{"id":22642,"date":"2025-08-23T03:45:51","date_gmt":"2025-08-23T01:45:51","guid":{"rendered":"https:\/\/www.freidenker.org\/?p=22642"},"modified":"2025-09-16T03:07:23","modified_gmt":"2025-09-16T01:07:23","slug":"die-verbotene-vorgeschichte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.freidenker.org\/?p=22642","title":{"rendered":"Die verbotene Vorgeschichte"},"content":{"rendered":"<p><strong>Die Faktenlage vor dem 24. Februar 2022 scheint eindeutig: Waffenstillstandsberichte, gescheiterte Vertr\u00e4ge, verh\u00e4rtete Fronten. Doch unterhalb der Chronologie liegen Fragen, die bis heute ausgeklammert werden. Darf Moskau Artikel 51 der UN-Charta f\u00fcr sich reklamieren? Wer hat das Monopol, \u00fcber die Existenz von Staaten zu entscheiden? Und was bedeutet es f\u00fcr die Weltordnung, wenn ein blockierter Sicherheitsrat Kriege weder verhindert noch beendet? Dieser Text wagt den Schritt \u00fcber die reine Schuldfrage hinaus \u2013 und fragt, warum selbst das V\u00f6lkerrecht das T\u00f6ten nicht stoppt.<\/strong><\/p>\n<p><em>Analyse von <strong>Sabiene Jahn<\/strong><\/em><\/p>\n<p><span style=\"font-size: 10pt;\">Erstver\u00f6ffentlichung am 21.08.2025 auf <a href=\"https:\/\/globalbridge.ch\/die-verbotene-vorgeschichte\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">globalbridge.ch<\/a><\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: 10pt;\"><img data-recalc-dims=\"1\" loading=\"lazy\" decoding=\"async\" data-attachment-id=\"5429\" data-permalink=\"https:\/\/www.freidenker.org\/?attachment_id=5429\" data-orig-file=\"https:\/\/i0.wp.com\/www.freidenker.org\/fw17\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/video_icon_24x24.jpg?fit=24%2C24&amp;ssl=1\" data-orig-size=\"24,24\" data-comments-opened=\"0\" data-image-meta=\"{&quot;aperture&quot;:&quot;0&quot;,&quot;credit&quot;:&quot;&quot;,&quot;camera&quot;:&quot;&quot;,&quot;caption&quot;:&quot;&quot;,&quot;created_timestamp&quot;:&quot;0&quot;,&quot;copyright&quot;:&quot;&quot;,&quot;focal_length&quot;:&quot;0&quot;,&quot;iso&quot;:&quot;0&quot;,&quot;shutter_speed&quot;:&quot;0&quot;,&quot;title&quot;:&quot;&quot;,&quot;orientation&quot;:&quot;1&quot;}\" data-image-title=\"video_icon_24x24\" data-image-description=\"\" data-image-caption=\"\" data-large-file=\"https:\/\/i0.wp.com\/www.freidenker.org\/fw17\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/video_icon_24x24.jpg?fit=24%2C24&amp;ssl=1\" class=\"alignnone size-full wp-image-5429\" src=\"https:\/\/i0.wp.com\/www.freidenker.org\/fw17\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/video_icon_24x24.jpg?resize=24%2C24&#038;ssl=1\" alt=\"\" width=\"24\" height=\"24\" \/>\u00a0Der Beitrag kann auf YouTube auch angeh\u00f6rt werden: <a href=\"https:\/\/youtu.be\/9xF-YpLktiE\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/youtu.be\/9xF-YpLktiE<\/a><\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Chronologie \u201e<a href=\"https:\/\/www.infosperber.ch\/politik\/welt\/die-so-andere-geschichte-der-halbinsel-krim\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Die so andere Geschichte der Halbinsel Krim<\/a>\u201c, die Urs P. Gasche im Online-Blog \u201eInfosperber\u201c am 18.08.2025 ver\u00f6ffentlicht hat, r\u00fcckt eine f\u00fcr die westliche Lesart unbequeme Wahrheit in den Vordergrund: Nicht Russland hat sich die Krim 2014 mit Gewalt einverleibt, sondern die Ukraine hatte bereits seit 1991 mit allen Mitteln versucht, sich diese gegen den erkl\u00e4rten Willen der dortigen Bev\u00f6lkerung anzueignen. Zahlreiche Referenden, Abstimmungen und Parlamentsbeschl\u00fcsse auf der Krim zeugen davon, dass die Mehrheit der Krimbev\u00f6lkerung stets f\u00fcr einen Sonderstatus, eine enge Anbindung an Russland oder gar f\u00fcr den Austritt aus der Ukraine votierte. Doch Kiew ignorierte diese Willensbekundungen, drohte mit Gewalt, setzte Pr\u00e4sidenten ab, l\u00f6ste Parlamente auf und verhinderte mit juristischen Kniffen jedes Referendum, das eine Losl\u00f6sung von der Ukraine erlaubt h\u00e4tte. Die angewandten Mittel folgten stets demselben Muster: Juristische Annullierungen, polizeiliche und milit\u00e4rische Eingriffe, Androhung von Strafverfolgung wegen \u201eSeparatismus\u201c und die schrittweise Aush\u00f6hlung der Autonomierechte der Krim. 1995 gipfelte dies in einer regelrechten milit\u00e4rischen Operation: Bewaffnete Einheiten des ukrainischen Innenministeriums entwaffneten die Sicherheitskr\u00e4fte des gew\u00e4hlten Krim-Pr\u00e4sidenten Juri Meschkow und deportierten ihn nach Moskau \u2013 ein von Kiew organisierter Putsch, der in westlichen Medien bis heute kaum thematisiert wird.<\/p>\n<div class=\"article-body\">\n<h5>Die problematische westliche Lesart<\/h5>\n<p>Dass die Ukraine dennoch nicht erfolgreich war, lag an einer Kombination aus Faktoren. Zum einen an der klaren politischen und kulturellen Ausrichtung der Krim nach Russland, zum anderen an der fehlenden Bereitschaft Moskaus, den Druck aus Kiew dauerhaft hinzunehmen. Sp\u00e4testens 2014, nach dem Sturz von Pr\u00e4sident Janukowitsch und der Macht\u00fcbernahme einer prowestlichen \u00dcbergangsregierung, organisierte die Krim ihr eigenes Referendum \u2013 unter Schutz russischer Truppen, die de facto verhinderten, dass die ukrainische Armee dieses Referendum unterband. Das Ergebnis war eindeutig: Eine \u00fcberw\u00e4ltigende Mehrheit sprach sich f\u00fcr den Anschluss an Russland aus. Mehrere unabh\u00e4ngige Umfragen westlicher Institute in den Jahren 2014 und 2015 best\u00e4tigten dies im Nachhinein.