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Müssen die Corona-Schulden zurückgezahlt werden? In der EU braut sich ein neuer Sturm zusammen

Beitrag von Pierre Lévy
Es war vor sechs Jahren, fast eine Ewigkeit her, als am 21. Juli 2020 der Europäische Rat – nach zahlreichen Auseinandersetzungen und Streitigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten – ein „Mega-Konjunkturprogramm“ verabschiedete, das offiziell darauf abzielte, dem wirtschaftlichen Ersticken entgegenzuwirken, das sich infolge der COVID-19-Pandemie in Europa ausbreitete. Der als „Next Generation EU“ bezeichnete Plan sah ursprünglich vor, dass die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten 750 Milliarden Euro zur Verfügung stellt, insbesondere in Form von Zuschüssen (390 Milliarden Euro) und Darlehen (360 Milliarden Euro). Um diese Finanzspritze zu erhalten, mussten die Mitgliedstaaten nationale Fahrpläne ausarbeiten, die „Reformen“ vorsahen, zu deren Umsetzung sie sich verpflichteten und in deren Rahmen die Bereiche festgelegt wurden, in welche die erhaltenen Mittel investiert werden sollten.

Ursprünglich sollten zwei Bereiche priorisiert werden: der „ökologische Wandel“ und die Stärkung der „Digitalisierung der Wirtschaft“. Im Jahr 2023 kamen Ziele hinzu, die die Energieunabhängigkeit verbessern sollten. Später folgten zudem Aufforderungen an die Hauptstädte, vorrangig ihre Militärausgaben zu erhöhen.

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