Suizid

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Stade: Ein zu willkommener Selbstmord

Beitrag von Dagmar Henn
Der Mann, der in Stade sechs Menschen erschossen hat, soll sich also das Leben genommen haben. In der Untersuchungshaft. Damit kommt es nie mehr zu einem Prozess; das könnte einigen etwas zu gelegen kommen. […] Kann ja sein, dass sich der Mann wirklich umgebracht hat. Es erstaunt aber. Schon allein, weil er das ja auch unmittelbar nach der Tat hätte tun können, was im Grunde zu dem Muster, das einem Amoklauf entsprach, besser passt. Stattdessen soll er sich Wochen später stranguliert haben. Wie gesagt, es kann sein. Aber es ist vermutlich auch hoch willkommen, dass es keinen Prozess mehr geben wird. Wenn man die Aussage der Staatsanwaltschaft Stade gegenüber dem NDR betrachtet, vermutlich gar keinen: „Nach dem Tod des 45-Jährigen wird das Verfahren gegen den Mann eingestellt. Gegen Tote könne nicht ermittelt werden,

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Säkulare Verständigung zur Suizidhilfe

Wortmeldung des Koordinierungsrates Säkularer Organisationen (KORSO)
Nachdem das Bundesverfassungsgericht das umstrittene Gesetz §217 StGB im Februar 2020 gekippt hatte, kamen am vergangenen Freitag auf Einladung des KORSO 15 Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Organisationen aus dem säkularen Spektrum per Videokonferenz zu einem Expertengespräch zusammen … um über säkulare Positionen zur Suizidhilfe zu beraten. …
Die anwesenden Vertreterinnen und Vertreter der KORSO-Mitgliedsorganisationen verständigten sich auf sechs gemeinsame Positionen, die der KORSO als Koordinierungsrat in der öffentlichen Debatte stark machen will:

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Für ein selbstbestimmtes und würdiges Sterben

Ärzte und Vereine dürfen sterbewilligen Menschen wieder straffrei Beihilfe zur Selbsttötung leisten. Das hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe am 26. Februar 2020 entschieden.
Mit diesem Urteil nimmt die pro & contra-Debatte wieder Fahrt auf. Der Deutsche Freidenker-Verband hatte sich vor geraumer Zeit entschieden, keine verbindliche Position zur aktiven Sterbehilfe zu beziehen. Die entsprechende Argumentation dazu hatten wir in unserer Zeitschrift FREIDENKER in der „Spezial-Ausgabe“ 2-2003 veröffentlicht. Diese Argumentation war bisher auf unserer Webseite nicht enthalten, weshalb wir sie aus aktuellem Anlass hiermit zugänglich machen.

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