{"id":22273,"date":"2025-07-03T17:27:38","date_gmt":"2025-07-03T15:27:38","guid":{"rendered":"https:\/\/www.freidenker.org\/?p=22273"},"modified":"2025-08-02T13:45:09","modified_gmt":"2025-08-02T11:45:09","slug":"compact-verbot-aufgehoben-urteil-pro-pressefreiheit-mit-beigeschmack","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.freidenker.org\/?p=22273","title":{"rendered":"Compact-Verbot aufgehoben \u2013 Urteil pro Pressefreiheit mit Beigeschmack"},"content":{"rendered":"<p><em>Ein Kommentar von <strong>Tilo Gr\u00e4ser<\/strong>.<\/em><\/p>\n<p><span style=\"font-size: 10pt;\">Auch ver\u00f6ffentlicht als Tagesdosis vom 25.06.2025 auf <a href=\"https:\/\/apolut.net\/compact-verbot-aufgehoben-urteil-pro-pressefreiheit-mit-beigeschmack-von-tilo-graser\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">apolut.net<\/a>\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Der Beitrag ist auch als Audiopodcast verf\u00fcgbar<\/p>\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-22273-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"https:\/\/apolut.net\/content\/media\/2025\/06\/tagesdosis-20250625-apolut.mp3?_=1\" \/><a href=\"https:\/\/apolut.net\/content\/media\/2025\/06\/tagesdosis-20250625-apolut.mp3\">https:\/\/apolut.net\/content\/media\/2025\/06\/tagesdosis-20250625-apolut.mp3<\/a><\/audio>\n<p><span style=\"font-size: 10pt;\">Bereitgestellt von <a href=\"https:\/\/apolut.net\/compact-verbot-aufgehoben-urteil-pro-pressefreiheit-mit-beigeschmack-von-tilo-graser\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">apolut.net<\/a><\/span><br \/>\n<span style=\"font-size: 10pt;\"><a href=\"https:\/\/apolut.net\/content\/media\/2025\/06\/tagesdosis-20250625-apolut.mp3\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Download<\/a><\/span><\/p>\n<p>Fast ein Jahr, nachdem die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) am 16. Juli 2024 das Magazin <em>Compact<\/em>, dessen Verlag und eine dazu geh\u00f6rige Filmfirma <a href=\"https:\/\/www.bmi.bund.de\/SharedDocs\/kurzmeldungen\/DE\/2024\/07\/verbot-compact.html?ref=apolut.net\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">verbieten<\/a> lie\u00df, hat nun das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig das Verbot endg\u00fcltig <a href=\"https:\/\/www.bverwg.de\/pm\/2025\/48?ref=apolut.net\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">aufgehoben<\/a>. Damit war die Klage des Verlages Compact-Magazin GmbH und der dazugeh\u00f6rigen Conspect Film GmbH gegen Faesers Schritt gegen den \u201eVerein\u201c erfolgreich, die schon im August letzten Jahres zur vorl\u00e4ufigen Aussetzung des Verbotes f\u00fchrte. Nun hatte das Bundesverwaltungsgericht im sogenannten Hauptsacheverfahren gegen das Bundesinnenministerium (BMI) entschieden.<\/p>\n<p>Das ist zumindest ein gutes Lebenszeichen des bundesdeutschen Rechtsstaates, der seit der politisch verursachten Corona-Krise einen eher leblosen oder scheintoten Eindruck macht: Das gilt ganz unabh\u00e4ngig davon, wie jemand das eher r\u00fcckw\u00e4rtsgewandt-nationalkonservative als rechtsextreme Magazin <em>Compact<\/em> findet. \u00dcber unterschiedliche Meinungen l\u00e4sst sich bekannterma\u00dfen schlecht streiten, verbieten lassen sie sich schon gar nicht.