{"id":6830,"date":"2019-08-22T03:06:09","date_gmt":"2019-08-22T01:06:09","guid":{"rendered":"https:\/\/www.freidenker.org\/?p=6830"},"modified":"2019-09-16T04:12:54","modified_gmt":"2019-09-16T02:12:54","slug":"ein-wunder-oder-zahlenspiele","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.freidenker.org\/?p=6830","title":{"rendered":"Ein Wunder oder Zahlenspiele?"},"content":{"rendered":"<h4>Kirchensteuerrekord trotz Mitgliederschwund<\/h4>\n<p><em>von <strong>Andreas Peter<\/strong><\/em><\/p>\n<div class=\"b-article__lead\">\n<p>(Erstver\u00f6ffentlichung am\u00a0 10.08.2019 auf <a href=\"https:\/\/de.sputniknews.com\/religion\/20190810325593686-kirchensteuerrekord-trotz-mitgliederschwund\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">sputniknews.com)<\/a><\/p>\n<p><strong>Die R\u00f6misch-Katholische Kirche Deutschlands hat 2018 eine Rekordsumme an Kirchensteuer eingenommen. Das gab jetzt die Bischofskonferenz bekannt. Dies best\u00e4tigt \u00e4hnliche Zahlen der Evangelischen Kirche in Deutschland, die bereits seit April vorliegen. Die Rekordeinnahmen konnten trotz sinkender Mitgliederzahlen erzielt werden. Wie erkl\u00e4rt sich das?<\/strong><\/p>\n<\/div>\n<div class=\"b-article__text\">\n<p>Die beiden gro\u00dfen christlichen Amtskirchen in Deutschland basieren bekanntlich auf einer Geschichte, die nichts Geringeres als ein Wunder verk\u00fcndet. Mit Wundern wie Wiederauferstehungen oder unbefleckten Empf\u00e4ngnissen haben die aktuellen Zahlen zur Kirchensteuer nichts zu tun. Sie sind reine Mathematik. Nichtsdestotrotz sind dahinter Dinge verborgen, die durchaus als wundersam bezeichnet werden k\u00f6nnen und von den beiden Amtskirchen deshalb auch ungern \u00f6ffentlich debattiert werden.<\/p>\n<p>Inzwischen d\u00fcrfte so gut wie jeder Bundesb\u00fcrgerin und jedem Bundesb\u00fcrger bekannt geworden sein, dass sowohl die R\u00f6misch-Katholische Kirche als auch die Evangelische Kirche in Deutschland einen erheblichen Mitgliederschwund zu verzeichnen haben. 1990, im Jahr des Beitritts der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes, meldete die Katholische Deutsche Bischofskonferenz (DBK) noch mehr als 28,5 Millionen Menschen, die in ihren Registern als Mitglieder ihrer Religionsgemeinschaft verzeichnet waren. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) bezifferte diese Zahl auf mehr als 29,4 Millionen. Das waren 35,4 beziehungsweise 36,9 Prozent der Gesamtbev\u00f6lkerung, also mehr als zwei Drittel der Gesamtbev\u00f6lkerung.2018 hatte die R\u00f6misch-Katholische Kirche nur noch etwas mehr als 23 Millionen Mitglieder, die EKD mehr als 21,1 Millionen, was 27,7 beziehungsweise 25,5 Prozent der Bev\u00f6lkerung entsprach, also nur noch rund die H\u00e4lfte der Gesamtbev\u00f6lkerung. Dennoch konnten beide Amtskirchen in den letzten Jahren regelm\u00e4\u00dfig <strong>mehr Kirchensteuer einnehmen<\/strong>. So stiegen diese Einnahmen der <a href=\"https:\/\/www.dbk-shop.de\/media\/files_public\/ksirssdwqgr\/DBK_5306.pdf#page=79\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">R\u00f6misch-Katholischen Kirche<\/a> alleine zwischen 2015 und 2018 von \u00fcber 6,0 auf mehr als 6,6 Milliarden Euro, die der <a href=\"https:\/\/www.ekd.de\/ekd_de\/ds_doc\/Steuerstatistik_Bericht_2018.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">EKD<\/a> von \u00fcber 5,3 auf mehr als 5,7 Milliarden.