Autor: Webmaster

Religions- & Kirchenkritik, Säkulare Szene

Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Brandenburg

Entwurf des Vertrages zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Brandenburg
Der HEILIGE STUHL, vertreten durch den Apostolischen Nuntius in Deutschland, Dr. Giovanni Lajolo, Titularerzbischof von Cesariana, und DAS LAND BRANDENBURG, vertreten durch den Ministerpräsidenten, Herrn Matthias Platzeck, einig in dem Wunsch, die Beziehungen zwischen dem Land Brandenburg und der Katholischen Kirche in freundschaftlichem Geist zu festigen, fortzubilden und zu fördern, in Achtung der vom Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und von der Verfassung des Landes Brandenburg gewährleisteten Stellung der Katholischen Kirche im freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaat, in Respekt vor der Glaubensfreiheit des einzelnen und vor der Religionsfreiheit, …. schließen folgenden Vertrag, durch den die Rechtslage der Katholischen Kirche in Brandenburg dauerhaft geregelt wird:

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Religions- & Kirchenkritik, Säkulare Szene

Gemeinsame Stellungnahme zum Brandenburg-Konkordat

Gemeinsame Stellungnahme vom 28. Oktober 2003 von sechs Verbänden zum beabsichtigten Konkordat (Vertrag) zwischen dem Land Brandenburg und dem Heiligen Stuhl
Vorangestellte Thesen: Das Konkordat ist nicht erforderlich. Das Konkordat ist faktisch unkündbar. Das Verfahren zur Vertragserstellung ist undurchsichtig und unparlamentarisch. Den Sonderrechten und Privilegien für die katholische Kirche stehen keine angemessenen Leistungen gegenüber. Die effektiven Kosten des Konkordates übersteigen bei weitem die auf den ersten Blick ersichtlichen 1.15 Millionen Euro pro Jahr.
Vorangestelltes Fazit: Der Ministerpräsident wird dringend aufgefordert, das Konkordat nicht zu unterzeichen. An die brandenburgischen Landtagsabgeordneten wird appelliert, ihrer demokratischen Verantwortung gerecht zu werden und das Konkordat im Landtag abzulehnen.“

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Religions- & Kirchenkritik, Säkulare Szene

Senat verschenkt Millionen Euro an die Hamburger Kirchen

Beitrag von Uwe Scheer
Nach einer Meldung des Norddeutschen Rundfunks … soll nach dem zukünftigen Kirchenstaatsvertrag, über den noch verhandelt wird, sowohl der evangelischen Kirche als der katholischen Kirche der Eigenanteil an den Kindergartengebühren vollständig erlassen werden. Dieser Betrag beträgt gegenwärtig 10 Prozent der Eigenkosten, 90 Prozent brachte schon der Hamburger Staat bisher auf. Nach der Meldung des NDR soll diese Regelung ab das Jahre 2007 gelten. Die Evangelische Kirche unterhält 130 Kindertagesstätten und die katholische Kirche 30 Kitas in der Hansestadt. Man will so schloss, die Meldung, u.a. mit dem eingesparten Geld „mehr Religion“ in die Kindergärten tragen. Über die Hälfte der Hamburger gehört keiner der sogenannten Volkskirchen an. In der Bundesrepublik gibt es nur noch 55 Prozenten Kirchensteuerzahler.

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Religions- & Kirchenkritik, Säkulare Szene

Gegen Tischgebete in den kommunalen Kindergärten

Offener Brief von Reinhard John
Mit Sorge verfolgen wir Freidenker die Entwicklung, die die Auseinandersetzung um das obligatorische Tischgebet in den kommunalen Kindergärten ihrer Gemeinde nimmt. Leider entsteht hier allmählich eine Polarisierung, die der sachlichen Auseinandersetzung gewiss nicht dienlich ist. Die Freidenker sind die älteste deutsche Vereinigung von Konfessionsfreien, und ein wichtiges Motiv für die Gründung des Deutschen Freidenkerbunds im Jahr 1881 war die Notwendigkeit, eine starke Interessenvertretung zu schaffen, um dem Einzelnen bei der Durchsetzung seiner Rechte zu helfen. Die Verfassung der Religionsfreiheit wurde seither entscheidend verbessert, in der Praxis ist es aber bedauerlicherweise für Konfessionsfreie immer noch notwendig, sich ihre Rechte vor Gericht erkämpfen zu müssen.

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Frieden - Antifaschismus - SolidaritätReligions- & Kirchenkritik, Säkulare Szene

Was ist Fundamentalismus?

Beitrag von Dr. Berthold Häßlin
Die Anschläge vom 11. September werden im allgemeinen fundamentalistischen islamischen Kreisen zugeschrieben. Bin Laden und die Taliban sollen hierfür verantwortlich sein. Ich möchte hier nur eines eingangs feststellen: die Taliban haben in Afghanistan nicht gerade ein typisches fundamentalistisches Regime geschaffen. Dass nämlich Mädchen keine Schulausbildung erhalten können, ist alles andere als eine übliche fundamentalistische islamische Praxis. Auch die Fundamentalisten vertreten dies für gewöhnlich nicht. Damit will ich sagen: Die Taliban sind keine typischen islamischen Fundamentalisten. Und wenn sie für die Anschläge des 11. September verantwortlich sein sollen, so sollte man sich davor hüten gleichzeitig den gesamten islamischen Fundamentalismus mit in die Haftung für diese Anschläge zu nehmen. Wie scharf bzw. unscharf die Grenze zwischen diesen beiden Bewegungen ist, darum soll es hier u.a. gehen.