<\/p>\n<p>So viel zur Chronologie, die Gasche akribisch dokumentiert. Doch auff\u00e4llig ist, dass sein Artikel am Ende einen gedanklichen Bruch enth\u00e4lt: In einem gelb hinterlegten Kasten distanziert sich der Autor von seiner eigenen Analyse, indem er pl\u00f6tzlich \u2013 v\u00f6llig losgel\u00f6st vom historischen Ablauf \u2013 eine westliche Standardformel wiederholt: F\u00fcr Putins Krieg gegen die Ukraine gebe es \u201ekeine Entschuldigung\u201c. Russland sei \u201enicht existenziell bedroht\u201c gewesen, \u201eangegriffen schon gar nicht\u201c. Deshalb k\u00f6nne der russische Einmarsch nicht gerechtfertigt werden. Dieser Einschub wirkt wie ein Fremdk\u00f6rper im Text. Er erf\u00fcllt weniger eine analytische Funktion als vielmehr eine Alibifunktion: Der Autor signalisiert, dass er \u2013 trotz aller dokumentierten Fakten \u2013 die offizielle Sprachregelung des Westens nicht in Frage stellt. In L\u00e4ndern wie Deutschland, wo die\u00a0\u00f6ffentliche Infragestellung des Begriffs \u201erussischer Angriffskrieg\u201c strafrechtliche Konsequenzen haben kann, erscheint diese Absicherung plausibel. Doch sie bleibt sachlich unhaltbar.<\/p>\n<p>Denn formell handelt es sich aus russischer Sicht nicht um einen \u201eKrieg\u201c, sondern um eine milit\u00e4rische Sonderoperation, die sich auf Artikel 51 der UN-Charta beruft \u2013 das Recht auf kollektive Selbstverteidigung. Dabei ist die Chronologie entscheidend: Seit 2014 \u00e4u\u00dferte die Bev\u00f6lkerung der\u00a0\u00a0Volksrepubliken Donezk und Luhansk regelm\u00e4\u00dfig den Wunsch nach engerer Anbindung an Russland und baten in Reden und Erkl\u00e4rungen um \u201eSchutz\u201c \u2013 teils auch um Aufnahme in die Russische F\u00f6deration. Doch v\u00f6lkerrechtlich blieb bis 2022 das Minsker Ma\u00dfnahmenpaket der g\u00fcltige Rahmen. Es sah einen Autonomiestatus innerhalb der Ukraine vor, der durch Verfassungs\u00e4nderungen umgesetzt werden sollte. Diese Umsetzung scheiterte im ukrainischen Parlament, wo nationalistische und paramilit\u00e4rische Kr\u00e4fte massiven Widerstand leisteten. Moskau selbst verwies in diesen Jahren offiziell immer wieder darauf, dass Donezk und Luhansk \u201eTeil der Ukraine\u201c bleiben sollten \u2013 allerdings mit Sonderstatus. Erst im Februar 2022, angesichts einer dramatischen Eskalation der Kampfhandlungen, unterzeichneten Russland und die beiden Volksrepubliken Freundschafts- und Beistandsvertr\u00e4ge. Damit lag erstmals eine formale Grundlage f\u00fcr die russische Argumentation vor, auf Basis von Artikel 51 der UN-Charta milit\u00e4risch einzugreifen.<\/p>\n<h5>Lissabon-Vertrag ernst nehmen<\/h5>\n<p>Schon zuvor hatten OSZE-Beobachter \u00fcber Jahre hinweg eine klare Asymmetrie dokumentiert: Die \u00fcberw\u00e4ltigende Mehrheit der Waffenstillstandsverletzungen ging von ukrainischer Seite aus. Der Beschuss ziviler Infrastruktur, Sabotageakte auf Gaspipelines und Chemieanlagen im Donbass sowie mehr als 13.000 Tote bis Anfang 2022 \u2013 darunter laut OSZE \u00fcber 80 Prozent Zivilisten \u2013 sind keine Erfindungen russischer Propaganda, sondern belegte Tatsachen.<\/p>\n<p>Der Autor Thomas Mayer stellte j\u00fcngst in einem Beitrag klar: Nach Artikel 42 Absatz 7 des Lissabon-Vertrags sind EU-Staaten verpflichtet, einem angegriffenen Mitgliedsland \u201ealle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterst\u00fctzung\u201c zu leisten \u2013 deutlich sch\u00e4rfer als die Formulierung in der NATO, wo jedes Mitglied nur das tun muss, \u201ewas es f\u00fcr erforderlich erachtet\u201c. Ein EU-Beitritt der Ukraine w\u00fcrde daher automatisch eine milit\u00e4rische Beteiligung auch Deutschlands am Krieg gegen Russland erzwingen. Theoretisch, so Mayer, lie\u00dfe sich diese Eskalation vermeiden, wenn die EU anerkennen w\u00fcrde, dass nicht die Ukraine Opfer, sondern Aggressor gegen\u00fcber den Donbass-Regionen war \u2013 und Russlands Eingreifen damit als v\u00f6lkerrechtskonforme Beistandshandlung gem\u00e4\u00df Artikel 51 der UN-Charta zu werten sei. Eine solche Neubewertung aber sei f\u00fcr die Regierungen der EU undenkbar, da sie jahrelang das Gegenteil behauptet haben, um ihre eigene Kriegsbeteiligung politisch zu rechtfertigen.<\/p>\n<p>Genau diese Argumentation deckt sich mit der Rechtsauffassung Moskaus: Der Kreml hatte die Volksrepubliken Donezk und Luhansk wenige Tage vor dem Einmarsch offiziell anerkannt, Beistandsvertr\u00e4ge unterzeichnet und das Vorgehen parlamentarisch legitimiert. W\u00e4hrend im Westen die russischen Man\u00f6ver in Rostow am Don als Vorboten eines Angriffs kolportiert wurden, dokumentierte die OSZE im Donbass ein anderes, klar belegtes Muster: einen sprunghaften Anstieg an Waffenstillstandsverletzungen und Explosionen entlang der Frontlinie, beginnend vier bis acht Tage vor dem russischen Einmarsch. In den Tagesberichten der <em>Special Monitoring Mission<\/em> (SMM) manifestieren sich diese Fakten deutlich. So hei\u00dft es im Bericht vom 21. Februar 2022: \u201eDie SMM registrierte 703 Waffenstillstandsverletzungen in der Region Donezk, darunter 332 Explosionen, und 1224 Verletzungen in der Region Luhansk, darunter 1149 Explosionen.