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Im Schatten der Antennen

Der „Bunker Wollenberg“ und die neue Frontlinie im Inneren des Rechtsstaats

Tief im Wald von Märkisch-Oderland steht ein Bauwerk aus Beton, Stahl und Funktechnik. Errichtet für den Atomkrieg – und heute unfreiwillig Teil eines politischen Konflikts, der mit dem Kalten Krieg mehr gemeinsam hat, als vielen lieb ist. Der „Bunker Wollenberg“ ist ein Museum. Ein Ort der Erinnerung. Ein Ort der Technikgeschichte. Doch seit Wochen wird er nicht mehr nur als historischer Ort gelesen. Er ist zur Projektionsfläche geworden. Für neue Feindbilder. Für neue Sicherheitslogiken. Für eine staatliche Praxis, die immer häufiger mit Verdacht beginnt – und mit Untersuchungshaft endet. An diesem Ort lässt sich beobachten, wie schnell Geschichte wieder Gegenwart wird. Und zwar durch politische Deutung.

Ein Essay von Sabiene Jahn

Erstveröffentlichung am 05.02.2026 auf globalbridge.ch

Der Beitrag kann auch bei YouTube angehört werden: https://youtu.be/mA0cLqorpeg

Der Wald bei Wollenberg wirkt unscheinbar. Kiefern, sandiger Boden, ein flacher Höhenzug im äußersten Osten Brandenburgs, im Landkreis Märkisch-Oderland, wenige Kilometer westlich von Bad Freienwalde und keine siebzig Kilometer von der polnischen Grenze entfernt. Die Zufahrt führt über schmale Landstraßen, vorbei an Dörfern, die still wirken und abseits jeder touristischen Route liegen. Kein Hinweisschild. Keine Landmarke, die Bedeutung ankündigt. Nichts, was darauf vorbereitet, was hinter diesem Wald beginnt. Erst tief im Forst, auf dem Gebiet der Gemeinde Höhenland, Ortsteil Wölsickendorf-Wollenberg, steht ein schlichtes Tor.  Dahinter beginnt das Militärhistorische Sonderobjekt 301.

Wer diesen Ort heute betritt, findet nicht Ausstellungsraum und Glasvitrine. Er betritt einen ehemaligen militärischen Sperrbezirk, errichtet in den frühen achtziger Jahren als westlichster Führungspunkt eines geheimen Nachrichtennetzes der Warschauer Vertragsstaaten. Ein Ort, der jahrzehntelang auf keiner zivilen Karte verzeichnet war. Erst ein einzelner Metallmast, aus dem Boden ragend wie ein technisches Relikt, verrät, dass dieser Ort nie gewöhnlich war. Was hier verborgen liegt, ist eine komplette Architektur des Kalten Krieges – gebaut für den Moment, in dem Kommunikation weitergehen sollte, wenn alles andere zerstört wäre.

Der Zugang führt durch ein Tor, das mehr verspricht als es zeigt. Dahinter beginnt ein System aus Beton, Drucktüren und Gängen. Was hier entstand, war kein gewöhnlicher Funkposten. Es war Teil eines der ehrgeizigsten Kommunikationsprojekte des Kalten Krieges – des troposphärischen Nachrichtenverbindungssystems „BARS“. Der Name des Systems war selbst Teil der militärischen Semantik. „BARS“ ist  das russische Wort für Schneeleopard. Ein Tier, das für lautlose Bewegung, große Reichweite und Unsichtbarkeit steht. Der Codename sollte verschleiern und zugleich ein Versprechen transportieren,  ein Netz, das nicht sichtbar ist und im Ernstfall dennoch funktioniert. Troposphärenfunk – für Laien ein sperriger Begriff – bezeichnet ein Verfahren, bei dem Funksignale an der unteren Atmosphärenschicht, der Troposphäre, gestreut werden. Die Signale werden in flachem Winkel in den Himmel gesendet, dort an feinen Luftschichtungen gebrochen und können so Entfernungen von mehreren hundert Kilometern überbrücken – unabhängig von Kabeln, Leitungen oder Satelliten.

Der militärische Vorteil lag auf der Hand. Selbst nach der Zerstörung aller Bodeninfrastruktur, selbst nach einem atomaren Erstschlag, sollte dieses Netz weiter funktionieren. Es war als Rückgrat strategischer Führung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) konzipiert – für den äußersten Ausnahmezustand. „BARS“ spannte ein geschlossenes Netz quer durch den Warschauer Pakt, von der DDR über Polen, die Tschechoslowakei und Ungarn bis in die Sowjetunion, weiter nach Rumänien und Bulgarien. In festen Abständen lagen Relaisstationen, die die Signale aufnahmen, verstärkten und weiterleiteten. Jede Station war Teil einer Achse, jede Achse Teil eines redundanten Gesamtsystems. Der Ausfall einzelner Punkte sollte das Netz nicht lahmlegen.

Wollenberg trug die Kennung „301“ – der westlichste Führungspunkt dieses Systems, unmittelbar an der Nahtstelle zum NATO-Gebiet. Von hier aus liefen die Verbindungen nach Osten. Dass dieses Netz jahrzehntelang nahezu vollständig geheim blieb, erklärt den enormen baulichen Aufwand. Die sichtbaren Antennen sollten täuschen, die oberirdischen Gebäude zivile Nutzung suggerieren. Die eigentliche Schaltzentrale lag tief unter der Erde – abgeschottet, geschützt, vorbereitet auf einen Krieg, der nie eintreten durfte.

Der Vergleich führt unweigerlich in die Gegenwart. Auch heutige militärische Infrastruktur nutzt gezielt physikalische und geographische Besonderheiten, um globale Operationen zu ermöglichen. Ein prominentes Beispiel ist die US-Airbase Ramstein in Rheinland-Pfalz, die eine Schlüsselrolle im amerikanischen Drohnenkrieg spielt. Der Grund, weshalb Ramstein diese Funktion einnimmt, liegt in der Physik. Funksignale zwischen Drohnen im Nahen Osten und Steuerzentren in den USA können die Erdkrümmung nicht direkt überwinden. Satelliten allein reichen für die notwendige Echtzeitsteuerung nicht aus. Es braucht einen erdgebundenen Relaispunkt, der Signale bündelt und nahezu verzögerungsfrei weiterleitet. Ramstein liegt exakt in jener geographischen Zone, in der diese Verbindung technisch stabil möglich ist.

Auch hier also die Nutzung von Mathematik, Funkphysik, Erdkrümmung und Atmosphärenschichten für militärische Zwecke. Der Unterschied zu Wollenberg ist jedoch grundlegend. „BARS“ war als defensive Infrastruktur konzipiert – zur Sicherung von Befehlsketten im äußersten Notfall. Ramstein hingegen ist Teil einer operativen Tötungsarchitektur. Über die Relaisstation werden Zielkoordinaten, Bilddaten und Steuersignale übertragen, die es ermöglichen, Menschen tausende Kilometer entfernt gezielt zu töten – ohne Gerichtsverfahren. Die gleiche Wissenschaft dient in Ramstein der Exekution auf Distanz.

