Demokratie – Medien – Aufklärung

Anfänge einer Gesundheitsdiktatur

Anwältin Holzeisen zum WHO-Pandemievertrag

Die Menschen müssen über den WHO-Pandemievertrag und die noch wesentlich gefährlicheren Änderungen der internationalen Gesundheitsvorschriften aufgeklärt werden, solange das medial überhaupt noch möglich ist, warnt die Juristin Dr. Renate Holzeisen. Ihr zufolge kann die drohende Gesundheitsdiktatur nur mittels Druck aus dem Volk verhindert werden.

Von Felicitas Rabe

Erstveröffentlichung am 29.07.2023 auf RT DE

Renate Holzeisen (Bild: Twitter)

Die italienische Wirtschaftsanwältin Dr. Renate Holzeisen engagiert sich seit Beginn der sogenannten Coronapandemie für den Erhalt der individuellen Selbstbestimmungsrechte und der Souveränität der Staaten. Ihr größtes Anliegen ist die Aufklärung der Bevölkerung und der politischen Entscheidungsträger über die geplante antidemokratische Gesundheitsdiktatur. Darin sieht die Südtirolerin auch die Hauptaufgabe von aufgeklärten international vernetzten Juristen.

Renate Holzeisen ist im Vorstand des europäischen Ablegers der US-amerikanischen Organisation „Children’s Health Defense„, die vom derzeitigen Präsidentschafts-Bewerber und Juristen Robert Francis Kennedy junior von der Demokratischen Partei der USA gegründet wurde. Sie kooperiert auch mit der neu gegründeten internationalen Anwaltsvereinigung „International League of Attorneys for Freedom“, um die WHO-Diktatur zu stoppen. Ihr engster Kooperationspartner ist dabei insbesondere der Schweizer Rechtsanwalt Philipp Kruse.

An Journalisten appelliert Holzeisen, sich schon allein im eigenen, beruflichen Interesse unbedingt an der Aufklärung über die Konsequenzen des geplanten WHO-Pandemievertrages und der Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (International Health Regulations: IHR) zu beteiligen. Ansonsten gäbe es aufgrund der durch die WHO kontrollierten Zensur jeglicher abweichender Meinung – beispielsweise zu gesundheits- und klimapolitischen Themen – bald keinen unabhängigen Journalismus mehr.

Im Interview mit der Autorin gab Dr. Renate Holzeisen am 20. Juli einen Überblick über bislang wenig bekannte Details der geplanten Machtübertragung der Mitgliedsstaaten an die Weltgesundheitsorganisation. Zugleich verdeutlichte sie die drohende Gefahr einer damit verbundenen Abschaffung der Demokratien.

Bedeutende Unterschiede zwischen dem neu geplanten WHO-Pandemievertrag und den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften

Zunächst erläuterte die Juristin, worin ihr zufolge die größten Gefahren beim geplanten WHO-Pandemievertrag und bei den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften bestehen. Dazu müsse man wissen, dass der neue WHO-Pandemievertrag ausdrücklich von jedem der 196 Mitgliedsländer aktiv ratifiziert werden müsse, bevor er auf deren jeweiligem Staatsgebiet in Kraft treten könne.

Das gelte aber eben nicht für die geplanten Änderungen der internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR). Die geänderten IHR würden als „Soft Law“ (weiches Recht) automatisch für jedes Mitgliedsland in Kraft treten, nachdem sie von der internationalen WHO-Gesundheitsversammlung im Mai 2024 mit einfacher Mehrheit beschlossen sein würden. Es sei denn, ein Mitgliedsland würde für sich die geplanten Änderungen innerhalb von zehn Monaten nach der nächsten WHO-Versammlung im Mai 2024 explizit zurückweisen.

Und genau dieser Unterschied würde selbst von den wenigen noch kritischen Politikern nicht verstanden, zeigte sich die Anwältin besorgt: „Die Politiker wissen nicht, dass die Änderung der IHR automatisch in Kraft tritt, wenn man passiv bleibt. Die beabsichtigten Änderungen in den IHR stellen insbesondere aufgrund dieses Modus ihres automatischen Inkrafttretens für die Demokratie eine viel größere Gefahr als der neu zu beschließende WHO-Pandemievertrag dar. Für den Beschluss des geplanten WHO-Vertrags bedarf es einer Zweidrittel-Mehrheit in der Weltgesundheitsversammlung und außerdem einer nachfolgenden expliziten Ratifizierung durch die einzelnen Mitgliedsländer.“

Nach Auffassung von Renate Holzeisen sei es allerdings vermutlich Absicht, die automatisch in Kraft tretenden IHR-Änderungen „unterhalb des Radars“ der Öffentlichkeit umzusetzen, während man den neuen WHO-Pandemievertrag öffentlich mache.

