{"id":6404,"date":"2019-05-15T23:52:54","date_gmt":"2019-05-15T21:52:54","guid":{"rendered":"https:\/\/www.freidenker.org\/?p=6404"},"modified":"2019-06-21T13:12:48","modified_gmt":"2019-06-21T11:12:48","slug":"kein-echtes-parlament","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.freidenker.org\/?p=6404","title":{"rendered":"Kein echtes Parlament"},"content":{"rendered":"<h5>Kein echtes Parlament \u2013 zur Stellung des Europ\u00e4ischen Parlaments im Institutionengef\u00fcge der EU<\/h5>\n<p><em>von <strong>Andreas Wehr<\/strong><\/em><\/p>\n<p>(Zuerst ver\u00f6ffentlicht auf <a href=\"https:\/\/www.andreas-wehr.eu\/kein-echtes-parlament.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">andreas-wehr.eu<\/a> am 28. April 2019)<\/p>\n<p>Die Europ\u00e4ische Union greift immer tiefer in das Leben ihrer B\u00fcrger ein. Hervorgegangen aus einer Wirtschaftsgemeinschaft, die die Schaffung einer Zollunion und eines unbegrenzten Binnenmarktes als Ziele hatte, ist sie l\u00e4ngst zu einem Gebilde mutiert, das sich anma\u00dft, immer mehr Bereiche des gesellschaftlichen Lebens der Mitgliedsl\u00e4nder zu regulieren. Der in \u00fcber 60 Jahren angewachsene Bestand gemeinsamer Rechtsakte, der sogenannte Acquis communautaire, umfasst neben den Vertr\u00e4gen inzwischen Tausende Richtlinien, Verordnungen und Beschl\u00fcsse. Die Europ\u00e4ische Union verf\u00fcgt \u00fcber einen eigenen Haushalt, einen Gerichts- und einen Rechnungshof, und die gemeinsame W\u00e4hrung des Euro ist in 19 ihrer 28 Mitgliedsl\u00e4nder Zahlungsmittel. Aufgrund umfangreicher Kompetenz\u00fcbertragungen auf die europ\u00e4ische Ebene kommt der nationalen Gesetzgebung oft nur noch die Aufgabe zu, die dort getroffenen Entscheidungen umzusetzen.<\/p>\n<p>Die Europ\u00e4ische Union (EU) leistet sich auch ein eigenes Parlament, deren Abgeordnete alle f\u00fcnf Jahre von den B\u00fcrgern direkt gew\u00e4hlt werden. Doch diese Einrichtung ist f\u00fcr die EU-Bef\u00fcrworter zugleich ein Grund f\u00fcr wachsende Besorgnis, nehmen doch immer weniger Menschen an den Urneng\u00e4ngen teil. Seit 1979, dem Jahr der ersten Direktwahl, sinkt die Wahlbeteiligung: 2014 waren es nur noch 42,54 %, die EU-weit von ihrem Wahlrecht Gebrauch machten. Und g\u00e4be es in Belgien und Luxemburg keine Wahlpflicht, und h\u00e4tten nicht einige L\u00e4nder 2014 die Wahlen zum Europ\u00e4ischen Parlament (EP) mit Abstimmungen auf lokaler Ebene zusammengelegt, w\u00e4re die Beteiligung noch niedriger ausgefallen. In Deutschland lag die Quote bei lediglich 47,9 %, in Frankreich bei 43,9 %, und in den Niederlanden waren es sogar nur 37 %, wobei es sich hier doch um jenes Land handelt, von dem 1957 die Initiative zur Gr\u00fcndung der Europ\u00e4ischen Gemeinschaften (EG) ausging. Noch weit niedriger lagen die Quoten in den neuen EU-Mitgliedsl\u00e4ndern: In Slowenien, Tschechien und in der Slowakei gingen lediglich um die 20 % zur Wahl. Das Schlusslicht bildete die Slowakei mit 13 %. Von echten Wahlen kann angesichts solcher Zahlen nicht mehr gesprochen werden!<\/p>\n<p>Das Europ\u00e4ische Parlament ist aber von zentraler Bedeutung f\u00fcr die demokratische Legitimation des Integrationsprozesses. Von seiner Stellung im Institutionengef\u00fcge h\u00e4ngt es ab, ob man von einer demokratischen bzw. zumindest von einer sich in Richtung einer Demokratie bewegenden EU sprechen kann. Voraussetzung daf\u00fcr ist, dass sich der Wille der V\u00f6lker der 28 Mitgliedsl\u00e4nder im Europ\u00e4ischen Parlament ad\u00e4quat widerspiegelt. Sollte dies nicht der Fall sein, so w\u00fcrde es sich nur um ein Scheinparlament handeln mit dem Ergebnis, dass mit ihm nur eine Fassadendemokratie aufgerichtet wurde. Im Folgenden soll daher untersucht werden, ob das EP als ein echtes Parlament angesehen werden kann.<\/p>\n<h5>Wer bestimmt den Pr\u00e4sidenten der Europ\u00e4ischen Kommission?