Remilitarisierung

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Die KPD und die Bewegung gegen die Remilitarisierung der BRD

[…] Das Verbot der KPD am 17. August 1956: Am 23. November 1954 begann die mündliche Verhandlung vor dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichtes. Die Bundesregierung bestimmte, dass 6 Wochen nach der Beendigung der mündlichen Verhandlung ohne Urteil, das Verbotsverfahren auf den Zweiten Senat überging. Der Erste Senat erklärte schließlich die KPD und deren „Ersatzorganisationen“ für illegal. 33 KPD-Funktionäre wurden sofort festgenommen. Die westdeutsche Polizei schloss sofort alle Büros der KPD und beschlagnahmte alle Druckereien. Die 17 KPD-Zeitungen mit einer Auflage von 150.000 konnten nicht mehr erscheinen. Das gesamte Parteivermögen wurde konfisziert.

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