Gesetzgebung

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Wir wollen Ihren Krieg nicht!

Verteidigungsrede von Kay Strathus vor dem Amtsgericht in Düsseldorf
Am Mittwoch vergangener Woche stand der Kriegsgegner Kay Strathus in Düsseldorf vor Gericht. Ihm wurde ein Verstoß gegen Paragraf 140 des Strafgesetzbuchs (Billigung von Straftaten) vorgeworfen, weil er auf unterschiedliche völkerrechtliche Betrachtungsweisen auf das russische Handeln im Ukraine-Krieg hingewiesen hatte. Das Verfahren endete mit einem Freispruch. Wir dokumentieren an dieser Stelle seine Verteidigungsrede. Ich hätte nicht gedacht, dass ich gegen Ende meines Lebens noch einmal in einem politischen Prozess der Angeklagte sein würde. Auch hätte ich mir bis vor zwei Jahren nicht träumen lassen, dass man in Deutschland wieder für Standpunkte und Meinungsäußerungen strafrechtlich verfolgt wird, die von dem Narrativ abweichen, dass die Regierung über einen Krieg verbreitet, an dem sie selbst mittelbar beteiligt ist.

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Beitrag von Christel Buchinger
Am 24. Juli 2023 flatterte dem erwerbstätigen Rentner Kay Strathus aus Düsseldorf ein Strafbefehl des Amtsgerichts ins Haus. Sein Verbrechen, für das er eine Strafe von 3 500 Euro auferlegt bekommt: Billigung von Straf­taten nach § 140 Nr. 2 StGB. Mit diesem Paragraphen geht die Staatsmacht in Person des Staatsanwalts seit anderthalb Jahren gegen Personen vor, die sich wagen, in Frage zu stellen, ob die russische Militärintervention in der Ukraine in Bausch und Bogen als Aggression verurteilt werden muss oder kann. Damit Billigung einer Straftat rauskommen soll, muss der Staatsanwalt zu einem Trick greifen.

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