Klage

AktuellesDemokratie – Medien – Aufklärung

Gericht entscheidet gegen würdevolles Gedenken an sowjetische Befreier

Klage der DKP Berlin abgewiesen
Beitrag von Hans Bauer
Klassenjustiz in politischen Verfahren kommt hierzulande nicht immer mit martialischen Äußerlichkeiten daher. Die Dauer der Verfahren und letztlich das Urteil „Im Namen des Volkes“ (wer ist das Volk?) offenbaren den wahren Charakter, der zumeist auch mit der herrschenden Politik übereinstimmt. Selbst wenn der äußere Anschein eine Unparteilichkeit des Gerichts vorspielt. So auch im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin, in dem Stefan Natke, ehemaliger Vorsitzender des LV Berlin der DKP, gegen die Allgemeinverfügung des Landes Berlin, vertreten durch die Polizei, zur „Beschränkung des Gemeingebrauchs von öffentlichen Flächen und der Versammlungsfreiheit“ im Jahre 2023 geklagt hatte. Dabei ging es um das Gedenken vom 8. zum 9. Mai an den sowjetischen Ehrenmalen in Treptow-Köpenick, Mitte und Pankow.

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EU: Putsch ohne Widerstand

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes entmachtet die EU-Mitgliedsstaaten
Ein Kommentar von Tilo Gräser.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 21. April dieses Jahres ein Urteil gefällt, das sich gegen die Souveränität der EU-Mitgliedsstaaten richtet. Es entmachtet sie hinsichtlich ihrer nationalen Gesetzgebung, wie Kritiker warnen. Einige sprechen von einer „klaren Ansage“ an die Mitgliedsstaaten, andere sogar von einem „heimlichen Putsch“. In Fachkommentaren wurde seitdem mehrfach auf die Konsequenzen hingewiesen. Doch in der allgemeinen Öffentlichkeit wird darüber kaum diskutiert – obwohl es alle angeht. Am 21. April hatte der EuGH in Luxemburg einer Klage der EU-Kommission, des EU-Parlaments sowie von 16 Mitgliedsstaaten gegen das Mitgliedsland Ungarn stattgegeben. Anlass war das ungarische Gesetz „über ein strengeres Vorgehen gegen pädophile Straftäter und zum Schutz von Kindern“ von 2021.

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Demokratie – Medien – Aufklärung

Fast-Abschaffung der Pressefreiheit – Röper und Lipp klagen gegen EU-Sanktionen

Beitrag von Felicitas Rabe 
Die Journalisten Alina Lipp und Thomas Röper wurden im Mai dieses Jahres als erste europäische Bürger im 17. EU-Sanktionspaket gegen die Russische Föderation namentlich in der Liste sanktionierter Personen aufgenommen. […] Seitens der EU wird Röper und Lipp vorgeworfen, sie würden einen russischen Angriffskrieg unterstützen. Als Folge der Sanktionen dürfen die beiden in Russland lebenden Journalisten nicht mehr in EU-Länder einreisen, ihre Vermögen in der EU wurden eingefroren und für ihre journalistische Arbeit darf unter Androhung von Strafe von EU-Bürgern nicht mehr gespendet werden. Dagegen klagen Röper und Lipp nun vor dem europäischen Gericht mittels einer sogenannten Nichtigkeitsklage. Die Rechtsanwältin Dr. Verena Wester vertritt die Rechte der beiden Sanktionierten mit Unterstützung und Begleitung der Anwälte für Aufklärung (AFA). In der Sendung „Tacheles Spezial“ veröffentlichte das TV Magazin Nuoflix am vergangenen Freitag ein Interview mit Dr. Verena Wester und dem Vorstandsmitglied der Anwälte für Aufklärung, Dr. Christian Knoche, über die rechtlichen Grundlagen der Sanktionen und der Nichtigkeitsklage.

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