„Die IHR führen allein schon für sich genommen zur Einführung einer Gesundheitsdiktatur“, sagte Holzeisen.

Dem Plan zufolge obliege es dann dem WHO-Generaldirektor und einer kleinen und „in ihrem Bestallungsmodus absolut obskuren“ WHO-Expertenkommission zu entscheiden, ob und wann ein internationaler oder auch nur regionaler Gesundheitsnotstand vorläge. Bei der Entscheidung über das tatsächliche Bestehen des Zustandes einer Pandemie hätten die einzelnen Mitgliedsländer kein Mitspracherecht mehr – und genauso wenig hätten sie dann noch ein Mitspracherecht bei den Gegenmaßnahmen. Dazu führte die Juristin aus:

„Im neuen Art. 12 der IHR ist die Ausweitung des internationalen Notfallmechanismus (PHEIC – Public Health Emergency of International Concern – Gesundheitsnotstand internationaler Tragweite) auch auf allein regionale, vom WHO-Generalsekretär eigenmächtig bestimmbare angebliche Notstände vorgesehen, ohne dass die Behörden und die Regierung dieses Landes darüber im eigenen Ermessen noch eine Entscheidung treffen können. Das ist die definitive Installierung des Selbstermächtigungsmechanismus der WHO. Es fehlt dann jede unabhängige Kontrollinstanz. Künftig kann die WHO noch leichter den Pandemiestatus ausrufen und die Mitgliedstaaten noch länger als bisher (oder permanent) in ein Notstandsregime zwingen.“

Rückblick: Wie die WHO die Corona-Pandemie erschuf und einem gentechnischen Massenexperiment den Weg ebnete

Über den Zeitraum von drei Jahren und drei Monaten hätten wir während der SARS-CoV-2-Pandemie schon erleben können, was es bedeutete, in den Händen von sogenannten „Experten“ zu sein, erinnerte Holzeisen an die Zeit des Notstands und die damit verbundenen Grundrechte-Einschränkungen und Maßnahmen. Dabei sei die Existenz einer Corona-Pandemie nach dem Protokoll von Corman, Drosten u.a. mittels PCR-Tests bestimmt worden, obwohl sich mit dem PCR-Test grundsätzlich gar nicht diagnostizieren lasse, ob ein Mensch infektiös ist.

Abgesehen von diesem grundsätzlichen Irrtum beinhalte das Corman-Drosten-Protokoll aus dem Januar 2020 weitere unglaubliche wissenschaftliche Fehler. Eine Gruppe international anerkannter Wissenschaftler habe deshalb in einem Retraction Paper die Zurückziehung der Corman-Drosten-Arbeit – einer Blaupause für den SARS-CoV-2-PCR-Test – gefordert. Aber bereits da habe sich gezeigt, dass es der WHO nicht um wissenschaftliche Evidenz ginge.

Schließlich seien weltweit die sogenannten „positiven Fälle“ erst nach Veröffentlichung des Corman-Drosten-PCR-Testprotokolls (im Bulletin der WHO Mitte Januar 2020) raketenhaft angestiegen, erinnert Holzeisen. Infolgedessen habe die WHO am 30. Januar 2020 den PHEIC, also den Pandemienotstand ausrufen. Als eine immer größer werdende internationale Wissenschaftlergruppe gefordert habe, die Veröffentlichung des Corman-Drosten-Protokolls aufgrund der grundlegenden Fehler – wie beispielsweise der hohen Anzahl von Auswertungszyklen, die vielfach zu „positiven“ Ergebnissen führten – zurückzuziehen, habe die WHO noch immer nicht reagiert. Bis Ende 2020, also bis zur Einführung der sogenannten COVID-19-„Impfstoffe“ habe man zugelassen, dass über ein Jahr hinweg bis zu mindestens 97 Prozent falsche angebliche Fallzahlen ermittelt wurden.

Und erst, nachdem in vielen Teilen der Welt „Impfkampagnen“ mit diesen experimentellen, auf Gentechnik beruhenden Injektionen ausgerollt worden seien, habe die WHO im Dezember 2020 eine Empfehlung an die Anwender des PCR-Tests ausgesprochen: Man solle doch auch auf das Vorhandensein von Krankheitssymptomen und die für die Anwendung dieser Tests wichtigen Parameter achten.

