Haubitzenlehrlinge oder Deutschlands Weg zur Kriegspartei
„Der Krug geht zum Brunnen, bis er bricht“ – diesem guten alten deutschen Sprichwort scheint die Bundesregierung zu folgen, wenn sie Deutschland Schritt für Schritt tiefer in den Krieg in der Ukraine hineinzieht. Dabei werden diese Haubitzen am Ergebnis der Kampfhandlungen nichts ändern.
von Dagmar Henn
Erstveröffentlichung am 12.05.2022 auf RT DE
Sie tun schon eigenartige Dinge in Berlin. Wie jetzt diese Nummer mit der Panzerhaubitze. Nun sitzen also etwas mehr als hundert ukrainische Soldaten in Idar-Oberstein, um im Verlauf von mindestens 40 Tagen zu lernen, wie man die zwölf Haubitzen bedient, mit denen Deutschland und die Niederlande der Ukraine zum Sieg verhelfen wollen.
Dabei gibt es eine heitere und eine weniger heitere Seite. Im Grunde ist jedem klar, dass auch diese zwölf Haubitzen am Ergebnis der Kampfhandlungen nichts ändern werden. Das sind mit die modernsten Geschütze, die die Bundeswehr besitzt, aber die meisten gelieferten Waffen verwandeln sich durch den Einsatz russischer Raketen ohnehin in Schrotthaufen, ehe sie das Zielgebiet überhaupt erreichen. Das dürfte bei diesen Haubitzen nicht anders sein.
Und die Geräte sind zwanzig Jahre alt. Das ist zwar für die Bundeswehr ziemlich neu, aber in diesen zwanzig Jahren ist einiges geschehen. Die Struktur der russischen Armee hat sich daran angepasst, beispielsweise, indem die Luftabwehr immer ein Teil der Einheiten ist; weder der Aufbau der Struktur noch das Vorgehen ist in der NATO überhaupt auf diesem Stand. Das war auch bei dem bisher einzigen Einsatz dieser Haubitze, in Afghanistan, nicht erforderlich. 2010 wurde diese Waffe bei Kundus erstmalig von der Bundeswehr eingesetzt und feuerte ganze fünf Schuss. Die Niederländer hatten bei einem anderen Gefecht ebenfalls in Afghanistan einige Jahre zuvor immerhin 4.000 Schuss verballert. Das bedeutet, wirkliche Erfahrungen liegen mit diesem Gerät gar nicht vor.
Erheiternd ist dabei die Tatsache, dass zumindest ein Typ der Munition (ausgerechnet die mit der höchsten Reichweite) für diese Haubitze laut Wikipedia von einem südafrikanischen Munitionshersteller stammt. Ob Südafrika einem Export dieser Munition in die Ukraine, zum Einsatz gegen Russland, zustimmt, ist ausgesprochen fraglich. Schließlich hat der in Südafrika regierende ANC traditionell gute Beziehungen zu Russland, nicht nur über BRICS, sondern auch noch aus der Zeit des Kampfes gegen die Apartheid, und aus eben dieser Zeit nicht allzu gute Beziehungen zu Deutschland. Man kann entspannt abwarten, wie sich dieser Teil des Dramas entwickelt.
Sollten diese Haubitzen tatsächlich jemals irgendwo ankommen, wo sie eingesetzt werden, haben sie noch ein ganz klassisches Problem – voll beladen, also aufgetankt, mit Munition und Mannschaft, wiegt das Ding 57 Tonnen. Es ist zu schwer. Man erinnere sich nur an die Bemühungen der EU, polnische Brücken auf NATO-Standard zu bringen, sprich, für eine Last von 60 Tonnen überhaupt befahrbar zu machen. Die Brücken in der Ukraine sind auf das Gewicht der sowjetischen Panzer ausgelegt, die immerhin weniger als 50 Tonnen wiegen. Damit dürfte die Beweglichkeit deutlich eingeschränkt sein. Nicht zu vergessen, dieses Fahrzeug braucht Treibstoff, um von der Stelle zu kommen, und auch damit soll es in der Ukraine mittlerweile nicht zum Besten stehen.
