{"id":22117,"date":"2025-06-13T19:04:05","date_gmt":"2025-06-13T17:04:05","guid":{"rendered":"https:\/\/www.freidenker.org\/?p=22117"},"modified":"2025-07-10T13:41:48","modified_gmt":"2025-07-10T11:41:48","slug":"der-falsche-und-der-wahre-verfassungsschutz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.freidenker.org\/?p=22117","title":{"rendered":"Der falsche und der wahre Verfassungsschutz"},"content":{"rendered":"<p><strong>Zwei \u201eVerfassungsschutzberichte\u201c: ein staatlicher und ein am Grundgesetz orientierter<\/strong><\/p>\n<p><em>Ein Kommentar von <strong>Tilo Gr\u00e4ser<\/strong>.<\/em><\/p>\n<p><span style=\"font-size: 10pt;\">Auch ver\u00f6ffentlicht am 11.06.2025 auf <a href=\"https:\/\/apolut.net\/der-falsche-und-der-wahre-verfassungsschutz-von-tilo-graser\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">apolut.net<\/a><\/span><\/p>\n<p>Der Beitrag ist auch als Audiopodcast verf\u00fcgbar<\/p>\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-22117-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"https:\/\/apolut.net\/content\/media\/2025\/06\/tagesdosis-20250611-apolut.mp3?_=1\" \/><a href=\"https:\/\/apolut.net\/content\/media\/2025\/06\/tagesdosis-20250611-apolut.mp3\">https:\/\/apolut.net\/content\/media\/2025\/06\/tagesdosis-20250611-apolut.mp3<\/a><\/audio>\n<p><span style=\"font-size: 10pt;\">Bereitgestellt von <a href=\"https:\/\/apolut.net\/der-falsche-und-der-wahre-verfassungsschutz-von-tilo-graser\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">apolut.net<\/a><\/span><br \/>\n<span style=\"font-size: 10pt;\"><a href=\"https:\/\/apolut.net\/content\/media\/2025\/06\/tagesdosis-20250611-apolut.mp3\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Download<\/a><\/span><\/p>\n<p>Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig pr\u00fcft seit Dienstag in der Hauptverhandlung, ob das im Juli 2024 vom Bundesinnenministerium erlassene Verbot des Magazins <em>Compact<\/em> rechtm\u00e4\u00dfig war. Im Eilverfahren hatten die Richter damals das Verbot vorl\u00e4ufig ausgesetzt, so dass das Magazin vorerst weiter erscheinen kann. Nun steht die endg\u00fcltige Entscheidung im sogenannten Hauptsacheverfahren an, mit der in dieser Woche gerechnet wird.<\/p>\n<p>Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD)\u00a0hatte <em>Compact<\/em> als \u201ezentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene\u201c bezeichnet. Sie lie\u00df die Compact-Magazin GmbH und die Conspect Film GmbH als deren Teilorganisation nach dem Vereinsrecht verbieten. Das bedeutete eine sofortige Einstellung des gesamten Print- und Onlineangebots des Magazins und des Verlages. Herausgeber J\u00fcrgen Els\u00e4sser, gegen den gleichzeitig eine medial inszenierte Hausdurchsuchung erfolgte, klagte neben anderen Personen gegen das Verbot.<\/p>\n<p>Das Bundesverwaltungsgericht setzte das Verbot im August 2024 zun\u00e4chst\u00a0in einem Eilverfahren au\u00dfer Vollzug. Drei der f\u00fcnf Richter entschieden aufgrund der aus ihrer Sicht nicht gegebenen Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit zugunsten des Magazins. Sie sch\u00e4tzten ein, dass die Beitr\u00e4ge des Magazins mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstanden seien. Darauf machten auch zahlreiche Kritiker des Verbots aufmerksam. Damit konnte das Heft wieder erscheinen, wird aber von manchen Pressevertriebsfirmen anscheinend boykottiert.