Wenn der Täter sich zum Richter erhebt
Einige Anmerkungen zur Einführung der Todesstrafe für palästinensische „Terroristen“ in Israel
von Arn Strohmeyer
Wer es bisher immer noch nicht geglaubt oder sogar abgestritten hat, dass Israel ein Apartheidstaat ist, jetzt hat er den endgültigen Beweis dafür. Der zionistische Staat hat die Todesstrafe eingeführt – aber nur für Palästinenser! So neu und umwerfend ist die Nachricht allerdings gar nicht. Denn wenn Soldaten, Polizisten oder Siedler bisher Palästinenser erschossen, gingen sie so gut wie immer straflos aus. Palästinensisches Leben ist eben in dem Staat, der sich auf das „Nie wieder!“-Vermächtnis des Holocaust beruft, nichts wert. Die indirekte Todesstrafe gibt es also in Israel schon lange. Dazu kommt etwas anderes, das auch ein Beleg für Apartheid ist: In Israel ist die Folter für Juden verboten, aber für Palästinenser erlaubt!
Der Todesstrafen-Beschluss des israelischen Parlaments ist selbst für westliche, mit Israel eng befreundete Staaten offensichtlich ein nicht hinnehmbarer Skandal, denn es hagelte Proteste von allen Seiten. Selbst die Bundesregierung mit Außenminister Johann Wadephul an der Spitze, die sonst hinter allem steht, was Israel tut – selbst hinter dem Genozid in Gaza – , schloss sich der Kritik an. Vermutlich fürchtet man auch in Berlin um Israels Image, das durch seinen Völkermord und seine zurzeit stattfindenden Kriege gegen die umliegenden Staaten (verbunden mit weiterem Landraub) sowie durch seinem im Inneren stattfindenden Marsch in Richtung rechtsextremer Diktatur (wenn nicht gar Faschismus) so ramponiert ist, dass man sich ernste Sorgen um den engen Bündnispartner macht. Und natürlich hat man auch Angst, dass der Antisemitismus deshalb weiter ansteigt – oder das, was man hierzulande Antisemitismus nennt, denn in Wirklichkeit stehen ja gar nicht die Juden in der Kritik, sondern die Politik des zionistischen Staates.
Die Einführung der Todesstrafe für palästinensische „Terroristen“ ist eigentlich ein absurder Widerspruch. Hier maßt sich ein Staat an, der selbst permanent furchtbare Verbrechen begeht und unter dem Verdikt des Staatsterrorismus steht, „Terroristen“ zu verurteilen, die nach dem Völkerrecht gar keine Terroristen sind. Denn nach dem Völkerrecht ist Widerstand gegen eine Besatzung – auch mit Gewalt – völlig legal, es darf nur die Zivilbevölkerung dabei nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Israels Terrorismusbegriff ist also höchst fragwürdig, weil sich hier der Täter zum Richter erhebt. Genau gesehen ist dieser Terrorismus-Begriff völkerrechtswidrig – also ein Fall für die internationale Gerichtsbarkeit. Leider hat sich die Völkergemeinschaft noch nicht auf einen gemeinsamen Begriff für Staatsterrorismus einigen können.
Jeff Halpers Definition von Staatsterrorismus
Der israelische Anthropologe Jeff Halper hat aber schon vor Jahren klare Worte zu dem von Israel begangenen Staatsterrorismus formuliert: „Wichtig ist, dass sowohl ‚Araber‘ als auch Juden als vor-staatliche Milizen – und die Palästinenser/innen befinden sich immer noch in dieser Phase – ihre Zuflucht zum Terrorismus nahmen, den beide Seiten als eine effektive, sogar ausschlaggebende Strategie zur Erreichung politischer Ziele ansahen. Wichtig ist es festzuhalten, dass die jüdische Zuflucht zum Terrorismus 1948 nicht endete. Er wurde nur umgewandelt in eine Politik des Staates und als Methode in Israels offizielle Streitkräfte integriert. Die gewaltsame Ent-Arabisierung und Judaisierung des Landes Israel/Palästina, die massiven Häuserzerstörungen von 1948 bis heute, sowohl in Israel als auch in den besetzten Gebieten, ein vierzig Jahre (und länger) dauernder Krieg gegen Zivilisten/innen, um eine Besatzung auf ewig zu verlängern, wiederholte und rücksichtslose Angriffe auf den Libanon einschließlich der fern ‚gesteuerten‘ Massaker von Sabra und Schatila, eine Jahrzehnte währende Praxis der Ermordung palästinensischer Führungskräfte, die die Palästinenser einer effektiven politischen Führung beraubte – diese und andere Strategien und Aktionen machen den Israelischen Staatsterrorismus aus.“
Unter Bezug auf das Völkerrecht fährt Halper fort: „Das humanitäre Völkerrecht, im Besonderen die IV. Genfer Konvention, misst dem Schutz und dem Wohlergehen einer Zivilbevölkerung unter Besatzung eine besondere Bedeutung zu. Israel versucht, diese Verantwortung in vielfältiger Weise zu umgehen, sogar indem es die Tatsache der Besatzung selbst in Abrede stellt. Mit dem Ausbruch der zweiten Intifada boten sich ihm neue Möglichkeiten, Beschränkungen seines militärischen Vorgehens zu vermeiden. Israel erklärte die Intifada knapp als unterhalb der Kriegsschwelle und berief sich auf ein im Völkerrecht unbekanntes Konzept des ‚kriegsähnlichen Konflikts‘“.
Und weiter schreibt Halper: „Unterdrückte Völker haben nach dem Völkerrecht das Recht auf Widerstand, selbst auf bewaffneten Widerstand, wobei allerdings Angriffe auf Zivilisten ausgeschlossen sind. Der Begriff des „kriegsähnlichen Konflikts“ denunziert alle Formen des Widerstandes als ‚Terrorismus‘, gar als kriminelle Handlungen, wodurch das palästinensische Menschenrecht auf Selbstbestimmung praktisch aufgehoben wird. Dieses Konstrukt enthebt Israel jeder Verantwortung für Staatsterrorismus, für Angriffe auf die zivile Bevölkerung, die nach dem Völkerrecht auch dem Besatzer verboten sind.“
Halper fährt fort: „Seine Erfindungsgabe stellt dem Militär einen unbeschränkten Freibrief aus, alles unter dem Deckmantel eine ‚kriegsähnlichen Konflikts‘ ohne jede Zurückhaltung oder Verantwortlichkeit zu sehen. Palästinensische Politiker und alle, die legitimen Widerstand leisten, können so ‚legal‘ ermordet werden, wobei die Tötung von Zivilisten als Kollateralschäden gerechtfertigt wird. Unter denselben Vorzeichen können Tausende von Palästinensern festgenommen und unbefristet eingesperrt werden, ohne dass ihnen der Status und die Rechte von Kriegsgefangenen zugestanden würden. Unglücklicherweise ist das internationale Staatensystem noch nicht so weit entwickelt, dass seine Gesetze durchgesetzt werden könnten, sodass es außer Israel für seine Menschenrechtsverletzungen anzuprangern, wenig gibt, was wir tun könnten, um seine Übergriffe zu beenden.“
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Arn Strohmeyer lebt und arbeitet als Journalist und freier Schriftsteller in Bremen und ist Mitglied des Deutschen Freidenker-Verbandes
Der Text wurde zuerst am 31.03.2026 per E-Mail verbreitet
Bild oben: Das Gebäude der Knesset, des israelischen Parlamentes, bei Nacht. Hier wurde das Gesetz über die Todesstrafe beschlossen.