\u201c Zwei Tage sp\u00e4ter, am 23. Februar, vermerkt die OSZE: \u201eDie Mission verzeichnete in der Region Luhansk 1182 Waffenstillstandsverletzungen, davon 1075 Explosionen.\u201c Diese Zahlen liegen deutlich \u00fcber dem langj\u00e4hrigen Durchschnitt und zeigen eine rasante Eskalation unmittelbar vor der russischen Intervention. Dennoch blieben sie in den meisten westlichen Mainstream-Medien nahezu unerw\u00e4hnt. Noch deutlicher wird die Doppelmoral im Blick auf die NATO selbst.<\/p>\n<p>Diese Doppelstandards treten noch deutlicher hervor, wenn man den Diskurs innerhalb der NATO betrachtet. Schon im M\u00e4rz 2021 erkl\u00e4rte Generalsekret\u00e4r Jens Stoltenberg in einer Online-Konferenz, Artikel 5 m\u00fcsse neu definiert werden: K\u00fcnftig solle nicht nur ein klassischer Waffengang, sondern auch Desinformation, Cyberattacken oder hybride Bedrohungen als Anlass f\u00fcr milit\u00e4risches Eingreifen gen\u00fcgen. De facto gab sich die NATO damit das Recht zum Pr\u00e4ventivschlag. Der Schweizer Autor Christian M\u00fcller folgerte, Putin habe zwei Jahre sp\u00e4ter genau das getan, was die NATO selbst f\u00fcr sich reklamierte: pr\u00e4ventiv milit\u00e4risch eingegriffen, um eine aus seiner Sicht unertr\u00e4gliche Bedrohungslage abzuwehren. Schon fr\u00fch hatte George Kennan, einer der einflussreichsten US-Diplomaten, vor der NATO-Osterweiterung gewarnt und sie als \u201averh\u00e4ngnisvollsten Fehler\u2018 der US-Politik seit dem Kalten Krieg bezeichnet. Doch genau diese Warnungen verhallten ungeh\u00f6rt. Die NATO marschierte weiter nach Osten, installierte Raketenbasen und erkl\u00e4rte die Ukraine faktisch zum Partner. In diesem Licht erscheint die moralische Selbstgewissheit westlicher Narrative, Russland habe \u201aunprovoziert\u2018 gehandelt, als Teil jener Grauzone, in der politische Schlagworte das V\u00f6lkerrecht \u00fcberlagern.<\/p>\n<h5>\u201eAcht-Tage-Prozess\u201c\u00a0mit zunehmender Gewalt<\/h5>\n<p>Die Entwicklung an der Kontaktlinie im Donbass kurz vor dem russischen Einmarsch l\u00e4sst sich minuti\u00f6s aus\u00a0\u00f6ffentlichen OSZE-Tagesberichten rekonstruieren. Zwischen dem 18. und 20. Februar 2022 verzeichnete die OSZE-SMM allein in der Oblast Donezk 2158 Waffenstillstandsverletzungen, davon 1100 Explosionen; in Luhansk stiegen die Zahlen zeitgleich ebenfalls markant. Am 19. Februar meldete die Mission 591 Verst\u00f6\u00dfe (553 Explosionen) in Donezk und 975 (860 Explosionen) in Luhansk. Zwei Tage sp\u00e4ter, am 21.\/22. Februar, registrierte sie 703 Verst\u00f6\u00dfe (332 Explosionen) in Donezk und 1224 (1149 Explosionen) in Luhansk. Am 23. Februar dokumentierte die OSZE allein in Luhansk 1182 Verst\u00f6\u00dfe, darunter 1075 Explosionen. Diese Zahlen liegen weit \u00fcber dem langj\u00e4hrigen Mittelwert und belegen eine sprunghafte Eskalation der Artillerie- und Waffenaktivit\u00e4t in den vier bis acht Tagen vor dem 24. Februar.<\/p>\n<p>Wie diese Verst\u00f6\u00dfe technisch erfasst wurden, erl\u00e4utern die Methodikberichte der OSZE: Neben Patrouillen nutzte die Mission station\u00e4re Kameras und UAVs, insbesondere Nachtkameras, die Leuchtspur- und Geschossbahnen aufzeichneten. Damit war es m\u00f6glich, Richtungen und Ursprungspunkte von Beschuss zu bestimmen. Schon 2017\/2018 zeigen Berichte, wie die SMM aus Kamera-Tracks Vektoren, Zahl der Tracer, also von Beobachtern gez\u00e4hlte Leuchtspurgeschosse, die auf Richtung und Intensit\u00e4t des Feuers schlie\u00dfen lassen, und Explosionsmuster ableitete. Der franz\u00f6sische Reserveoffizier Beno\u00eet Par\u00e9, der selbst als Analyst f\u00fcr die OSZE in Luhansk t\u00e4tig war, best\u00e4tigte diese Praxis. F\u00fcr ihn lieferten die Nachtkameras die robustesten Datens\u00e4tze: \u201eFast immer konnte man klar erkennen, dass ukrainische Stellungen die Gebiete von Donezk und Luhansk beschossen.\u201c Als Ausl\u00f6ser der Zuspitzung Mitte Februar 2022 nennt er Popasna, von wo aus eine \u201eukrainische Provokation\u201c den Eskalationszyklus in Gang setzte. Par\u00e9\u00a0beschreibt einen \u201eAcht-Tage-Prozess\u201c zunehmender Gewalt \u2013 bis zum russischen Eingreifen.<\/p>\n<p>Politisch ordnet Par\u00e9\u00a0die Eskalation in eine l\u00e4ngere Kette der Blockade ein: Die Minsker Vereinbarungen \u2013 2014 und 2015 unterzeichnet und vom UN-Sicherheitsrat best\u00e4tigt\u00a0\u2013 sahen einen Sonderstatus f\u00fcr die nicht von Kiew kontrollierten Gebiete vor. Doch genau diese Verfassungs\u00e4nderungen scheiterten 2015 im ukrainischen Parlament, blockiert von nationalistischen Kr\u00e4ften. Stattdessen verabschiedete Kiew 2018 ein \u201eGesetz \u00fcber die Reintegration des Donbas\u201c, das urspr\u00fcnglich eine umfassende Strafverfolgung vorsah. Unter westlichem Druck wurde es abgeschw\u00e4cht, blieb aber repressiv. Par\u00e9\u00a0schildert zudem das Justizsystem im ukrainisch kontrollierten Donbass als \u201eweitgehend unter Kontrolle des SBU, mit extrem hohen Verurteilungsquoten und kaum M\u00f6glichkeiten f\u00fcr faire Verfahren\u201c. F\u00fcr ihn war Minsk damit von Anfang an \u201epolitisch tot\u201c. Auch die humanit\u00e4re Bilanz der acht Kriegsjahre spricht eine deutliche Sprache. Das UN-Hochkommissariat f\u00fcr Menschenrechte (OHCHR) sch\u00e4tzt die Zahl der Todesopfer im Zeitraum April 2014 bis Ende 2021 auf 14200\u201314400: etwa 6500 K\u00e4mpfer der separatistischen Kr\u00e4fte, 4400 ukrainische Soldaten und mindestens 3404 Zivilisten. Hinzu kommen 37000\u201339000 Verletzte. Damit wird klar: Der Donbass-Krieg war lange vor 2022 eine humanit\u00e4re Katastrophe \u2013 mit einer Opferbilanz, die in westlichen Medien kaum mehr Erw\u00e4hnung fand.