Strafrecht gegen Meinungsfreiheit
Einladung zur Diskussion
Einleitungsreferat:
Hans Bauer
Vorsitzender der GRH (Gesellschaft zur Rechtlichen und Humanitären Unterstützung e.V.)
Wann: Sonnabend, 14. Oktober 2023, 10:00 Uhr
Wo: Jugendherberge Leiterstraße 10, 39104 Magdeburg
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“ – so beginnt Artikel 5 des Grundgesetzes, bevor der Vorbehalt des Gesetzgebers kommt: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze …“
Von dieser Einschränkungsdrohung hat der Gesetzgeber in letzter Zeit rigiden Gebrauch gemacht. Mit dem verschärften Paragraphen 130 des Strafgesetzbuches hat die Ampel-Koalition einen neuen Maulkorbparagrafen geschaffen, mit dem willige Staatsanwälte alle verfolgen können, die eine abweichende Meinung und Einschätzung zu kriegerischen Handlungen weltweit haben. Auch der § 140 wird vermehrt eingesetzt, um Kriegsgegner wegen „Billigung von Straftaten“ mundtot zu machen. Künstlern wird aufgrund ihres Protests gegen Faschismus und Krieg das „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ angedichtet. Mit dem Zensurgesetz „Digital Service Act“ bestimmt fortan die EU offiziell, was wahr und was „Desinformation“ bzw. „pro-russische Propaganda“ ist, und daher zensiert werden muss.
Ob Migration oder Klima, Corona oder Ukraine, wer nicht der Regierungspropaganda huldigt, wird gerufmordet, niedergemacht, in seiner sozialen Existenz bedroht. Die Demokratie stirbt, die Denunziation blüht auf. Was können wir gegen diese „Zeitenwende“ tun?
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Bild oben: ccnull.de / Tim Reckmann / CC-BY 2.0