Elbe-Tag in Torgau 2021: Notbremse gegen Kriegstreiber!

Mehr als 250 Friedensaktivistinnen und -aktivisten, darunter viele Freidenker, versammelten sich am 24. April 2021 in Torgau. 76 Jahre nach der Begegnung von Soldaten der Roten Armee und der US-Army am 25. April 1945 an der Elbe erinnerten sie an den „Schwur von Torgau“, für eine Welt des Friedens zu kämpfen. ….
Die Veranstaltung musste gegen einige Widrigkeiten durchgesetzt werden. …. Trotz all dieser Erschwernisse ließen sich die Teilnehmer nicht provozieren und demonstrierten friedlich unter Einhaltung der Auflagen für den Frieden. Dies natürlich nicht, ohne in den Redebeiträgen die Gewährleistung des Demonstrations- und Versammlungsrechts anzumahnen!
Wir veröffentlichen nachfolgend eine Bildergalerie sowie die Reden von Männe Grüß und Liane Kilinc.

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Sind Corona-Hygienedemos „die falschen Proteste?“

In der Rubrik Tagesdosis wurde am 29.05.2020 bei KenFM der Beitrag „Sind Corona-Hygienedemos „die falschen Proteste?“ von Rainer Rupp, Mitglied des Beirats des Deutschen Freidenker-Verbandes, veröffentlicht.
Heute wie damals gilt der Satz von Kurt Tucholsky: „Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter als sich im Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen: Nein !“ Allerdings ist die Zeit von Tucholsky, in der ständig mit einem Besuch faschistischer Mordbuben zu rechnen war, noch nicht mit unserer Gegenwart zu vergleichen. Denn wer heute zum offiziell von Bundesregierung und Medien verbreiteten, politisch korrektem Denken öffentlich Nein sagt, braucht sich um seine physische Existenz noch keine Sorgen zu machen. Aber man kann Menschen auch vernichten, ohne sie zu töten ….

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Für die Versammlungsfreiheit

Beitrag von Corinna Poll aus FREIDENKER 2/3-08
Durch die Föderalismusreform ist die Regelung des Versammlungsrechts vom Bund an die Länder übertragen worden. Das bedeutet, dass die Bundesländer eigene Regelungen erlassen können, aber nicht müssen – wenn sie darauf verzichten, gilt wie bisher weiter das Bundesversammlungsgesetz. Mögliche Folge ist, dass in Zukunft an verschiedenen Orten in der BRD völlig unterschiedliche Bedingungen für Demonstrationen und Veranstaltungen gelten – was z.B. in Hamburg erlaubt ist, kann in München mit hohen Geldbußen belegt sein (der umgekehrte Fall ist allerdings vergleichsweise unwahrscheinlich).

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