<\/h5>\n<p>Was hatte man vor der Wahl im Juni 2014 nicht alles getan, um dem wachsenden Desinteresse entgegenzuwirken. Erstmals benannten die politischen Lager europaweit ihre Spitzenkandidaten. Sie sollten zugleich die Bewerber f\u00fcr das im November 2014 neu zu besetzende Amt des Pr\u00e4sidenten der Europ\u00e4ischen Kommission sein. Auf diese Weise versuchte man den Eindruck zu erwecken, dass es diesmal wirklich um etwas gehe. Doch dieser k\u00fcnstlich inszenierte Wahlkampf &#8211; vor allem zwischen dem Kandidaten der Sozialdemokraten, Martin Schulz, und dem der Konservativen, Jean-Claude Juncker &#8211; interessierte nur wenige, handelte es sich doch bei beiden um klassische Vertreter der europ\u00e4ischen Politikerkaste, die in nahezu allen politischen Fragen \u00fcbereinstimmt. Die f\u00fcr die Auswahl des Kommissionspr\u00e4sidenten verantwortlichen Staats- und Regierungschefs lie\u00dfen sich denn auch nicht durch dieses Man\u00f6ver irritieren. Sie stellten fr\u00fchzeitig klar, dass sie nicht daran d\u00e4chten, sich in diese Personalfrage hineinreden zu lassen. Das Ergebnis der Wahlen zum Europ\u00e4ischen Parlament wolle man lediglich \u201eber\u00fccksichtigen\u201c hie\u00df es.<\/p>\n<p>Diese Haltung der Staats- und Regierungschefs entspricht dem in den europ\u00e4ischen Vertr\u00e4gen festgelegten Verfahren, denn anders als immer wieder behauptet, kann das Parlament den Pr\u00e4sidenten der Kommission nicht wirklich w\u00e4hlen.<a href=\"#_edn1\" name=\"_ednref1\">[1]<\/a> Es ist vielmehr der Europ\u00e4ische Rat, das Gremium der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsl\u00e4nder, das ihn ernennt.<a href=\"#_edn2\" name=\"_ednref2\">[2]<\/a> Zwar hei\u00dft es seit Inkrafttreten des Lissabonner Vertrags, dass das Parlament den Kommissionspr\u00e4sidenten \u201ew\u00e4hlt\u201c und nicht &#8211; wie bis dahin &#8211; \u201ebest\u00e4tigt\u201c. Doch die neue Wortwahl hat nichts am Verfahren ge\u00e4ndert. Es blieb dabei, dass der Europ\u00e4ische Rat den Kandidaten f\u00fcr das Amt des Kommissionspr\u00e4sidenten ausw\u00e4hlt und anschlie\u00dfend dem EP vorschl\u00e4gt. Und da immer nur ein Kandidat pr\u00e4sentiert wird, kann von einer echten Wahl nicht gesprochen werden. Das Parlament hat daher auch nach der Vertrags\u00e4nderung lediglich das Recht, den Auserw\u00e4hlten zu best\u00e4tigen oder abzulehnen. Und sollte es ihn wirklich einmal zur\u00fcckweisen, so ist es nach dem EU-Vertrag wiederum der Europ\u00e4ische Rat, der einen neuen Kandidaten pr\u00e4sentiert. Die demonstrative Herausstellung von Spitzenkandidaten bei den Europawahlen 2014 als Bewerber f\u00fcr das Amt des Kommissionspr\u00e4sidenten, war denn auch nichts weiter als Symbolik.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Wahlen am 26. Mai 2019 haben denn auch nicht mehr alle europ\u00e4ische Parteien Spitzenkandidaten aufgestellt. Lediglich die Sozialdemokratische Partei Europas (SPE) und die Europ\u00e4ische Volkspartei (EVP) f\u00fchren mit Frans Timmermans sowie Manfred Weber ihren Wahlkampf mit Kandidaten f\u00fcr den Pr\u00e4sidenten der Kommission.<\/p>\n<p>Ihre Ablehnung dieses Verfahrens hat die Allianz der Liberalen und Demokraten f\u00fcr Europa (ALDE) dadurch zum Ausdruck gebracht, dass sie ein Team von nicht weniger als sieben Politiker an die Spitze stellte. Die Europ\u00e4ische Gr\u00fcne Partei und die Europ\u00e4ische Linke benannten jeweils zwei Spitzenkandidaten. Es zeichnet sich ab, dass die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsl\u00e4nder bei der Auswahl des Kommissionspr\u00e4sidenten im Herbst 2019 freie Hand bei der Auswahl haben wollen, was hei\u00dft, dass sie sich bei ihrer Entscheidung nicht an Nominierungen europ\u00e4ischer Parteien im Vorfeld der Wahlen gebunden f\u00fchlen.<\/p>\n<h5>Wer beschlie\u00dft \u00fcber die Gesetze in der Union?