In eigener Sache: Eine Zensur findet statt.
Liebe Besucher des Internetangebots des Deutschen Freidenker-Verbandes,
seit Jahren prangern wir die immer rascher fortschreitende Einschränkung der Meinungsfreiheit in Deutschland an. Längst sprechen wir dabei nicht mehr nur über die systematische Diffamierung unliebsamer Meinungen und „Cancel Culture“, also den Entzug von Publikations- und Auftrittsmöglichkeiten auf zivil- oder verwaltungsrechtlicher Grundlage. Inzwischen ist durch Gesetze, Verfügungen und Gerichtsentscheide ein echtes Meinungs- und Gesinnungsstrafrecht geschaffen worden, das es für selbständig denkende Menschen zunehmend gefährlich macht, ihre „Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten“, wie es Artikel 5 des Grundgesetzes zum Recht eines jeden erklärt. Die Paragrafen 130 (Volksverhetzung) und 140 (Belohnung und Billigung von Straftaten) des Strafgesetzbuches sind unter Einbeziehung des relativ jungen „Völkerstrafgesetzbuches“ so umgebaut worden, dass sie als Instrumente willkürlicher Strafverfolgung dienen können, und sie werden auch entsprechend genutzt.
