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Verfahren gegen Verein Friedensbrücke: Die Bundesregierung und das Völkerrecht

Beitrag von Dagmar Henn
Das ist etwas, was es eigentlich gar nicht geben dürfte; wie so vieles im heutigen Deutschland. Ein humanitärer Verein wird mit einem schräg konstruierten Vorwurf der „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“ verfolgt und quer durch die Leitmedien schreit es „Terrorverdacht bei prorussischem Verein“. Nicht einer der lieben Kollegen hat sich die Mühe gemacht, auf der Webseite des Vereins Friedensbrücke-Kriegsopferhilfe, auf der penibel alle Hilfsaktionen aufgeführt sind, nachzusehen, ob diese Vorwürfe überhaupt haltbar sind. Aber das wäre ja auch karriereschädlich. Nachdem erst vor wenigen Tagen die Reichsacht neu erfunden wurde, mit dem letzten EU-Sanktionspaket, wird nun also humanitäre Hilfe umdefiniert.

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Frieden - Antifaschismus - Solidarität

Ist die Wahrheit nicht gemeinnützig?

Beitrag von Dagmar Henn
Der Kampf des Finanzamts Eberswalde gegen den Hilfsverein „Friedensbrücke-Kriegsopferhilfe e.V.“ geht weiter. Der Verein leistet seit Jahren humanitäre Hilfe, in den Donbass, aber auch in andere Kriegsgebiete. Nun wurde der Einspruch gegen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit zurückgewiesen; der Bescheid liegt uns vor. Wer die Erwartung hatte, dass sich das Finanzamt auch nur ansatzweise mit den rechtlichen Fragen, die sich in diesem Thema verbergen, befasst, wurde durch diese Entscheidung schwer enttäuscht. RT hatte über die Aberkennung der Gemeinnützigkeit damals berichtet. Begründet wurde das mit einigen Reden der Vorsitzenden Liane Kilinc; insgesamt fünf Reden und einem Veranstaltungsaufruf im Verlauf von drei Jahren. Die Reden werden dem Verein als politische Tätigkeit zugerechnet, weil diese Reden auch auf der Webseite des Vereins dokumentiert wurden.

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