<\/h5>\n<p>Doch dem Europ\u00e4ischen Parlament wird nicht nur das Recht vorenthalten, den Kommissionspr\u00e4sidenten und damit die Spitze der EU-Exekutive wirklich w\u00e4hlen zu d\u00fcrfen, es besitzt auch kein Initiativrecht, was bedeutet, dass es keine Gesetze vorschlagen kann. Es hat nicht einmal das Recht zu verlangen, dass die von ihm selbst mitbeschlossenen Richtlinien und Verordnungen \u00fcberarbeitet oder aufgehoben werden. Nehmen wir als Beispiel die umstrittene Dienstleistungsrichtlinie, den sogenannten \u201eBolkesteinhammer\u201c, von dem ein entscheidender Impuls zur weiteren Deregulierung und damit Verschlechterung der Verh\u00e4ltnisse auf den Arbeitsm\u00e4rkten der Mitgliedstaaten ausging. Diese Richtlinie war im Verfahren der Mitentscheidung gemeinsam von Parlament und Rat beschlossen worden. Doch selbst in dem unwahrscheinlichen Fall, dass jemals eine Parlamentsmehrheit bereit w\u00e4re, diese Richtlinie zur\u00fcckzunehmen, h\u00e4tte das Parlament keine Befugnis dazu, denn nach dem EU-Vertrag ist allein die Kommission berechtigt, Gesetzgebungsakte bzw. \u00c4nderungen an ihnen vorzuschlagen.<a href=\"#_edn3\" name=\"_ednref3\">[3]<\/a> Und entsprechende Vorschl\u00e4ge macht sie nur dann, wenn sie sich vorher der Zustimmung des Rats sicher ist, denn der Rat, das Organ in dem jeder Mitgliedstaat auf Ministerebene vertreten ist, stellt &#8211; was die Gesetzgebung angeht &#8211; das Machtzentrum der Union dar.<a href=\"#_edn4\" name=\"_ednref4\">[4]<\/a><\/p>\n<p>Die Stellung des Parlaments ist daher in legislativen Fragen schon allein aufgrund der Bestimmungen der EU-Vertr\u00e4ge schwach. Nicht einmal zur Regelung seiner eigenen Angelegenheiten ist es befugt. So liegt es nicht in seiner Kompetenz festzulegen, wo es tagen will. Die unsinnige und kostenaufw\u00e4ndige Aufteilung auf zwei Parlamentssitze in Br\u00fcssel und Stra\u00dfburg kann es nicht per Beschluss aufheben, ist diese doch vertraglich festgeschrieben. Das Parlament darf nicht einmal ein einheitliches Verfahren zur Wahl seiner Abgeordneten beschlie\u00dfen. Die Schaffung eines europ\u00e4ischen Wahlrechts sahen zwar bereits die Gr\u00fcndungsvertr\u00e4ge der Europ\u00e4ischen Gemeinschaften von 1957 vor, doch bis heute konnten sich die EU-Staaten nicht auf ein gemeinsames Verfahren einigen.<\/p>\n<p>Nun wird gesagt, dass das Parlament zwar nicht das Initiativrecht besitze, es doch aber immerhin dem Rat im Gesetzgebungsverfahren gleichgestellt sei.<a href=\"#_edn5\" name=\"_ednref5\">[5]<\/a> Und in der Tat: Seit dem Inkrafttreten des Lissabonner Vertrags teilen sich beide Organe dieses Recht. Das Mitentscheidungsverfahren wurde zum ordentlichen Gesetzgebungsverfahren in so gut wie allen Politikbereichen erhoben. Damit wurde eine der zentralen Forderungen nach Demokratisierung der Union erf\u00fcllt, zumindest auf dem Papier.<\/p>\n<p>Wie aber ist dieses Mitentscheidungsverfahren im Einzelnen ausgestaltet? Laut Vertrag besteht es aus drei Stufen. In den beiden ersten geht es um die Erzielung von Kompromissen zwischen den beiden Gesetzgebungsorganen Rat und Parlament. Kommt es dabei zu keiner Einigung, so hat das Parlament in der dritten Stufe das Recht, seinen Willen gegen\u00fcber Kommission und Rat durchzusetzen. Daf\u00fcr ben\u00f6tigt es aber eine absolute Mehrheit der gew\u00e4hlten Abgeordneten. Eine solche Mehrheit ist jedoch in dem zersplitterten EP nur \u00e4u\u00dferst schwer herstellbar, setzt es sich doch traditionell aus einer Vielzahl gr\u00f6\u00dferer und kleinerer Fraktionen zusammen &#8211; im gegenw\u00e4rtigen Parlament sind es acht, hinzu kommt eine Reihe fraktionsloser Abgeordneter. Da die Fraktionen aus Abgeordneten von mehr als 130 nationalen Parteien bestehen, stimmen sie nur in den seltensten F\u00e4llen geschlossen ab. Die jeweiligen nationalen Interessen der Parlamentarier sind oft wichtiger als ein gemeinsamer Standpunkt der Fraktion. Schon um nur einfache Mehrheiten erreichen zu k\u00f6nnen, m\u00fcssen daher regelm\u00e4\u00dfig mindestens drei, oft sogar vier Fraktionen zusammenwirken. Die Herstellung einer absoluten Mehrheit der gew\u00e4hlten Abgeordneten ist unter diesen Umst\u00e4nden fast unm\u00f6glich.