<\/p>\n<p>Das Bundesinnenministerium st\u00fctzte sich auf Aussagen aus dem Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV), dass die Compact-Magazin GmbH Ende 2021 als \u201egesichert rechtsextremistische Vereinigung\u201c eingestuft und seitdem deshalb beobachtet hat. Das Magazin wird auch im aktuellen \u201eVerfassungsschutzbericht 2024\u201c ins Visier genommen, den am Dienstag der neue Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CDU) gemeinsam mit BfV-Vizepr\u00e4sident Sinan Selen <a href=\"https:\/\/www.bmi.bund.de\/SharedDocs\/pressemitteilungen\/DE\/2025\/06\/vsb2024.html?ref=apolut.net\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">vorstellte<\/a>. Und dort hei\u00dft es \u00fcber <em>Compact<\/em> und dessen Verlag erneut, dieser verbreite in \u201eunterschiedlichen Publikationen und Produkten regelm\u00e4\u00dfig und seit Jahren antisemitische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschw\u00f6rungstheoretische Inhalte\u201c. Diese w\u00fcrden sich \u201edamit gegen die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung\u201c richten.<\/p>\n<p>Das wird wie gehabt nicht weiter belegt. Nur der angebliche Wille, das politische System zu st\u00fcrzen, wird mit einem Zitat aus einem <a href=\"https:\/\/jungefreiheit.de\/debatte\/interview\/2024\/exklusiv-compact-chefredakteur-elsaesser-im-video-interview\/?ref=apolut.net\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"><em>Youtube<\/em>-Interview<\/a> mit Els\u00e4sser vom Juli 2024 versucht zu belegen. In dem erkl\u00e4rte Els\u00e4sser, \u201edas Regime muss gest\u00fcrzt werden\u201c und verglich die Situation mit der untergehenden DDR 1989\/90. Das Interview war eine Reaktion auf das von Faeser erlassene Verbot.<\/p>\n<h5>Viel Feind\u2018 und dennoch keine Ehr\u2018<\/h5>\n<p>Der Verfassungsschutzbericht macht wie nicht anders zu erwarten allerlei Feinde des Staates aus. Die tats\u00e4chlichen Feinde und Gef\u00e4hrder der Verfassung, des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, l\u00e4sst er unbeachtet und ungeschoren. Das Beispiel <em>Compact<\/em> ist nur eines, bei dem sich zeigt, was die Beh\u00f6rde und das ihm vorgesetzte Bundesinnenministerium von Grundrechten wie der Meinungs- und Pressefreiheit halten. Zahlreiche Verfassungsrechtler hatten darauf aufmerksam gemacht, dass das Verbot durch das Bundesinnenministerium gegen die Verfassung verstie\u00df. So hatte unter anderem der Oldenburger Staatsrechtler Volker Boehme-Ne\u00dfler im Juli 2024 <a href=\"https:\/\/medien.epd.de\/article\/1578?ref=apolut.net\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">erkl\u00e4rt<\/a>, das Grundgesetz r\u00e4ume \u201eder freien Meinungs\u00e4u\u00dferung und damit der Pressefreiheit einen \u00fcberragenden Stellenwert ein\u201c.<\/p>\n<p>Eigentlich m\u00fcssten jene, die den offiziellen Auftrag haben, die Verfassung zu sch\u00fctzen, ebensolche Verst\u00f6\u00dfe ahnden. Doch sie nehmen lieber die ins Visier, die auf dem Boden des Grundgesetzes die darin fixierten Grundrechte nutzen. Diese Rechte sollen eigentlich die B\u00fcrger vor einem \u00fcbergriffigen Staat sch\u00fctzen, insbesondere im Krisenfall. Die Corona-Krise hat gezeigt, dass die staatlichen \u201eVerfassungssch\u00fctzer\u201c in solch einem Fall versagen. Schon im April 2020 hatte der ehemalige oberste Verfassungsrichter Hans-J\u00fcrgen Papier <a href=\"https:\/\/www.welt.de\/politik\/deutschland\/article206964441\/Erosion-des-Rechtsstaats-Hans-Juergen-Papier-sieht-Grundrechte-bedroht.html?ref=apolut.net\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">gewarnt<\/a>, dass der Rechtsstaat abdankt, wenn die damals begonnen Eingriffe in die Grundrechte lange andauern. Genau das geschah: Die Warnungen wurden ignoriert, jeglicher Widerstand im Namen der Grundrechte diffamiert und mit allen Mitteln des Staates, von Polizei bis Justiz, bek\u00e4mpft \u2013 und die Mehrheit nahm es hin und im Verfassungsschutzbericht taucht dieses Thema bis heute nicht auf.