<\/p>\n<p>Die Krim-Frage zeigt eine vergleichbare Kluft zwischen Erz\u00e4hlung und Empirie. W\u00e4hrend westliche Regierungen den Anschluss 2014 als \u201eAnnexion\u201c verurteilen und sich auf die UN-Resolution 68\/262 st\u00fctzen, zeigen Umfragen etwas anderes: Laut <em>Pew Research Center<\/em> (Mai 2014) hielten 91 Prozent der Befragten auf der Krim das Referendum f\u00fcr fair. Eine GfK-Umfrage von 2015 ergab sogar 82 Prozent Zustimmung \u201eauf jeden Fall\u201c und weitere 11 Prozent \u201egr\u00f6\u00dftenteils\u201c f\u00fcr den Anschluss an Russland. Diese Werte belegen eine breite lokale Akzeptanz \u2013 wenn auch unter methodischen Einschr\u00e4nkungen.<\/p>\n<h5>Die OSZE und ihre Grenzen<\/h5>\n<p>Die OSZE-Sonderbeobachtermission (SMM) galt lange als neutrale Instanz, die im Donbass Fakten statt Propaganda liefern sollte. Doch aus der Innenperspektive zeigt sich ein anderes Bild. Beno\u00eet Par\u00e9\u00a0bescheinigt den Beobachtern vor Ort zwar eine akribische Arbeit: Kameras, Drohnen, Patrouillen \u2013\u00a0alles diente dazu, Beschuss, Waffen und Truppenbewegungen pr\u00e4zise zu registrieren. \u201eWir konnten sehen, von woher die Geschosse kamen, und die Richtung war fast immer eindeutig\u201c, erinnert er sich. Doch die ver\u00f6ffentlichten \u201eDaily Reports\u201c spiegelten diese Klarheit nicht wider. \u201eDie OSZE ver\u00f6ffentlichte ihre Berichte in einer Sprache, die Neutralit\u00e4t ausstrahlen sollte \u2013 und damit genau das Bild erzeugte, das politisch gew\u00fcnscht war\u201c, sagt Par\u00e9. Aus eindeutigen Beobachtungen sei durch Reduktion eine \u201efalsche Symmetrie\u201c entstanden: \u201eWenn auf zehn Einschl\u00e4ge einer von der Separatistenseite kam, hie\u00df es am Ende: ,Beschuss auf beiden Seiten\u2019.\u201c\u00a0So blieb die Mission eine halbgare Institution: pr\u00e4sent, aber politisch wirkungslos. Auch bei den Minsker Vereinbarungen war die OSZE eingebunden \u2013 aber nur als Protokollant. \u201eWir konnten z\u00e4hlen, dokumentieren, aber nicht eingreifen\u201c, res\u00fcmiert Par\u00e9. F\u00fcr ihn erf\u00fcllte die Mission ihr Mandat \u201etechnisch korrekt, politisch aber hat sie versagt\u201c.<\/p>\n<p>Damit erkl\u00e4rt sich, warum die massiven Eskalationen im Februar 2022 zwar akribisch dokumentiert, international aber kaum wahrgenommen wurden. Die OSZE erzeugte durch ihr Sprachgewand eine Neutralit\u00e4t, die in Wahrheit eine politische Entsch\u00e4rfung war und das Gesamtbild wird damit eindeutig: Der Krieg begann nicht am 24. Februar 2022, sondern eskalierte \u00fcber Jahre hinweg \u2013 versch\u00e4rft durch den dramatischen Beschuss wenige Tage zuvor. OSZE-Daten und UN-Statistiken liefern den Beweis f\u00fcr diese Eskalation. Doch die politische Wirkung blieb aus, weil die OSZE ihre eigenen klaren Beobachtungen im neutralen Sprachgewand entstellte und westliche Regierungen diese Leerstelle gezielt nutzten. Was Par\u00e9\u00a0beschreibt, ist das Dilemma einer Institution, die Realit\u00e4t sah, aber sie nicht aussprach. Ihr Schweigen war nicht neutral \u2013 es war politisch. Par\u00e9\u00a0ist Experte, ein Mann des Feldes mit einem reichen Hintergrund \u2013 ehemaliges Jugoslawien, Afghanistan, Libanon, Pakistan \u2013 und eben auch Augenzeuge des Ukraine-Konflikts zwischen 2015 und 2022. Fast acht Jahre lang sah er, was viele nicht sehen wollten, h\u00f6rte, was viele lieber ignorierten. Und nachdem er zum Schweigen gebracht, ausgegrenzt und zensiert wurde, beschloss er, seine Meinung zu sagen. \u201eWhat I Saw in Ukraine\u201c, ein 800 Seiten starkes Buch, \u201eist zugleich ein Feldtagebuch, ein Akt intellektueller Redlichkeit und ein Dokument zuk\u00fcnftiger Geschichte\u201c, beschreibt\u00a0Giuseppe Gagliano, Pr\u00e4sident des <em>Carlo De Cristoforis Strategic Studies Center<\/em>\u00a0die Publikation.<\/p>\n<h5>Zwischen Recht und Leben<\/h5>\n<p>Redakteur Urs P. Gasche schrieb im Februar 2022: \u201eNichts, aber auch gar nichts rechtfertigt den Angriffskrieg.\u201c Damit fasste er die Haltung zusammen, die im Westen zum normativen Konsens geworden ist: Russlands Vorgehen wird als klarer Bruch der UN-Charta bewertet. Moskau selbst verweist auf Artikel 51 der UN-Charta, das Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung. Der Kreml argumentiert: Die kurz zuvor anerkannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk h\u00e4tten offiziell um Beistand gebeten, weshalb Russland legitimiert gewesen sei, milit\u00e4risch einzugreifen. Der Westen bestreitet das, da diese Gebiete keine v\u00f6lkerrechtlich anerkannten Staaten waren. Hier st\u00f6\u00dft die Frage an eine Grundlinie des V\u00f6lkerrechts \u2013 wer darf \u00fcberhaupt festlegen, was ein \u201eStaat\u201c\u00a0ist?