<\/p>\n<p>F\u00fcr <em>Compact<\/em>-Chefredakteur J\u00fcrgen Els\u00e4sser war es eine verst\u00e4ndliche Genugtuung, als er im Gerichtssaal das Urteil zur Kenntnis nahm, wie er gegen\u00fcber <em>apolut<\/em> im Interview <a href=\"https:\/\/apolut.net\/am-set-compact-verbot-gekippt\/\" rel=\"noreferrer\">best\u00e4tigte<\/a>. Er bezeichnete laut einem <a href=\"https:\/\/rtde.site\/inland\/248845-bundesverwaltungsgericht-kippt-compact-verbot\/?ref=apolut.net\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Bericht<\/a> des Portals <em>RT DE<\/em> die Entscheidung als \u201eeinen gro\u00dfen Tag f\u00fcr die Demokratie, f\u00fcr die Freiheit und f\u00fcr das Volk&#8220;.\u00a0Dies sei die wichtigste Entscheidung f\u00fcr die Pressefreiheit seit Gr\u00fcndung der Bundesrepublik, sagte Els\u00e4sser demnach und f\u00fcgte hinzu:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">\u201eDas ist epochal. Und steht in einer Reihe mit dem Erfolg des <em>Spiegel<\/em> damals im Jahre 1962 gegen die Bundesregierung.\u201c<\/p>\n<p>Passend dazu zeigte sich der\u00a0Journalist in einem T-Shirt, das selbstbewusst verk\u00fcndete \u201eBundesregierungs-Besieger\u201c. Die Genugtuung d\u00fcrfte bei ihm auch deshalb gro\u00df sein, weil das damalige Verbot medienwirksam mit einer Haus- und Verlagsdurchsuchung mit massivem Polizeiaufgebot und medialer Sch\u00fctzenhilfe durchgesetzt wurde. Fotos mit Els\u00e4sser im Bademantel vor Polizisten wurden vom Medienmainstream verbreitet und Faeser verk\u00fcndete anschlie\u00dfend:\u00a0\u201eWir werden auch weiterhin den Verfassungsfeinden entschieden entgegentreten.\u201c Doch der Schuss ging nun endg\u00fcltig nach hinten los, wie der Vorsitzende des deutschen Journalistenverbandes (DJV) Mika Beuster bereits im August zur vorl\u00e4ufigen Aussetzung des Verbotes <a href=\"https:\/\/www.djv.de\/news\/pressemitteilungen\/press-detail\/pressefreiheit-vor-schnellschuss\/?ref=apolut.net\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">erkl\u00e4rte<\/a>. Auch Beusters damalige Warnung vor einem \u201eimmensen politischen Flurschaden\u201c hat sich nun best\u00e4tigt.<\/p>\n<h5>Getr\u00fcbte Freude<\/h5>\n<p>Bei aller Freude dar\u00fcber, dass mit dem Bundesverwaltungsgericht eines der h\u00f6chsten bundesdeutschen Gerichte das Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit verteidigt hat \u2013 ein leider inzwischen seltener Akt des bundesdeutschen Rechtsstaates \u2013, ist der genaue Blick auf das wichtig, was Richter <a href=\"https:\/\/www.ingokraft.de\/?ref=apolut.net\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Ingo Kraft<\/a> am Dienstag verk\u00fcndet hat. Das ist in der Pressemitteilung des Gerichtes nachlesbar, die noch am selben Tag ver\u00f6ffentlicht wurde. In dieser wird zuerst erkl\u00e4rt, warum das Faeser-Ministerium zumindest \u201eberechtigt\u201c mit dem Vereinsrecht gegen Compact vorzugehen versuchte.<\/p>\n<p>So hei\u00dft es dort, dass entgegen der Meinung vieler Juristen das BMI sich bei seinem Vorgehen zumindest auf das Vereinsrecht berufen konnte, als es das regierungskritische Magazin per Verf\u00fcgung verbot. Das wird mit juristischen Feinheiten oder auch Kniffen erkl\u00e4rt, wonach auch GmbH als \u201eWirtschaftsvereinigungen\u201c gesehen werden k\u00f6nnten, \u201ewenn diese sich \u2013 worauf die Verbotsverf\u00fcgung hier gest\u00fctzt ist \u2013 gegen die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung richten\u201c. Auch die juristische Trennung des Verlages als \u201eVerein\u201c, f\u00fcr den der Bund rechtlich zust\u00e4ndig sei, von seinen medialen Produkten, f\u00fcr welche die Mediengesetze der L\u00e4nder gelten w\u00fcrden, sei zul\u00e4ssig, wie auch die von Art.\u00a05\u00a0Abs.