Gerade an dieser Stelle ist eine nüchterne Einordnung notwendig. Denn weder die technische Realität der Anlage in Wollenberg noch die Person ihres heutigen Betreibers und des Vereins, die sich um das einzigartige Museum in Deutschland kümmern, rechtfertigen jene Verdachtsmuster, die sich in der aktuellen politischen Atmosphäre rasch verselbständigen.

Falko Hartmann ist kein Militärplaner, kein Nachrichtendienstler, kein politischer Akteur. Er ist gelernter Freileitungsmonteur, ein Techniker mit ausgeprägtem Sinn für Infrastruktur, Ordnung und Funktion. Menschen aus seinem Umfeld beschreiben ihn als jemanden, der gern allein arbeitet, konzentriert, zurückgezogen – aus Neigung. Seine berufliche Qualifikation und sein praktischer Blick auf Technik erklären eher, warum ihn ein solches Objekt fesseln kann, als dass sie irgendeinen konspirativen Schatten werfen würden. Hier geht es um den Erhalt und die Erklärbarkeit einer untergegangenen Infrastruktur, die einst zum Zweck der Abschreckung gebaut wurde – und die als Mahnung erhalten bleiben soll. Dass Hartmann auf dem Gelände des ehemaligen Sonderobjekts lebt, hatte einen wichtigen Grund. Das Areal umfasst rund zehn Hektar und war über Jahre Ziel von Vandalismus und unbefugtem Betreten. Es musste dauerhaft beaufsichtigt werden.

Auch technisch entzieht sich der Ort jeder Fantasie von Reaktivierung. Das troposphärische System „BARS“ existierte ausschließlich als multinationaler Verbund. Der Betrieb endete spätestens 1990. Ohne Gegenstellen, ohne Frequenzzuweisungen, ohne operative Führung ist eine Wiederinbetriebnahme ausgeschlossen. Erhalten sind bauliche Strukturen – nicht das System. Zur militärischen Verschleierung gehörte auch eine ausgefeilte Tarnarchitektur. Die Anlage in Wollenberg war offiziell als militärische Flugwetterstation deklariert, intern trug sie den taktischen Tarnnamen „TUSHURKA“. Gemeinsam mit den baugleichen Stationen 302 bei Bad Sülze und 303 bei Königsbrück machte sie das strategische Troposphären-Nachrichtensystem komplett. Die eingesetzte Funktechnik vom Typ R-417 „BAGET-S“ war für mehrere Richtungen ausgelegt und ermöglichte über Dutzende Kanäle die Kopplung mit anderen Knotenpunkten des Netzes. Heute steht die Anlage unter Denkmalschutz. Der Verein hat sie in jahrelanger Arbeit restauriert, technische Abläufe nachvollziehbar rekonstruiert und Fahrzeuge sowie Funktechnik wieder funktionsfähig gemacht. Ein aktives Amateurfunk-Relais (DB0WOL) ist Teil der heutigen Nutzung. Die Präsentation zielt auf Verständlichkeit. Besucher sollen erleben können, wie dieses System funktionierte – als reale Infrastruktur eines vergangenen Sicherheitsdenkens.

Dass dennoch Argwohn entsteht, verweist weniger auf den Ort als auf den Zustand der Debatte. In Zeiten erneuerter Bedrohungsnarrative wächst der Drang, technische Relikte in neue Feindbilder einzubauen. Der Argwohn ersetzt die Prüfung, die Projektion die Analyse. Der britische Ökonom Robert Skidelsky beschreibt diesen Mechanismus als „Military Keynesianism“. Den Versuch, ökonomische Stagnation und industrielle Schwäche durch permanente Aufrüstung zu kompensieren. Wo Wachstum fehlt, wird Sicherheit zur Ersatzökonomie. Wo Finanzierung schwer vermittelbar ist, liefert Hysterie das Argument. In einem solchen Klima wird nicht mehr zuerst gefragt, was konkret nachweisbar ist, jedoch was politisch „ins Bild“ passt – und wie schnell ein Fall als Symbol verwertbar wird.

Der Weg in den Bauch des Bauwerks ist lang. Hundertfünfzig Meter schmaler Gang, dicke Betonwände, schwere Stahltüren. Oben Nachrichtentechnik, unten Infrastruktur für’s Überleben – neben Generatoren, Filteranlagen und Überdrucksystemen, Schlafräume, Strategieräume, Büros oder Filmsaal. Ein autarkes Biotop für fünfzehn bis zwanzig Menschen. Im Dispatcherraum wird der Zweck greifbar. Hier liefen Leitungen zusammen, hier wurde geschaltet, überwacht und weitergeleitet. Gäste sehen Technik, Karten, Bedienplätze. Die Vereinsmitglieder erklären diese Technik als Mahnung. Führungen, Projekttage, Veranstaltungen, auch für Schulklassen, sollen Geschichte begreifbar machen, und nicht verherrlichen. Gerade das „Erlebbar-Machen“ ist hier Didaktik. Es soll zeigen, wie tief Staaten bereit sind, in Beton, Funk und Befehlsketten zu investieren, wenn sie sich in einem permanenten Bedrohungsdenken einrichten und, wie wenig Platz in diesen Planungen für die Zivilbevölkerung bleibt.

Der Bunker ist kein nostalgisches Relikt. Er ist ein Archiv einer untergehenden Epoche. Und genau das macht ihn heute wieder relevant. Der atomare Schlagabtausch ist Geschichte. Geblieben ist die Logik der Feindbilder. Auch der Verein „Friedensbrücke – Kriegsopferhilfe“ nutzte wegen der räumlichen Nähe seiner Mitglieder die Räumlichkeiten vor einigen Jahren zeitweise für Versammlungen. Falko Hartmann war neben dem Vereinsvorsitz im Museums auch im Hilfsverein Vorstandsmitglied. Der Bunker selbst war jedoch weder Umschlagplatz noch Lagerort für Hilfsgüter. Diese organisatorische Trennung ist aus Sicht des Vereins in Wollenberg klar und bewusst gezogen worden. Für Außenstehende ist diese Unterscheidung maßgebend, weil sie den Ort von einer naheliegenden, aber falschen Dramaturgie entkoppelt. Der Bunker ist Kulisse in einem aktuellen Konflikt, aber nicht dessen logistisches Herz.