Das bewertete die italienische Juristin als reine Alibi-Aktion der WHO-Verantwortlichen. Im Dezember 2020 habe man das beabsichtigte Ergebnis, nämlich „einen angeblichen internationalen Gesundheitsnotstand über die künstlich kreierten Fallzahlen eindrücklich zu demonstrieren“, schon erreicht. Gleichzeitig habe man die Anwendung von bereits vorhandenen Medikamenten für die Behandlung von angeblichen COVID-19-Symptomen (Ivermectin, Hydroxychloroquin, entzündungshemmende Medikamente etc.) verhindert. Auf diese Weise sei die rechtliche Grundvoraussetzung für die sogenannte bedingte Zulassung (in der EU) und sogenannte Notstandszulassung (in den USA etc.) von den COVID-19-„Impfstoffen“ geschaffen worden.

Ziel sei gewesen, experimentelle gentechnische Substanzen in einem Massenexperiment an der Menschheit anzuwenden, welche zuvor nicht durch präklinische und klinische Studien in ihrer Wirksamkeit und Sicherheit getestet worden waren. Dieses Vorgehen sei das größte Verbrechen, erklärte die Rechtanwältin:

„Das ist das größte Verbrechen an der Menschheit, das wohl je begangen wurde, denn es betrifft weltweit Milliarden von Menschen, allein in der EU 451 Millionen Bürger.“

Die in die „Impfstoffe“ eingebauten Substanzen seien niemals auf ihre Genotoxizität, Karzinogenität und Mutagenität – sprich die mögliche Änderung der DNA, des menschlichen Genoms – getestet worden. Doch schon seit den 1970er Jahren sei bekannt, dass RNA auch in DNA retrotranskribiert werden kann. Mit den Impfungen betreibe die WHO – und für die EU-Bürger auch die EU – einen offensichtlichen „Super-GAU an Risiko für Gesundheit und Leben.“ Holzeisen machte deutlich:

„Und es ist deshalb ebenfalls ein absoluter Super-GAU, wenn der WHO-Generalsekretär mit einer wie auch immer gearteten Expertengruppe, die gegenüber niemandem verantwortlich ist, demnächst nach Artikel 12 der IHR eigenmächtig internationale und regionale Gesundheitsnotstände weltweit oder auch einzeln über die Mitgliedsländer verhängen darf.“

Die Einführung der geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften bedeutet das Ende eines demokratischen Rechtssystems

Wenn also nach Einführung der IHR die WHO weltweit oder auch nur in einem Land einen Gesundheitsnotstand verfügen würde, dann müssten alle Mitgliedsländer – zum Beispiel auch die italienische Republik, sofern sie den IHR ab Mai 2024 in der Frist von 10 Monaten nicht grundsätzlich widersprochen würde – sofort die diesbezüglichen nunmehr „verpflichtenden Empfehlungen“ der WHO umsetzen. In jedem EU-Land würde dafür bereits jetzt die Einrichtung zuständiger Überwachungsbehörden vorbereitet.

Sie sollen die Umsetzung der durch die WHO vorgeschriebenen Maßnahmen überwachen und prüfen, ob die festgelegten Ziele erreicht wurden. Also beispielsweise müssten sie kontrollieren, ob 70 Prozent der Bevölkerung „durchgespiked“ wurden. (Das sei ein vorgegebenes Ziel bei der Coronapandemie gewesen.)

Nach Artikel 44 der geplanten Änderungen der IHR würden die Mitgliedsstaaten auch verpflichtet sein, sich gegenseitig bei der Bekämpfung „falscher oder unzuverlässiger“ Informationen in Bezug auf Epidemien zu unterstützen. Zudem müssten sie den verpflichtenden Kampf gegen (auch angebliche) Falsch-Informationen in nationales Recht umsetzen. Die Anwältin machte deutlich:

„Damit wird es in Zukunft nur noch die ‚offizielle WHO-Wahrheit‘ geben. Kritische Stimmen werden mit ‚vertragsrechtlich‘ vereinbarter vollumfänglicher Zensur totgeschwiegen oder auch verfolgt.“

Bereits in den vergangenen dreieinhalb Jahren seien Justiz und Parlamente dem nicht auf Evidenz basierenden und schon gar nicht demokratischen Dogma der WHO aufgesessen. Hierzu stellte Holzeisen fest:

„Dabei haben die Parlamente schon bewiesen, dass sie keinen Sinn für Grundrechte haben und auch nicht wissen, was in ihren Verfassungen steht.“

In Zukunft könnten Justiz und Parlament diesem WHO-Dogma noch weniger widersprechen. Das bedeute eine massive Kompetenzerweiterung und de facto eine Generalrevision unserer Verfassung und unserer Staatsformen. Formalrechtlich gesehen wäre das gar nicht zulässig. Aber in den letzten drei Jahren hätte man erleben können, wie grundlegende Verfassungsprinzipien im Namen eines sogenannten internationalen Gesundheitsnotstands auf einmal ignoriert werden durften.