\u00a01 GG gew\u00e4hrleistete Freiheit von Meinung, Presse und Medien immer nur f\u00fcr den Einzelfall gelte. Allerdings d\u00fcrfe deren Schutz nicht durch ein Vereinsverbot unterlaufen werden, schreibt das Gericht dem Bundesinnenministerium und dessen Juristen ins Stammbuch. Doch Medienverboten \u00fcber das Vereinsrecht wird mit dem Urteil aus Leipzig \u201egerade keine generelle Absage\u201c erteilt, wie das Online-Fachmagazin <em>Legal Tribune Online<\/em> (<em>LTO<\/em>) <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/compact-magazin-nicht-verboten?ref=apolut.net\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">feststellt<\/a>:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">\u201eBemerkenswert ist, dass das BVerwG mit dem Urteil und seiner bislang nur m\u00fcndlichen Begr\u00fcndung den Weg grunds\u00e4tzlich er\u00f6ffnet hat, \u00fcber das Vereinsrecht auch Medien zu verbieten.\u201c<\/p>\n<p>Das Gericht stimmte der Auffassung des BMI zu, dass die Compact-Magazin GmbH mehr sei als nur ein Presse- und Medienunternehmen, sondern mit dem \u201eEls\u00e4sser-Kreis\u201c ein \u201ePersonenzusammenschluss\u201c sei, der nach seinem eigenen Selbstverst\u00e4ndnis eine politische Agenda verfolge, Veranstaltungen sowie Kampagnen organisiere und sich als Teil einer Bewegung verstehe, \u201ef\u00fcr die er auf eine Machtperspektive hinarbeitet\u201c. Damit macht das Leipziger Gericht aus meiner Sicht zumindest zurecht das Problem deutlich, das entsteht, wenn sich regierungskritische Journalisten und Medien aktivistisch bet\u00e4tigen und damit das Feld der journalistischen Kritik verlassen.<\/p>\n<p>In der Pressemitteilung zum Urteil gegen das Verbot hei\u00dft es weiter, dass der Verlag aber \u201enicht s\u00e4mtliche Voraussetzungen des eng auszulegenden Verbotsgrunds des Sichrichtens gegen die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung\u201c erf\u00fclle. Zugleich wird Els\u00e4sser und seinen Mitstreitern bescheinigt sich mit Sichten wie denen von Martin Sellner, Vordenker der identit\u00e4ren Bewegung, und dessen \u201eRemigrationskonzept\u201c zu identifizieren. Entsprechende Aussagen seien nicht nur \u201evereinzelte Ausrei\u00dfer\u201c, doch zugleich seien sie \u201eweder strafbar noch rechtswidrig\u201c, so das Gericht. Allerdings k\u00f6nnten sie als \u201eIndizien\u201c f\u00fcr ein Vereinsverbot herangezogen werden, das als \u201eInstrument des pr\u00e4ventiven Verfassungsschutzes\u201c dazu diene, \u201efr\u00fchzeitig \u2013 und ohne strafbares Handeln abwarten zu m\u00fcssen \u2013 t\u00e4tig werden zu k\u00f6nnen\u201c. Aber entscheidend daf\u00fcr sei, ob die verfassungswidrigen Vorstellungen, gesch\u00fctzt durch die Meinungsfreiheit, \u201ein k\u00e4mpferisch-aggressiver Weise\u201c und geplant umgesetzt werden \u2013 was Els\u00e4sser und Co. trotz der benannten politischen Agenda und dem verk\u00fcndeten Willen, die Vorstellungen umzusetzen, zumindest nicht nachgewiesen werden kann.<\/p>\n<h5>Vorsichtiges Urteil<\/h5>\n<p>Und so hat das Gericht doch nach l\u00e4ngeren Diskussionen, so Richter Kraft, sich gegen das Verbot ausgesprochen. Das wurde so begr\u00fcndet:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">\u201eDas Grundgesetz garantiert jedoch im Vertrauen auf die Kraft der freien gesellschaftlichen Auseinandersetzung selbst den Feinden der Freiheit die Meinungs- und Pressefreiheit. Es vertraut mit der Vereinigungsfreiheit grunds\u00e4tzlich auf die freie gesellschaftliche Gruppenbildung und die Kraft des b\u00fcrgerschaftlichen Engagements im freien und offenen politischen Diskurs. Deshalb ist ein Vereinsverbot mit Blick auf das das gesamte Staatshandeln steuernde Prinzip der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit nur gerechtfertigt, wenn sich die verfassungswidrigen Aktivit\u00e4ten f\u00fcr die Vereinigung als pr\u00e4gend erweisen.