<\/p>\n<p>Das Mitentscheidungsverfahren unter voller Ausnutzung seiner m\u00f6glichen drei Stufen wird daher auch so gut wie nie angewendet. Das Parlament versucht stattdessen regelm\u00e4\u00dfig, seine Interessen auf dem Verhandlungsweg mit dem Rat im sogenannten Trilogverfahren innerhalb der ersten Stufe durchzusetzen. Dabei formuliert es zun\u00e4chst seinen eigenen Standpunkt gegen\u00fcber einem Gesetzesvorschlag der Kommission, danach setzt es das Beschlussverfahren aus. Anschlie\u00dfend wird im Trilog in Verhandlungen zwischen Parlament und Rat unter Vermittlung der Kommission &#8211; deshalb die Bezeichnung Trilog &#8211; versucht, ein einvernehmliches Ergebnis zu erzielen. Das kann bei komplizierten legislativen Akten ein Jahr oder l\u00e4nger dauern. Auf Seiten des Parlaments nehmen daran nur wenige Abgeordnete teil, in der Regel der zust\u00e4ndige Berichterstatter der f\u00fcr diese Angelegenheit verantwortlichen Fraktion sowie die Schattenberichterstatter der \u00fcbrigen Fraktionen. Unterst\u00fctzt werden sie dabei von Mitarbeitern und pers\u00f6nlichen Referenten der Abgeordneten. Diesen Wenigen stehen ganze St\u00e4be von Beamten der Kommission und des Rats gegen\u00fcber. Ihnen sind die Parlamentarier, was Erfahrung und Sachkenntnis angeht, in der Regel unterlegen. Das ist dann die Chance der Lobbyisten, die sich, nachdem sie bereits bei der Konzipierung des Gesetzesvorhabens ausgiebig die Beamten von Rat und Kommission \u201eberaten\u201c hatten, nun auch als Experten den weitgehend auf sich gestellten Abgeordneten andienen.<\/p>\n<p>Am Ende der Verhandlungen wird das Trilog-Ergebnis dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt, womit das Verfahren &#8211; das sich formal immer noch im Stadium der ersten Lesung befindet &#8211; abgeschlossen wird. Konnten die Aussch\u00fcsse des Parlaments den urspr\u00fcnglichen Beschluss noch ausf\u00fchrlich beraten und wurde er in alle EU-Amtssprachen \u00fcbersetzt, so gilt das alles nicht f\u00fcr den im Trilog ausgehandelten Text. Er wird regelm\u00e4\u00dfig erst wenige Tage vor der abschlie\u00dfenden Parlamentsabstimmung und dann auch nur auf Englisch als Antrag weniger gro\u00dfer Fraktionen eingebracht. Da es sich in diesem Stadium um einen Vorschlag des Trilogs handelt, der vom Rat gebilligt ist, kann das Parlament ihn auch nicht mehr ab\u00e4ndern. Nicht einmal ein Komma darf es versetzen. Es kann ihn nur annehmen oder ablehnen.<\/p>\n<p>Mittlerweile erfolgt \u00fcber 80 Prozent der EU-Gesetzgebung in geheimen Trilogen.<a href=\"#_edn6\" name=\"_ednref6\">[6]<\/a> Die offizielle Gleichstellung von Parlament und Rat im Gesetzgebungsverfahren hat somit in der Praxis ein h\u00f6chst undurchsichtiges Verfahren des Aushandelns hinter verschlossenen T\u00fcren hervorgebracht, das mit dem eigentlich vorgesehenen Mitentscheidungsverfahren nicht mehr viel zu tun hat. Die Parlamentsrechte sind daher auch im Gesetzgebungsverfahren \u00e4u\u00dferst schwach.<\/p>\n<h5>Ein Parlament ohne Budgetrecht<\/h5>\n<p>Mit dem Lissabonner Vertrag wurden die Befugnisse des Parlaments in Haushaltsfragen erweitert. Nun muss auch der mehrj\u00e4hrige Finanzplan der Union im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens genehmigt werden. Doch bereits bei der ersten Beschlussfassung \u00fcber das Budget, bei der Verabschiedung des Finanzplans 2014 bis 2020, musste sich das Parlament dem Rat beugen. Alles andere w\u00e4re auch eine gro\u00dfe \u00dcberraschung gewesen, sind es nun einmal die Mitgliedstaaten, die den Gro\u00dfteil des Unionshaushalts bestreiten und damit am l\u00e4ngeren Hebel sitzen. Und so gilt weiterhin: Das Europ\u00e4ische Parlament verf\u00fcgt nicht einmal \u00fcber das Budgetrecht. Ihm fehlt das \u201eK\u00f6nigsrecht\u201c der Entscheidung \u00fcber den Haushalt, das jedes echte Parlament in einer Demokratie auszeichnet. In Europa erk\u00e4mpften sich die Parlamente dieses Recht bereits am Ende des 19. bzw. zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Vor allem das Fehlen dieses Rechts macht deutlich, dass das Europ\u00e4ische Parlament in Wirklichkeit kein echtes Parlament ist.