Am 21. Januar 2026 kulminierte die Entwicklung allein in den Amtsstuben. In Berlin und Brandenburg ließ der Generalbundesanwalt zwei Personen festnehmen. Im Zentrum der Vorwürfe, der Verein „Friedensbrücke“. Der Vorwurf lautet Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Der Verein bestreitet dies und verweist zu dem auf fehlende Akteneinsicht.

Für Leser, die die Vorgeschichte nicht kennen, ist eine methodische Trennung entscheidend. Was ist gesichert, was ist Vorwurf, und was ist die Struktur, die solche Fälle überhaupt plausibel macht? Gesichert ist, dass gegen Vereinsumfelder ermittelt wird, dass es Durchsuchungen gab und dass die Vorwürfe über § 129b StGB für die Öffentlichkeit im parallelen Komplex über Agententätigkeit gerahmt werden, der dem Verein nicht zugeordnet werden kann. Strittig ist nicht, dass der Verein Hilfstransporte organisierte, strittig ist die rechtliche und politische Deutung dessen, was insgesamt an Hilfsgütern geliefert wurde und wem es objektiv zugutekam. Genau an dieser Schnittstelle beginnt jene Verschiebung, die in geopolitisierten Zeiten immer häufiger zu beobachten ist. Handlungen werden nicht mehr primär nach ihrem konkreten Inhalt bewertet. Stattdessen nach ihrer Einordnung in ein Bedrohungs- und Loyalitätsnarrativ.

Diese Verschiebung funktioniert wie eine Kaskade. Wer Gebiete, Strukturen oder Akteure als sanktioniert oder terroristisch einstuft, verändert in einem Schritt den rechtlichen Status von Handlungen. Aus „Hilfe“ wird „Ressourcenzufluss“, aus „Transport“ wird „Unterstützung“, aus „Kontakt“ wird „Netzwerk“. Der Effekt ist sozialer Natur. Es entsteht ein Raum, in dem die Unschuldsvermutung faktisch erodiert, weil die Deutung der Handlung bereits vor ihrer Beweisführung festgelegt wird. Für Betroffene bedeutet das eine Umkehr der Last. Nicht der Staat muss zuerst den Tatkern überzeugend darlegen, die Zivilgesellschaft muss im Vorfeld beweisen, dass ihr Handeln nicht „falsch gelesen“ werden kann. Das ist geradezu skurril.

Falko Hartmann sitzt seit nunmehr 14 Tagen in Untersuchungshaft. Nach Angaben aus dem Vereinsumfeld ist unklar, wo genau. Er ist bislang nicht nach Hause zurückgekehrt. Dass sich selbst solche Basisinformationen in Luft auflösen – wo ist jemand, wie geht es ihm, wer erreicht ihn – ist in Verfahren dieser Art mehr als ein Randdetail. Es zeigt, wie schnell ein Mensch aus der normalen Öffentlichkeit herausgelöst wird, noch bevor die Kernfrage beantwortet ist, die in einem Rechtsstaat am Anfang stehen müsste: Was ist beweisbar?

Auch der Versuch, in den letzten Tagen über anwaltliche Kanäle Klarheit zu gewinnen, lief ins Leere. Eine von der Autorin angefragte Karlsruher Kanzlei antwortete auf die Frage nach einer möglichen Verteidigung mit einem formellen Hinweis auf die anwaltliche Schweigepflicht. Man könne weder bestätigen noch dementieren, ob ein Mandatsverhältnis bestehe – unabhängig davon, ob als Wahl- oder Pflichtverteidigung. Die Auskunft ist juristisch korrekt. Zugleich unterstreicht sie die faktische Abschottung, in der sich die Angelegenheit bewegt. Selbst grundlegende Informationen über die Verteidigungssituation bleiben der Öffentlichkeit und selbst nahestehenden Dritten vorerst entzogen.

Ein ähnliches Bild ergab sich im Kontakt mit dem Landeskriminalamt Brandenburg. Auch dort wurde auf Zuständigkeitsfragen an die Bundesanwaltschaft verwiesen. Formal ist dieses Vorgehen nachvollziehbar. Faktisch aber bedeutet es Zeitverlust – in einer Phase, in der Angehörige, Freunde oder Unterstützer kaum Möglichkeiten haben, überhaupt Kontakt aufzunehmen oder Hilfe zu organisieren. Gerade in den ersten Tagen nach einer Festnahme ist diese Zeit entscheidend. Diese Praxis bestätigte sich auch in einer schriftlichen Antwort der Bundesanwaltschaft Karlsruhe an die Autorin, in der unter Verweis auf Persönlichkeitsrechte, laufende Ermittlungen und die Strafprozessordnung nahezu jede weitergehende Auskunft verweigert wurde.

Und dabei geht es um ganz praktische Fragen wie, wer stellt sicher, dass seine Interessen frühzeitig und unabhängig gewahrt werden? Nach Angaben aus dem Umfeld von Falko Hartmann wurde offenbar am Tag seiner Festnahme zunächst ein Anwalt aus der Situation heraus kontaktiert, weil der eigentlich vorgesehene Rechtsbeistand nicht erreichbar war. Erst später stellte sich heraus, dass es sich dabei um einen früheren Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft handeln könne. Ob und in welchem Umfang daraus ein Mandat entstand, ist öffentlich nicht bekannt. In einem politisch hoch aufgeladenen Verfahren wirft eine solche Konstellation jedoch zwangsläufig Fragen nach Unabhängigkeit und Vertrauensverhältnis auf.

Dass Falko Hartmann heute in Untersuchungshaft sitzt, trifft den Verein unvorbereitet. „Wir finden das alles so absurd“, sagt Michael Schöneck, der Kassenwart des Vereins „Bunker Wollenberg“. „Und wir haben keinen Ansprechpartner.“ Vor allem habe es offenbar aber Falko völlig überraschend getroffen,“ meint Schöneck. „Dass man zu so drastischen Mitteln greift – damit hat er einfach nicht gerechnet.“ Es ist die juristische Dimension und das unerwartete Gefühl, unter Generalverdacht zu stehen. Hartmann habe jahrzehntelang auf dem Gelände gewohnt. Aus praktischer Notwendigkeit. Das Areal müsse bewacht werden. In den Anfangsjahren habe es immer wieder illegale Zutrittsversuche gegeben – Menschen aus der Szene, die keine Achtung vor Privatbesitz hätten. Heute sei es ruhiger. „Eine Frau zu finden ist hier schwierig“, sagt Schöneck und lacht kurz. „Das hält kaum jemand lange aus.“ Dann wird er wieder ernst. „Falko hat nichts Böses getan.“