\u201c<\/p>\n<p>Und Letzteres sei dem Verlag und dem Kreis um Els\u00e4sser \u201enoch nicht\u201c nachzuweisen. Die vom BMI als Verbotsgrund angef\u00fchrten migrationskritischen bzw. migrationsfeindlichen \u00c4u\u00dferungen k\u00f6nnten auch \u201eals \u00fcberspitzte, aber letztlich im Lichte der Kommunikationsgrundrechte zul\u00e4ssige Kritik an der Migrationspolitik\u201c gedeutet werden. Au\u00dferdem sei die rechtspolitische Forderung nach strengeren Einb\u00fcrgerungsvoraussetzungen und h\u00f6heren Integrationsanforderungen im Staatsangeh\u00f6rigkeitsrecht \u201ef\u00fcr sich genommen nicht als mit der Menschenw\u00fcrde oder dem Demokratieprinzip unvereinbar zu beanstanden\u201c \u2013 sonst w\u00fcrde sich auch die Bundesregierung daf\u00fcr vor Gericht rechtfertigen m\u00fcssen, ist dazu anzumerken.<\/p>\n<p>Auch die zu anderen Themen wie der Corona-Krise oder dem Ukraine-Krieg im Magazin und anderen Ver\u00f6ffentlichungen \u201egenerell zum Ausdruck kommende polemisch zugespitzte Machtkritik sowie die von der Kl\u00e4gerin bedienten Verschw\u00f6rungstheorien und geschichtsrevisionistischen Betrachtungen genie\u00dfen den Schutz des Art.\u00a05\u00a0Abs.\u00a01 GG und verm\u00f6gen das Vereinsverbot nicht zu rechtfertigen\u201c, stellte das Bundesverwaltungsgericht nun fest.<\/p>\n<p>Es bleibt erstaunlich und erfreulich, dass sich die Richter in Leipzig unter Vorsitz von Kraft dazu durchgerungen haben, bei allen \u201eBauchschmerzen\u201c mit <em>Compact<\/em> die Meinungs- und Pressefreiheit hochzuhalten und gegen die Anma\u00dfungen des Staates zu sch\u00fctzen. Ob es sich dabei um eine \u201eepochale Entscheidung\u201c handelt, wie Els\u00e4sser meint, kann durchaus diskutiert werden. Zumindest wird damit ein Kontrapunkt gegen die fortgesetzte staatlich betriebene Kriminalisierung anderer Meinungen, vor allem der regierungskritischen, gesetzt.<\/p>\n<h5>Unterschiedliche Zustimmung<\/h5>\n<p>Aus den Kreisen um Els\u00e4sser und das Magazin ist vor allem verst\u00e4ndliche Freude \u00fcber das Urteil zu vernehmen. So erkl\u00e4rte der Chefredakteur in Leipzig den Berichten nach, das Verbot sei eine \u201eWerbema\u00dfnahme\u201c f\u00fcr Compact. Und f\u00fcgte hinzu:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">\u201eWir machen mit Vollgas weiter. Wir sind die st\u00e4rkste Stimme der Opposition und man wird jetzt noch mehr von uns h\u00f6ren.\u201c<\/p>\n<p>Der Rechtsanwalt Ulrich Vosgerau, einer der Prozessvertreter der Compact-Magazin-GmbH, erkl\u00e4rte laut <em>LTO<\/em> nach dem Urteil:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">\u201eDas Urteil ist ein gro\u00dfer Sieg f\u00fcr die Pressefreiheit. Wenn man Compact nicht verbieten kann, kann man die anderen auch nicht verbieten.\u201c<\/p>\n<p>Allerdings sei es nicht zu einem Grundsatzurteil gekommen, das klarstelle, dass in Deutschland keine Medien \u00fcber das Vereinsrecht verboten werden k\u00f6nnen, bedauerte demnach Vosgerau. Aus dem Bereich des Mainstream-Journalismus <a href=\"https:\/\/www.djv.de\/news\/pressemitteilungen\/press-detail\/stellenwert-der-pressefreiheit-bekraeftigt\/?ref=apolut.net\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">erkl\u00e4rte<\/a> auch DJV-Chef Beuster am Dienstag trotz deutlicher Kritik an den <em>Compact<\/em>-Inhalten, das Urteil zeige, \u201edass das Grundrecht der Presse- und Meinungsfreiheit nicht mit Verfahrenstricks