Blasphemie

AktuellesDemokratie – Medien – Aufklärung

Trump, Netanjahu und Weltuntergangssekten

Beitrag Von Dagmar Henn
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin, das den Verfassungsschutz zwingt, die Bewertung der „Jüdischen Stimme für einen gerechten Frieden“ als „gesichert extremistisch“ zurückzuziehen, ist ein kleines Licht am Ende des Tunnels. Und es ist wichtiger, als dem Gericht vermutlich bewusst ist. Das wird noch lange nicht für ein Ende der irrwitzigen Verfolgung antizionistischer Proteste in Deutschland sorgen. Am selben Tag begann schließlich der Prozess gegen die Ulm5 in Stuttgart-Stammheim, ein Verfahren, das wirkt, als hätte jemand ein Reenactment der RAF-Prozesse bestellt, aber getreu des Marx’schen Diktums: Wenn sich die Geschichte wiederhole, dann nur, indem das, was zuerst Tragödie war, zur Farce würde.

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Frieden - Antifaschismus - Solidarität

Existenzrecht? Für Besatzung, Vertreibung und Völkermord? Freiheit vom Fluss bis zum Meer!

Kommentar von Evelyn Hecht-Galinski
Es ist erschreckend, mit welch blindem Aktionismus nicht nur die Politik und ihre Vertreter versuchen, diesen schrecklichen Solinger Anschlag dafür missbrauchen zu wollen, um daraus den Honig für Wahlgewinne oder Sympathiekundgebungen zu saugen. Es ist aber noch verwerflicher, wie christliche und jüdische „Würdenträger“ und Funktionäre diesen Anschlag versuchen zu nutzen, um von eigenem Versagen abzulenken. War es natürlich zuerst der Präsident des Zentralrats der Juden Schuster, der sich beeilte, die „Gefahren des Islamismus“ ernster zu nehmen. Außerdem warf er Sarah Wagenknecht (BSW) vor, dass sie nicht anerkenne, dass Israel sich gegen eine Terrororganisation verteidige, und warf ihr indirekt Judenhass vor. Wagenknecht wiederum konterte zu Recht, dass der Zentralrat die Kriegsführung nicht ausreichend verurteile.

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Religions- & Kirchenkritik, Säkulare Szene

Meinungsfreiheit stärken, Strafrecht modernisieren

KORSO fordert die Abschaffung des Blasphemieparagraphen
… Der Blick nach Deutschland zeigt: Auch hierzulande dient ein Blasphemiegesetz dazu, im Sinne von gewaltbereiten und den öffentlichen Frieden störenden religiösen Fundamentalisten die Meinungs- und Kunstfreiheit einzuschränken. Deutschland gehört also selbst in beschämender Weise immer noch zum Kreis der Länder, in denen ein Blasphemiegesetz gilt, ….
Die im KORSO versammelten säkularen Verbände in Deutschland fordern die Bundesregierung und den Bundestag auf, nicht nur in der Außenpolitik für die Errungenschaft der Meinungsfreiheit einzutreten, sondern auch in der Innenpolitik Konsequenz zu beweisen: Reformieren Sie das Strafgesetzbuch (StGB) und streichen Sie ersatzlos die Strafvorschrift des § 166 StGB!

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