<\/p>\n<p>Daf\u00fcr werden wie gehabt auch Medien von der anderen Seite des Meinungsspektrums in der Medienlandschaft ins Visier genommen. Die linke Tageszeitung <em>junge Welt<\/em> erlebt das mit allen Folgen schon seit Jahren und versucht immer wieder dagegen vorzugehen. Und so taucht sie nat\u00fcrlich in der aktuellen Ausgabe des Berichtes in der Rubrik \u201eLinksextremismus\u201c auf, mit dem Hinweis, sie strebe \u201edie Errichtung einer sozialistisch-kommunistischen Gesellschaftsordnung nach klassischem marxistisch-leninistischem Verst\u00e4ndnis\u201c an. Ihr wird unter anderem vorgeworfen, sie erkl\u00e4re sich \u201enicht ausdr\u00fccklich zur Gewaltfreiheit\u201c, sondern biete \u201eimmer wieder eine \u00f6ffentliche Plattform f\u00fcr Personen und Organisationen, die politisch motivierte Straftaten bef\u00fcrworten\u201c. Was f\u00fcr ein Staat, der es f\u00fcr notwendig h\u00e4lt, gegen ein Medium mit einer Auflage von \u00fcber 23.000 Exemplaren vorzugehen.<\/p>\n<p>\u201eDas Grundgesetz sch\u00fctzt auch extreme Meinungen\u201c, hatte Rechtsexperte Boehme-Ne\u00dfler im Juli vergangenen Jahres in einem Beitrag f\u00fcr das Magazin <em>Cicero<\/em> <a href=\"https:\/\/www.cicero.de\/innenpolitik\/compact-verbot-pressefreiheit-elsasser-faeser?ref=apolut.net\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">festgestellt<\/a>. Mit Blick auf den Fall <em>Compact<\/em> stellte er fest, das Magazin sei vor allem \u201eregierungskritisch mit gro\u00dfer Reichweite\u201c.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">\u201eWir beobachten also, dass die Regierung einen Kritiker mit staatlicher Gewalt mundtot macht.\u201c<\/p>\n<p>Das gilt auch f\u00fcr andere Medien, die kritisch gegen\u00fcber der regierenden Politik sind. Boehme-Ne\u00dfler verwies in dem Beitrag auf die \u201eWunsiedel\u201c-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes von 2009, wonach sogar die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts grunds\u00e4tzlich von der Verfassung gesch\u00fctzt sei. \u201eDie freie geistige Auseinandersetzung ist die wirksamste Waffe gegen die Verbreitung totalit\u00e4rer und menschenverachtender Ideologien\u201c, stellte er fest und f\u00fcgte hinzu:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">\u201eOhne Meinungs- und Pressefreiheit gibt es keine Demokratie. So einfach ist das.\u201c<\/p>\n<p>Nicht umsonst betone das Bundesverfassungsgericht immer wieder:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">\u201eEine freie, nicht vom Staat kontrollierte und gelenkte Presse ist ein Wesenselement des freiheitlichen Staates. Sie ist f\u00fcr eine Demokratie unentbehrlich. Punkt.\u201c<\/p>\n<p>Der Staatsrechtler erinnerte au\u00dferdem an etwas, was im \u201eVerfassungsschutzbericht\u201c nicht zu finden ist:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">\u201eDas Grundgesetz m\u00f6chte keine Gesellschaft, in der es eine herrschende Meinung gibt, die alle B\u00fcrger nachbeten (m\u00fcssen). Ganz im Gegenteil: In der Demokratie muss der Mainstream immer wieder herausgefordert werden. Das ist der Kern der Demokratie. Es darf in der Demokratie des Grundgesetzes deshalb nicht sein, dass B\u00fcrger, die vom Mainstream abweichen, diffamiert, stigmatisiert und eingesch\u00fcchtert werden.