Im Gespräch wird deutlich, dass für Michael Schöneck und viele aus dem Umfeld eine andere politische Prägung wirkt als in westdeutschen Debatten oft angenommen. Die Freund-Feind-Logik zwischen Ost und West erscheint ihm künstlich. „Wenn man wirtschaftlich eng zusammenarbeitet, ist die Kriegsgefahr geringer“, sagt er. So habe man das in der DDR verstanden – unabhängig von ideologischen Spannungen. Die Russen als Feinde zu empfinden, falle vielen Ostdeutschen bis heute schwer. Auch weil die Geschichte komplexer sei, als heutige Narrative nahelegen. Nach der „Wendelung“, wie Schöneck es nennt, sei vieles umgedreht worden. Alte Gewissheiten verschwanden, neue Deutungen traten an ihre Stelle. Falko Hartmann war im Donbass als Helfer in einer Zeit lange vor der heutigen juristischen Einstufung. Damals sei humanitäre Hilfe kein politisches Statement gewesen. Es war Selbstverständlichkeit, wie es für das Deutsche Rote Kreuz oder die United Nations (UN) gilt. Die gegenwärtige Hysterie nehme man in Wollenberg wahr, lasse sie aber kaum an sich heran. „Unser Umfeld kennt uns“, sagt Schöneck. „Die wissen, was wir für Menschen sind.“ Es seien überwiegend unpolitische, technikaffine Leute, deren Interesse der Funktion und der Geschichte gelte – nicht geopolitischen Parolen. Hier in Wollenberg gehe es weiter. Führungen, Instandhaltung, Vereinsarbeit. Unabhängig davon, was „irgendwo tief im Westen“ diskutiert werde.

Mit der Inhaftierung von Falko Hartmann ist der Fall jedoch nicht abgeschlossen. Er ist Teil einer größeren Konstellation, die erst in den Tagen nach den Festnahmen sichtbar wurde. Am 22. Januar 2026 teilte die Bundesanwaltschaft mit, dass neben Hartmann auch der russische Staatsangehörige Suren Feliksovich Avdjan in Untersuchungshaft genommen worden sei. Sie arbeiteten beide Hand in Hand, wie das im Verein einer kleinen Hilfsorganisation notwendig und üblich ist. Beide werden der Unterstützung der als „terroristisch“ eingestuften Volksrepubliken Donezk und Lugansk beschuldigt. In der offiziellen Darstellung der Bundesanwaltschaft heißt es, sie hätten seit 2016 in herausgehobenen Positionen innerhalb eines Vereins agiert, Hilfsgüter, Medizinprodukte und angeblich auch Drohnen in den Donbass organisiert sowie finanzielle Mittel aus Deutschland weitergeleitet. Der Verein widerspricht dieser Darstellung ausdrücklich. Die Lieferung von Drohnen oder Drohnentechnik habe zu keinem Zeitpunkt stattgefunden. Entsprechende Vorwürfe seien unzutreffend. Die Hilfstransporte hätten ausschließlich aus humanitären Gütern wie Lebensmitteln, Kleidung, Kinderspielzeug oder medizinischem Material bestanden und seien dokumentiert worden. Die genannten Geldbeträge entsprächen den bekannten Finanzflüssen. Der Vorwurf der Drohnenlieferungen werde als haltlos zurückgewiesen.

Damit erhält das Verfahren eine zusätzliche Dimension. Es richtet sich gegen ein transnationales humanitäres Netzwerk (Verein Friedensbrücke-Kriegsopferhilfe e.V.), das nun strafrechtlich als sicherheitsrelevant interpretiert wird. Die Ermittlungen betreffen damit zugleich einen russischen Staatsbürger mit Aufenthaltsrecht in Deutschland, und berühren unmittelbar konsularische, völkerrechtliche und diplomatische Ebenen. Was aber, wenn sich die politische und völkerrechtliche Bewertung dieser Gebiete künftig verändert? Wenn internationale Vereinbarungen neue Zuständigkeitsregelungen schaffen? Würden heutige Vorwürfe dann ihre Grundlage verlieren? Und was bedeutet das für Menschen, die in einer Übergangsphase kriminalisiert werden, während die Ordnung selbst noch im Fluss ist?

In diese Phase internationaler Vermittlung und politischer Übergangsregelungen fällt auch die konkrete Arbeit des Vereins vor Ort. Nach Angaben aus dem Umfeld der Beteiligten bestand sie in den Jahren ab 2015/ 2016 vor allem aus klassischer humanitärer Unterstützung, der Versorgung von Zivilisten in besonders kritisch betroffenen Regionen mit Lebensmitteln, Trinkwasser, Babynahrung, Kleidung und medizinischem Material. Hinzu kamen organisatorische Hilfen bei Evakuierungen von Familien aus dem unmittelbaren Krisengebiet, insbesondere von Müttern mit kleinen Kindern, in provisorische Erholungs- und Schutzlager am Asowschen Meer. Dort wurden zeitweise sogenannte Pionierlager genutzt, um Kindern zumindest vorübergehend Sicherheit und Stabilität zu ermöglichen. Ein Schwerpunkt lag auch auf psychosozialer Unterstützung. In Gorlowka, Donezk und später auch in Deutschland organisierte der Verein Malwettbewerbe und Ausstellungen mit Zeichnungen von Kindern aus den Kriegsgebieten. Die Bilder dokumentierten Alltag, Angst und Verlust, und dienten zugleich als Versuch, traumatische Erfahrungen zu verarbeiten. Die Ausstellungen wurden öffentlich gezeigt und waren Teil einer bewusst zivilen Erinnerungsarbeit.

Falko Hartmann war an diesen Projekten beteiligt, wo immer organisatorische oder logistische Hilfe benötigt wurde. Seine Tätigkeit bewegte sich dabei im Rahmen jener humanitären Praxis, die in internationalen Konflikten seit Jahrzehnten üblich ist. Hilfe für Nichtkombattanten – also für Menschen, die nicht kämpfen, keine Waffen tragen und nicht Teil militärischer Einheiten sind. Für Zivilisten, für Familien, für Kinder, für Alte und Kranke, unabhängig von politischen Loyalitäten. Dass diese Arbeit heute strafrechtlich neu interpretiert wird, verweist auf ein strukturelles Defizit der öffentlichen Debatte. Weder die inhaltlichen Regelungen der Minsker Vereinbarungen noch die humanitären Bedürfnisse der betroffenen Regionen wurden in westlichen Leitmedien über Jahre hinweg differenziert vermittelt. Der Konflikt wurde weitgehend in geopolitischen Kategorien erzählt. Dabei ist der zeitliche und rechtliche Kontext für die Jahre ab 2016 von zentraler Bedeutung. Nach den Statusreferenden vom 11. Mai 2014, in denen in Donezk und Luhansk über weitgehende Selbstbestimmung abgestimmt wurde, folgten 2014 und 2015 internationale Vermittlungsprozesse. Diese mündeten in die Minsker Vereinbarungen. Die Minsker Abkommen von 2014 und 2015 sahen ausdrücklich einen besonderen Status für Teile der Regionen Donezk und Luhansk innerhalb der Ukraine vor. Vorgesehen waren Formen regionaler Selbstverwaltung, eigene sprachliche und kulturelle Rechte sowie eine Sonderverwaltung. In der internationalen Dokumentation – unter anderem durch OSZE und UN – ist in diesem Zusammenhang von einem „special status“ für diese Gebiete die Rede.

