Wurzel und Wirkung des Holodomor und seine offizielle Anerkennung

Beitrag von Rainer Rupp
[Mit der] Holodomor-Resolution, die der Bundestag diese Woche nun beschlossen hat … wurde die Hungersnot in weiten Teilen der Sowjetunion in den Jahren 1932 und 1933 offiziell als Genozid eingestuft, und zwar als angeblich gezielter Versuch der sowjetischen Führung, die Menschen in der Ukraine zu vernichten. … Nachdem der Deutsche Bundestag im Zuge der „Plandemie“ in seiner unendlichen Weisheit mit seinen Corona-Beschlüssen den Weg zur Zerstörung der deutschen Wirtschaft und Gesellschaft geebnet hatte, hat er nun mit der Anerkennung des Holodomor als „Völkermord“ seine unfehlbare Kompetenz in Sachen Geschichtswissenschaft unter Beweis gestellt. Was auf den ersten Blick jedoch wie eine Bagatelle anmutet, ist politisch ein brandgefährlicher Schritt in Richtung weiterer Beschneidung der Presse- und Meinungsfreiheit hierzulande.

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Weltmeister in Doppelmoral

Kommentar von Evelyn Hecht-Galinski
Wenn der Bundestag am 30. November auf massiven jahrzehntelangen Druck der Ukraine-Lobby die Hungersnot in der Ukraine 1932/33, den so genannten „Holodomor“, zum Genozid erklären wird, wäre das nur ein weiterer Tiefpunkt der deutschen Außenpolitik. Dieser „Holodomor“ war den meisten Historikern gemäß kein Genozid, sondern eine schreckliche Hungersnotkatastrophe, die die Sowjetunion insgesamt betroffen hat. Dazu fällt mir zuerst einmal die schreckliche Leningrad-Blockade Hitlers ein. Diese Belagerung zwischen 1941 und 1944 könnte man ohne Wenn und Aber als Völkermord einstufen! Denn das erklärte Ziel der Deutschen war es, die Leningrader Bevölkerung verhungern zu lassen, also zu vernichten.

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Holodomor: Ein angeblicher „Genozid“ als Instrument zum Aushebeln der Demokratie

Beitrag von Gert Ewen Ungar
Die Bundesregierung plant für diese Woche, die Hungersnot in der Sowjetunion in den dreißiger Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts durch den Deutschen Bundestag offiziell als Völkermord an der ukrainischen Bevölkerung anzuerkennen. Die größte Oppositionspartei, die Unionsfraktion von CDU/CSU schließt sich dieser Sicht an. Die Annahme des Antrags steht daher nicht in Frage. Unter Historikern gilt die Frage, ob es sich bei den damaligen Vorgängen in der Sowjetunion tatsächlich um einen Völkermord handelt, als umstritten. Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages haben in einem Dossier bereits 2008 die unterschiedlichen Argumente zu den historischen Vorgängen zusammengetragen.

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