Die aktuelle Form der Kriegsführung hat ohnehin alle Berechnungen, wie die Lebensdauer eines Artilleriegeschützes bewahrt werden kann, über den Haufen geworfen. Zwei Minuten bräuchte es nur, heißt es über die Haubitze, bis sie einen Schuss abgefeuert hat und sich wieder zurück ins Versteck begibt. So machen das Panzer üblicherweise auch; es werden ein paar Schuss abgefeuert, und schon zieht sich der Panzer zurück. Auch die Raketenwerfer bleiben nicht stehen. Aber wenn in dem Moment, in dem das Geschütz feuert, eine Aufklärungsdrohne in der Nähe ist, kann sie ganz bequem bis ins Versteck folgen und die Koordinaten weiterleiten.
Da gab es diesen Vorfall, als in der Ukraine angeblich ein Einkaufszentrum von der russischen Armee bombardiert wurde. Im Netz gab es dann ein Drohnenvideo zu sehen, auf dem die Drohne einem Raketenwerfer von der Feuerposition bis zu seinem Parkplatz unter dem geschlossenen Einkaufszentrum folgte. Das ist ein kleines Beispiel dafür, wie sich die Abläufe geändert haben. Um die Drohnen abzuwehren, braucht es eine Luftabwehr; das Maschinengewehr der Haubitze dürfte da nur begrenzt von Nutzen sein.
Mehr als eine Geste ist es nicht, selbst wenn die Ausbildung problemlos klappen sollte obwohl es sicher keine ukrainische Sprachversion des Feuerleitcomputers gibt. Dort, wo im Grunde das Schicksal der ukrainischen Armee gerade besiegelt wird, im Donbass, dürfte dieses Geschütz ohnehin nicht mehr ankommen. Nicht einmal mit irgendwelchen Erkenntnissen kann die NATO rechnen, wie verletzlich die GPS-Verbindung gegenüber den elektronischen Kampfmitteln der russischen Armee ist, beispielsweise. Allerhöchstens kann dadurch, wie durch all das andere Zeug, das in die Ukraine geschafft wird, der Krieg etwas verlängert werden. Was, das kann man nicht oft genug wiederholen, einzig und allein den USA nützt; weder dem durch die Sanktionen verwüsteten Europa noch der Ukraine, die dadurch nur weitere unnötige Verluste hat. Nicht einmal eine merkliche Umsatzsteigerung für die Hersteller Rheinmetall und Krauss-Maffei Wegmann ist zu erwarten, die mit dieser Haubitze nicht gerade einen Verkaufsschlager konstruierten.
Dafür aber schafft die Anwesenheit der ukrainischen Azubis in der Bundesrepublik ein Risiko, das selbst für entschiedene Unterstützer ihres Herkunftslandes den absehbar geringen Nutzen bei weitem übersteigt. Schließlich werden damit ukrainische Soldaten in Deutschland an deutschen Waffen ausgebildet; ein Schritt, mit dem nach dem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags die Grenze zur Kriegsbeteiligung überschritten wird, was bei der reinen Lieferung noch nicht der Fall sein soll.
So steht das im Gutachten: „Bei Unterstützungsleistungen auf der Grundlage von non-belligerency bleibt der Umfang von Waffenlieferungen, aber auch die Frage, ob es sich dabei um „offensive“ oder „defensive“ Waffen handelt, rechtlich unerheblich. Erst wenn neben der Belieferung mit Waffen auch die Einweisung der Konfliktpartei bzw. Ausbildung an solchen Waffen in Rede stünde, würde man den gesicherten Bereich der Nichtkriegsführung verlassen (Hervorhebungen im Original).“
Dabei ist selbst diese Definition des Gutachtens nicht unproblematisch. Der Begriff der „Nichtkriegsführung“ bezieht sich nämlich auf Unterstützungsleistungen innerhalb eines Bündnisses auf jene Staaten, die Bündnispartnern durch Lieferungen beistehen. Es gibt aber kein Bündnis mit der Ukraine, keine rechtliche Verpflichtung; insofern steht die Argumentation selbst bezüglich der Waffenlieferungen auf schwachen Beinen.