Im Übrigen sollte man nie vergessen, meinte die Rechtsanwältin, dass bei der Weltgesundheitsorganisation nicht nur die Mitgliedsländer Partner wären. Wesentliche Partner der WHO seien Interessensvertretungen, wie zum Beispiel die Bill- und Melinda Gates Stiftung oder die Gavi-NGO. Als „Hinterzimmer-Organisationen“ würden sie die Politik der WHO bestimmen und wären damit quasi die eigentlichen Machthaber.

Was die WHO erst im Mai 2024 beschließen will, wird in der EU bereits umgesetzt

Was weder die Bürger noch die Parlamentarier wüssten, erklärte Holzeisen als nächstes: In der EU würden die geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften schon jetzt mit Verordnungen in die Wege geleitet. Diesbezüglich sei zum Beispiel am 23. November 2022 in der EU-Verordnung Nr. 2022/2371 vom EU-Parlament und -Rat die Zusammenarbeit der EU mit der WHO und deren Mitgliedstaaten beschlossen worden. Die verstärkte Kooperation diene zur Umsetzung des Konzepts „ONE HEALTH“, welches die Prävention übertragbarer Krankheiten mittels Impfungen und die Prävention klimabedingter Gesundheitsrisiken beinhalte.

Aufgrund des angeblichen Erfolgs der sogenannten COVID-19-Zertifikate wolle die EU in Kooperation mit der WHO weltweit ein digitales Impfzertifikat einführen, welches dann auch als Passierschein diene. Dazu müsse man gemäß der Auffassung der Juristin zufolge wissen: Bei der Einführung dieser COVID-19-Zertifikate in der EU-Verordnung 2021/953 vom 14. Juni 2021 sei ausdrücklich erklärt worden, dass noch keine Beweise dafür vorlagen, ob oder inwieweit die sogenannten COVID-19-„Impfungen“ eine Infektion und Infektiosität der damit behandelten Personen verhindern würden.

Darüber hinaus sei im offiziell von der EMA erstellten Zulassungs-Report für den Pfizer-BioNTech-Impfstoff schon im Februar 2021  –  auf Seite 97 unter dem Punkt 2.5.4 „Conclusions on Clinical Efficacy“ (Schlussfolgerungen zur klinischen Wirksamkeit) – veröffentlicht worden, dass die sogenannten COVID-19-Impfstoffe weder zu diesem Zweck getestet noch zu diesem Zweck zugelassen wurden. Dennoch empfehle die EU-Kommission den Mitgliedstaaten mit EU-Empfehlung 2023/1339 vom 27. Juni 2023 auch weiterhin, an der Ausstellung dieses „einen absoluten Nonsens darstellenden COVID-19-Zertifikats festzuhalten“. In Kooperation mit der WHO soll es im Rahmen der globalen internationalen „Gesundheitszertifizierung“ weltweit autoritär und diskriminierend eingesetzt werden.

Soziale und wirtschaftliche Teilhabe nur noch mit digitalen „Gesundheitszertifikaten“

Wenn die Bürger diese fatale Entwicklung nicht sofort – und insbesondere auf EU-Ebene – stoppen würden, könnten sie sich zukünftig nur noch mittels digitaler Impfnachweise frei bewegen, erläuterte die Anwältin die neue Sachlage. Auch die soziale und wirtschaftliche Teilhabe, also die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, sei dann legal nur noch für diejenigen möglich, die mit „digitalen Gesundheitszertifikaten“ nachweisen könnten, angeblich nicht „infektiös“ zu sein.

Was hier auf WHO-Ebene erst 2024 implementiert würde, dafür habe man in der EU bereits im September 2021 eine neue Generaldirektion bei der Europäischen Kommission namens HERA eingerichtet – eine Behörde für Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlicher Notlage (HERA: Health Emergency Preparedness and Response Authority). So habe man in der EU die Monopolisierung der Gesundheitspolitik bereits institutionalisiert, obwohl dies die EU-Verträge gar nicht hergeben würden. Laut Artikel 168 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU sei nämlich die faktische Arbeit von HERA und damit diesbezüglich der EU-Kommission rechtlich nicht gedeckt, erläuterte die Anwältin.

