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Jüdische Stimme kippt Einstufung als „extremistisch“ durch Verfassungsschutz

Zusammenstellung von zwei Beiträgen der Jüdischen Stimme vom April 2026

Zur Vorgeschichte: Wer schützt uns vor dem „Verfassungsschutz“?

Erstveröffentlichung am 24.04.2026 auf juedische-stimme.de

Wie auch BDS Berlin, Thawra Hamburg und ELSC gehen wir gegen die politische Verfolgung durch Deutschlands Inlandsgeheimdienst vor, der sich selbst beschönigend Verfassungsschutz benennt. In seinem 2025 veröffentlichten Bericht für 2024 nannte er die Jüdische Stimme, sowie andere pro-palästinensische Gruppen als “gesichert extremistisch”. Auf dieser Grundlage nehmen sich staatliche Sicherheitsdienste heraus, uns umfassend zu beobachten, unser Recht auf Privatsphäre massiv einzuschränken und Informationen zu sammeln, anhand derer wir weiter kriminalisiert werden. Dies hat auch Konsequenzen auf individueller Ebene: Einige Mitglieder der Jüdischen Stimme sind ausgetreten, um Einbürgerungsverfahren nicht zu gefährden bzw. ihren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst nicht aufs Spiel zu setzten. Gesetze, die Beruf und Staatsbürgerschaft aufgrund der Zugehörigkeit zu einem jüdischen Kollektiv einschränken, waren ein Teil des rassistischen Programms während der NS-Zeit.

Wir haben zwei Eilverfahren eingeleitet: eins gegen den Inlandsgeheimdienst selbst und eins gegen das Innenministerium, das den Verfassungsschutzbericht (VS-Bericht) veröffentlicht. Uns ist bewusst, dass Nazifunktionäre nach dem zweiten Weltkrieg maßgeblich in den Aufbau der bundesdeutschen Geheimdienste involviert waren. Wir erinnern auch daran, dass gerade das Bundesamt in der Vergangenheit linke und rassifizierte Menschen und Gruppen besonders heftig angegriffen hat. Die Verwicklung dieser Behörde in den NSU, mindestens über die Vertuschung von rassistischen Morden und Verhinderung von Aufklärung, ist unumstritten. Zum ersten Mal seit seiner Errichtung durch die Mörder unserer Vorfahren geht der Verfassungsschutz auf diese Weise gegen eine jüdische Organisation vor.

Im Zuge unserer Nennung im VS-Bericht will das Finanzamt unserem Verein die Gemeinnützigkeit aberkennen, was die Steuerbegünstigung für Spenden aufheben und das Sammeln von Geldern für die Bewegung deutlich erschwerten würde. Dies folgt Versuchen, unsere Handlungsfähigkeit durch Schließung unseres Bankkontos zu erwirken, wogegen wir uns juristisch erfolgreich gewehrt haben. Diese staatliche Offensive ist als lang angelegter Prozess gegen zivilgesellschaftliche, kulturelle und politische Organisationen zu verstehen.

In Deutschland wird BDS bereits seit Jahren verfolgt. Indem sie die im Völkerrecht verankerte Forderungen nach Boykott, Desinvestitionen, und Sanktionen unter Verdacht stellt entlarvt sich die Repression als Versuch, die Grenzen des Sagbaren noch enger zu schnüren und das Völkerrecht zu missachten. Die Kriminalisierung und Verbote von palästinasolidarischen Strukturen der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsorganisationen ermöglicht es Deutschland, eine gesamte Bewegung, die sich gegen einen Völkermord stellt, als Gefahr zu markieren. Sie gliedern sich in die langjährige zionistische Verfolgung von Menschenrechtsorganisationen in Palästina ein und dienen den Interessen von Deutschland, die über die Verfassung gestellt werden. Die BRD spielt aktuell eine führende Rolle in der endgültigen Aushöhlung und Zerstörung des internationalen Rechts, das nach dem 2. Weltkrieg verkündet wurde, um eine Wiederholung der Naziverbrechen zu verhindern.

Wir nehmen damit gegensätzliche Position zur Haltung des Zentralrats der Juden ein, der von der Regierung unterstützt wird. Dieser vertritt eine zionistische Position und stellt sie als einheitliche ‘jüdische Position’ in der Öffentlichkeit dar. Auf diese Weise vereinheitlicht der deutsche Staat die politischen Haltung einer religiös-kulturellen Minderheit im Land. Indem wir eine jüdische Gruppe sind, die den Zionismus und Israels Genozid als dessen Zuspitzung ablehnt, sind wir ein Dorn im Auge der Staatsräson. Die bloße Existenz unseres Vereins bringt die Widersprüche vom Deutschland, das behauptet aus dem Holocaust gelernt zu haben, während es kontinuierlich rassistisch und genozidal agiert, zum Vorschein. Wir weisen diese Ideologie zurück, die im Namen des “Schutzes jüdischen Lebens” Jüd*innen zu ewigen Opfern und politisch nützlichen Objekten erklärt, die eingesetzt werden, um systematische, verheerende Gewalt zu rechtfertigen. Die Beobachtung durch eine staatliche Sicherheitsbehörde ist ein gezielter Einschüchterungsversuch gegen uns ebenso wie gegen all jene, mit denen wir solidarisch für Gerechtigkeit in Palästina einstehen. Währenddessen macht sich die Bundesrepublik Deutschland im Namen eines konstruierten „jüdischen Volkes“ an einem weiteren Völkermord mitschuldig und verfolgt rassifizierte Menschen, darunter die größte palästinensische Diaspora Europas, brutal. Unsere Klage ist ein Teil des Widerstands gegen diese Repression.


