christel Buchinger
Am 24. Juli 2023 flatterte dem erwerbstätigen Rentner Kay Strathus aus Düsseldorf ein Strafbefehl des Amtsgerichts ins Haus. Sein Verbrechen, für das er eine Strafe von 3 500 Euro auferlegt bekommt: Billigung von Straf­taten nach § 140 Nr. 2 StGB. Mit diesem Paragraphen geht die Staatsmacht in Person des Staatsanwalts seit anderthalb Jahren gegen Personen vor, die sich wagen, in Frage zu stellen, ob die russische Militärintervention in der Ukraine in Bausch und Bogen als Aggression verurteilt werden muss oder kann. Damit Billigung einer Straftat rauskommen soll, muss der Staatsanwalt zu einem Trick greifen.

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Wittlich oder: Deutsche Behörden mit Stockholm-Syndrom?

Beitrag von Dagmar Henn
Es ist, als wolle man die gesamten geopolitischen Komplikationen um und in Deutschland in einem einzigen Moment zusammenballen. Inzwischen steht fest, das Opfer von Wittlich war ausgerechnet Deutschrusse, und die deutschen Behörden tun ihr Bestes, um mit dem Fall nichts zu tun zu haben. In der Nacht auf vergangenen Samstag, so die bisher bekannten Details, kam es zu einem Streit zwischen Michael O., dem 28-jährigen Inhaber einer Sicherheitsfirma, und einer Gruppe aus zwei Männern und zwei Frauen, im Umfeld der Wittlicher Säubrennerkirmes, aber nicht auf dieser. Der Vorfall ereignete sich zwischen zwei und drei Uhr nachts. Im Verlauf dieses Streits wurde der junge Mann durch mehrere Stiche in den Oberkörper schwer verletzt und ist, so das Ergebnis der Obduktion, verblutet, obwohl der Rettungsdienst schnell vor Ort war.

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