ausgehebelt werden d\u00fcrfe\u201c. Die <em>S\u00fcddeutsche Zeitung<\/em> zeigte in einem <a href=\"https:\/\/www.sueddeutsche.de\/medien\/compact-bundesverwaltungsgericht-urteil-aufhebung-pressefreiheit-li.3271894?reduced=true&amp;ref=apolut.net\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Kommentar<\/a>, dass deren Redaktion anscheinend nicht versteht, worum es bei dem Verfahren und dem Urteil geht, indem sie titelte: \u201eEin Freispruch klingt anders\u201c. Nicht <em>Compact<\/em> war angeklagt worden, sondern hatte seine rechtsstaatlichen M\u00f6glichkeiten genutzt und selbst gegen das Bundesinnenministerium geklagt, das nun vom Gericht beschuldigt wurde, ein rechtswidriges Verbot erlassen zu haben. Andere Mainstream-Medien und Organisationen ringen sich zumindest dazu durch, zuzustimmen, dass die Grundrechte f\u00fcr alle gelten, egal welcher Meinung sie sind.<\/p>\n<p>In der <em>ARD<\/em> wurde in einem <a href=\"https:\/\/www.tagesschau.de\/inland\/gesellschaft\/compact-urteil-100.html?ref=apolut.net\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Beitrag<\/a> zum Urteil recht sachlich \u00fcber die Entscheidung und die Begr\u00fcndung berichtet. Els\u00e4sser habe den Gerichtssaal zur Selbstdarstellung genutzt, hei\u00dft es zwar, aber es wird hinzugef\u00fcgt:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">\u201eEs ist eine B\u00fchne, die ihnen das Bundesinnenministerium bereitete, als es vor einem Jahr das Unternehmen verbot, das unter anderem das Magazin <em>Compact<\/em> herausgibt. Verantwortlich war damals noch die SPD-Politikerin Nancy Faeser.\u201c<\/p>\n<p>Amts-Nachfolger Alexander Dobrindt (CSU) habe am Dienstag nur erkl\u00e4rt: \u201eMein Haus wird das Urteil sorgf\u00e4ltig auswerten.\u201c Bei der <em>ARD<\/em> wird au\u00dferdem darauf verwiesen, dass der Vorsitzende Richter Kraft am Ende der Urteilsverk\u00fcndung betonte, dass das Gericht \u201enicht nach politischer Pr\u00e4ferenz, sondern nach rein juristischen Ma\u00dfst\u00e4ben entschieden\u201c habe. Dem f\u00fcgt Autorin Claudia Kornmeier immerhin hinzu:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">\u201eEs ist f\u00fcr sich genommen bemerkenswert, dass ein Richter anscheinend den Eindruck hat, es brauche diese Klarstellung.\u201c<\/p>\n<p>Die <em>Neue Z\u00fcrcher Zeitung<\/em> ver\u00f6ffentlichte am Dienstag einen <a href=\"https:\/\/www.nzz.ch\/meinung\/das-compact-magazin-darf-weiterhin-erscheinen-richtig-so-ld.1890314?ref=apolut.net\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Kommentar<\/a> zum Urteil aus Leipzig, in dem es schon in der \u00dcberschrift hei\u00dft: \u201eDas Verbot des \u00abCompact\u00bb-Magazins ist aufgehoben \u2013 gut so.\u201c Doch die Begr\u00fcndung sei gef\u00e4hrlich, so Autorin Fatina Keilani, denn sie bereite \u201eschon den Boden f\u00fcr anderslautende Bewertungen\u201c. Sie schreibt, dass vermeintlich \u201eprogressive linke\u201c Meinungen auch in den Gerichten die Oberhand gewinnen. Das Recht werde zunehmend als politisches Mittel missbraucht, stellt sie fest und warnt vor den Folgen:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">\u201eWer \u00fcberall Faschismus wittert, l\u00e4uft Gefahr, selbst zu faschistischen Methoden zu greifen.\u201c<\/p>\n<p>Zum Leipziger Urteil gegen das Verbot von <em>Compact<\/em>, meint Keilani zu Recht:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">\u201eEs w\u00e4re einfacher und klarer gegangen: Die Grenzen der Pressefreiheit sind die allgemeinen Gesetze, besonders das Strafrecht. Ist der Inhalt des Blatts nicht strafbar, dann kann es auch nicht verboten werden. So bliebe man in einer Zone der Objektivierbarkeit, die k\u00fcnftige Verbotsfragen nicht dem Geschmack des Gerichts ausliefert.