Dieser Sonderstatus bedeutete keine formelle Abspaltung und keine Eingliederung in einen anderen Staat. Er war als verfassungsrechtlicher Rahmen innerhalb der Ukraine konzipiert. Für die Jahre ab 2015 und 2016 war diese Regelung der maßgebliche völkerrechtliche Bezugspunkt. Der entscheidende Punkt ist der Terminus. Während in politischen Debatten häufig von „Sezession“, „Annexion“ oder „Abspaltung“ gesprochen wurde – Begriffe, die vor allem in westlichen Medien mit der Krim, mit „Separatismus“ und „Unabhängigkeit“ verknüpft wurden –, zielten die Minsker Texte für die Donbassgebiete auf Selbstverwaltung und Sonderrechte innerhalb der Ukraine. Dass in öffentlichen Texten unterschiedliche Begriffe verwendet wurden, erklärt sich dann aus gegenläufigen geopolitischen Bewertungen. Diese Einordnungen wurden in der öffentlichen Darstellung oft vermischt. Juristisch und chronologisch sind sie jedoch klar zu trennen: Die Ausrufung der Volksrepubliken erfolgte 2014. Die Minsker Regelungen mit Sonderstatus folgten 2015. Die behauptete Eingliederung in die Russische Föderation markiert erst im Jahr 2022 eine spätere, davon getrennte Zäsur, dem ein öffentliches Freundschafts- und Beistandsabkommen mit der Russischen Föderation folgte und von russischer Seite bei den Vereinten Nationen angezeigt wurde.

Für Hilfsorganisationen, die ab 2016 in der Region tätig waren, stellte sich die Situation daher eben nicht als Unterstützung eines abgespaltenen Staatsgebildes dar, sondern als humanitäre Arbeit in einem Gebiet, dessen Status Gegenstand internationaler Vereinbarungen und diplomatischer Prozesse war. In einem solchen Kontext war Hilfe für die Zivilbevölkerung nicht politische Parteinahme, sondern entsprach dem Selbstverständnis internationaler humanitärer Arbeit, unabhängig von territorialen Streitfragen.

Für den Verein wird deshalb die rückwirkende Neubewertung der deutschen Behörden ausdrücklich bestritten. Die Vereinsvorsitzende Liane Kilinc verweist darauf, dass die Arbeit der „Friedensbrücke“ in den Jahren ab 2016 wiederholt und umfassend geprüft worden sei, insbesondere durch die Finanzbehörden. „In den Jahren 2016 bis 2018 sind sämtliche Belege noch in Papierform vorgelegt worden, später digitalisiert.“ Die Gemeinnützigkeit sei mehrfach bestätigt und bis 2025 verlängert worden. Beanstandungen habe es nicht gegeben. Alle Geldflüsse und Hilfstransporte seien dokumentiert worden. „Alles war sauber“, sagt Kilinc rückblickend. „Und plötzlich soll rückwirkend alles kriminell gewesen sein?“ Vorwürfe, wonach diese Arbeit Teil einer „kriminellen Vereinigung“ gewesen sei, erscheinen vor diesem Hintergrund erklärungsbedürftig. Sie betreffen Tätigkeiten, die jahrelang offen, dokumentiert und behördlich überprüft wurden – in einer Phase, in der der politische Status der Region selbst noch Gegenstand internationaler Vereinbarungen war.

Diese Eskalation blieb international nicht unbeachtet. Die Sprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa, griff den Fall wenige Tage später in ihrer wöchentlichen Pressekonferenz auf. Sie sprach von einer inakzeptablen und rechtlich nicht haltbaren Interpretation humanitärer Hilfe als Terrorunterstützung. Russland habe offiziell um Aufklärung gebeten und konsularischen Zugang eingefordert. Die Verfolgung russischer Staatsbürger in Deutschland, so Sacharowa, habe inzwischen systematischen Charakter und diene der Einschüchterung sowie der Dämonisierung Russlands in der deutschen Öffentlichkeit. Ihre rhetorische Frage – „Was ist mit den Menschenrechten?“ – markiert den Punkt, an dem aus einem nationalen Ermittlungsverfahren ein diplomatischer Konflikt wird. Es zeigt auch, wie stark der Fall über seine juristische Ebene hinaus aufgeladen ist. Was als Ermittlungsverfahren begann, ist längst Teil einer internationalen Deutungsschlacht geworden, in der Recht, Moral und Geopolitik unauflöslich ineinandergreifen.

Parallel dazu existiert eine zweite, weit weniger sichtbare Ebene – die der persönlichen Biographien und der individuellen Brüche. Im November 2025, wenige Wochen vor der Festnahme, veröffentlichte Falko Hartmann auf Facebook einen ausführlichen persönlichen Rückblick. Darin beschreibt er ein Leben, das aus seiner Sicht zunehmend von staatlicher Kontrolle, Durchsuchungen, Kontensperrungen und beruflichen Einschränkungen geprägt war. Er schildert Reisen in den Donbass, seine Mitarbeit bei der „Friedensbrücke“, sein Selbstverständnis als Helfer in einem humanitären Konflikt, und seine wachsende Überzeugung, dass humanitäres Engagement in Deutschland zunehmend kriminalisiert werde.

Besonders eindrücklich ist dabei der Ton. Hartmann schreibt nicht als Aktivist. Er drückt sich aus als jemand, der sich in einem administrativen und sicherheitsrechtlichen Geflecht zunehmend ohnmächtig fühlt. Er berichtet von Hausdurchsuchungen, der Beschlagnahmung persönlicher Kommunikationstechnik, von Kündigungen, Kontosperrungen und dem Verlust sozialer Sicherheiten. Am Ende steht der Eindruck einer schleichenden Entwertung der eigenen Lebensleistung. Dieser Text auf seinem Account ist ein Dokument subjektiver Erfahrung – und als solches ein wichtiges Korrektiv zu einer Berichterstattung im reichweitenstarken Medienstrudel, die Betroffene nun als „Beschuldigte“ wahrnehmen.