<\/p>\n<p>In der Eurokrise wurden zudem ab 2010 neue europ\u00e4ische Einrichtungen geschaffen, zu denen das EP keinen Zugang hat, weder in Form von Mitsprache- noch von Mitentscheidungsrechten. Diese Institutionen beruhen vielmehr auf zwischenstaatlichen Vertr\u00e4gen der Eurol\u00e4nder und befinden sich daher formell au\u00dferhalb des institutionellen Rahmens der Union. Auf diese Weise wurden erst die Europ\u00e4ische Finanzstabilisierungsfazilit\u00e4t (EFSF) und dann der Europ\u00e4ische Stabilit\u00e4tsmechanismus (ESM) geschaffen. Eine weitere zwischenstaatliche Einrichtung ist mit dem Abwicklungsfonds der Bankenunion hinzugekommen. Doch obwohl sich diese neuen Einrichtungen au\u00dferhalb des institutionellen Rahmens der Union befinden, nehmen sie sehr wohl deren Einrichtungen und Personal in Anspruch. So \u00fcberwacht die Kommission, gemeinsam mit der Europ\u00e4ischen Zentralbank, dem ESM und dem Internationalen W\u00e4hrungsfond, die Umsetzung der mit den Krediten verbundenen Auflagen, etwa in Griechenland. Da die Kommission aber nicht auf Grundlage der EU-Vertr\u00e4ge t\u00e4tig wird, hat das Parlament auch keine M\u00f6glichkeit, sie dabei zu kontrollieren. Einmal mehr bleibt den Europaabgeordneten nichts anderes \u00fcbrig, als sich aus den Medien \u00fcber das Vorgehen der Kommission zu informieren.<\/p>\n<h5>Das Europ\u00e4ische Parlament als Staatenkammer<\/h5>\n<p>Das Europ\u00e4ische Parlament gleicht in seiner Zusammensetzung eher einer direkt gew\u00e4hlten, kontingentierten Staatenkammer als einem echten Parlament. Dies ist auch die Ansicht des Bundesverfassungsgerichts. Noch in seinem Maastricht-Urteil von 1993 hatte es die Hoffnung ausgesprochen, dass das EP einen wesentlichen Beitrag zur Demokratisierung der EU leisten k\u00f6nne. F\u00fcr \u201eentscheidend\u201c hielt das Gericht damals, \u201edass die demokratischen Grundlagen der Union Schritt haltend mit der Integration ausgebaut werden [\u2026].\u201c<a href=\"#_edn7\" name=\"_ednref7\">[7]<\/a> Nach Jahren z\u00fcgiger Integration stellte das Gericht jedoch in einem neuen Urteil von 2009 n\u00fcchtern fest: \u201eDie Europ\u00e4ische Union erreicht beim gegenw\u00e4rtigen Integrationsstand auch bei Inkrafttreten des Vertrags [von Lissabon, A.W.] noch keine Ausgestaltung, die dem Legitimationsniveau einer staatlich verfassten Demokratie entspricht.\u201c<a href=\"#_edn8\" name=\"_ednref8\">[8]<\/a> Im Europ\u00e4ischen Parlament sahen die Bundesrichter \u201ekein Repr\u00e4sentationsorgan eines souver\u00e4nen europ\u00e4ischen Volkes.\u201c<a href=\"#_edn9\" name=\"_ednref9\">[9]<\/a> Es \u201ebleibt vor diesem Hintergrund in der Sache wegen der mitgliedstaatlichen Kontingentierung der Sitze eine Vertretung der V\u00f6lker der Mitgliedstaaten.\u201c<a href=\"#_edn10\" name=\"_ednref10\">[10]<\/a><\/p>\n<p>In seinem Urteil \u00fcber die Aufhebung der Sperrklausel zu den Wahlen zum Europ\u00e4ischen Parlament vom 26. Februar 2014 hat das Bundesverfassungsgericht an diese Sichtweise angekn\u00fcpft. Wenn es noch eines Beweises daf\u00fcr bedurft h\u00e4tte, dass es sich beim Europ\u00e4ischen Parlament tats\u00e4chlich eher um eine Staatenkammer als um ein Parlament handelt, so lieferten diesen deutsche Politiker, die voller Emp\u00f6rung auf dieses Urteil reagierten, denn sie sorgten sich vor allem um das k\u00fcnftige Gewicht Deutschlands im Parlament. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung schrieb dar\u00fcber: Der stellvertretende CDU-Vorsitzende \u201eThomas Strobl stellte etwa fest, wenn die Deutschen im Europ\u00e4ischen Parlament &#8217;nur 96 Abgeordnete stellen, macht es schon etwas aus, ob diese sich auf sechs oder auf zw\u00f6lf Parteien verteilen&#8216;. Und [\u2026] er glaube nicht, &#8218;dass zw\u00f6lf Parteien die Interessen Deutschlands in Europa besser vertreten k\u00f6nnen&#8216;.\u201c<a href=\"#_edn11\" name=\"_ednref11\">[11]<\/a> Diese \u00c4u\u00dferung zeigte zweierlei: Den so oft beschworenen \u201eeurop\u00e4ischen Souver\u00e4n\u201c, gibt es nicht. Er findet sich auch nicht im Europ\u00e4ischen Parlament, dem einzigen von den B\u00fcrgern direkt gew\u00e4hlten Gremium der Union. Die gro\u00dfe Mehrzahl der dorthin entsandten Abgeordneten sieht sich vielmehr als Vertreter ihrer Herkunftsl\u00e4nder. Und zweitens: Wenn es darauf ankommt, so z\u00e4hlen die Regierungen der Mitgliedsl\u00e4nder auf ihre nationalen Abgeordnetenkontingente im EP. Und so beruht denn auch die hegemoniale Rolle Deutschlands in der EU nicht zuletzt darauf, dass es mit Abstand die meisten Europaparlamentarier stellt.