Für die Versammlungsfreiheit
Beitrag von Corinna Poll aus FREIDENKER 2/3-08
Durch die Föderalismusreform ist die Regelung des Versammlungsrechts vom Bund an die Länder übertragen worden. Das bedeutet, dass die Bundesländer eigene Regelungen erlassen können, aber nicht müssen – wenn sie darauf verzichten, gilt wie bisher weiter das Bundesversammlungsgesetz. Mögliche Folge ist, dass in Zukunft an verschiedenen Orten in der BRD völlig unterschiedliche Bedingungen für Demonstrationen und Veranstaltungen gelten – was z.B. in Hamburg erlaubt ist, kann in München mit hohen Geldbußen belegt sein (der umgekehrte Fall ist allerdings vergleichsweise unwahrscheinlich).