\u201c<\/p>\n<h5>Abweichende Meinungen im Visier<\/h5>\n<p>Doch genau das macht die Beh\u00f6rde, die am Dienstag ihren j\u00e4hrlichen Bericht abgab. Und so werden schon allein abweichende Meinungs\u00e4u\u00dferungen als \u201ePropagandadelikte\u201c diffamiert und als \u201eStraftaten\u201c gewertet. Und so kommt der Bericht auf die bemerkenswerte Zahl von 57.701\u00a0\u201eStraftaten mit extremistischem Hintergrund\u201c. Das sei eine Steigerung von mehr als 46 Prozent, nachdem 2023 die Zahl von 39.433 gemeldet wurde. Der geringste Teil davon wurde als Gewalttaten gemeldet, mit 2.976 (2023: 2.761).<\/p>\n<p>Wenig \u00fcberraschend enth\u00e4lt der Bericht ein \u201eph\u00e4nomen\u00fcbergreifendes Sonderkapitel zu den Auswirkungen des Nahostkonflikts und zum\u00a0Antisemitismus\u201c, indem auch Proteste gegen den V\u00f6lkermord in Gaza durch Israel diffamiert werden. Der \u201eVerfassungsschutz\u201c berichtet au\u00dferdem, \u201eSpionage, Sabotage, Transnationale Repression, illegitime Einflussnahme, Desinformationskampagnen\u00a0und\u00a0Cyberangriffe\u00a0stellen eine ernsthafte Bedrohung f\u00fcr die Sicherheit Deutschlands dar\u201c. Als Hauptt\u00e4ter werden ebensowenig \u00fcberraschend vor allem die Russische F\u00f6deration, die Volksrepublik China und die Islamische Republik Iran ausgemacht und dargestellt. Und wie schon mit Blick auf die regierungskritischen Medien erw\u00e4hnt, geht es auch wieder um Rechts- wie Linksextremismus, um den Islamismus und um den \u201eauslandsbezogenen Extremismus\u201c. Auch der habe zugenommen, so die Beh\u00f6rde.<\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich werden in den Reihen der regierenden Politik keinerlei Verfassungsgegner oder -gef\u00e4hrder ausgemacht. Das geschieht schon deshalb nicht, weil der \u201eVerfassungsschutz\u201c dem Bundesinnenministerium und damit der Regierung untersteht. W\u00e4re es eine tats\u00e4chlich unabh\u00e4ngige, nur dem Schutz des Grundgesetzes und der darin beschriebenen Staatsordnung mit den Grundrechten, dem Friedensgebot, dem Sozialstaat und den anderen politischen Zielen verpflichtete Beh\u00f6rde, m\u00fcsste sie ernstnehmen, was im Kapitel zum 2022 eingef\u00fchrten Delikt der \u201everfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates\u201c zu lesen ist.<\/p>\n<p>Dort hei\u00dft es, die dieses nicht klar definierten Tatbestandes Verd\u00e4chtigen w\u00fcrden darauf abzielen, \u201ewesentliche Verfassungsgrunds\u00e4tze au\u00dfer Kraft zu setzen oder die Funktionsf\u00e4higkeit des Staates oder seiner Einrichtungen zu beeintr\u00e4chtigen. Sie machen demokratische Entscheidungsprozesse und Institutionen ver\u00e4chtlich oder rufen dazu auf, beh\u00f6rdliche oder gerichtliche Anordnungen und Entscheidungen zu ignorieren.\u201c Allein die politisch verursachte Corona-Krise mit den daf\u00fcr Verantwortlichen bietet da einen gro\u00dfen Kreis der solchen Treibens zu verd\u00e4chtigenden Personen. Sie hatten blo\u00df Gl\u00fcck oder \u00e4hnliches, dass gerade die Gerichte ihrer eigentlichen Aufgabe nicht gerecht wurden und sich auf die Seiten des Staates schlugen, der das Grundgesetz missachtete.<\/p>\n<p>Und wie war das mit Bundesinnenminister Dobrindt, der den Verfassungsschutzbericht am Dienstag vorstellte? Der will ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes vom 2. Juni <a href=\"https:\/\/www.tagesschau.de\/inland\/innenpolitik\/zurueckweisung-grenze-rechtswidrig-100.html?ref=apolut.net\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">ignorieren<\/a>, nach dem Asylsuchende hinter der Grenze auf deutschen Boden nicht abgewiesen werden d\u00fcrfen. \u201eMerz und Dobrindt setzen auf eine Kraftprobe mit der Justiz\u201c <a href=\"https:\/\/www.abendzeitung-muenchen.de\/politik\/asylpolitik-merz-und-dobrindt-wollen-die-justiz-ignorieren-art-1060528?ref=apolut.net\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">titelte<\/a> dazu