<\/p>\n<p>Antworten dazu liefert die Montevideo-Konvention von 1933, die vier Kriterien nennt: Bev\u00f6lkerung, Territorium, Regierung und die F\u00e4higkeit, in Beziehungen mit anderen Staaten zu treten. Russland behauptet, diese Kriterien seien erf\u00fcllt gewesen, die internationale Gemeinschaft aber verweigerte die Anerkennung. Als Moskau die Regionen Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson im Herbst 2022 in die eigene F\u00f6deration integrierte \u2013 die Krim bereits 2014 \u2013, wurde das Problem noch komplexer. Moskau sprach nicht von neuen Staaten, sondern von einer territorialen Eingliederung. Genau deshalb betonen westliche Staaten so vehement, dass eine \u201aAnnexion\u2018\u00a0niemals anerkannt werden darf \u2013 auch wenn dieser Begriff im V\u00f6lkerrecht selbst nicht kodifiziert ist, sondern vor allem als politisch-rhetorische Kategorie verwendet wird. V\u00f6lkerrechtlich verbindlich ist lediglich das allgemeine Verbot des gewaltsamen Gebietserwerbs. Wie Antonio Cassese hervorhob, wird \u201aAnnexion\u2018\u00a0im modernen V\u00f6lkerrecht gar nicht mehr als Rechtsinstitut gef\u00fchrt, sondern nur als Bezeichnung f\u00fcr die Missachtung dieses Verbots verstanden. Malcolm Shaw verweist zudem darauf, dass die Praxis von UN-Organen zwar regelm\u00e4\u00dfig von \u201aAnnexion\u2018\u00a0spricht, aber ohne klare Definition \u2013 entscheidend sei allein, ob die internationale Gemeinschaft Anerkennung verweigert. Damit entsteht eine Grauzone: Die Politik beansprucht moralische Endg\u00fcltigkeit und unumst\u00f6\u00dfliche Normativit\u00e4t,\u00a0w\u00e4hrend die Rechtswissenschaft zugleich die begriffliche Leerstelle einr\u00e4umt. Die Frage, wer diese L\u00fccke f\u00fcllt\u00a0\u2013 Regierungen, internationale Gerichte oder die betroffenen V\u00f6lker selbst \u2013, bleibt bis heute ungel\u00f6st.<\/p>\n<p>In diesem Spannungsfeld bewegen sich die j\u00fcngsten \u00dcberlegungen von Kanzler Merz, \u201avorl\u00e4ufige Gebietsregelungen\u2018\u00a0zu akzeptieren, ohne sie anzuerkennen. Das hie\u00dfe: De facto k\u00f6nnte Russland bestimmte Regionen kontrollieren, de jure blieben sie Teil der Ukraine. Ein Schwebezustand, der vielleicht Waffenstillstand erm\u00f6glicht, ohne die Grundprinzipien des V\u00f6lkerrechts offen preiszugeben. Doch eine dauerhafte L\u00f6sung erfordert entweder ein international anerkanntes Referendum oder einen v\u00f6lkerrechtlich bindenden Friedensvertrag.<\/p>\n<p>Damit zeigt sich ein tiefer liegendes Problem: Die Mechanismen, die das T\u00f6ten verhindern sollten, greifen nicht. Der UN-Sicherheitsrat ist strukturell blockiert. Schon seine Zusammensetzung ist unausgewogen \u2013 drei westliche Gro\u00dfm\u00e4chte (USA, Gro\u00dfbritannien, Frankreich) stehen zwei nicht-westlichen (Russland, China) gegen\u00fcber. Parit\u00e4t gibt es nicht. Hinter den Kulissen wird seit Jahrzehnten gemutma\u00dft, dass kleinere Staaten durch Abh\u00e4ngigkeiten \u2013 \u00f6konomische, finanzielle, milit\u00e4rische \u2013 unter Druck gesetzt werden, bei Abstimmungen die \u201erichtige\u201c Seite zu w\u00e4hlen. Was auf den ersten Blick wie das Votum der Weltgemeinschaft wirkt, ist oft Ergebnis massiver Machtasymmetrien. So bleibt der normative Konsens \u2013 \u201eNichts rechtfertigt den Krieg\u201c \u2013 im Raum stehen, ohne dass er praktisch wirksam durchgesetzt werden k\u00f6nnte. Die zentrale Frage ist daher nicht nur, ob ein Krieg nach V\u00f6lkerrecht \u201egerechtfertigt\u201c ist oder nicht. Die eigentliche Frage lautet: Wer sch\u00fctzt das Recht auf Leben, wenn die bestehenden Ordnungsinstrumente versagen?<\/p>\n<p>Solange kein Mechanismus existiert, der massenhaftes T\u00f6ten effektiv unterbindet \u2013 sei es durch eine Reform des Sicherheitsrats, durch internationale Gerichte oder durch starke regionale Sicherheitsarchitekturen \u2013 bleibt jedes Urteil \u00fcber Schuld, Ursache und Rechtfertigung unvollst\u00e4ndig. Verstehen hei\u00dft nicht rechtfertigen. Aber ohne die Vorgeschichte, ohne den Blick auf die Blockaden des Systems und ohne die Anerkennung der Leerstelle beim Schutz des Lebens l\u00e4sst sich die Trag\u00f6die dieses Krieges nicht begreifen.<\/p>\n<p>Das V\u00f6lkerrecht gilt zwar als universeller Ma\u00dfstab, doch seine Mechanismen sind schwach. Schon die klassischen Denker der politischen Philosophie sahen dieses Dilemma klarer. Machiavelli l\u00e4sst sich pointiert so zusammenfassen: Nicht derjenige ist der eigentliche Aggressor, der zuerst zur Waffe greift \u2013 sondern derjenige, der den Konflikt durch seine Politik unausweichlich macht. Seine tats\u00e4chliche Formulierung in\u00a0<em>Il Principe<\/em>\u00a0lautet: \u201eDie erste Art, den Staat zu verlieren, \u2026 besteht darin, die Kunst des Krieges zu vernachl\u00e4ssigen; \u2026 den Staat zu erlangen, besteht darin, geschickt in der Kriegsf\u00fchrung zu sein.\u201c Damit deutet sich an, was das heutige V\u00f6lkerrecht systematisch ausklammert: Eskalation beginnt nicht erst mit dem Grenz\u00fcbertritt, sondern reift durch Jahre von Vertragsbr\u00fcchen, blockierter Diplomatie und unterdr\u00fcckter Verhandlungsl\u00f6sungen. Diese Bedingungen der Unausweichlichkeit zu benennen, w\u00e4re der erste Schritt zu einer ehrlicheren Debatte.