Eine ähnliche Perspektive findet sich im Beitrag eines Dresdner Aktivisten. Georg Häupl äußert sich im Januar 2026 öffentlich zu diesen Ermittlungen. Häupl beschreibt darin seine eigenen Erfahrungen mit polizeilichen Durchsuchungen, Ermittlungsverfahren und Verdachtszuschreibungen im Zusammenhang mit Donbass-Hilfsarbeit. Er verweist auf frühere Städtepartnerschaften, private Kontakte und Friedensinitiativen zwischen Ost und West, die heute politisch kaum noch vorstellbar seien. Sein Kommentar ist geprägt von Enttäuschung, aber auch von dem Versuch, an einer Idee von Verständigung festzuhalten, die jenseits militärischer Blocklogik existiert. Beide Stimmen, Hartmanns Rückblick und Häupls Stellungnahme, verweisen auf ein Milieu, das lange als Teil zivilgesellschaftlicher Friedensarbeit galt und nun zunehmend in den Bereich sicherheitsbehördlicher Beobachtung gerät. Und sie markieren einen Übergang, von politisch geduldeter humanitärer Grenzgängerei zu strafrechtlich relevanter Loyalitätsabweichung.

Diese nüchterne Perspektive teilt auch Michael Schöneck, Mitglied des Vereinsvorstands in Wollenberg, er ist von Beruf Mathematiker. Seit mehr als zwanzig Jahren kümmert er sich um die Finanzen des Vereins. Heute ist er vierundsiebzig. Der Rücken mache nicht mehr alles mit wie früher, sagt er. Aber aufhören komme für ihn nicht in Frage. Zu viel Arbeit, zu viel Verantwortung, zu viel Geschichte hänge an diesem Ort. Schöneck hat sich in der DDR mit numerischer Mathematik beschäftigt. Er arbeitete an Programmsystemen zur Berechnung wärmetechnischer Störfälle in Kernreaktoren – unter anderem in Rheinsberg, sah sich auch Stendal und Greifswald an. „Das war die schönste Zeit meines Lebens“, sagt er rückblickend. Es ging um komplexe Modelle, um Verantwortung, um präzise Systeme, in denen Fehler reale Folgen gehabt hätten. Diese berufliche Prägung erklärt viel von seiner heutigen Haltung. Die Skepsis gegenüber Alarmismus, die Distanz zu politischen Schlagworten, die Konzentration auf Funktionalität und Realität. Der Verein selbst sei nie ein Massenprojekt gewesen. In Wollenberg habe es von Anfang an nur einen kleinen, stabilen Kern gegeben – heute rund vierzehn Mitglieder, von denen viele seit Jahrzehnten dabei sind. Die großen Zahlen, von sechzig oder siebzig Personen, kenne er aus anderen Bunker- und Technikprojekten. Dort habe es anfangs oft eine Euphorie gegeben, die schnell verflogen sei. Übrig geblieben seien am Ende meist nur wenige, die die eigentliche Arbeit trugen.

In Wollenberg sei dieser harte Kern von Anfang an da gewesen. Was heute wie ein geschlossenes Museum wirke, sei das Ergebnis jahrelanger Aufbauarbeit. Als der Verein begann, war vieles beschädigt, zerstört oder unbrauchbar. In den ersten zwanzig Jahren nach der Wende seien zahlreiche ehemalige Militäranlagen oder Bunker der Staatssicherheit ungesichert gewesen. Manche seien von Neugierigen aufgebrochen worden, nur um Fotos zu machen. Türen seien offengelassen worden, Technik sei liegen geblieben. Danach seien Vandalen gekommen. Viele Objekte seien so unwiederbringlich verloren gegangen. Auch in Wollenberg sei anfangs vieles zerlegt und beschädigt gewesen – kaum etwas habe sich im ursprünglichen Zustand befunden. Der Verein habe Stück für Stück Material aus anderen stillgelegten Anlagen zusammengetragen. Aus Bunkern, die aufgegeben wurden. Aus Beständen, die niemand mehr wollte. Man habe gerettet, was noch zu retten war. „Wir haben uns das alles in Kleinarbeit wieder aufgebaut“, sagt Schöneck. Ohne finanzielle Förderung, mit viel Eigenarbeit, Improvisation und Geduld. Manche Bauteile seien jahrelang gesucht worden. Andere habe man selbst repariert. Das Museum sei geplant entstanden, es ist ein  Hobbyprojekt und gewachsen.

Zum Gelände gehört heute auch ein großer Fuhrpark historischer Militärfahrzeuge. Er ist deutlich umfangreicher, als es auf den ersten Blick erscheint. Ein Teil der Fahrzeuge befindet sich im Vereins- oder Privatbesitz der Mitglieder, andere stehen als Dauerleihgaben zur Verfügung, unter anderem aus der Wehrtechnischen Sammlung der Bundeswehr sowie aus Beständen aus einem Ort in Thüringen. Dazu gehören unter anderem mehrere Kamaz-Lkw, SIL-Fahrzeuge, ein GAZ-66, ein Robur und weitere Modelle. Auch ein Wolga sei dabei, Traktoren, Goulaschkanone und Hänger. Schöneck kennt die Herkunft und den Status jedes einzelnen Fahrzeugs. Wichtig sei vor allem, das meiste funktioniere noch.

Die Fahrzeuge würden regelmäßig gewartet, gepflegt und technisch überprüft. Ersatzteile müssten nur selten beschafft werden, weil die Substanz noch erstaunlich gut sei. Wer sich um ein Fahrzeug kümmere, tue das in der Regel aus eigener Motivation – oft auch auf eigene Kosten. Viele betrachteten es als persönliche Aufgabe, „ihr“ Fahrzeug originalgetreu zu erhalten. Reparaturen, Lackierungen, technische Überholungen würden meist in Eigenarbeit durchgeführt. Manche Fahrzeuge seien mehrfach komplett überholt worden.

Heute kämen andere Besucher als früher. Früher seien vor allem Männer mit militärischem Hintergrund gekommen. Inzwischen kämen zunehmend Familien, Schulklassen, junge Leute aus Brandenburg und Berlin. Viele seien technisch interessiert, gut vorbereitet durch die Internetseite. Auch junge Frauen gehörten inzwischen selbstverständlich dazu, betont Schöneck. Viele kämen mit konkreten Erwartungen – und gingen beeindruckt. An Tagen der offenen Tür kämen manche Vereinsmitglieder in historischen NVA-Uniformen, um den technischen und historischen Kontext anschaulicher zu machen. Für Schöneck und Hartmann selbst sei das nie ein Bedürfnis gewesen. Sie hielten Distanz zu jeder Form von Rollenspiel. „Wir sind und bleiben Zivilisten“, sagt Schöneck. „Wir haben nur ein etwas absonderliches Hobby.“ Es gehe um Technik, Geschichte und deren Erhalt. Der Bunker unterscheide sich von anderen Anlagen vor allem dadurch, dass hier das meiste noch funktioniere. Ganz real. Aggregate, Lüftung, Stromversorgung oder Schalttechnik.