<\/p>\n<h5>H\u00f6heres Lohnniveau = mehr Kirchensteuer<\/h5>\n<p>Die Erkl\u00e4rung dieses Ph\u00e4nomens ist ziemlich einfach und plausibel. Au\u00dfer in Bayern und Baden-W\u00fcrttemberg (8 Prozent) betr\u00e4gt die Kirchensteuer in allen Bundesl\u00e4ndern 9 Prozent, die vom Staat als Serviceleistung f\u00fcr die beiden Kirchen von Lohn und Gehalt einbehalten und nach Abzug einer Kostenpauschale an die Finanzverwaltungen der Kirchen \u00fcberwiesen wird. Da wegen der vergleichsweise guten konjunkturellen Lage in Deutschland die Lohnsumme in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen ist, steigt auch die Kirchensteuer.<\/p>\n<p>So einfach, so unvollst\u00e4ndig. Denn diese mehr als 12 Milliarden Euro, die der deutsche Staat an die beiden christlichen Amtskirchen abf\u00fchrt, ist l\u00e4ngst nicht alles, was diese beiden Religionsgemeinschaften an Geldmitteln vom Staat erhalten, diesmal aber bezahlt von der Gemeinschaft aller Steuerzahler, also auch von Nichtmitgliedern dieser beiden Kirchen.<\/p>\n<h5>Relikt der Weimarer Verfassung wartet im Grundgesetz auf Umsetzung<\/h5>\n<p>Der Grund daf\u00fcr ist im Grundgesetz nachzulesen. Der <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/gg\/art_140.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Artikel 140<\/a> bestimmt n\u00e4mlich, dass f\u00fcnf Artikel der Weimarer Verfassung (WRV) von 1919 integraler Bestandteil des Grundgesetzes sind und damit ebenfalls Verfassungsrang besitzen. In diesen Artikel werden die Religionsfreiheit und ihr Verh\u00e4ltnis zum b\u00fcrgerlichen Staat geregelt. Der f\u00fcr uns wichtige Teil ist allerdings nur der Artikel 138, Absatz 1 WRV. Er lautet:<\/p>\n<blockquote>\n<p class=\"marker-quote1\">\u201eDie auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgel\u00f6st. Die Grunds\u00e4tze hierf\u00fcr stellt das Reich auf.\u201c<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Diese Staatsleistungen waren deshalb in der Weimarer Verfassung aufgef\u00fchrt, weil den beiden Kirchen betr\u00e4chtliches Verm\u00f6gen verloren gegangen war, als die so genannten linksrheinischen deutschen Gebiete an Napoleon fielen. Die betroffenen F\u00fcrsten wurden mit L\u00e4ndereien abgefunden, die eigentlich den Kirchen geh\u00f6rten. 22 Bist\u00fcmer, 80 Abteien und mehr als 200 Kl\u00f6ster waren davon betroffen. Dieser Verlust der Kirchen wurde 1803 <strong>durch den so genannten Reichsdeputationshauptschluss in Geld<\/strong> im wahrsten Wortsinn umgem\u00fcnzt. Weil dieser Geldfluss aber schon damals immer mehr Unmut erregte, gab die Weimarer Verfassung auf, dass Problem endg\u00fcltig zu l\u00f6sen. Doch bis heute ist das nicht geschehen, was \u2013 das muss der Fairness halber erw\u00e4hnt werden \u2013 unter anderem auch daran liegt, dass \u00fcberhaupt niemand mehr genau vorrechnen kann, welchen genauen Umfang die erw\u00e4hnten Verm\u00f6genswerte der Kirchen eigentlich hatten und was sie heute wert w\u00e4ren.<\/p>\n<p>Genau deshalb aber hei\u00dft es seit 1949 auch im Grundgesetz, die L\u00e4nder sollen die j\u00e4hrlichen Zahlungen durch eine \u201eAbl\u00f6sung\u201c endg\u00fcltig beenden. Inzwischen sind diese Staatsleistungen auf deutlich mehr als eine halbe Milliarde Euro pro Jahr angeschwollen. Mit diesem Geld werden vor allem die <strong>Geh\u00e4lter von katholischen Kirchenf\u00fcrsten und evangelischen Spitzenklerikern<\/strong> finanziert. \u00dcberdies werden auch Ruhestandsbez\u00fcge von ehemaligen Bisch\u00f6fen aus diesen Mitteln bezahlt.