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Religions- & Kirchenkritik, Säkulare Szene

Mea Culpa? Gegen die Missverständnisse päpstlicher „Schuldbekenntnisse“

Rede von Klaus Hartmann auf einer Mitgliederversammlung
Am 12. März 2000 wurden die Augen der Weltfernsehgemeinde auf einen Gottesdienst in Rom gerichtet. Nach wochenlangen Ankündigungen, Spekulationen und häppchenweisen Vorveröffentlichungen wurden die Papst-Worte mit Spannung erwartet, mit denen er sich zur Schuld der Kirche äußern und um Vergebung bitten wollte. Das Medienspektakel war perfekt inszeniert, bloß zum dürftigen Inhalt des „Schuldbekenntnisses“ stand es im umgekehrt proportionalen Verhältnis. Insofern geht die Kirche offenbar mit der Zeit – im Zeitalter der Event-„Kultur“ bedeutet die Show alles, der Inhalt nichts.

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Endlich – Staatskirche in Schweden abgeschafft!

Beitrag von Reinhard John
Von der Presse fast unbeachtet, ging in Schweden ein dunkles Kapitel zuende: Die seit 473 Jahren bestehende Einheit von Staat und Kirche. Ein weiteres europäisches Land hat endlich diese mittelalterliche Machtstellung einer Kirche beendet. König Gustav Wasa schloss diese „Zwangsehe von Thron und Altar“ im Jahre 1527. Und beide Seiten profitierten von dieser Allianz: Der schwedische Staat „benutzte die Kirche als effektives Machtinstrument und bestrafte die Abtrünnigen“, wie selbst die konservative Zeitung Göteborgs-Posten heute feststellt. … Als Gegenleistung durfte die schwedische Staatskirche (Svenska kyrkan) viele Jahrhunderte lang ihren Konkurrenten vor allem Katholiken und Freikirchlern, sowie allen Freidenkern das Leben schwer machen.

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50 Jahre Verfilzung von Staat und Kirche

Beitrag von Klaus Hartmann aus FREIDENKER 3-99
Es vergeht kaum eine Woche, in der nicht neue Meldungen ein Schlaglicht auf das prekäre Verhältnis von Staat und Kirchen in der Bundesrepublik Deutschland werden. … Dies alles findet seine Grundlage in einem Grundgesetz, dessen „Väter“ (und Mütter) sich nicht entschließen konnten, klare Verhältnisse zu schaffen. Sie drückten sich überhaupt um jede eigene Formulierung, und übernahmen schließlich wörtlich die Bestimmungen der Weimarer Reichsverfassung in das Grundgesetz. Der entscheidenende Satz „Es besteht keine Staatskirche“ muß man sich erst von einem Juristen übersetzen lassen: „Staat und Kirchen sind getrennt“, soll das nämlich heißen. Wenn man hingegen die Wirklichkeit betrachtet, ahnt man, dass jenes Papier, auf dem Verfassungen gedruckt stehen, besonders geduldig sein muß.

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Religions- & Kirchenkritik, Säkulare Szene

Trennung von Staat und Kirche

Beschluß des DFV-Verbandsvorstandes, Erfurt, 24. Januar 1999
Der Verbandsvorstand ruft alle Gliederungen des Deutschen Freidenker-Verbandes auf, mit vielfältigen Aktionen und Initiativen das zentrale Anliegen des Verbandes in die Öffentlichkeit zu tragen. Die Aktion verfolgt das Ziel, den Forderungen nach Trennung von Staat und Kirche mehr Resonanz zu verschaffen und damit den Verband als Interessenvertretung konfessionsfreier Menschen stärker zu profilieren. Entscheidend ist, daß dies keine „Vorstands-Aktivität“ ist, sondern alle Gliederungen des Verbandes aktiv werden. Der Verband muß insbesondere „vor Ort“ als eine Kraft erlebbar sein, die sich für die Rechte und Interessen konfessionsfreier Menschen einsetzt.

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Die Kirchenvertreter im Südwestrundfunk (SWR)

In den Aufsichtsgremien der Rundfunkanstalten haben „gesellschaftlich relevante Gruppen und Institutionen“ das Recht auf Sitz und Stimme. Neben staatlichen Stellen wie Landtag oder Landesregierung sind dies Berufsverbände, Bildungseinrichtungen und verschiedene andere Interessensvertretungen. Immer dabei sind die evangelische und die katholische Religionsgemeinschaft, sowie andere religiöse Organisationen.
Seit dem 1. Oktober 1998 sind die beiden Landessender Süddeutscher Rundfunk (SDR) und Südwestfunk (SWF) aufgegangen im neugegründeten Südwestrundfunk (SWR). Am Beispiel dieses Senders soll einmal genauer untersucht werden, wie die kirchliche Interessensvertretung im Rundfunk in der Realität aussieht.

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Die Trennung von Staat und Kirche – Herausforderung für die Freidenker

Beitrag von Prof. Dr. Hans-Günter Eschke
Am Ende des XX. Jahrhunderts gewinnt die traditionelle Forderung der Freidenker nach der Trennung von Staat und Kirche zunehmend an Aktualität. Kürzlich stellte der einstige Leiter des vatikanischen Sekretariats für die Nichtglaubenden, der Kardinal Franz König, mit dem Blick auf die wachsende Säkularisierung fest: „Immer weniger Menschen bekennen sich zu einer religiösen Überzeugung, beachten religiöse Gebote und beteiligen sich an religiösen Tätigkeiten. Diese Tendenz spiegelt weniger eine Feindschaft gegen die Religion wider als vielmehr eine vollkommene Gleichgültigkeit.“ Das heißt aber, daß eine zunehmende Zahl Menschen das Vertrauen zumindest zu den christlichen Kirchen als einst gültig erscheinenden Mittlern menschlicher Werte und weltanschaulicher Perspektiven verloren hat.

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