Erfolg beim Verwaltungsgericht:

Bundesministerium des Innern darf Jüdische Stimme nicht mehr im Verfassungsschutzbericht 2024 als gesichert extremistisch nennen  

Erstveröffentlichung am 28.04.2026 auf juedische-stimme.de

Am Morgen des 27 April 2026 standen sich Vertreter*innen der Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost e.V. und des Bundesministeriums des Innern am Verwaltungsgericht in der Kirchstraße in Berlin gegenüber um über die Rechtmäßigkeit der Nennung der Jüdischen Stimme im Verfassungsschutzbericht 2024 als gesichert extremistische Organisation zu verhandeln. Die mündliche Verhandlung fand im Rahmen eines Eilverfahrens seitens der Jüdischen stimme gegen das Bundesministerium statt. Nach einer sechsstündigen Verhandlung urteilte die Kammer, dass der Verein Jüdische Stimme e.V. im Verfassungsschutzbericht für 2024 nicht als gesichert extremistisch genannt werden darf.  Eine mögliche Ablehnung des Existenzrechts Israels verstoße nicht gegen den Gedanken der Völkerverständigung und stelle keinen Aufruf zur Gewalt dar, sei also nicht als extremistisch zu bewerten. Die im Juni 2025 veröffentlichte Nennung muss nun gestrichen werden.

„Das ist zunächst einmal zu begrüßen und ein wichtiger Schritt für die ganze Palästina-Solidaritätsbewegung. Sollte das Bundesministerium des Innern aber Beschwerde einlegen oder der Verfassungsschutz in seinem nächsten Bericht uns erneut als „gesichert extremistisch“ einstufen, haben wir nun eine gute Grundlage, auf der wir diese Repressionen weiter bekämpfen können“, sagt Wieland Hoban, Vorstandsvorsitzender der Jüdischen Stimme. „Auch andere Organisationen, die derart verfolgt und in ihrem Recht auf Protest kriminalisiert werden, können sich nun hierauf beziehen.“

Die Einstufung als „gesichert extremistische Bestrebung“ betraf neben der Jüdischen Stimme für gerechten Frieden in Nahost e.V. auch BDS Berlin, BDS Bonn und Palästina Spricht und fand während des anhaltenden Völkermords in Palästina, gegen den die Gruppen sich einsetzen, statt. Sie führte zu einer angedrohten Aberkennung der Gemeinnützigkeit des Vereins und bedrohte den Berufsstatus sowie Einbürgerungsverfahren seiner Mitglieder. Diese Kriminalisierung durch den Staat reihte sich in langjährige Repressionen ein: Bereits 2017 wurde dem Verein erstmalig das Bankkonto gesperrt. Auf eine entgültige Schließung des Kontos bei der Bank für Sozialwirtschaft im Jahr 2019 folgte die Sperrung ihres Kontos bei der Berliner Sparkasse im Jahr 2024, gegen die der Verein erfolgreich klagte.

„Es geht hier schon lange darum, BDS zu kriminalisieren. Weil dies auf der Grundlage des Antisemitismusvorwurfs geschieht, besteht hier ein besonderes Interesse, uns als jüdische Organisation, die BDS unterstützt, zu schwächen“, so Iris Hefets, Gründungsmitglied des Vereins. „BDS ist inzwischen nicht einfach eine Meinung, sondern eine durch Internationales Recht geforderte Maßnahme. Das wird spätestens aus dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag vom Juli 2024 klar und von UN-Resolutionen bestätigt. Es geht hier also auch um Deutschlands Verhältnis zum Völkerrecht, das mit dem Blut unserer Vorfahren geschrieben wurde. BDS ist in Wahrheit der liberalste Teil der Palästinasolidaritätsbewegung. Wer BDS verfolgt, kriminalisiert den Rest der Bewegung automatisch noch stärker.“

Das Verfahren findet im Rahmen der stetig eskalierenden Repressionen gegen linke und antirassistische Bewegungen in Deutschland statt. Die UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, Irene Khan, besuchte kürzlich erst Deutschland, um die neuen Entwicklungen zur Einschränkungen zur Meinungs – und Protestfreiheit zu begutachten. Dabei stellte sie erhebliche Defizite fest. Diese Entwicklungen finden während des anhaltenden Völkermords in Palästina sowie israelischer Angriffskriege im Libanon und Iran statt. Deutschland ist nach den USA der zweitgrößte Waffenlieferant an die wegen Völkermords angeklagte israelische Regierung.


Bild oben: Vertreter der Jüdischen Stimme bei einer Demonstration im Oktober 2024 in Berlin
Foto: Udi Raz. Übernommen von juedische-stimme.de
Quelle: https://www.juedische-stimme.de/