Frieden - Antifaschismus - Solidarität

Freidenker zu den Ostermärschen 2022

Anlässlich der bevorstehenden Ostermärsche hat der Deutsche Freidenker-Verband ein Faltblatt herausgegeben. Wir veröffentlichen hier den einleitenden Text und bieten das gesamte Faltblatt zum Download an.

Webredaktion


Ukraine: Nein zu Faschismus und Krieg

Wann begann der Krieg in der Ukraine?

Von „Qualitätsmedien“ und NATO-Politikern, selbst aus der Friedensbewegung hören wir von einem „von Russland am 24.02.2022 begonnenen völkerrechtwidrigen Krieg gegen die Ukraine“. Aber so einfach die Antwort klingt – es ist die Unwahrheit.

Der Krieg hat nicht im Februar 2022 begonnen. Er begann vor acht Jahren, im April 2014. Nicht Russland hat angegriffen, sondern Truppen der Kiewer Maidan-Putschisten und Nazi-Bataillone – mit politischer und militärischer Unterstützung des Westens, seit April 2014. Ihr entfesselter extremer Nationalismus, die Diskriminierung der russischsprachigen Bevölkerung und die Zwangsukrainisierung auf sprachlicher Ebene führte zum antifaschistischen Volksaufstand im Donbass, der die Verfassungsordnung verteidigen und die Machtergreifung der Maidan-Putschisten in diesen Gebieten verhindern wollte.

Das Kiewer Regime setzte dagegen Truppen und Nazi-Bataillone zu einer „Anti-Terror-Operation“ in Marsch, in diesem Bürgerkrieg sind bisher 14.000 Menschen gestorben. Indem sie in der Propaganda als „prorussische Separatisten“ tituliert werden, gibt es für diese Opfer keine Schlagzeilen, Sondersendungen und öffentliche Anteilnahme.

Für das Ende der Gewalt und ihrer Ursachen wurde Anfang 2015 das Abkommen Minsk II geschlossen, auf Initiative Russlands vom UN-Sicherheitsrat beschlossen und damit völkerrechtlich bindend. Die Ukraine verweigerte 7 Jahre lang die Umsetzung, und erhielt dafür im November 2021 Rückendeckung durch die Garantiemächte Deutschland und Frankreich.

Seit dem 12. Februar 2022 protokollierte die OSZE-Überwachung eine massive Zunahme der Angriffe des ukrainischen Militärs im Donbass,

125.000 Soldaten, schwere Artillerie und Panzer wurden an die Grenze verlegt, Präsident Putin und allen Fachleuten war klar, dass die Ukraine eine Offensive gegen die beiden Volksrepubliken Donezk und Lugansk vorbereitet. Die­se baten am 21.02.2022 um ihre Anerkennung, um anschließend einen Vertrag über Freundschaft und Beistand mit Russland zu schließen.

Weder die Sezession als innerstaatliche Angelegenheit, noch deren Anerkennung verstoßen gegen das Völkerrecht.

Von der Regel des Gewaltverbots nach Art. 2 Nr. 4 der UN-Charta gibt es die Ausnahme in Artikel 51: „das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung“.

Nach den Verträgen über Beistand und Freundschaft zwischen Russland und den Donbass-Republiken waren die Bedingungen für die Wahrnehmung des Rechts auf Selbstverteidigung gem. UN-Charta gegeben.

Russland führt also keinen „Angriffskrieg“ und es hat auch keinen Krieg „begonnen“, denn es griff in einen schon acht Jahre dauernden Krieg ein, um ihn zu beenden, das Leben der Bewohner des Donbass zu schützen und den barbarischen, mörderischen Nazi-Bataillonen in der Ukraine das Handwerk zu legen.


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Bild oben: Grafik von Ralf Lux unter Verwendung des Faltblattsflug