<\/p>\n<h5>Ein Parlament ohne echte Parteien und Fraktionen<\/h5>\n<p>Im Unterschied zu den Mitgliedstaaten gibt es auf europ\u00e4ischer Ebene keine echten Parteien. Bei den europ\u00e4ischen Parteien handelt es sich vielmehr um \u201eParteienparteien\u201c, um blo\u00dfe Zusammenfassungen der jeweiligen konservativen, sozialdemokratischen, liberalen, gr\u00fcnen und linken Parteien der Mitgliedsstaaten. Dem entsprechend sind auch die Fraktionen im Parlament nur lose Zusammenschl\u00fcsse. Sie kennen keine mit den Regeln in nationalen Parteien vergleichbare Fraktionsdisziplin. Die in den Aussch\u00fcssen gestellten \u00c4nderungsantr\u00e4ge verantworten allein die Parlamentarier. Und so kommt es h\u00e4ufig vor, dass sich die Antr\u00e4ge von Abgeordneten derselben Fraktion widersprechen. Im Plenum des Parlaments stimmt fast keine Fraktion geschlossen ab.<\/p>\n<p>Die Gesch\u00e4ftsordnung des Parlaments gibt den einzelnen Europaabgeordneten zudem weitreichende Rechte, \u00fcber die auf nationaler Ebene nur Fraktionen verf\u00fcgen. So wird die Erarbeitung von Berichten des Parlaments meist nur einem Abgeordneten \u00fcberlassen, der dann als Berichterstatter seine Vorschl\u00e4ge unter seinem Namen vorstellt. Er ist es auch, der das EP im Trilogverfahren gegen\u00fcber Rat und Kommission vertritt. Diese Privilegierung des einzelnen Abgeordneten wird oft als Fortschritt gegen\u00fcber der g\u00e4ngigen Praxis auf nationaler Ebene ger\u00fchmt, so etwa vom fr\u00fcheren Europaabgeordneten der Linkspartei Andr\u00e9 Brie: \u201eSelbst Abgeordnete von Regierungsfraktionen im Bundestag oder in den Landtagen (k\u00f6nnen) noch nicht einmal von den M\u00f6glichkeiten tr\u00e4umen, die einzelnen Mitgliedern des Europ\u00e4ischen Parlaments zur Verf\u00fcgung stehen, um sich pers\u00f6nlich durchzusetzen. Auch wenn diese Freiheit des Einzelnen nat\u00fcrlich damit zu tun hat, dass es noch keine europ\u00e4ische Regierung gibt, so ist es trotzdem eine andere und internationale politische Kultur, die eher der urspr\u00fcnglichen parlamentarischen Idee von Montesquieu als dem deutschen Fraktionszwang entspricht.\u201c<a href=\"#_edn12\" name=\"_ednref12\">[12]<\/a><\/p>\n<p>Mit dem R\u00fcckgriff auf Montesquieu liegt Brie nicht falsch. In der Tat preist er hier das Parlament des klassischen Liberalismus aus dem 18. und 19. Jahrhunderts. Und dieses ging von der unabh\u00e4ngigen Stellung des Abgeordneten aus, der selbstverst\u00e4ndlich der mit Besitz und Privilegien ausgestatteten Oberschicht angeh\u00f6rte. Parteien und Fraktionen waren, wenn es sie \u00fcberhaupt gab, nur schwach entwickelt und mit den heutigen Mitgliederparteien nicht vergleichbar. Es handelte sich vielmehr um Vereinigungen von Honoratioren. Noch heute zeigt das US-amerikanische Regierungssystem eine unverkennbare \u00c4hnlichkeit mit diesem liberalen Parlamentarismus aus der Zeit Montesquieus. Auch dort nehmen die einzelnen Abgeordneten und Senatoren eine starke Stellung ein, die Parteien sind demgegen\u00fcber schwach entwickelt, ganz \u00e4hnlich wie im Europ\u00e4ischen Parlament. Vorschl\u00e4ge f\u00fcr neue Gesetze kann in den USA jedes Mitglied einer der beiden Kammern individuell einbringen. Und tragen im EP die Parlamentsberichte die Namen der jeweils verantwortlichen Abgeordneten in ihrer Funktion als Berichterstatter, so werden in den USA die beschlossenen Gesetze sogar nach den Parlamentariern benannt, die sie initiiert haben. Das Gesetz etwa, mit dem das Embargo gegen Kuba versch\u00e4rft wurde, wird Helms-Burton Act genannt, nach dem Senator Jesse Helms und dem Abgeordneten des Repr\u00e4sentantenhauses Dan Burton.<\/p>\n<p>In den nationalen Parlamenten Europas verschwand dieser liberale Parlamentarismus unter dem Einfluss der Arbeiterbewegung. Sie schuf die modernen Massenparteien, wie wir sie heute kennen. Grundlage daf\u00fcr war die Einsicht der Machtlosen und Ausgebeuteten, dass sie sich nur kollektiv wehren k\u00f6nnen. Und zur effektiven Arbeit solcher Parteien im Parlament geh\u00f6rt nun einmal die Unterordnung der auf ihren Listen gew\u00e4hlten Abgeordneten unter den Willen der Parteien. Verlangt wird daher von den Parlamentariern vor allem Fraktionsdisziplin. All dies kennt das Europ\u00e4ische Parlament nicht. Nach seiner Struktur und Arbeitsweise stellt es stattdessen eine R\u00fcckkehr zum liberalen Parlamentarismus der vergangenen Jahrhunderte dar.