In diesem Zusammenhang drängt sich für den einen oder anderen eine Frage auf, die in der öffentlichen Debatte kaum gestellt wird. Wollen wir künftig jeden Technikverein, jeden Oldtimer-Fanclub, jedes Militärmuseum nach politischen Loyalitäten durchleuchten? In ganz Westeuropa werden historische Militärfahrzeuge ausgestellt und gepflegt, ohne dass jemand darin ein Sicherheitsproblem sieht.

Amerikanische Willys-MB-Jeeps aus dem Zweiten Weltkrieg, GMC-Lastwagen von General Motors, Dodge T223-WC 62 aus dem Vietnamkrieg, klassische US-Armee-Fahrzeuge aus den vierziger Jahren, frühe Unimog-Modelle von Mercedes – sie stehen auf Veteranentreffen, in Museen, auf Oldtimer-Messen. Sie gelten als Zeitzeugen, als technische Ikonen, als Teil industrieller Geschichte. Niemand käme auf die Idee, Besitzern solcher Fahrzeuge revanchistische Motive zu unterstellen. Niemand fragt, ob ein Jeep von 1942 politische Gesinnung transportiert. Niemand vermutet in einem restaurierten GMC-Transporter eine versteckte Loyalität zur US-Kriegspolitik.

In Wollenberg jedoch genügt bereits der Anblick sowjetischer oder ostdeutscher Technik, um Irritation auszulösen?  Kamaz, SIL, GAZ-66 – Fahrzeuge, die in ihrer Zeit ebenso Arbeitsmittel wie Militärgerät waren – werden plötzlich nicht mehr als historische Objekte gelesen, aber als politische Chiffren. Hier zeigt sich eine doppelte Standardsituation. Westliche Militärtechnik darf nostalgisch betrachtet werden. Östliche Technik wird verdächtig. Das ist kein rationales Sicherheitsdenken. Es ist ein kultureller Reflex. Ein Zusammenzucken, das weniger mit realen Gefahren zu tun hat als mit sedimentierten Feindbildern. Technik wird als Projektionsfläche politischer Angst. Dabei eint die Menschen in Wollenberg mit vergleichbaren Vereinen im Westen vor allem eines – sie sind Freaks und Bastler. Menschen, die sich für Mechanik, Material oder Geschichte interessieren, nicht für geopolitische Machtspiele.

Die regelmäßig wiederkehrende Debatte in Deutschland über angeblich fehlende Schutzbunker hält Michael Schöneck für realitätsfern. Schon in der DDR habe man gewusst, dass flächendeckender Schutz unmöglich sei. „Wie wollen Sie Millionen Menschen unterbringen?“, fragt er. Die wenigen vorhandenen Schutzräume hätten immer nur einer kleinen Gruppe gedient. „Wenn es hier wirklich knallt, verdampft Mitteleuropa“, sagt er nüchtern. „Dann gibt es keinen Schutz. Und irgendwann muss man raus, weil nichts mehr da ist.“ Die Vorstellung, Bunker könnten Sicherheit garantieren, sei Illusion. Früher habe er bei Führungen gesagt: „Wenn die Kacke wirklich am Dampfen ist, nehme ich mir einen Campingstuhl und setze mich auf den Semmelberg. Dann gucke ich mir den Blitz an.“ Das ist kein Zynismus. Es ist die Haltung eines Menschen, der sich jahrzehntelang mit Technik und Sicherheit beschäftigt hat – und deren Grenzen kennt.

Hinzu tritt ein weiterer Aspekt, der bislang kaum öffentlich thematisiert wird. Nach Angaben aus dem Vereinsumfeld wurde die Wohnung von Falko Hartmann im Zuge der Ermittlungen durchsucht. Ein Gemeindevertreter war anwesend. Die Beamten verhielten sich offenbar korrekt, so die Darstellung aus dem Umfeld. Es wurden keine verdächtigen Gegenstände gefunden und auch nichts beschlagnahmt, was als belastend hätte gelten können. Auch dies ist Teil der Realität des Verfahrens. Massive Eingriffe bei gleichzeitig bislang nicht öffentlich belegten materiellen Beweisen. Damit verschärft sich die zentrale rechtsstaatliche Frage erneut. Untersuchungshaft ist im deutschen Recht als ultima ratio konzipiert – zur Sicherung des Verfahrens, nicht als vorweggenommene Sanktion. Sie setzt dringenden Tatverdacht und besondere Haftgründe voraus. Je länger jedoch konkrete Belege ausbleiben, desto stärker verschiebt sich das Verhältnis zwischen Verdacht und Freiheitsentzug.

Der Vergleich mit anderen prominenten Fällen, etwa dem Verfahren gegen IT-Experten und Organisator der größten Friedenskundgebungen in Berlin gegen die Coronamaßnahmen, Michael Ballweg (Querdenken Stuttgart), drängt sich auf. Auch dort erwiesen sich zentrale Vorwürfe nach monatelanger Untersuchungshaft als nicht tragfähig. Die Haft wirkte im Rückblick weniger wie eine Maßnahme der Gefahrenabwehr als wie ein Instrument maximaler Druckausübung. Vor diesem Hintergrund gewinnt der Fall Hartmann und Avdjan eine strukturelle Bedeutung. Er steht exemplarisch für eine Entwicklung, in der Sicherheitsrecht, Außenpolitik und Strafverfolgung zunehmend ineinander greifen. Humanitäre Akteure geraten dabei in eine Zone erhöhter Unsicherheit. Sie bewegen sich in Räumen, deren rechtlicher Status politisch volatil ist. Was gestern noch als Hilfe galt, kann morgen als Unterstützung gelten. Es geht letztlich um die Frage, wie viel Unschärfe ein Rechtsstaat sich leisten darf, wenn geopolitische Loyalität zur politischen Leitkategorie wird. Je stärker Konflikte moralisch absolut gesetzt werden, desto größer wird die Versuchung, rechtliche Grauzonen zu instrumentalisieren. Und desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Menschen zwischen diese Frontlinien geraten, die sich selbst nie als politische Akteure verstanden haben. Sie waren Helfer und Organisatoren.

Wenn Untersuchungshaft, öffentliche Rahmung und administrative Nebenfolgen faktisch bereits Sanktion sind, bevor der Tatnachweis geführt ist, entsteht genau jene Tragik, die in Fällen wie dem von Falko Hartmann im Raum steht: Dass ein Mensch gesellschaftlich und existenziell getroffen wird, während die Kernfrage – was ist beweisbar? – noch offen ist.

