Strafverfahren

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Faeser und das Compact-Verbot: Von der Enteignung bis zur Reichsschrifttumskammer

Beitrag von Dagmar Henn
Bei den Dingen, die die berüchtigte Innenministerin Nancy Faeser so treibt, muss man oft sehr genau darauf achten, was der Vorwand für eine Maßnahme ist und was das wirkliche Ziel. So widerlich und grundgesetzwidrig das Vorgehen gegen eine Publikation ist, gegen die unbestritten nicht einmal Strafverfahren geführt wurden, so wichtig ist es, sich die Verbotsverfügung genauer anzusehen, die nämlich, wie bei Faesers Eingriffen üblich, weit über diesen konkreten Fall hinaus geht. Das Vereinsverbot selbst erging bereits am 5. Juni, wurde aber erst heute, zeitgleich mit den Durchsuchungen, veröffentlicht. Und es enthält mehr als einen überaus kritischen Aspekt. Der erste ist schon das Konstrukt, eine GmbH zum Verein zu erklären und dann als Verein zu verbieten.

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Wir wollen Ihren Krieg nicht!

Verteidigungsrede von Kay Strathus vor dem Amtsgericht in Düsseldorf
Am Mittwoch vergangener Woche stand der Kriegsgegner Kay Strathus in Düsseldorf vor Gericht. Ihm wurde ein Verstoß gegen Paragraf 140 des Strafgesetzbuchs (Billigung von Straftaten) vorgeworfen, weil er auf unterschiedliche völkerrechtliche Betrachtungsweisen auf das russische Handeln im Ukraine-Krieg hingewiesen hatte. Das Verfahren endete mit einem Freispruch. Wir dokumentieren an dieser Stelle seine Verteidigungsrede. Ich hätte nicht gedacht, dass ich gegen Ende meines Lebens noch einmal in einem politischen Prozess der Angeklagte sein würde. Auch hätte ich mir bis vor zwei Jahren nicht träumen lassen, dass man in Deutschland wieder für Standpunkte und Meinungsäußerungen strafrechtlich verfolgt wird, die von dem Narrativ abweichen, dass die Regierung über einen Krieg verbreitet, an dem sie selbst mittelbar beteiligt ist.

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