Bundesregierung hat den Kompass der Verhältnismäßigkeit in der Krise verloren
Beitrag von Dagmar Henn
Manchmal möchte man Vertretern dieser Regierung einige Stunden lang eine Tonbandschleife vorspielen, mit nur drei Worten: „geeignet, erforderlich, angemessen“. Ich bin mir sicher, Wolfgang Kubicki ging es genauso, als er die neueste Antwort aus dem Bundesgesundheitsministerium las. Er hatte angefragt, welches Kriterium erreicht werden müsse, damit die ungleiche Behandlung von Geimpften und Ungeimpften in Bezug auf Freiheitsrechte beendet wird. Geeignet, erforderlich und angemessen sind die drei Grundregeln der Verhältnismäßigkeit, und das wiederum ist der Grundsatz, der jedes staatliche Handeln leiten sollte. Geeignet bedeutet, dass die Maßnahme tatsächlich den angestrebten Zweck erfüllt. Erforderlich heißt, es gibt kein milderes Mittel, um diesen Zweck zu erreichen, und angemessen heißt, das Verhältnis zwischen Eingriff und Ergebnis stimmt.