unter anderem die <em>M\u00fcnchner Abendzeitung<\/em> am Folgetag. Ein Fall f\u00fcr den \u201eVerfassungsschutz\u201c? Der wird sich wohl kaum darum k\u00fcmmern. Aber vielleicht wollen deshalb Verfassungsrechtler und einige Landesjustizminister die vielfach kritisierte Kategorie wieder abschaffen, wie selbst in der <em>Frankfurter Allgemeine Zeitung<\/em> (<em>FAZ<\/em>) im Februar zu <a href=\"https:\/\/www.faz.net\/aktuell\/wirtschaft\/verfassungsschutz-kategorie-delegitimiererung-fraglich-110313376.html?ref=apolut.net\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">lesen<\/a> war.<\/p>\n<h5>Nicht gekanntes Ausma\u00df<\/h5>\n<p>Es gebe wahrlich genug zu tun f\u00fcr einen echten und nur dem Grundgesetz verpflichteten Verfassungsschutz. Das zeigt seit 1997 der \u201eGrundrechtereport\u201c, der als \u201ealternativer Verfassungsschutzbericht\u201c gilt, da er sich der tats\u00e4chlichen Lage der Grundrechte, der B\u00fcrger- und Menschenrechte in Deutschland widmet. Am 21. Mai <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/pressemeldungen\/grundrechte-report-2025-der-oeffentlichkeit-vorgestellt\/?ref=apolut.net\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">stellten<\/a> die Herausgeber, Rechtsanw\u00e4lte und B\u00fcrgerrechtsaktivisten sowie beteiligte Organisationen, mit dem \u201eGrundrechtereport 2025\u201c die 29. Ausgabe vor. Und die zeigt, wie sehr es mit der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland im Argen ist.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">\u201eDie im Report erl\u00e4uterten F\u00e4lle zeigen deutlich, wie unsere per Grundgesetz gesch\u00fctzten B\u00fcrgerrechte zunehmend durch den deutschen Staat eingeschr\u00e4nkt werden.\u201c<\/p>\n<p>Das erkl\u00e4rte Charlotte Ellinghaus, Jura-Studentin und Mitglied im Bundesvorstand der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ), bei der Vorstellung des Reports in Berlin. Er dokumentiere, an welchen Stellen und mit welchen Mitteln diese Entwicklung vorangetrieben werde.<\/p>\n<p>Der \u201eGrundrechtereport 2025\u201c belegt, wie Deutschland in \u201ebislang nicht gekanntem Ausma\u00df\u201c die Kommunikationsgrundrechte \u201eund damit die Grundlagen der pluralistischen Demokratie unter Druck\u201c stehen. Bestimmte Arten von Versammlungen w\u00fcrden pauschal verboten und Protestcamps mit Gewalt ger\u00e4umt, die \u00c4u\u00dferung von Meinungen wegen ihres Inhalts kriminalisiert, Kulturschaffende und Wissenschaftler unter Generalverdacht gestellt. Maximilian Steinbeis, freier Publizist und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer des <a href=\"https:\/\/verfassungsblog.de\/?ref=apolut.net\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Verfassungsblogs<\/a>, erkl\u00e4rte dazu:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">\u201eWir leben in dunklen Zeiten. Die t\u00e4glichen Nachrichten aus den USA d\u00fcrfen nicht \u00fcberdecken, wie sehr auch im Geltungsbereich des Grundgesetzes die autorit\u00e4re Wende voranschreitet. Das legt der Grundrechte-Report offen. Genau zur richtigen Zeit.\u201c<\/p>\n<p>Anzumerken ist leider, dass das Thema, wie die Grundrechte in der Corona-Krise massiv eingeschr\u00e4nkt und verletzt wurden, bisher f\u00fcr die Herausgeber kaum eine Rolle spielten. 