Bevölkerung

AktuellesArbeit & SozialesGeschichte

Das Recht auf Entwicklung und der Aufstieg Chinas und Indiens im Human Development Index (HDI)

Ein historischer Überblick von Wolfgang Schürer
Am 22. November 1965 wurde das United Nations Development Programme (UNDP) gegründet. Das UNDP ist ein Ausschuss der Generalversammlung (GEV). Sein Hauptsitz befindet sich in New York City, im dortigen exterritorialen Gebiet. Die Vereinigten Staaten waren gegen die Bildung des UNDP, da sie es als Konkurrenz zu den von ihnen dominierten UNO-Sonderorganisationen, der Weltbank und des Internationalen Währungsfonds, betrachteten. […] Am 04. Dezember 1986, in der Resolution 0178/2110246, erklärte die GEV das Recht auf Entwicklung zu einem „unveräußerlichen Menschenrecht, kraft dessen alle Menschen und Völker Anspruch darauf haben, an einer wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Entwicklung, in der alle Menschenrechte und Grundfreiheiten voll verwirklicht werden können, teilzuhaben, dazu beizutragen und daraus Nutzen zu ziehen.“

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Demokratie – Medien – Aufklärung

Deutsche Politik: Die straflosen vier Prozent und ihre Katastrophen

Beitrag von Dagmar Henn
Jüngst wurde es wieder einmal bestätigt: Die deutschen Eliten rekrutieren sich seit 150 Jahren aus denselben 4 Prozent der Bevölkerung. Der neueste Aufsatz des Soziologen Michael Hartmann, der sein gesamtes berufliches Leben dieser Frage gewidmet hat, hat das wieder einmal bestätigt, und kurz – ein, zwei Tage lang – schaffte es diese Information auch in die Medien. In diesen 150 Jahren ist einiges passiert in der deutschen Geschichte; ganz nebenbei beispielsweise die Beteiligung eben dieser Eliten an einigen der größten Verbrechen der Menschheitsgeschichte. Da ist die Familiengeschichte eines Friedrich Merz oder einer Annalena Baerbock keine Ausnahme, sondern gewissermaßen die unvermeidliche Folge dieser weitgehend geschlossenen Zirkel.

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Geschichte

Der deutsch-sowjetische Nichtangriffsvertrag vom 23. August 1939

Historischer Überblick von Wolfgang Schürer
[…] Am 18. April 1939 bot die Sowjetunion den beiden Westmächten eine Abwehr-Allianz gegen Deutschland an, für den Fall eines deutschen Angriffs auf Polen, für den Fall eines deutschen Angriffs auf Frankreich, und für den Fall eines deutschen Angriffs auf die Sowjetunion, unter Umgehung Polens, über Lettland, Estland und Finnland (Litauen grenzte damals nicht an die Sowjetunion.). […] Die Bündnisverhandlungen scheiterten.
Am 14. August 1939 ließen die beiden Westmächte eine letzte sowjetische Anfrage für eine verbindliche Militärkonvention unbeantwortet. Die Sowjetunion signalisierte dem deutschen Botschafter in Moskau, dass sie, unter bestimmten Bedingungen, auf die deutschen Vorschläge zum Abschluss eines Nichtangriffsvertrages eingehen würde. In Moskau, datiert auf den 23. August 1939, wurden je zwei Originale, in deutscher und russischer Sprache, des Nichtangriffsvertrages von beiden Staaten unterzeichnet.

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