<\/p>\n<h5>Das unausrottbare M\u00e4rchen von der Eigenfinanzierung kirchlicher Einrichtungen durch Kirchensteuer<\/h5>\n<p>Besonders unangenehm st\u00f6\u00dft auf, dass katholische Lehreinrichtungen vom Staat finanziert werden, der Staat aber kein Mitspracherecht bei der Berufung oder Abberufung von Lehrpersonal hat, wenn der Vatikan der Meinung ist, ein Theologe habe den Pfad der kirchlichen Lehrmeinung verlassen. Das ber\u00fchmteste Beispiel der j\u00fcngeren Geschichte ist wahrscheinlich der Entzug der kirchlichen Lehrbefugnis von Hans K\u00fcng im Dezember 1979, weil er unter anderem das Dogma von der p\u00e4pstlichen Unfehlbarkeit in Frage gestellt hatte. K\u00fcng erhielt zwar eine Professur, die nicht an seine ehemalige Fakult\u00e4t an der Universit\u00e4t T\u00fcbingen angebunden war, aber der Staat hatte keinen Einfluss auf K\u00fcngs Nachfolger, musste ihn aber dennoch bezahlen.<\/p>\n<p>\u00c4hnlich fragw\u00fcrdig sind die Finanzierungsverh\u00e4ltnisse f\u00fcr andere kirchliche Einrichtungen, die von beiden Kirchen gerne so dargestellt werden, also erhielten sie ihre Mittel ausschlie\u00dflich aus Kirchensteuermitteln oder anderen Einnahmen, die die Kirchen beispielsweise aus ihrem eigenen Verm\u00f6gen erwirtschaften. Doch hier ist es beiden Kirchen gelungen, <strong>ein gro\u00dfes Missverst\u00e4ndnis<\/strong> am Leben zu halten. Denn f\u00fcr Katholische und Evangelische Kindertagesst\u00e4tten beispielsweise zahlen beide Religionsgemeinschaften oft nur einen Bruchteil der Kosten. Den L\u00f6wenanteil von mitunter mehr als zwei Dritteln \u00fcbernehmen die Kommunen oder andere staatliche Tr\u00e4ger. Aber auch hier beanspruchen beide Kirchen ihre arbeitsrechtliche Hoheit, verlangen also beispielsweise die Unterordnung unter ihre Moralvorstellungen.<\/p>\n<p>Einer der bislang spektakul\u00e4rsten F\u00e4lle war 2009 die fristlose K\u00fcndigung eines Chefarztes im katholischen St. Vinzenz-Krankenhaus in D\u00fcsseldorf. Sein emp\u00f6rendes Vergehen: Er hatte sich scheiden lassen und neu geheiratet. Doch der Mediziner wollte die R\u00f6misch-Katholische Amtskirche nicht <strong>mit ihrer mittelalterlichen Morallehre<\/strong> davonkommen lassen, denn fachlich hatte er sich ja nichts zuschulden kommen lassen, und stieg deshalb in einen Rechtsstreit ein, der zehn Jahre dauern, das Bundesarbeitsgericht, das Bundesverfassungsgericht sowie den <a href=\"http:\/\/curia.europa.eu\/juris\/document\/document.jsf?text=&amp;docid=205521&amp;pageIndex=0&amp;doclang=DE&amp;mode=req&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Europ\u00e4ischen Gerichtshof<\/a> besch\u00e4ftigen und mit der endg\u00fcltigen Kassierung seiner fristlosen K\u00fcndigung enden sollte. Das <a href=\"http:\/\/juris.bundesarbeitsgericht.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bag&amp;Art=en&amp;nr=22558\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Grundsatzurteil<\/a> des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt hat Bedeutung f\u00fcr die rund 1,4 Millionen Menschen, deren Arbeitgeber die beiden christlichen Amtskirchen sind.