\u201c<\/p>\n<h5>Notwendige Skepsis<\/h5>\n<p>Abzuwarten bleibt, wie die Regierung mit diesem Urteil und dessen \u00fcber den konkreten Fall hinausgehenden Bedeutung umgeht. Das Bundesinnenministerium unter Faeser st\u00fctzte sich bei seiner Verbotsverf\u00fcgung auf Aussagen aus dem Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV). Das hatte die Compact-Magazin GmbH Ende 2021 als \u201egesichert rechtsextremistische Vereinigung\u201c eingestuft und seitdem deshalb beobachtet. Das Magazin wird auch im aktuellen \u201eVerfassungsschutzbericht 2024\u201c ins Visier <a href=\"https:\/\/apolut.net\/der-falsche-und-der-wahre-verfassungsschutz-von-tilo-graser\/\" rel=\"noreferrer\">genommen<\/a>, den am 10. Juni der neue Bundesinnenminister Dobrindt gemeinsam mit BfV-Vizepr\u00e4sident Sinan Selen <a href=\"https:\/\/www.bmi.bund.de\/SharedDocs\/pressemitteilungen\/DE\/2025\/06\/vsb2024.html?ref=apolut.net\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">vorstellte<\/a>. Und dort hei\u00dft es \u00fcber <em>Compact<\/em> und dessen Verlag erneut, dieser verbreite in \u201eunterschiedlichen Publikationen und Produkten regelm\u00e4\u00dfig und seit Jahren antisemitische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschw\u00f6rungstheoretische Inhalte\u201c. Diese w\u00fcrden sich \u201edamit gegen die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung\u201c richten.<\/p>\n<p>Das wird wie gehabt nicht weiter belegt. Nur der angebliche Wille, das politische System zu st\u00fcrzen, wird mit einem Zitat aus einem <a href=\"https:\/\/jungefreiheit.de\/debatte\/interview\/2024\/exklusiv-compact-chefredakteur-elsaesser-im-video-interview\/?ref=apolut.net\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"><em>Youtube<\/em>-Interview<\/a> mit Els\u00e4sser vom Juli 2024 versucht zu belegen. In dem erkl\u00e4rte Els\u00e4sser, \u201edas Regime muss gest\u00fcrzt werden\u201c und verglich die Situation mit der untergehenden DDR 1989\/90. Das Interview war eine Reaktion auf das von Faeser erlassene Verbot.<\/p>\n<p>Die tats\u00e4chlichen Feinde und Gef\u00e4hrder der Verfassung, des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, l\u00e4sst der Verfassungsschutzbericht unbeachtet und ungeschoren. Das Beispiel <em>Compact<\/em> ist nur eines, bei dem sich zeigt, was die Beh\u00f6rde und das ihm vorgesetzte Bundesinnenministerium von Grundrechten wie der Meinungs- und Pressefreiheit halten. Zahlreiche Verfassungsrechtler hatten darauf aufmerksam gemacht, dass das nun aufgehobene Verbot durch das Bundesinnenministerium gegen die Verfassung verstie\u00df. So hatte unter anderem der Oldenburger Staatsrechtler Volker Boehme-Ne\u00dfler bereits im Juli 2024 <a href=\"https:\/\/medien.epd.de\/article\/1578?ref=apolut.net\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">klargestellt<\/a>, das Grundgesetz r\u00e4ume \u201eder freien Meinungs\u00e4u\u00dferung und damit der Pressefreiheit einen \u00fcberragenden Stellenwert ein\u201c.<\/p>\n<p>\u201eDas Grundgesetz sch\u00fctzt auch extreme Meinungen\u201c, hatte der Rechtsexperte im Juli vergangenen Jahres in einem Beitrag f\u00fcr das Magazin <em>Cicero<\/em> <a href=\"https:\/\/www.cicero.de\/innenpolitik\/compact-verbot-pressefreiheit-elsasser-faeser?ref=apolut.net\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">festgestellt<\/a>. Mit Blick auf den Fall <em>Compact<\/em> stellte er fest, das Magazin sei vor allem \u201eregierungskritisch mit gro\u00dfer Reichweite\u201c.