Der „Bunker Wollenberg“ steht an einer neuen Frontlinie. Nicht mehr zwischen NATO und Warschauer Pakt. Er steht zwischen Humanität und Staatsschutz, zwischen Erinnerungspolitik und Gegenwartsmacht. Die Ironie ist bitter und ich wiederhole den Kern. Was bleibt, ist eine offene Frage. Solange dies offen ist, bleibt auch die Legitimität der Haft offen. Wer den Rechtsstaat ernst nimmt, muss nicht Partei ergreifen, um diese Frage zu stellen. Es reicht, auf den Kern zu bestehen: Tatnachweis vor Deutungshoheit. Der „Bunker Wollenberg“ ist ein Museum. Aber er ist mehr. Er ist ein Ort, an dem sich zeigt, wie wir mit Geschichte umgehen. Wie wir Humanität verstehen. Und wie belastbar der Rechtsstaat bleibt, wenn Geopolitik beginnt, seine Maßstäbe zu setzen.

Epilog

Wann werden Falko Hartmann und Suren Avdjan also entlassen? Auf entsprechende Anfragen teilte die Bundesanwaltschaft der Autorin bislang keinen Zeitrahmen mit. Auch dazu, wann über eine Haftprüfung entschieden wird, liegen keine öffentlich zugänglichen Informationen vor.

Nach Angaben des Deutschen Richterbundes lagen die unerledigten Straf- und Ermittlungsverfahren in Brandenburg Mitte 2025 bei rund 42.000 Fällen. Bundesweit belief sich der Bestand auf fast eine Million. Personalmangel bei Staatsanwaltschaften und Gerichten gilt seit Jahren als zentrales strukturelles Problem. Zwar sieht die Strafprozessordnung enge Grenzen für Untersuchungshaft vor. In komplexen Staatsschutzverfahren werden diese jedoch regelmäßig überschritten. Verfahren ziehen sich über Monate, teils über Jahre. Für die Betroffenen bedeutet das: Freiheitsentzug ohne rechtskräftiges Urteil. Der Rechtsstaat misst sich nicht an seinen Verdachtsmomenten. Er misst sich an seiner Fähigkeit, Beweise zu liefern. Solange das niemand erbringt, bleibt die Freiheit offen.

Sabiene Jahn, Trägerin des Kölner Karlspreises für Engagierte Literatur und Publizistik, ist Mitglied des Deutschen Freidenker-Verbandes, LV Rheinland-Pfalz / Saarland

 

Quellen und Anmerkungen (nicht im Text numerisch enthalten):

1.) Militärhistorisches Museum „Bunker Wollenberg“(Webseite): http://www.bunker-wollenberg.eu/

2.) Pressemitteilung Bundesanwaltschaft: https://www.generalbundesanwalt.de/DE/Presse/Aktuelle_Pressemitteilungen/Aktuelle_Pressemitteilungen_node.html

3.) https://www.securitycouncilreport.org/atf/cf/{65BFCF9B-6D27-4E9C-8CD3-CF6E4FF96FF9}/s_res_2202.pdf; UN-Dokument Nr. 2202/ u.a. Minsker Verträge 2014/ 2015, Siehe Ziffer 4: Aufnahme eines Dialogs über die Modalitäten lokaler Wahlen im Einklang mit dem ukrainischen Recht und dem Gesetz der Ukraine „Über die vorläufige Ordnung der lokalen Selbstverwaltung in bestimmten Gebieten der Regionen Donezk und Luhansk“ sowie über die künftige Ordnung dieser Gebiete auf Grundlage dieses Gesetzes. Anmerkung: Diese Maßnahmen umfassen gemäß dem Gesetz über die besondere Ordnung der lokalen Selbstverwaltung in bestimmten Gebieten der Regionen Donezk und Luhansk unter anderem: Den Schutz vor Strafverfolgung, Bestrafung und Diskriminierung von Personen im Zusammenhang mit den Ereignissen in diesen Gebieten; das Recht auf sprachliche Selbstbestimmung; die Beteiligung der Organe der lokalen Selbstverwaltung an der Ernennung von Leitungen staatlicher Stellen; staatliche Unterstützung für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung dieser Gebiete; die Förderung grenzüberschreitender Zusammenarbeit.

4.) Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 1: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html

5.) Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 2: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html

6.) Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK): https://dejure.org/gesetze/MRK/6.html; https://www.echr.coe.int/documents/d/echr/convention_eng

7.) UN-Antifolter-Konvention (Convention against Torture, CAT): https://www.ohchr.org/sites/default/files/Documents/ProfessionalInterest/cat.pdf

8.) Einzelhaft allgemein / Menschenrechte/ UN Standard Minimum Rules for the Treatment of Prisoners (Nelson Mandela Rules): https://www.unodc.org/documents/justice-and-prison-reform/Nelson_Mandela_Rules-German.pdf

9.) Europarat – CPT (Anti-Folter-Ausschuss)/ Council of Europe – CPT: Solitary confinement should be minimised: https://www.coe.int/en/web/cpt/-/council-of-europe-anti-torture-committee-solitary-confinement-in-prisons-should-be-minimised

10.) UN-Sonderberichterstatter – Einzelhaft als schädlich/ UN General Assembly: Report of the Special Rapporteur on torture (A/66/268): https://docs.un.org/en/A/66/268

11.) § 43a BRAO – Unabhängigkeit, Verbote bei Interessenkonflikten (§ 43a Abs. 4 regelt die Vertretung trotz widerstreitender Interessen) https://www.gesetze-im-internet.de/brao/__43a.html

12.) § 45 BRAO – Tätigkeitsverbot bei früherer Befassung: Erlaubt es einem Anwalt nicht, in derselben Angelegenheit tätig zu sein, in der er zuvor staatlich befasst war. https://www.gesetze-im-internet.de/brao/__45.html

13.) Pflichtverteidigung und Verteidigungsrechte (StPO-Kontext): § 137 StPO – Wahlverteidiger / Pflichtverteidigung https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__137.html; § 142 StPO – Pflichtverteidiger bei U-Haft https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__142.html Diese Paragraphen sichern die Verteidigungsfreiheit und damit auch den Anspruch auf effektive Verteidigung.

14.) Deutscher Richterbund – Warnung vor politischem Missbrauch der Strafverfolgung: https://www.welt.de/politik/deutschland/article256022926/Miersch-soll-neuer-SPD-Fraktionsvorsitzender-werden-Liveticker.html

15.) „Überkriminalisierung“ und die Kritik an Strafrecht als politischem Werkzeug (3. Dezember 2025): https://link.springer.com/article/10.1007/s11572-025-09771-w

16.) Kritik an politischer Politisierung von Strafverfolgung: https://scholar.law.colorado.edu/faculty-articles/1627/ (2023)

 

© Sabiene Jahn
Wir danken der Autorin für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrages


Bild oben: Arbeitsplatz des Diensthabenden für eine Troposphärenfunkrichtung im Bunker Wollenberg. Aufnahme vom 07.01.2006
Foto: Bernhard Gröhl, CC BY 2.5
Quelle: https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=1330918