<\/p>\n<p>Nicht zu vergessen bei den Finanzen, die beiden christlichen Kirchen aus Steuergeldern zuflie\u00dfen, die nichts mit der Kirchensteuer zu tun haben, sind die betr\u00e4chtlichen Zusch\u00fcsse <strong>zur Unterhaltung von kirchlichen Immobilien<\/strong>. Die k\u00f6nnten zwar gro\u00dfz\u00fcgig als Erhaltung von Kulturgut deklariert werden, das mitunter mehr als nationalen Rang besitzt, aber es \u00e4ndert nichts an der Tatsache, dass die staatlichen Leistungen f\u00fcr die bauliche Erhaltung von Kirchenimmobilien oft mehr sind als eine simple Unternehmensf\u00f6rderung, zumal die Verf\u00fcgungsgewalt der Kirchen \u00fcber diese mit Steuergeldern in Schuss gehaltenen Immobilien unangetastet bleibt.<\/p>\n<h5>Die zwei gro\u00dfen christlichen Amtskirchen \u2013 Profiteure von Steuerprivilegien<\/h5>\n<p>Vollkommen unbeachtet bleiben die geldwerten Vorteile und damit die Einnahmeverluste f\u00fcr die Gemeinschaft der Steuerzahler durch die gro\u00dfz\u00fcgige <strong>Steuerbefreiung der R\u00f6misch-Katholischen und der Evangelischen Kirche in Deutschland<\/strong>. Das beginnt bereits mit der Tatsache, dass die Berechnung und Abf\u00fchrung der Kirchensteuer von Unternehmen komplett kostenlos erfolgt, denn sie werden an der Kostenpauschale, die vom Staat f\u00fcr die Serviceleistung vom Kirchensteueraufkommen abgezogen wird, nicht beteiligt. Der finanzielle Aufwand f\u00fcr eine Kirchensteuererhebung in Eigenregie w\u00e4re nach Auffassung von Finanzexperten erheblich umfangreicher als jene rund 3 Prozent, die der Staat vom Kirchensteueraufkommen als Servicepauschale einbeh\u00e4lt.<\/p>\n<p>Doch dem Staat geht durch die Kirchensteuer ein nicht unerheblicher Milliardenbetrag wieder verloren, weil diese Steuer voll auf die allgemeine Steuerschuld absetzbar ist. Der <a href=\"https:\/\/www.bundesfinanzministerium.de\/Content\/DE\/Downloads\/Broschueren_Bestellservice\/2018-08-23-subventionsbericht-26.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2#page=106\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Subventionsbericht<\/a> der Bundesregierung f\u00fcr 2018 beziffert diesen Steuerausfall mit immerhin 3,88 Milliarden Euro. Die Einnahmeausf\u00e4lle der Gemeinschaft der Steuerzahler wegen der Befreiung der beiden christlichen Amtskirchen von vielen anderen Steuern, Abgaben und Geb\u00fchren werden von Wissenschaftlern, wie dem Politologen Carsten Frerk, der sich seit Jahren mit den kirchlichen Finanzen besch\u00e4ftigt, mit \u00fcber 2,7 Milliarden Euro taxiert.Nur sehr schwer zu beziffern sind die Einnahmen der Kirchen aus eigenem Verm\u00f6gen, die sie einsetzen k\u00f6nnten, um das zu bezahlen, was ihnen die Gemeinschaft der Steuerzahler finanziert. Dass die tats\u00e4chlichen Verm\u00f6genswerte der beiden christlichen Kirchen einen betr\u00e4chtlichen Umfang haben m\u00fcssen, wird einem dann klar, wenn man sich die diversen Finanzskandale vor allem bei der R\u00f6misch-Katholischen Kirche in Erinnerung ruft, wo immer wieder raffiniert verschachtelte und selbst f\u00fcr Kirchenbeh\u00f6rden undurchsichtige Besitzverh\u00e4ltnisse regelrecht zur <strong>Veruntreuung und ruin\u00f6sen Spekulationen<\/strong> einladen.