2020 wurden gewisserma\u00dfen die Schleusentore f\u00fcr die staatliche Missachtung des Grundgesetzes ge\u00f6ffnet, was anscheinend auch den wahren Verfassungssch\u00fctzern nicht klar wurde und ist. Nur einer von ihnen, der Rechtsanwalt <a href=\"https:\/\/www.rolf-goessner.de\/?ref=apolut.net\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Rolf G\u00f6ssner<\/a>, hatte sich bereits 2022 damit explizit <a href=\"https:\/\/www.ossietzky.net\/artikel\/buergerrechte-in-corona-zeiten-1\/?ref=apolut.net\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">auseinandergesetzt<\/a> und vor dem Weg in den \u201eautorit\u00e4ren Sicherheitsstaat\u201c <a href=\"https:\/\/www.ossietzky.net\/artikel\/c-ausnahmezustand-und-autoritaerer-sicherheitsstaat-2\/?ref=apolut.net\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">gewarnt<\/a>.<\/p>\n<h5>Der Staat als Verfassungsgegner<\/h5>\n<p>Aber in der aktuellen Ausgabe wird klar gesagt, von wem die Gefahr f\u00fcr die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung wirklich ausgeht. Die Herausgeber stellen in ihrem Vorwort fest:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">\u201eWir stehen in Deutschland an einem Punkt, an dem es nicht mehr ausreicht, auf einzelne Bedrohungen von Grundrechten hinzuweisen. Die Aus\u00fcbung ziviler Freiheiten wird offensiv und mit bislang nie dagewesener Intensit\u00e4t behindert oder verboten.\u201c<\/p>\n<p>Der Staat kn\u00fcpfe zunehmend entgegen der im Grundgesetz garantierten Meinungsneutralit\u00e4t die Aus\u00fcbung der b\u00fcrgerlichen Rechte an bestimmte \u00dcberzeugungen. Das wird besonders deutlich im Fall der <a href=\"https:\/\/apolut.net\/kalifornien-vor-dem-zerfall\/\" rel=\"noreferrer\">EU-Sanktionen<\/a> gegen die in Russland lebenden deutschen Journalisten Alina Lipp und Thomas R\u00f6per. Auf dieses Beispiel geht der aktuelle \u201eGrundrechtereport\u201c nicht ein, auch nicht auf die Kriminalisierung der Hilfsorganisation \u201eFriedensbr\u00fccke \u2013 Kriegsopferhilfe\u201c. Er verweist aber auf das staatliche Vorgehen gegen die <em>junge Welt<\/em>. Die kann sich wie auch <em>Compact<\/em> anders als R\u00f6per, Lipp und andere Sanktionsbetroffene zumindest gerichtlich wehren beziehungsweise das versuchen.<\/p>\n<p>Die Herausgeber machen deutlich:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">\u201eIlliberales Staatshandeln richtet sich nicht mehr nur gegen rechtswidrige oder auch \u2013 was problematisch genug w\u00e4re \u2013 radikale Formen des Freiheitsgebrauchs, sondern immer st\u00e4rker gegen bestimmte Meinungsinhalte.\u201c<\/p>\n<p>Der Report ist entsprechend der grundlegenden ersten 20 Artikel des Grundgesetzes gegliedert. Die Autoren der einzelnen Beitr\u00e4ge belegen anhand zahlreicher F\u00e4lle, wie die Regierung und die Beh\u00f6rden gegen die verfassungsm\u00e4\u00dfigen Grund- und Freiheitsrechte versto\u00dfen. Der Report behandelt neben der Gef\u00e4hrdung der Meinungsfreiheit nach Artikel 5 GG au\u00dferdem unter anderem die anhaltende Einschr\u00e4nkung von Rechten Gefl\u00fcchteter, den Umgang mit Menschen in Haft und Strafvollzug sowie die Militarisierung von Politik und Gesellschaft. Dabei wird auch darauf eingegangen, wie deutsche Beh\u00f6rden im Namen der \u201eStaatsr\u00e4son\u201c, wonach Israels Sicherheit grundlegend f\u00fcr die deutsche Politik ist, jeglichen Protest gegen den v\u00f6lkerrechtswidrigen und international als V\u00f6lkermord eingestuften Vernichtungs- und Vertreibungskrieg der israelischen Regierung gegen die Pal\u00e4stinenser versuchen zu unterdr\u00fccken und zu behindern. Dabei wird die \u201eAntisemitismus-Keule\u201c selbst gegen j\u00fcdische Friedens- und Menschenrechtsaktivisten geschwungen.