Die EU-Kommission habe mit nicht offengelegten Vorgängen schon im Voraus Milliarden an experimentellen gentechnischen „Impfstoffen“ für die Zukunft erworben. Die Vorkäufe wurden „im Auftrage ihrer Mitgliedsstaaten“ von einer „in einem Super-GAU von Interessenskonflikten steckenden“ EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen getätigt. Inzwischen bereite diese EU-Kommission über HERA die verpflichtende Einhaltung ihrer Empfehlungen und jener künftigen der WHO vor. Schon jetzt griffen die EU-Institutionen gegen angebliche Verbreitung von „Falschinformationen“ durch. Als Beispiel nannte Holzeisen die Drohungen der EU-Bürokraten gegen Twitter. Dieses völlig undemokratische Vorgehen sei rechtswidrig, erklärte die Juristin:

„Wir als EU-Bürger haben es daher mit einer besonders außerhalb jeglicher grundsätzlichen Rechtsordnung auch strafrechtlich relevanten Vorgehensweise der EU-Organe zu tun.“

Die Rechtsordnung in der EU beruhe auf den EU-Verträgen und nicht auf den Entscheidungen der EU-Kommission oder einzelner Verordnungen eines völlig fehlgeleiteten EU-Parlaments und EU-Rats.

Die Aufgaben der internationalen Anwälte und verantwortungsbewusster Journalisten für öffentliche Aufklärung

In dieser Situation müssten aufgeklärte Juristen für umfassende Aufklärung sorgen. Sie müssten möglichst vielen Politikern die offiziellen Dokumente über den geplanten WHO-Pandemievertrag und die Dokumente über die geplanten Änderungen der IHR zukommen lassen und ihnen deren weitreichende Bedeutung erklären.

Die in der EU tätigen Anwälte müssten den Entscheidungsträgern auch das in der EU bereits in Gang gesetzte Ausmaß der Umsetzung nahe bringen. Außerdem müsse Politikern klar gemacht werden, dass mittels dieser WHO- und EU-Regularien nationale Verfassungen de facto abgeschafft würden. In Italien habe sie vor der Zulassung als Anwältin einen Eid auf die Verfassung der Italienischen Republik leisten müssen. Inzwischen frage sie sich, ob sich die Mehrheit der Anwälte sich überhaupt noch an die von ihnen geleisteten Eide erinnern würde. Zudem brauche man auch verantwortungsbewusste Journalisten als Multiplikatoren:

„Alle Journalisten, die sich noch als Journalisten bezeichnet wollen, müssen schnellstens über die geplante, vertraglich vereinbarte und damit definitive Abschaffung der Demokratien berichten! Ansonsten sind sie die längste Zeit Journalisten gewesen“, warnte die Anwältin.

An dieser Stelle verwies sie noch einmal auf die geplante weltweite Zensurverpflichtung. Sonst braucht man am Ende nicht einmal mehr solche „Schreiberlinge“. Diese würden durch artifizielle Schreibprogramme ersetzt werden können.

Weshalb dieser Prozess nur von der Bevölkerung gestoppt werden kann

Während der Coronapandemie habe man auch einen weitgehenden Totalausfall der Gerichte feststellen können. Laut Auswertung der Südtiroler Anwältin könne dieser Prozess also weniger durch Juristen, sondern vielmehr durch Druck aus dem Volk aufgehalten werden. Die Aufgabe der Juristen bestehe in der allumfassenden Aufklärung durch ihre Hilfe in Pilotprozessen. Denn die Menschen müssten erst einmal verstehen, was hier geplant ist, erläuterte Holzeisen ihr Anliegen in Richtung der Anwälte. Das sei die dringlichste Aufgabe:

„Unsere erste Aufgabe muss daher sein, die Menschen zu informieren, solange das medial überhaupt noch möglich ist.“

Schließlich sei die Implementierung von Zensurmaßnahmen gemäß IHR in der EU mit der Verordnung Nr. 2022/2372 ebenfalls am 23.11.2022 schon beschlossen worden. Die Bevölkerung müsse dagegen aufstehen, appellierte die Anwältin am Ende des Interviews:

„Erst wenn die Politiker-Marionetten den Atem des Volkes im Nacken spüren, ändert sich die Situation.“

Felicitas Rabe ist freie Journalistin. Am 29. Mai 2023 berichtete die Autorin über die Konferenz der Weltunion der Freidenker


Bild oben: Zentrale der WHO in Genf 
Foto: Yann, CC BY-SA 3.0
Quelle: https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=2367501