Verwaltungsgericht

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Jüdische Stimme kippt Einstufung als „extremistisch“ durch Verfassungsschutz

Zusammenstellung von zwei Beiträgen der Jüdischen Stimme vom April 2026
Am Morgen des 27 April 2026 standen sich Vertreter*innen der Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost e.V. und des Bundesministeriums des Innern am Verwaltungsgericht in der Kirchstraße in Berlin gegenüber um über die Rechtmäßigkeit der Nennung der Jüdischen Stimme im Verfassungsschutzbericht 2024 als gesichert extremistische Organisation zu verhandeln. Die mündliche Verhandlung fand im Rahmen eines Eilverfahrens seitens der Jüdischen Stimme gegen das Bundesministerium statt. Nach einer sechsstündigen Verhandlung urteilte die Kammer, dass der Verein Jüdische Stimme e.V. im Verfassungsschutzbericht für 2024 nicht als gesichert extremistisch genannt werden darf.

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Beitrag Von Dagmar Henn
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin, das den Verfassungsschutz zwingt, die Bewertung der „Jüdischen Stimme für einen gerechten Frieden“ als „gesichert extremistisch“ zurückzuziehen, ist ein kleines Licht am Ende des Tunnels. Und es ist wichtiger, als dem Gericht vermutlich bewusst ist. Das wird noch lange nicht für ein Ende der irrwitzigen Verfolgung antizionistischer Proteste in Deutschland sorgen. Am selben Tag begann schließlich der Prozess gegen die Ulm5 in Stuttgart-Stammheim, ein Verfahren, das wirkt, als hätte jemand ein Reenactment der RAF-Prozesse bestellt, aber getreu des Marx’schen Diktums: Wenn sich die Geschichte wiederhole, dann nur, indem das, was zuerst Tragödie war, zur Farce würde.

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