<\/p>\n<h5>Das Labyrinth der kirchlichen Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse \u2013 Bistum Limburg<\/h5>\n<p>Der Skandal von 2013 um den ehemaligen Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst, der sich eine Luxusresidenz f\u00fcr mehr als 30 Millionen Euro erbauen lie\u00df, brachte noch andere Zahlen \u00fcber das vergleichsweise kleine Bistum ans Licht, denn die Emp\u00f6rung \u00fcber das dekadente Verhalten des Limburger Kirchenf\u00fcrsten war so gro\u00df, dass sich die Kirche gezwungen sah, Einblicke in die Finanzstrukturen zu gew\u00e4hren, die davor wie Staatsgeheimnisse behandelt wurden. Unter anderem lernten die Sch\u00e4fchen im Bistum Limburg, dass nicht nur das Bistum eine K\u00f6rperschaft mit eigenem Haushalt ist, sondern auch das so genannte Domkapitel, also das Leitungsgremium der Bischofskirche und der so genannte Bisch\u00f6fliche Stuhl, der den Bischof selbst als Rechtstr\u00e4ger symbolisiert.<\/p>\n<p>Dem <a href=\"https:\/\/finanzen.bistumlimburg.de\/fileadmin\/redaktion\/Bereiche\/finanzen.bistumlimburg.de\/downloads\/PM-Jahresbericht_2017.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Jahresbericht des Bistums Limburg f\u00fcr 2017<\/a> zufolge hatte das Bistum eine Bilanzsumme von rund 1,1 Milliarden Euro, das Domkapitel rund 6 Millionen und der Bisch\u00f6fliche Stuhl rund 84 Millionen Euro. Doch auch die Schulstiftung und rechtlich unselbst\u00e4ndige andere Zweckstiftungen des Bistums verf\u00fcgen \u00fcber ein Verm\u00f6gen, das im dreistelligen Millionenbereich liegt. Die Bilanzsumme des Bistums von 1,1 Milliarden Euro enth\u00e4lt alleine rund 1 Milliarde Euro an Anlageverm\u00f6gen.<\/p>\n<h5>Das Labyrinth der kirchlichen Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse \u2013 Erzbistum K\u00f6ln<\/h5>\n<p>Und damit ist das Bistum Limburg unter den 27 deutschen Bist\u00fcmern noch ein vergleichsweise kleines Licht. Das Bistum geh\u00f6rt kirchenrechtlich zum Erzbistum K\u00f6ln, der dortige Erzbischof, Rainer Kardinal Woelki, ist sozusagen Vorgesetzter des Limburger Bischofs. Das Erzbistum K\u00f6ln hat, zusammen mit dem Erzbisch\u00f6flichen Stuhl, f\u00fcr das Jahr 2017 alleine schon einen Immobilienbesitz von 612 Millionen Euro ausgewiesen. Und im <a href=\"https:\/\/www.erzbistum-koeln.de\/export\/sites\/ebkportal\/erzbistum\/finanzen\/finanzbericht2017\/.content\/.galleries\/downloads\/ebk_finanzbericht2017.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Jahresbericht des Erzbistums f\u00fcr 2017<\/a> finden sich einige weitere bemerkenswerte Zahlen. Demnach wies das Erzbistum als rechtlich eigenst\u00e4ndige K\u00f6rperschaft eine <a href=\"https:\/\/www.erzbistum-koeln.de\/export\/sites\/ebkportal\/erzbistum\/finanzen\/finanzbericht2017\/.content\/.galleries\/downloads\/ebk_finanzbericht2017.pdf#page=4\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Bilanzsumme<\/a> von \u00fcber 3,7 Milliarden Euro aus, wovon \u2013 neben den schon erw\u00e4hnten Immobilienwerten \u00fcber 600 Millionen Euro \u2013 Wertpapieranlagen \u00fcber mehr als 2,8 Milliarden Euro herausragen. An Kirchensteuer nahm das Erzbistum K\u00f6ln 2017 \u00fcbrigens rund 655 Millionen Euro ein.