<\/p>\n<p>Die Herausgeber des \u201eGrundrechtereports\u201c sprechen von einer \u201eneuen Gesinnungskontrolle\u201c, wie sie sich im regierungsoffiziellen \u201eVerfassungsschutzbericht\u201c zeigt. Sie stellen eine \u201eautorit\u00e4r-populistische Wende\u201c fest, die durch \u201eenger werdende Freiheitsr\u00e4ume\u201c gekennzeichnet sei. Sie gehen dabei auch auf die missachteten sozialen Rechte wie das Wohnen sowie die zunehmende Militarisierung der Gesellschaft ein, die dem Friedensgebot des Grundgesetzes widerspricht. Auf den Staat sei kein Verlass mehr, wenn es um die Bewahrung und Ausweitung von Grund- und Menschenrechten geht, hei\u00dft es im \u201eGrundrechtereport\u201c. Das ist an sich nichts Neues, wird aber von dem am Dienstag vorgestellt \u201eVerfassungsschutzbericht 2024\u201c erschreckend eindr\u00fccklich.<\/p>\n<p>Die wenigsten derer, die ins Visier der falschen \u201eVerfassungssch\u00fctzer\u201c geraten und sich gegen den \u00fcbergriffigen Staat wehren und sich dabei auf ihre im Grundgesetz verankerten Grundrechte berufen wollen, k\u00f6nnen das auch tun. Sie k\u00f6nnen nicht medienwirksam wie <em>Compact<\/em> und andere Widerstand leisten und verf\u00fcgen auch nicht \u00fcber die notwendigen finanziellen Ressourcen daf\u00fcr. Und wenn sie es doch tun wie viele in der Corona-Zeit mit dem Grundgesetz in der Hand, r\u00fcckt auch gegen sie die Staatsmacht, uniformiert, getarnt und verdeckt, an \u2013 und bis heute scheint es keinen tats\u00e4chlich wirksamen echten Verfassungsschutz zu geben. Die Beh\u00f6rde, die angeblich diese Aufgabe hat, dient eher dem Schutz des Staates vor den B\u00fcrgern, gewisserma\u00dfen der Staatssicherheit.<\/p>\n<p style=\"text-align: right;\"><em>Tilo Graeser ist diplomierter Journalist und Mitglied des Deutschen Freidenker-Verbandes<\/em><\/p>\n<hr \/>\n<p><span style=\"font-size: 10pt;\">Bild oben: Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (Aufnahme von 2023)<\/span><br \/>\n<span style=\"font-size: 10pt;\">Foto: Sandro Halank, <a href=\"https:\/\/creativecommons.org\/licenses\/by-sa\/4.0\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">CC BY-SA 4.0<\/a><\/span><br \/>\n<span style=\"font-size: 10pt;\">Quelle: <a href=\"https:\/\/commons.wikimedia.org\/w\/index.php?curid=138623444\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/commons.wikimedia.org\/w\/index.php?curid=138623444<\/a><\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p><b>Zwei \u201eVerfassungsschutzberichte\u201c: ein staatlicher und ein am Grundgesetz orientierter<\/b><br \/>\n<b>Kommentar von Tilo Gr\u00e4ser<\/b><br \/>\nDas Bundesverwaltungsgericht in Leipzig pr\u00fcft seit Dienstag in der Hauptverhandlung, ob das im Juli 2024 vom Bundesinnenministerium erlassene Verbot des Magazins Compact rechtm\u00e4\u00dfig war. Im Eilverfahren hatten die Richter damals das Verbot vorl\u00e4ufig ausgesetzt, so dass das Magazin vorerst weiter erscheinen kann. Nun steht die endg\u00fcltige Entscheidung im sogenannten Hauptsacheverfahren an, mit der in dieser Woche gerechnet wird. Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD)\u00a0hatte Compact als \u201ezentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene\u201c bezeichnet. Sie lie\u00df die Compact-Magazin GmbH und die Conspect Film GmbH als deren Teilorganisation nach dem Vereinsrecht