<\/p>\n<h5>Ein Scheinparlament<\/h5>\n<p>Die Europ\u00e4ische Union ist als Staatenb\u00fcndnis eine supranationale Organisation unabh\u00e4ngiger L\u00e4nder. Unabdingbar ist und bleibt daher in ihr die zentrale Rolle der Mitgliedsstaaten und damit des Europ\u00e4ischen Rats der Staats- und Regierungschefs bzw. des Rats, der sich aus den einzelnen Fachministern zusammensetzt. Die Kommission ist von diesen und nicht vom EP abh\u00e4ngig. Vorstellungen von einer Demokratisierung der Union durch die Schaffung eines einflussreichen Parlamentssystems, wie es auf nationalstaatlicher Ebene existiert, m\u00fcssen daher Illusion bleiben.<\/p>\n<p>Die Union ist aber zugleich auf eine gewisse parlamentarische Legitimation ihres Handelns angewiesen. Ohne sie l\u00e4sst sich gegen\u00fcber den B\u00fcrgern weder eine europ\u00e4ische Wirtschaftsregierung rechtfertigen, die die nationalen Parlamente in \u00f6konomischen und sozialen Fragen entmachten soll, noch der Aufbau einer milit\u00e4risch gest\u00fctzten EU-Weltmacht legitimieren. Es ist daher aus Sicht der Herrschenden erforderlich, den Ist-Zustand des Europ\u00e4ischen Parlaments zu erhalten.<\/p>\n<p>Westliche Medien und Politiker r\u00fchmen ungeachtet der beschriebenen schwachen Stellung des EP die europ\u00e4ische Demokratie als \u00fcberlegen gegen\u00fcber vielen anderen Staaten. So wird beispielsweise der chinesische Volkskongress st\u00e4ndig als \u201eScheinparlament\u201c oder als \u201ePekings Folkloreschau\u201c bezeichnet.<a href=\"#_edn13\" name=\"_ednref13\">[13]<\/a> Doch man sollte in der EU weniger \u00fcberheblich sein, haben es die Europ\u00e4er selbst 60 Jahre nach Beginn der europ\u00e4ischen Integration lediglich zu einem Scheinparlament gebracht.<\/p>\n<p style=\"text-align: right;\"><em>Andreas Wehr ist Leiter des Marx-Engels-Zentrums Berlin<br \/>\nsowie Mitglied des Deutschen Freidenker-Verbandes und seines Beirats<\/em><\/p>\n<p><em>Bei dem Artikel handelt es sich um eine \u00fcberarbeitete Fassung des Beitrags \u201eDie EU als demokratiefreie Herrschaftsarchitektur\u201c, erschienen 2017 im Buch \u201eFassadendemokratie und tiefer Staat\u201c. \u00a0\u00a0<\/em><\/p>\n<p>Quelle der Erstver\u00f6ffentlichung: <a href=\"https:\/\/www.andreas-wehr.eu\/kein-echtes-parlament.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">https:\/\/www.andreas-wehr.eu\/kein-echtes-parlament.html<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Quellen und Anmerkungen:<\/strong><\/p>\n<p><a href=\"#_ednref1\" name=\"_edn1\">[1]<\/a> Artikel 17 Abs. 7, erster Satz des Vertrags \u00fcber die Europ\u00e4ische Union (EUV) lautet: \u201eDer Europ\u00e4ische Rat schl\u00e4gt dem Europ\u00e4ischen Parlament nach entsprechenden Konsultationen mit qualifizierter Mehrheit einen Kandidaten f\u00fcr das Amt des Pr\u00e4sidenten der Kommission vor; dabei ber\u00fccksichtigt er das Ergebnis der Wahlen zum Europ\u00e4ischen Parlament.\u201c<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref2\" name=\"_edn2\">[2]<\/a> Artikel 15 EUV, Absatz 1 lautet: &#8222;Der Europ\u00e4ische Rat gibt der Union die f\u00fcr ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Priorit\u00e4ten hierf\u00fcr fest. Er wird nicht gesetzgeberisch t\u00e4tig.&#8220;<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref3\" name=\"_edn3\">[3]<\/a> Artikel 17 EUV, Absatz 2, Satz 1 lautet: \u201eSoweit in den Vertr\u00e4gen nichts anderes festgelegt ist, darf ein Gesetzgebungsakt der Union nur auf Vorschlag der Kommission erlassen werden.\u201c<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref4\" name=\"_edn4\">[4]<\/a> Zur Funktion des Rats hei\u00dft es in Artikel 16 EUV: \u201eDer Rat wird gemeinsam mit dem Europ\u00e4ischen Parlament als Gesetzgeber t\u00e4tig. Zu seinen Aufgaben geh\u00f6rt die Festlegung der Politik und die Koordinierung nach Ma\u00dfgabe der Vertr\u00e4ge.