Gesundheit

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Gründung des Bündnisses gegen Folter in der Psychiatrie

Der Deutsche Freidenker-Verband unterstützt und begrüßt die Gründung des Bündnisses gegen Folter in der Psychiatrie.
Aus dem Gründungsaufruf des Bündnisses: „… Deshalb fordern wir alle Landes- und den Bundesgesetzgeber auf, alle Sondergesetze, die psychiatrische Zwangsbehandlung legalisieren, sofort für ungültig zu erklären. Nur so kann kurzfristig die Forderung nach einem absoluten Folterverbot in Deutschland verwirklicht werden. Das Verbot der Folter ist eines der wenigen absoluten und unveräußerlichen Menschenrechte, ein ius cogens, eine zwingende Norm des internationalen Rechts.“

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Arbeit & Soziales

Das Recht des Kindes auf ein Höchstmaß an Gesundheit

Beitrag von Edith Ockel aus FREIDENKER 3-10
Die UNO Konvention über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989, die im Artikel 24 für alle Kinder ein „Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit“ fordert1, wurde von der DDR im gleichen Jahr ratifiziert. Unerträglich war es, dass die BRD, nachdem sie der DDR ihr gesamtes Rechtssystem übergestülpt hatte, noch zwei Jahre zur eingeschränkten Ratifizierung der UNO Konvention benötigte, weil sie Asylanten- und Flüchtlingskinder ausklammerte und ihnen die völkerrechtlichen Kinderrechte auf das Kindeswohl vorenthielt.

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