verbieten. <\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":22120,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","advanced_seo_description":"","jetpack_seo_html_title":"","jetpack_seo_noindex":false,"jetpack_post_was_ever_published":false,"footnotes":""},"categories":[12],"tags":[512,1114,162,1255,844,2309,395,1388,596,2001,1144,1855,569,1397],"class_list":["post-22117","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-demokratie-medien-aufklaerung","tag-antisemitismus","tag-campact","tag-demokratie","tag-gerichtsprozess","tag-grundgesetz","tag-innenministerium","tag-meinungsfreiheit","tag-presse","tag-pressefreiheit","tag-sicherheit","tag-staat","tag-verbot","tag-verfassungsrecht","tag-verfassungsschutz"],"jetpack_featured_media_url":"https:\/\/i0.wp.com\/www.freidenker.org\/fw17\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/2023-10-08_Wahlabend_Bayern_by_Sandro_Halank%E2%80%93024_800x450.jpg?fit=800%2C450&ssl=1","jetpack_shortlink":"https:\/\/wp.me\/p9stpK-5KJ","jetpack-related-posts":[{"id":22273,"url":"https:\/\/www.freidenker.org\/?p=22273","url_meta":{"origin":22117,"position":0},"title":"Compact-Verbot aufgehoben \u2013 Urteil pro Pressefreiheit mit Beigeschmack","author":"Webredaktion","date":"3. 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Damit war die Klage des Verlages Compact-Magazin GmbH und\u2026","rel":"","context":"In &quot;Demokratie \u2013 Medien \u2013 Aufkl\u00e4rung&quot;","block_context":{"text":"Demokratie \u2013 Medien \u2013 Aufkl\u00e4rung","link":"https:\/\/www.freidenker.org\/?cat=12"},"img":{"alt_text":"","src":"https:\/\/i0.wp.com\/www.freidenker.org\/fw17\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/collage_compact_800x450.jpg?fit=800%2C450&ssl=1&resize=350%2C200","width":350,"height":200,"srcset":"https:\/\/i0.wp.com\/www.freidenker.org\/fw17\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/collage_compact_800x450.jpg?fit=800%2C450&ssl=1&resize=350%2C200 1x, https:\/\/i0.wp.com\/www.freidenker.org\/fw17\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/collage_compact_800x450.jpg?fit=800%2C450&ssl=1&resize=525%2C300 1.5x, https:\/\/i0.wp.com\/www.freidenker.org\/fw17\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/collage_compact_800x450.jpg?fit=800%2C450&ssl=1&resize=700%2C400 2x"},"classes":[]},{"id":24371,"url":"https:\/\/www.freidenker.org\/?p=24371","url_meta":{"origin":22117,"position":1},"title":"Innenminister als Verfassungsgegner?","author":"Webredaktion","date":"6. 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Aber wer sie wei\u00df und sie eine L\u00fcge nennt, der ist ein Verbrecher!\u201c An diese Erkenntnis von Bertolt Brecht, die er im St\u00fcck \u201eDas Leben des Galilei\u201c niederschrieb, musste ich angesichts der j\u00fcngsten Rede von\u2026","rel":"","context":"In &quot;Demokratie \u2013 Medien \u2013 Aufkl\u00e4rung&quot;","block_context":{"text":"Demokratie \u2013 Medien \u2013 Aufkl\u00e4rung","link":"https:\/\/www.freidenker.org\/?cat=12"},"img":{"alt_text":"","src":"https:\/\/i0.wp.com\/www.freidenker.org\/fw17\/wp-content\/uploads\/2025\/11\/2025-09-16_Event_80._Deutscher_Fuersorgetag_STP_6679_800x450.jpg?fit=800%2C450&ssl=1&resize=350%2C200","width":350,"height":200,"srcset":"https:\/\/i0.wp.com\/www.freidenker.org\/fw17\/wp-content\/uploads\/2025\/11\/2025-09-16_Event_80._Deutscher_Fuersorgetag_STP_6679_800x450.jpg?fit=800%2C450&ssl=1&resize=350%2C200 1x, https:\/\/i0.wp.com\/www.freidenker.org\/fw17\/wp-content\/uploads\/2025\/11\/2025-09-16_Event_80._Deutscher_Fuersorgetag_STP_6679_800x450.jpg?fit=800%2C450&ssl=1&resize=525%2C300 1.5x, https:\/\/i0.wp.com\/www.freidenker.org\/fw17\/wp-content\/uploads\/2025\/11\/2025-09-16_Event_80._Deutscher_Fuersorgetag_STP_6679_800x450.jpg?fit=800%2C450&ssl=1&resize=700%2C400 2x"},"classes":[]},{"id":22699,"url":"https:\/\/www.freidenker.org\/?p=22699","url_meta":{"origin":22117,"position":3},"title":"Ein Verfassungsfeind im Kanzleramt?","author":"Webredaktion","date":"29. 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