<\/p>\n<p>Doch das Erzbistum verf\u00fcgt noch \u00fcber weitere rechtlich eigenst\u00e4ndige Haushalte, die neben dem Haushalt des Erzbistums bestehen und die tats\u00e4chlichen Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse nicht unwesentlich zurechtr\u00fccken. Neben dem Erzbistum und dem Erzbisch\u00f6flichen Stuhl existieren noch diese rechtlich eigenst\u00e4ndigen K\u00f6rperschaften:<\/p>\n<ol>\n<li>Hohe Domkirche<\/li>\n<li>Metropolitankapitel der Hohen Domkirche<\/li>\n<li>Priesterseminar<\/li>\n<li>Stiftungen<\/li>\n<li>Erzbisch\u00f6flicher Schulfonds<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die so genannte Hohe Domkirche ist nichts Anderes als der ber\u00fchmte K\u00f6lner Dom. Als eigenst\u00e4ndige K\u00f6rperschaft des \u00f6ffentlichen Rechts (Kd\u00f6R) ist die Hohe Domkirche die eigentliche Eigent\u00fcmerin dieses Weltkulturerbes, mit einem <a href=\"https:\/\/www.erzbistum-koeln.de\/export\/sites\/ebkportal\/erzbistum\/finanzen\/finanzbericht2017\/.content\/.galleries\/downloads\/ebk_finanzbericht2017.pdf#page=65\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Haushaltsvolumen 2017<\/a> von mehr als 13,1 Millionen Euro. Doch im Finanzverm\u00f6gen werden R\u00fccklagen von noch einmal mehr als 10,1 Millionen Euro ausgewiesen. Interessant ist in der Auflistung eine R\u00fccklage aus einer \u201eBeteiligung an der BRD Domkloster B.V.\u201c in H\u00f6he von 1,93 Millionen Euro.<\/p>\n<h5>Wozu braucht das Erzbistum K\u00f6ln eine Briefkastenfirma in Amsterdam?<\/h5>\n<p>Dahinter verbirgt sich ein Vorgang, der bezeichnend ist f\u00fcr die R\u00f6misch-Katholische Kirche, die gerne die arme, missverstandene Kirchenmaus spielt. Die erw\u00e4hnten 1,93 Millionen Euro sind eine Art Relikt aus einem Immobiliengesch\u00e4ft des Jahres 1990. Damals wollte das Erzbistum unbedingt eine repr\u00e4sentative Immobilie erwerben, in der sich heute das \u201eDomforum\u201c befindet. Der Verk\u00e4ufer machte zur Bedingung, dass das Erzbistum die in Amsterdam registrierte Briefkastenfirma kaufte, die Eigent\u00fcmerin der Immobilie war, eben jene \u201eBRD Domkloster B.V.\u201c Dadurch sparte der Verk\u00e4ufer Steuern. Die wollte aber auch das Erzbistum sparen, obwohl sie ja steuerlich vom Fiskus alles andere als geg\u00e4ngelt wird, wie wir schon gelernt haben. Aber Geld stinkt bekanntlich nicht.<\/p>\n<p>Also griffen die Finanzfachleute des Erzbistums zu einem legalen Trick. Die Grunderwerbsteuer w\u00e4re nur f\u00e4llig geworden, wenn das Erzbistum mehr als 95 Prozent der \u201eBRD Domkloster B.V.\u201c erworben h\u00e4tte. Die Kd\u00f6R Erzbistum kaufte aber nur 90 Prozent, die restlichen 10 Prozent stecken in den schon erw\u00e4hnten 1,93 Millionen Euro der Kd\u00f6R Hohe Domkirche. Dem Fiskus entging so eine h\u00fcbsche Stange Geld.Die finanziellen Verh\u00e4ltnisse der anderen deutschen Bist\u00fcmer sind \u00e4hnlich aufgebaut und werden \u00e4hnlich bewirtschaftet. Und dabei haben wir noch nicht \u00fcber rechtlich selbst\u00e4ndige Orden und andere Rechtstr\u00e4ger der R\u00f6misch-Katholischen Amtskirche oder die Tatsache gesprochen, dass sie und die EKD zu den gr\u00f6\u00dften Grundbesitzern in Deutschland geh\u00f6ren. Belassen wir es bei diesem Ausflug in die Tiefen der finanziell bemitleidenswerten beiden christlichen Kirchen und werfen noch einmal kurz einen Blick auf jene Aufgabe, die dem Gesetzgeber durch das Grundgesetz aufgegeben wurde und seit mehr als 200 Jahren einer L\u00f6sung harrt \u2013 die Abl\u00f6sung der Staatsleistungen an die beiden christlichen Religionsgemeinschaften.<\/p>\n<h5>Versuch einer Abl\u00f6sung der Staatsleistungen<\/h5>\n<p>Die Partei Die Linke unternahm im Februar 2012 den Versuch eines Befreiungsschlages und legte dem Bundestag einen <a href=\"http:\/\/dipbt.bundestag.de\/doc\/btd\/17\/087\/1708791.