Ken Jebsen – Erz-Bösewicht des Tages?

In der Rubrik Tagesdosis wurde am 15.05.2020 bei KenFM der Beitrag „Ken Jebsen – Erz-Bösewicht des Tages?“ von Rainer Rupp veröffentlicht.
Politiker der CDU/CSU/SPD/Grünen/FDP-Einheitsbrei-Partei und ihre willigen Presstituierten der Staats- und privaten Konzernmedien schießen derzeit mit schwerem Geschütz aus allen Rohren. Es gibt nichts, was Ken Jebsen nicht ist: angefangenen vom „antisemitischen Verschwörungstheoretiker“ bis zum Agitator, der mit Aluhüten, Esoterikern, Populisten und natürlich mit „RECHTEN“ gemeinsame Sache macht, um – so z.B. die Schweizer NZZ – „den Stimmungsumschwung in der deutschen Bevölkerung gegen die Pandemie-Maßnahmen zu nutzen, um die öffentliche Debatte in Deutschland zu kapern … und Aufruhr und Umsturzphantasien in die Gesellschaft zu tragen“.

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Die Würde des Menschen, das Grundgesetz und Corona

Beitrag von Hans Bauer und Klaus Blessing
Nun wissen wir es ganz genau. Der „weise“ Bundestagspräsident hat gesprochen: „Aber wenn ich höre, alles andere habe vor dem Schutz von Leben zurückzutreten, dann muss ich sagen: Das ist in dieser Absolutheit nicht richtig. Grundrechte beschränken sich gegenseitig. Wenn es überhaupt einen absoluten Wert in unserem Grundgesetz gibt, dann ist das die Würde des Menschen. Die ist unantastbar. Aber sie schließt nicht aus, dass wir sterben müssen.“
In dieser Pandemie klare Worte des Mannes, der formell der zweit höchste Repräsentant dieses Staates ist. Das Höchste ist also die Würde. Welche Würde? …

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Bundespräsident Köhlers göttliche Amtsauffassung

Korrespondenz von Bert Steffens mit dem Bundespräsidenten Horst Köhler
„Gott halte seine Hand schützend über uns alle und unsere gemeinsame Welt. Gott segne unser Deutschland.“ Mit diesen Worten endete die Dankesrede von Horst Köhler anlässlich seiner Wiederwahl zum Bundespräsidenten. Ein „Präsident aller Deutschen“ hört sich anders an. Das fand auch Bert Steffens aus Andernach, der sich mit kritischen Fragen an Köhler wandte. Er sieht eine „schleichende Aushöhlung“ des Grundrechts nach Art. 4 des Grundgesetzes „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich“ durch die präsidialen Äußerungen.

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