\u201c<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref5\" name=\"_edn5\">[5]<\/a> Artikel 16 EUV, Absatz 1, Satz 1 lautet: \u201eDer Rat wird gemeinsam mit dem Europ\u00e4ischen Parlament als Gesetzgeber t\u00e4tig und \u00fcbt gemeinsam mit ihm die Haushaltsbefugnisse aus.\u201c<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref6\" name=\"_edn6\">[6]<\/a> Matthias Dauner\/Klaus-Dieter Sohn, Gesetzgebung im Trilog \u2013 Das Ende der transparenten repr\u00e4sentativen Demokratie? https:\/\/www.cep.eu\/Studien\/cepInput_Trilog\/cepInput_Gesetzgebung_im_Trilog.pdf<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref7\" name=\"_edn7\">[7]<\/a> Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, in: BVerfGE 89, S.155<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref8\" name=\"_edn8\">[8]<\/a> Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, in: BVerfG, 2 BvE 2\/08, Rdnr.:276<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref9\" name=\"_edn9\">[9]<\/a> Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, in: BVerfG, 2 BvE 2\/08, Rdnr.:280<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref10\" name=\"_edn10\">[10]<\/a> Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, in: BVerfG, 2 BvE 2\/08, Rdnr.:284<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref11\" name=\"_edn11\">[11]<\/a> Der Jubel der Zersplittergruppen, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) vom 27.02.2014<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref12\" name=\"_edn12\">[12]<\/a> Andr\u00e9 Brie, In die falsche Richtung, in: Der Freitag vom 20.01.2014<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref13\" name=\"_edn13\">[13]<\/a> China zuerst, in: FAZ vom 04.03.2017<\/p>\n<hr \/>\n<p><span style=\"font-size: 10pt;\">Bild oben: Plenarsaal des Europ\u00e4ischen Parlaments in Stra\u00dfburg<\/span><br \/>\n<span style=\"font-size: 10pt;\">Von Diliff &#8211; Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, <a href=\"https:\/\/commons.wikimedia.org\/w\/index.php?curid=35972521\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">https:\/\/commons.wikimedia.org\/w\/index.php?curid=35972521<\/a><\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p><b>Beitrag von Andreas Wehr<\/b><br \/>\nDie Europ\u00e4ische Union greift immer tiefer in das Leben ihrer B\u00fcrger ein. Hervorgegangen aus einer Wirtschaftsgemeinschaft, die die Schaffung einer Zollunion und eines unbegrenzten Binnenmarktes als Ziele hatte, ist sie l\u00e4ngst zu einem Gebilde mutiert, das sich anma\u00dft, immer mehr Bereiche des gesellschaftlichen Lebens der Mitgliedsl\u00e4nder zu regulieren. Der in \u00fcber 60 Jahren angewachsene Bestand gemeinsamer Rechtsakte, der sogenannte Acquis communautaire, umfasst neben den Vertr\u00e4gen inzwischen Tausende Richtlinien, Verordnungen und Beschl\u00fcsse. &#8230; Aufgrund umfangreicher Kompetenz\u00fcbertragungen auf die europ\u00e4ische Ebene kommt der nationalen Gesetzgebung oft nur noch die Aufgabe zu, die dort getroffenen Entscheidungen umzusetzen.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":6406,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","advanced_seo_description":"","jetpack_seo_html_title":"","jetpack_seo_noindex":false,"jetpack_post_was_ever_published":false,"footnotes":""},"categories":[12],"tags":[182,1145,1150],"class_list":["post-6404","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-demokratie-medien-aufklaerung","tag-eu","tag-eu-wahlen","tag-parlament"],"jetpack_featured_media_url":"https:\/\/i0.wp.com\/www.freidenker.org\/fw17\/wp-content\/uploads\/2019\/05\/European_Parliament_Strasbourg_Hemicycle_800x445.jpg?fit=800%2C445&ssl=1","jetpack_shortlink":"https:\/\/wp.me\/p9stpK-1Fi","jetpack-related-posts":[{"id":6410,"url":"https:\/\/www.freidenker.org\/?p=6410","url_meta":{"origin":6404,"position":0},"title":"\u201eWas immer Du w\u00e4hlst, w\u00e4hle Europa\u201c","author":"Webredaktion","date":"16. 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