In Idar-Oberstein werden also Soldaten eines Staates, mit dem kein Bündnis besteht, an Waffen ausgebildet, die dann an diesen Staat geliefert werden sollen. Nach dem Gutachten wird die Bundesrepublik damit zum Kriegsbeteiligten und, das bedeutet es, zum legitimen Ziel militärischer Handlungen.
An diesem Punkt ist die Lage Deutschlands ohnehin heikel, denn die ukrainische Armee dürfte reichlich aus den Strukturen der US-Armee in Deutschland mit Daten versorgt werden. Auch das kann als Kriegsbeteiligung gesehen werden. Einzig die Tatsache, dass Russland keine direkte Auseinandersetzung mit der NATO anstrebt, verhindert, dass diese Art der Unterstützungsleistung Konsequenzen hat.
Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht sieht das ganz entspannt und erklärt, sie sähe in der Ausbildung keine Beteiligung. Erst „wenn wir Soldatinnen und Soldaten entsenden würden in die Ukraine, das wäre ein ganz klares Zeichen. Das werden wir aber auch nicht tun.“ So sehr ihr diese Meinung gegönnt sei, ist sie nur leider völlig irrelevant. Denn die Entscheidung darüber, ob die mögliche Bewertung als Kriegseintritt zu entsprechenden Konsequenzen führt oder nicht, fällt nicht in Berlin, sondern in Moskau.
Damit bewegt sich die Bundesrepublik von einer Position, in der die eigene „Nichtkriegsführung“ einigermaßen rechtlich gesichert ist, in eine, in der es eine Frage der Gnade ist. Für einen Staat, der in den letzten zwei Monaten wirklich keine Gelegenheit ausgelassen hat, um seine Missachtung des Rechts zu belegen, kühn. Denn man sollte nicht vergessen – sämtliche gegen Russland verhängte Sanktionen sind nicht nur grenzenlos dumm, sie sind außerdem absolut illegal, weil einzig und allein der UN-Sicherheitsrat Sanktionen verhängen dürfte.
Es wird zwar gerne so getan, als bewegte man sich auf dem Boden des Rechts, aber bei genauer Betrachtung ist das nicht der Fall; nicht einmal mit der ständig beschworenen Formel vom „russischen Angriffskrieg“. Schließlich hat Russland einen Beistandspakt mit den beiden Donbassrepubliken, die bereits seit acht Jahren angegriffen werden, während die Bundesrepublik zwar ständig ihre innige Solidarität mit dem blaugelben Elend beteuert, aber eben keinerlei rechtliche Grundlage für ihre Unterstützung hat.
Und nur, weil es bisher so ist, dass Russland die ganze Einmischung der NATO, ja, die ganze Strippenzieherei derselben, der wir diesen Konflikt letztlich verdanken, militärisch höflich ignoriert hat, heißt das noch lange nicht, dass das so bleibt oder gar, dass es so bleiben muss. Selbst wenn Berlin der Überzeugung ist, man habe sich schon so weit aus dem Fenster gelehnt, dass diese paar Zentimeter die Lage auch nicht verschlimmern, oder insgeheim darauf setzt, dass Russland die Aktion als das alberne Theater verbucht, das sie militärisch ist, es wird eine weitere Dummheit auf den schon beeindruckenden Berg vergangener Dummheiten gehäuft. Während der russische Militäreinsatz in der Ukraine eigentlich gezeigt haben sollte, dass auch die Geduld des Bären nicht endlos ist.
Dagmar Henn ist Mitglied des Deutschen Freidenker-Verbandes
Bild: Panzerhaubitze 2000 der Bundeswehr in Afghanistan 2010: Abfeuern mit langer Leine
Foto: Bundeswehr-Fotos – ursprünglich gepostet auf Flickr, CC BY 2.0,
Quelle: https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=11584676