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">\u201eWir beobachten also, dass die Regierung einen Kritiker mit staatlicher Gewalt mundtot macht.\u201c<\/p>\n<p>Das gilt auch f\u00fcr andere Medien, die kritisch gegen\u00fcber der regierenden Politik sind, auch auf der gegen\u00fcberliegenden Seite des Meinungsspektrums. Die linke Tageszeitung <em>junge Welt<\/em>, bei der Els\u00e4sser in den 1990er Jahren einmal Chefredakteur war, ist seit vielen Jahren im Visier der Beh\u00f6rden des Staates, die vorgeben, die Verfassung zu sch\u00fctzen.<\/p>\n<p>Boehme-Ne\u00dfler verwies in dem Beitrag auf die \u201eWunsiedel\u201c-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes von 2009, wonach sogar die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts grunds\u00e4tzlich von der Verfassung gesch\u00fctzt sei. \u201eDie freie geistige Auseinandersetzung ist die wirksamste Waffe gegen die Verbreitung totalit\u00e4rer und menschenverachtender Ideologien\u201c, stellte er fest und f\u00fcgte hinzu:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">\u201eOhne Meinungs- und Pressefreiheit gibt es keine Demokratie. So einfach ist das.\u201c<\/p>\n<p>Nicht umsonst betone das Bundesverfassungsgericht immer wieder:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">\u201eEine freie, nicht vom Staat kontrollierte und gelenkte Presse ist ein Wesenselement des freiheitlichen Staates. Sie ist f\u00fcr eine Demokratie unentbehrlich. Punkt.\u201c<\/p>\n<p>Der Staatsrechtler erinnerte au\u00dferdem an etwas, was im \u201eVerfassungsschutzbericht\u201c nicht zu finden ist:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">\u201eDas Grundgesetz m\u00f6chte keine Gesellschaft, in der es eine herrschende Meinung gibt, die alle B\u00fcrger nachbeten (m\u00fcssen). Ganz im Gegenteil: In der Demokratie muss der Mainstream immer wieder herausgefordert werden. Das ist der Kern der Demokratie. Es darf in der Demokratie des Grundgesetzes deshalb nicht sein, dass B\u00fcrger, die vom Mainstream abweichen, diffamiert, stigmatisiert und eingesch\u00fcchtert werden.\u201c<\/p>\n<p>Das Urteil von Leipzig ist zumindest ansatzweise ein Beitrag dazu, diesen Kern der besch\u00e4digten Demokratie wieder etwas zu st\u00e4rken. Es wird sich zeigen, ob damit die Pressefreiheit gegen k\u00fcnftige staatlichen \u00dcbergriffe gesichert wurde.<\/p>\n<p style=\"text-align: right;\"><em>Tilo Gr\u00e4ser ist diplomierter Journalist und Mitglied des Deutschen Freidenker-Verbandes<\/em><\/p>\n<hr \/>\n<p><span style=\"font-size: 10pt;\">Bild oben: Collage von Ralf Lux unter Verwendung von:\u00a0<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: 10pt;\">Hammer und B\u00fccher: <a href=\"https:\/\/pixabay.com\/de\/photos\/hammer-gericht-richter-justiz-1707731\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">pixabay.com<\/a> \/ <a class=\"userName--owby3\" href=\"https:\/\/pixabay.com\/de\/users\/succo-96729\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">succo<\/a> \/ <a href=\"https:\/\/pixabay.com\/de\/service\/license-summary\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Inhaltslizenz<\/a><\/span><br \/>\n<span style=\"font-size: 10pt;\">Logo Compact: Compact-Magazin GmbH, Gemeinfrei, Quelle: <a href=\"https:\/\/commons.wikimedia.org\/w\/index.php?curid=53093825\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/commons.wikimedia.org\/w\/index.php?curid=53093825<\/a><\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p><b>Kommentar von Tilo Gr\u00e4ser.