<\/p>\n<p>Ein Blick zur\u00fcck zeigt, dass selbst die UN l\u00e4ngst wusste, wie br\u00fcchig ihre Ordnungsmacht ist. 2009 nutzte Muammar al-Gaddafi seine erste und einzige Rede vor der Generalversammlung zu einer fundamentalen Abrechnung: Die Vereinten Nationen seien kein Abbild der Weltgemeinschaft, sondern ein \u201eProdukt der Siegerm\u00e4chte von 1945\u201c. Damals waren gerade einmal 51 Staaten an der Gr\u00fcndung beteiligt \u2013 heute z\u00e4hlt die UNO 193 Mitglieder. 165 L\u00e4nder hatten also nie Einfluss auf die Grundstrukturen, die bis heute gelten. Genau darin liegt das Problem: Eine Institution, die sich selbst als universelles Friedensinstrument versteht, arbeitet mit einem Machtger\u00fcst, das seit acht Jahrzehnten unver\u00e4ndert ist. Vor allem das Vetorecht prangerte Gaddafi als \u201eDiktatur im Sicherheitsrat\u201c an \u2013 es widerspreche dem Prinzip der Gleichheit aller Staaten und mache die UN zur Geisel von f\u00fcnf M\u00e4chten. Statt einer blo\u00dfen Erweiterung forderte er eine echte Demokratisierung: Die Generalversammlung m\u00fcsse Vorrang vor dem Sicherheitsrat erhalten, Vetos sollten abgeschafft oder zumindest neutralisiert werden \u2013 etwa indem sie nur noch durch mehrere Staaten gemeinsam wirksam w\u00fcrden. Auch verlangte er, dass regionale Organisationen wie Afrikanische Union, Arabische Liga, Verband S\u00fcdostasiatischer Nationen (ASEAN), Europ\u00e4ische Union (EU) oder Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) im Sicherheitsrat direkt vertreten seien. Sogar den Sitz der Vereinten Nationen wollte er aus den USA in eine neutralere Region \u2013 etwa Asien oder Afrika \u2013 verlegen.<\/p>\n<p>Im Westen galt diese Rede damals als exzentrische Provokation. Doch sie legt den Finger auf eine offene Wunde: Die UNO ist ein m\u00e4chtiger Hebel, der an den absurdesten Entwicklungen dieser Welt nichts \u00e4ndert. Irak, Libyen, Syrien, Jemen, Gaza, Ukraine \u2013 die Liste lie\u00dfe sich fortsetzen. Die Klagen \u00fcber die Handlungsunf\u00e4higkeit der Vereinten Nationen sind Legion, doch an das Grundger\u00fcst wagt sich niemand. Reformforderungen versanden, weil sie den Interessen der dominierenden M\u00e4chte zuwiderlaufen. So bleibt der Sicherheitsrat eine Institution, die nicht mehr auf der H\u00f6he der Zeit ist \u2013 und deren Blockade zum Symbol f\u00fcr eine Weltordnung geworden ist, die l\u00e4ngst zerbricht, ohne ersetzt zu werden.\u00a0Wenn die UN ihre Strukturen nicht \u00e4ndert, k\u00f6nnten wir die Entscheidungen gleich den Machtzentren der Medien \u00fcberlassen. Doch auch dort regieren Muff, Abh\u00e4ngigkeiten und politische Schlagseite. Wer glaubt, auf diese Weise lie\u00dfe sich Frieden sichern, verkennt: Damit w\u00fcrde nicht einmal eine Nation befriedet, geschweige denn die Welt.<\/p>\n<p>Am Ende z\u00e4hlt nicht die Schuldzuweisung, sondern die Frage, ob das internationale System \u00fcberhaupt f\u00e4hig ist, Leben zu sch\u00fctzen.<\/p>\n<p style=\"text-align: right;\"><em>Sabiene Jahn, Tr\u00e4gerin des K\u00f6lner Karlspreises f\u00fcr Engagierte Literatur und Publizistik, ist Mitglied des Deutschen Freidenker-Verbandes, LV Rheinland-Pfalz \/ Saarland<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Quellen und Anmerkungen:\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>1.) V\u00f6lkerrechtliche Diskussion und Best\u00e4tigung der begrifflichen Leerstelle \u2013 \u201eAnnexion\u201c\u00a0dient prim\u00e4r als politisch-rhetorische Kategorie, nicht als kodifiziertes Rechtsinstitut:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/digitalcommons.law.seattleu.edu\/cgi\/viewcontent.cgi?article=1971&amp;context=sulr\">https:\/\/digitalcommons.law.seattleu.edu\/cgi\/viewcontent.cgi?article=1971&amp;context=sulr<\/a><br \/>\n2.).\u00a0<a href=\"https:\/\/www.osce.org\/special-monitoring-mission-to-ukraine-closed\">https:\/\/www.osce.org\/special-monitoring-mission-to-ukraine-closed<\/a><br \/>\n3.) OSZE Daily Report 21. Februar 2022 \u2013 1 927 Waffenstillstandsverletzungen im Donbass.<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.osce.org\/files\/2022-02-20-21%2520Daily%2520Report_ENG.pdf?itok=82567\">https:\/\/www.osce.org\/files\/2022-02-20-21%20Daily%20Report_ENG.pdf?itok=82567<\/a><br \/>\n4. )<a href=\"https:\/\/www.osce.org\/files\/2022-02-22%2520Daily%2520Report_ENG.pdf?itok=63057\">https:\/\/www.osce.org\/files\/2022-02-22%20Daily%20Report_ENG.pdf?itok=63057<\/a><br \/>\n5.) OSZE Daily Report 23. Februar 2022 \u2013 1 926 Verletzungen, davon 1 182 in Luhansk (1 075 Explosionen).<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.osce.org\/ukraine-smm\/reports?page=2\">https:\/\/www.osce.org\/ukraine-smm\/reports?page=2<\/a><br \/>\n6.) OSZE \u2013 Mandat der Sonderbeobachtermission (SMM) \u2013 Ziele und Aufgaben seit 2014.<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.osce.org\/special-monitoring-mission-to-ukraine\/157261\">https:\/\/www.osce.org\/special-monitoring-mission-to-ukraine\/157261<\/a><br \/>\n7.) OSZE \u2013 \u00dcberblick &amp; Abschluss der Mission \u2013 Schlie\u00dfung der SMM im Jahr 2022.<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.osce.org\/special-monitoring-mission-to-ukraine-closed\">https:\/\/www.osce.org\/special-monitoring-mission-to-ukraine-closed<\/a><br \/>\n8.) Montevideo-Konvention (1933) \u2013 Kriterien der Staatlichkeit.