Mecklenburg-Vorpommern

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NATO-Hauptquartier in Rostock verletzt Völkerrecht eklatant

Erklärung der Gesellschaft zur Rechtlichen und Humanitären Unterstützung (GRH) e.V. von Hans Bauer
Die Einweihung eines maritimen taktischen Hauptquartiers der NATO am 21. Oktober in Rostock ist ein eklatanter Völkerrechtsbruch. Mit ihr wird insbesondere der „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ vom 12. September 1990 zwischen den beiden deutschen Staaten und den vier alliierten Mächten Frank­reich, Großbritannien, UdSSR und USA verletzt, in dem unter anderem die Stationierung und Verlegung aus­ländischer Streitkräfte auf dem Territorium der DDR nach Abzug der sowjetischen Streitkräfte gere­gelt ist. Artikel 5 (3) des Vertrages bestimmt: „Ausländische Streitkräfte … werden in diesem Teil Deutschlands weder stationiert noch dorthin verlegt.“ Welche Bedeutung dieses Hauptquartier, das „CTFB“ (Commander Task Force Baltic), für die mul­tilaterale Kooperation der NATO hat, machte Verteidigungsminister Boris Pistorius bei der Einwei­hung klar. …

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NATO-Stützpunkte im Osten – Provokation oder Besatzung?

Beitrag von Dagmar Henn
35 Jahre nach dem meist fälschlich „Wiedervereinigung“ genannten Ereignis sollen jetzt NATO-Truppen im Osten stationiert werden. Nicht nur in Rostock, auch in einem ehemaligen Fliegerhorst der NVA. Eine sehr, sehr fragwürdige Entwicklung. Es war bereits eine seltsame Meldung, dass ausgerechnet in Rostock ein neues Hauptquartier für die NATO eingerichtet wird. Klar, Rostock hat einen Hafen. Da ist nur diese kleine rechtliche Frage aus dem 2+4- wie dem Einigungsvertrag, die eigentlich derartige Einrichtungen auf dem gesamten Annexionsgebiet dauerhaft untersagt. Ein Problem, das sämtliche polnischen Häfen nicht aufweisen, ebenso wenig wie die schwedischen, die ja mittlerweile auch NATO-Gebiet sind. Dazu kommt noch, dass Rostock ein kleines Sicherheitsproblem hat, weil es in einem Bundesland liegt, in dem große Teile der Bevölkerung die NATO-Aggression nicht mittragen.

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