Meinungsfreiheit stärken, Strafrecht modernisieren
KORSO fordert die Abschaffung des Blasphemieparagraphen
Stellungnahme des Koordinierungsrats säkularer Organisationen KORSO e.V.
Im Oktober 2020 hat Markus Grübel MdB (CDU), Beauftragter der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit, in dem Zweiten Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit festgestellt, dass in mehr als 70 Staaten „menschenrechtswidrige Blasphemiegesetze“ gelten. Sie dienen dazu, „religiöse Minderheiten zu diskriminieren und die Meinungsfreiheit einzuschränken.“
Der Blick nach Deutschland zeigt: Auch hierzulande dient ein Blasphemiegesetz dazu, im Sinne von gewaltbereiten und den öffentlichen Frieden störenden religiösen Fundamentalisten die Meinungs- und Kunstfreiheit einzuschränken. Deutschland gehört also selbst in beschämender Weise immer noch zum Kreis der Länder, in denen ein Blasphemiegesetz gilt, wie die internationale Kampagne zur Abschaffung von Blasphemie-Gesetzen von Humanists International herausstellt. Es handelt sich um den § 166 Strafgesetzbuch (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen).
Die im KORSO versammelten säkularen Verbände in Deutschland fordern die Bundesregierung und den Bundestag auf, nicht nur in der Außenpolitik für die Errungenschaft der Meinungsfreiheit einzutreten, sondern auch in der Innenpolitik Konsequenz zu beweisen: Reformieren Sie das Strafgesetzbuch (StGB) und streichen Sie ersatzlos die Strafvorschrift des § 166 StGB!
Den Weg hat das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) mit einer Auswertung der Positionen der Bundestagsparteien zum § 166 StGB und dem Entwurf eines Gesetzes aufgezeigt:
„Der Schutz vor Beschimpfung und der Schutz des öffentlichen Friedens erscheint durch die Straftatbestände der Beleidigung (§ 185 StGB), der üblen Nachrede (§ 186 StGB), der Verleumdung (§ 187 StGB) und der Volksverhetzung (§ 130 StGB) ausreichend. Die Vorstellung, religiöse oder weltanschauliche Bekenntnisse, Personen oder Gruppen benötigten einen über die §§ 130, 185, 186, 187 StGB hinausgehenden Schutz, erscheint nicht mehr zeitgemäß. § 166 StGB ist daher entbehrlich und kann aufgehoben werden.“
Der Abschied des Gesetzgebers von dieser anachronistischen Vorschrift ist ein überfälliges Signal für eine offene Gesellschaft, die Meinungsvielfalt schützt statt mit bis zu drei Jahren Gefängnis zu bestrafen.
Eindrucksvoll schildern uns das Erfordernis eines solchen Signals nicht zuletzt viele Menschen, die auf Grund von Blasphemievorwürfen aus islamischen Staaten geflohen sind, und nun von Islamisten in Deutschland mit Blasphemievorwürfen bedroht werden. Rana Ahmad, die 2015 aus Saudi-Arabien floh und in Deutschland die Säkulare Flüchtlingshilfe e. V. mitgründete, schreibt über lebensgefährliche Blasphemievorwürfe gegen ihre Person durch Islamisten im deutschen Aufnahmeheim. Amed Sherwan, Autor des Buches „Kafir: Allah sei Dank bin ich Atheist“ (Edition Nautilus, 2020) schreibt im November 2020: „Wir haben heute wieder gegen einen islamistischen Aufmarsch in Hamburg demonstriert. Anders als vor zwei Wochen waren wir als Gegendemo deutlich mehr als die Islamist*innen und auch viel lauter […]. Vor zwei Wochen […] haben [wir] fassungslos zugeschaut, wie Hunderte mit Allahu Akbar-Gebrüll durch die Straßen gezogen sind, um die Ehre ihres Propheten gegen Zeichnungen zu verteidigen.“
In der Tat ist es so, dass mit § 166 StGB derjenige bestraft wird, der friedliebend und tolerant ist, und Meinungsstreit nicht mit Gewalt eskaliert. Recht bekommt der religiöse Fundamentalist. Damit spielt diese Strafnorm der Einschüchterung von Lehrern und Schülern, Künstlern, Journalisten und Staatsbürgern durch gewaltbereiten Islamismus in die Hände. § 166 StGB verfehlt seinen Zweck. Der Paragraf schützt keineswegs das Rechtsgut des öffentlichen Friedens – im Gegenteil. Wir sagen: Der Staat darf sich nicht an die Seite der Gewaltbereiten stellen.
Quelle der Erstveröffentlichung am 04.07.2019: https://www.korso-deutschland.de/abschaffung-des-blasphemieparagraphen/
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