\u00a0<a href=\"https:\/\/www.britannica.com\/event\/Montevideo-Convention\">https:\/\/www.britannica.com\/event\/Montevideo-Convention<\/a><br \/>\n9.) UN-Charta \u2013 insbesondere Artikel 2 (Gewaltverbot) und Artikel 51 (Selbstverteidigung).<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.un.org\/en\/about-us\/un-charter\/full-text\">https:\/\/www.un.org\/en\/about-us\/un-charter\/full-text<\/a><br \/>\n10.) Urs P. Gasche, Infosperber (Februar 2022):\u00a0<a href=\"https:\/\/www.infosperber.ch\/politik\/nichts-aber-auch-gar-nichts-rechtfertigt-den-angriffskrieg\/\">https:\/\/www.infosperber.ch\/politik\/nichts-aber-auch-gar-nichts-rechtfertigt-den-angriffskrieg\/<\/a><br \/>\n11.) Beno\u00eet Par\u00e9 \u2013\u00a0OSZE-Analyst im Donbass (Tagebuch 2015\u20132022):\u00a0<a href=\"https:\/\/www.amazon.fr\/que-jai-Ukraine-observateur-international\/dp\/B0F7FLR2Z4\">https:\/\/www.amazon.fr\/que-jai-Ukraine-observateur-international\/dp\/B0F7FLR2Z4<\/a><br \/>\n12.)\u00a0<a href=\"https:\/\/lediplomate.media\/2025\/06\/livre-ce-que-jai-vu-en-ukraine-temoin-brise-recit-officiel\/giuseppe-gagliano\/france\/culture\/livres\/\">https:\/\/lediplomate.media\/2025\/06\/livre-ce-que-jai-vu-en-ukraine-temoin-brise-recit-officiel\/giuseppe-gagliano\/france\/culture\/livres\/<\/a><br \/>\n13.) Muammar al-Gaddafi, UN-Vollversammlungsrede 2009 \u2013 Forderung nach Reform des Sicherheitsrats (Veto, regionale Repr\u00e4sentanz, in deutscher \u00dcbersetzung):\u00a0<a href=\"http:\/\/www.youtube.com\/watch?v=6WyoTtguMf0\">www.youtube.com\/watch?v=6WyoTtguMf0<\/a><br \/>\n14.) Chinesisches Au\u00dfenministerium (25. Februar 2022) \u2013 Stellungnahme zu Sicherheitsgarantien und Friedensl\u00f6sungen: Wang Yi legt Chinas F\u00fcnf-Punkte-Position zur Ukraine dar<br \/>\n(Telefonate am 25. Februar, Ver\u00f6ffentlichung am 26. Februar; enth\u00e4lt die Passagen zu Sicherheitsgarantien, Dialog\/Friedensl\u00f6sung, Rolle des UN-Sicherheitsrats)<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.mfa.gov.cn\/eng\/wjbzhd\/202202\/t20220226_10645855.html\">https:\/\/www.mfa.gov.cn\/eng\/wjbzhd\/202202\/t20220226_10645855.html<\/a>\u00a0<a href=\"https:\/\/www.mfa.gov.cn\/eng\/wjbzhd\/202202\/t20220226_10645855.html\">mfa.gov.cn<\/a><br \/>\n15.) Umfrage in Ungarn zum Beitritt der Ukraine in die EU:\u00a0<a href=\"https:\/\/abouthungary.hu\/blog\/while-tisza-claimed-to-speak-for-hungary-voks-2025-listens?ref=apolut.net\">https:\/\/abouthungary.hu\/blog\/while-tisza-claimed-to-speak-for-hungary-voks-2025-listens?ref=apolut.net<\/a><br \/>\n16.) Infosperber: Detaillierte Chronologie und Hintergrundanalyse, inkl. Pflichtgestus<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.infosperber.ch\/politik\/welt\/die-so-andere-geschichte-der-halbinsel-krim\/\">https:\/\/www.infosperber.ch\/politik\/welt\/die-so-andere-geschichte-der-halbinsel-krim\/<\/a><br \/>\n17.) Zur fehlenden Umsetzung von Minsk II (2015), Text des Abkommens<br \/>\n<a href=\"https:\/\/peacemaker.un.org\/en\/search\/node?keys=Minsk%2520Agreement\">https:\/\/peacemaker.un.org\/en\/search\/node?keys=Minsk%20Agreement<\/a><br \/>\n18.) Votum UN-Generalversammlung 2022 zur Nichtanerkennung russischer Gebietsanspr\u00fcche<br \/>\nhttps:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Resolution_ES-11\/1_der_UN-Generalversammlung<br \/>\n19.) BRICS- und Global-South-Positionen (China, Indien, Brasilien, S\u00fcdafrika) zu Ukraine und Territorialfragen<br \/>\nhttps:\/\/www.reuters.com\/world\/brics-leaders-decry-coercive-sanctions-seek-reform-global-finance-2023-08-23\/<br \/>\n20.) Rede Muammar al-Gaddafi vor der UN-Generalversammlung (23.09.2009) \u2013 Kritik am UN-Sicherheitsrat, Forderung nach Reform\u00a0<a href=\"http:\/\/www.youtube.com\/watch?v=6WyoTtguMf0\">www.youtube.com\/watch?v=6WyoTtguMf0<\/a><br \/>\n21.) Niccol\u00f2 Machiavelli\u00a0\u2013 Zitat zu Kriegsursachen (aus \u201eIl Principe\u201c \/ \u201eDer F\u00fcrst\u201c) \u2013\u00a0<a href=\"https:\/\/www.randallwriting.com\/book-summaries\/machiavelli-and-the-prince\/\">https:\/\/www.randallwriting.com\/book-summaries\/machiavelli-and-the-prince\/<\/a><br \/>\n22.)\u00a0Antonio Cassese\u00a0\u2013\u00a0International Law (2005)\u00a0Cassese betont, dass \u201eAnnexion\u201c im modernen V\u00f6lkerrecht nicht als eigener Rechtsbegriff kodifiziert ist, sondern als Ausdruck der Missachtung des geltenden Verbots gewaltsamer Gebietseroberung verstanden werden muss:\u00a0<a href=\"https:\/\/digitalcommons.law.seattleu.edu\/cgi\/viewcontent.cgi?article=1971&amp;context=sulr\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/digitalcommons.law.seattleu.edu\/cgi\/viewcontent.cgi?article=1971&amp;context=sulr<\/a>;\u00a0<a href=\"https:\/\/wilj.law.wisc.edu\/wp-content\/uploads\/sites\/1270\/2023\/08\/331-390-Perry_Proof_Final-1.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/wilj.law.wisc.edu\/wp-content\/uploads\/sites\/1270\/2023\/08\/331-390-Perry_Proof_Final-1.pdf<\/a>;<br \/>\n23.)\u00a0Malcolm Shaw\u00a0\u2013\u00a0International Law (Standardlehrbuch): Shaw beschreibt, dass in der Praxis von UN-Organen (z. B. Generalversammlung, Sicherheitsrat) der Begriff \u201eAnnexion\u201c\u00a0regelm\u00e4\u00dfig verwendet wird, ohne juristisch einheitlich definiert zu sein. Es ist die praktische Verweigerung der Anerkennung, die entscheidend bleibt \u2013 nicht der Begriff selbst:\u00a0<a href=\"https:\/\/wilj.law.wisc.edu\/wp-content\/uploads\/sites\/1270\/2023\/08\/331-390-Perry_Proof_Final-1.