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Gesetzentwurf<\/a> vor, der vorschlug, dass die Bundesl\u00e4nder das Zehnfache eines Jahresbetrages an Staatsleistungen, entweder sofort als ganze Summe oder in Raten \u00fcber 20 Jahre, aufbringen sollten. Die Kosten dieser Abl\u00f6sung wurden seinerzeit mit mehr als 4 Milliarden Euro beziffert. Die <a href=\"http:\/\/dip21.bundestag.de\/dip21\/btp\/17\/17225.pdf#page=129\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Bundestagsdebatte<\/a> zum Gesetzentwurf ein Jahr sp\u00e4ter, am 28. Februar 2013, zeigte aber, dass der Vorschlag keine Chance auf Umsetzung hatte, weil praktisch kein Interesse seitens der Bundesregierung zu erkennen war, diesen Auftrag endlich zu l\u00f6sen, dessen Festschreibung in der Weimarer Verfassung sich in diesem Jahr zum 100. Mal j\u00e4hrt.<\/p>\n<p>Vielleicht braucht es ja auch gar keine Abl\u00f6sungsregelung? Weil in \u00fcber 200 Jahren mehr an die beiden christlichen Amtskirchen gezahlt wurde, als die 1803 entzogenen G\u00fcter je wert waren?<\/p>\n<\/div>\n<p>Erstver\u00f6ffentlichung auf <a href=\"https:\/\/de.sputniknews.com\/religion\/20190810325593686-kirchensteuerrekord-trotz-mitgliederschwund\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">sputniknews.com<\/a><\/p>\n<hr \/>\n<p><span style=\"font-size: 10pt;\">Bild: <a href=\"https:\/\/pixabay.com\/de\/photos\/kirche-spende-opferstock-glaube-3601975\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">pixabay.com<\/a> \/ User: <a class=\"hover_opacity\" href=\"https:\/\/pixabay.com\/de\/users\/zandy126-9806171\/\">zandy126<\/a> \/ Lizenz: <a href=\"https:\/\/pixabay.com\/de\/service\/license\/\">Pixabay License<\/a><\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p><b>Beitrag von Andreas Peter<\/b><br \/>\nDie R\u00f6misch-Katholische Kirche Deutschlands hat 2018 eine Rekordsumme an Kirchensteuer eingenommen. Das gab jetzt die Bischofskonferenz bekannt. Dies best\u00e4tigt \u00e4hnliche Zahlen der Evangelischen Kirche in Deutschland, die bereits seit April vorliegen. Die Rekordeinnahmen konnten trotz sinkender Mitgliederzahlen erzielt werden. Wie erkl\u00e4rt sich das?<br \/>\nDie beiden gro\u00dfen christlichen Amtskirchen in Deutschland basieren bekanntlich auf einer Geschichte, die nichts Geringeres als ein Wunder verk\u00fcndet.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":6832,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","advanced_seo_description":"","jetpack_seo_html_title":"","jetpack_seo_noindex":false,"jetpack_post_was_ever_published":false,"footnotes":""},"categories":[15],"tags":[54,1123,1175,1122],"class_list":["post-6830","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-religions-kirchenkritik","tag-kirche","tag-kirchenfinanzierung","tag-kirchensteuer","tag-staatsleistungen"],"jetpack_featured_media_url":"https:\/\/i0.wp.com\/www.freidenker.org\/fw17\/wp-content\/uploads\/2019\/08\/church-3601975_800x445.jpg?fit=800%2C445&ssl=1","jetpack_shortlink":"https:\/\/wp.me\/p9stpK-1Ma","jetpack-related-posts":[{"id":630,"url":"https:\/\/www.freidenker.org\/?p=630","url_meta":{"origin":6830,"position":0},"title":"Eine Aufkl\u00e4rung f\u00fcr die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des XX. katholischen Weltjugendtag in K\u00f6ln und andere Interessierte","author":"Webmaster","date":"21. 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