Die Parole „From the River to the Sea” entzweit die Gemüter
Völkerrechtsargument oder Propagandatrick: Der Streit um Israels „Existenzrecht“
Beitrag von Arn Strohmeyer
Wenn bei Demonstrationen gegen Israels genozidale Politik im Gazastreifen oder die Vertreibungen im Westjordanland die Parole „From the River to the Sea“ gerufen oder auf Transparenten gezeigt wird, kommt oft der Vorwurf, dass damit Israels Existenz in Frage gestellt würde, weil die Palästinenser dann ja das ganze Land für sich beanspruchen würden. Der deutsche Staat nimmt die Parole sogar zum Anlass, gegen Demonstranten vorzugehen und sie rechtlich zu belangen. Damit erkennt er aber ganz offensichtlich umgekehrt an, dass das Land vom Fluss zum Meer Israel gehört, was aber natürlich gegen das Völkerrecht verstößt, denn das Westjordanland, der Gazastreifen, Ost-Jerusalem und die Golanhöhen liegen zwischen Meer und Fluss, sind aber besetzte Gebiete und gehören nicht zu Israel – auch wenn Israel das mit sehr zweifelhaften Argumenten (Palästina sei die „Urheimat des jüdischen Volkes“) behauptet.