Religions- & Kirchenkritik, Säkulare Szene

Gemeinsam statt getrennt! KORSO fordert Reform des Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen

Wortmeldung des Koordinierungsrates säkularer Organisationen KORSO e.V. vom 27.07.2021:

Auf Einladung des KORSO kamen am vergangenen Freitag, 23. Juli 2021, 30 Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Organisationen aus dem säkularen Spektrum per Videokonferenz zu einer Themenwerkstatt zusammen, um sich über die Zukunft des Religionsunterrichts auszutauschen – aus säkularer Perspektive. Nach ausführlicher Debatte einigten sich die Anwesenden auf die folgenden drei Konsenspunkte, die eine Grundlage bilden für künftige Forderungen des KORSO:

  1. Der KORSO betrachtet Art. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes[1] als reformbedürftig. Die einseitige Privilegierung des bekenntnisgebundenen, konfessionellen Religionsunterrichts ist der zunehmend säkularen gesellschaftlichen Wirklichkeit immer weniger angemessen. Art. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes ist ein unzeitgemäßes historisches Relikt.
  2. Der KORSO tritt ein für die Einführung eines staatlich verantworteten, weltanschaulich neutralen Ethik- und Religionskundeunterrichts für alle. Der Weg dorthin kann zunächst landesspezifisch sein und muss die unterschiedlichen rechtlichen und politischen Voraussetzungen in den Bundesländern berücksichtigen. Dieser Weg kann und sollte jedoch bereits beschritten werden, solange Art. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes noch gilt. Für die schulische Wertebildung folgt der KORSO der Maxime „Gemeinsam statt getrennt!“.[2]
  3. Solange bekenntnisgebundene, konfessionell-religiöse Unterrichtsangebote an der öffentlichen Schule bestehen, sind analoge weltlich-humanistische Unterrichtsangebote vollumfänglich gleichzubehandeln.

Anmerkungen

[1] GG Art. 7 Abs. 3: „Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.“

[2] Vorbildcharakter für künftige Neuregelungen hat dabei die bewährte Praxis des Berliner Modells, das aufgrund der Sonderregelung in Art. 141 GG bereits heute ohne Anwendung von Art. 7 Abs. 3 juristischen Bestand hat. Ein anderer landesspezifischer Weg kann die flächendeckende Einführung bekenntnisfreier Schulen nach Art. 7 Abs. 3 sein.


Die Themenwerkstätten des KORSO sind öffentlich. Alle, die an der Mitgestaltung einer säkulareren Zukunft unserer Gesellschaft interessiert sind, dürfen mitdiskutieren. Um die Einladungen zu erhalten, genügt eine Mail an info@korso-deutschland.de, wie auch auf der KORSO-Startseite vermerkt ist.


Grafik: KORSO e.V.