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/wilj.law.wisc.edu\/wp-content\/uploads\/sites\/1270\/2023\/08\/331-390-Perry_Proof_Final-1.pdf<\/a>;\u00a0<a href=\"https:\/\/brill.com\/display\/book\/9789004499102\/BP000006.xml?language=en&amp;srsltid=AfmBOooXZimUKgRL1RiLTIBt_Q8T-0DhgUiRRxy9MEZOLPSXGCI_ULQa\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/brill.com\/display\/book\/9789004499102\/BP000006.xml?language=en&amp;srsltid=AfmBOooXZimUKgRL1RiLTIBt_Q8T-0DhgUiRRxy9MEZOLPSXGCI_ULQa<\/a>;\u00a0<a href=\"https:\/\/digitalcommons.law.seattleu.edu\/cgi\/viewcontent.cgi?article=1971&amp;context=sulr\">https:\/\/digitalcommons.law.seattleu.edu\/cgi\/viewcontent.cgi?article=1971&amp;context=sulr<\/a><br \/>\n24.) UN-Organe verwenden den Begriff \u201eAnnexion\u201c\u00a0regelm\u00e4\u00dfig, aber ohne klare Definition \u2013 entscheidend ist die verweigerte Anerkennung durch die Staatengemeinschaft:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/brill.com\/display\/book\/9789004499102\/BP000006.xml?language=en&amp;srsltid=AfmBOooXZimUKgRL1RiLTIBt_Q8T-0DhgUiRRxy9MEZOLPSXGCI_ULQa\">https:\/\/brill.com\/display\/book\/9789004499102\/BP000006.xml?language=en&amp;srsltid=AfmBOooXZimUKgRL1RiLTIBt_Q8T-0DhgUiRRxy9MEZOLPSXGCI_ULQa<\/a><br \/>\n25.) Zum Begriff \u201eAnnexion\u201c im V\u00f6lkerrecht \u2013 politisch-rhetorisch, nicht kodifiziert (Levine-Schnur et al., \u201eA Theory of Annexation\u201c, 2023)<br \/>\n<a href=\"https:\/\/papers.ssrn.com\/sol3\/papers.cfm?abstract_id=4330338\">https:\/\/papers.ssrn.com\/sol3\/papers.cfm?abstract_id=4330338<\/a><br \/>\n26.) Cassese (2005): Annexion wird im modernen V\u00f6lkerrecht nicht mehr als Rechtsinstitut gef\u00fchrt, sondern nur als politische Bezeichnung f\u00fcr den Versto\u00df gegen das Gewaltverbot:\u00a0<a href=\"https:\/\/wilj.law.wisc.edu\/wp-content\/uploads\/sites\/1270\/2023\/08\/331-390-Perry_Proof_Final-1.pdf\">https:\/\/wilj.law.wisc.edu\/wp-content\/uploads\/sites\/1270\/2023\/08\/331-390-Perry_Proof_Final-1.pdf<\/a><br \/>\n27.) Analyse von Autor Christian M\u00fcller, die Widerspr\u00fcche zwischen rechtlicher Legitimit\u00e4t (UNO, Artikel 51) und politisch-strategischer Deutungshoheit (NATO, EU, westliche Narrative) <a href=\"https:\/\/globalbridge.ch\/auch-ende-2023-darf-nicht-vergessen-gehen-russland-hat-getan-was-die-nato-fuer-sich-als-notwenig-angekuendigt-hatte\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/globalbridge.ch\/auch-ende-2023-darf-nicht-vergessen-gehen-russland-hat-getan-was-die-nato-fuer-sich-als-notwenig-angekuendigt-hatte\/<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<\/div>\n<hr \/>\n<p><span style=\"font-size: 10pt;\">Bild oben: <span role=\"heading\" aria-level=\"2\">V. Internationales Humanit\u00e4res Liwadija-Forum in Jalta vom 3. bis 5. Juni 2019. Ein Schwerpunkt war das Thema &#8222;Verbreitung der russischen Sprache&#8220;. An dem Kongress konnte Christian M\u00fcller, der Herausgeber der Online-Plattform Globalbridge.ch, pers\u00f6nlich als Beobachter teilnehmen. Die Teilnehmer stammten aus allen Erdteilen.<br \/>\nFoto: \u00a9 Christian M\u00fcller<\/span><\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p><b>Analyse von Sabiene Jahn<\/b><br \/>\nDie Chronologie \u201eDie so andere Geschichte der Halbinsel Krim\u201c, die Urs P. Gasche im Online-Blog \u201eInfosperber\u201c am 18.08.2025 ver\u00f6ffentlicht hat, r\u00fcckt eine f\u00fcr die westliche Lesart unbequeme Wahrheit in den Vordergrund: Nicht Russland hat sich die Krim 2014 mit Gewalt einverleibt, sondern die Ukraine hatte bereits seit 1991 mit allen Mitteln versucht, sich diese gegen den erkl\u00e4rten Willen der dortigen Bev\u00f6lkerung anzueignen. Zahlreiche Referenden, Abstimmungen und Parlamentsbeschl\u00fcsse auf der Krim zeugen davon, dass die Mehrheit der Krimbev\u00f6lkerung stets f\u00fcr einen Sonderstatus, eine enge Anbindung an Russland oder gar f\u00fcr den Austritt aus der Ukraine votierte. Doch Kiew ignorierte diese Willensbekundungen, &#8230;<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":22648,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","advanced_seo_description":"","jetpack_seo_html_title":"","jetpack_seo_noindex":false,"jetpack_post_was_ever_published":false,"footnotes":""},"categories":[12],"tags":[1986,1121,188,1484,1767,56,720,1571,1731,222,1496,2057,639,946,1120,345,1732],"class_list":["post-22642","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-demokratie-medien-aufklaerung","tag-annexion","tag-donbass","tag-krieg","tag-krim","tag-minsker-abkommen","tag-nato","tag-nato-osterweiterung","tag-neutralitaet","tag-osze","tag-russland","tag-schuldzuweisung","tag-selbstverteidigung","tag-ukraine-konflikt","tag-un-charta","tag-uno","tag-voelkerrecht","tag-waffenstillstand"],"jetpack_featured_media_url":"https:\/\/i0.wp.com\/www.freidenker.org\/fw17\/wp-content\/uploads\/2025\/08\/Livadia-Kongress-cm.png_800x450.jpg?fit=800%2C450&ssl=1","jetpack_shortlink":"https:\/\/wp.me\/p9stpK-5Tc","jetpack-related-posts":[{"id":23080,"url":"https:\/\/www.freidenker.org\/?p=23080","url_meta":{"origin":22642,"position":0},"title":"Chefdiplomat als unaufgeregter Aufreger. 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