<\/b><br \/>\nFast ein Jahr, nachdem die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) am 16. Juli 2024 das Magazin Compact, dessen Verlag und eine dazu geh\u00f6rige Filmfirma verbieten lie\u00df, hat nun das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig das Verbot endg\u00fcltig aufgehoben. Damit war die Klage des Verlages Compact-Magazin GmbH und der dazugeh\u00f6rigen Conspect Film GmbH gegen Faesers Schritt gegen den \u201eVerein\u201c erfolgreich, die schon im August letzten Jahres zur vorl\u00e4ufigen Aussetzung des Verbotes f\u00fchrte. Nun hatte das Bundesverwaltungsgericht im sogenannten Hauptsacheverfahren gegen das Bundesinnenministerium (BMI) entschieden. Das ist zumindest ein gutes Lebenszeichen des bundesdeutschen Rechtsstaates, der seit der politisch verursachten Corona-Krise einen eher leblosen oder scheintoten Eindruck macht.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":22275,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","advanced_seo_description":"","jetpack_seo_html_title":"","jetpack_seo_noindex":false,"jetpack_post_was_ever_published":false,"footnotes":""},"categories":[12],"tags":[2112,162,451,1412,844,2309,1711,395,596,1846,2478,1823,1855,1397],"class_list":["post-22273","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-demokratie-medien-aufklaerung","tag-compact","tag-demokratie","tag-faschismus","tag-gerichtsurteil","tag-grundgesetz","tag-innenministerium","tag-leipzig","tag-meinungsfreiheit","tag-pressefreiheit","tag-rechtsstaat","tag-remigration","tag-uebergriffe","tag-verbot","tag-verfassungsschutz"],"jetpack_featured_media_url":"https:\/\/i0.wp.com\/www.freidenker.org\/fw17\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/collage_compact_800x450.jpg?fit=800%2C450&ssl=1","jetpack_shortlink":"https:\/\/wp.me\/p9stpK-5Nf","jetpack-related-posts":[{"id":22117,"url":"https:\/\/www.freidenker.org\/?p=22117","url_meta":{"origin":22273,"position":0},"title":"Der falsche und der wahre Verfassungsschutz","author":"Webredaktion","date":"13. 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Im Eilverfahren hatten die Richter damals das Verbot vorl\u00e4ufig ausgesetzt, so dass das\u2026","rel":"","context":"In &quot;Demokratie \u2013 Medien \u2013 Aufkl\u00e4rung&quot;","block_context":{"text":"Demokratie \u2013 Medien \u2013 Aufkl\u00e4rung","link":"https:\/\/www.freidenker.org\/?cat=12"},"img":{"alt_text":"","src":"https:\/\/i0.wp.com\/www.freidenker.org\/fw17\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/2023-10-08_Wahlabend_Bayern_by_Sandro_Halank%E2%80%93024_800x450.jpg?fit=800%2C450&ssl=1&resize=350%2C200","width":350,"height":200,"srcset":"https:\/\/i0.wp.com\/www.freidenker.org\/fw17\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/2023-10-08_Wahlabend_Bayern_by_Sandro_Halank%E2%80%93024_800x450.jpg?fit=800%2C450&ssl=1&resize=350%2C200 1x, https:\/\/i0.wp.com\/www.freidenker.org\/fw17\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/2023-10-08_Wahlabend_Bayern_by_Sandro_Halank%E2%80%93024_800x450.jpg?fit=800%2C450&ssl=1&resize=525%2C300 1.5x, https:\/\/i0.wp.com\/www.freidenker.org\/fw17\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/2023-10-08_Wahlabend_Bayern_by_Sandro_Halank%E2%80%93024_800x450.jpg?fit=800%2C450&ssl=1&resize=700%2C400 2x"},"classes":[]},{"id":19524,"url":"https:\/\/www.freidenker.org\/?p=19524","url_meta":{"origin":22273,"position":1},"title":"Interview von Compact mit Maria Sacharowa","author":"Webredaktion","date":"16. 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