{"id":21964,"date":"2025-05-29T01:05:03","date_gmt":"2025-05-28T23:05:03","guid":{"rendered":"https:\/\/www.freidenker.org\/?p=21964"},"modified":"2025-06-25T19:24:38","modified_gmt":"2025-06-25T17:24:38","slug":"verfahren-gegen-verein-friedensbruecke-die-bundesregierung-und-das-voelkerrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.freidenker.org\/?p=21964","title":{"rendered":"Verfahren gegen Verein Friedensbr\u00fccke: Die Bundesregierung und das V\u00f6lkerrecht"},"content":{"rendered":"<p><strong>Auch wenn die Schlagzeilen vom Verein Friedensbr\u00fccke-Kriegsopferhilfen als einem Hilfsverein, der &#8222;Terror&#8220; unterst\u00fctzt, sicher verkaufsf\u00f6rdernd sind \u2013 das Handeln der Justiz, das sich dahinter verbirgt, ist mit &#8222;zweifelhaft&#8220; noch vorsichtig beschrieben. Und die Bundesregierung ist unmittelbar beteiligt.<\/strong><\/p>\n<p><em>Von <strong>Dagmar Henn<\/strong><\/em><\/p>\n<p><span style=\"font-size: 10pt;\">Erstver\u00f6ffentlichung am 28.05.2025 auf <a href=\"https:\/\/freedert.online\/meinung\/246209-verfahren-gegen-friedensbruecke-bundesregierung-und\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">RT DE<\/a><\/span><\/p>\n<p>Das ist etwas, was es eigentlich gar nicht geben d\u00fcrfte; wie so vieles im heutigen Deutschland. Ein humanit\u00e4rer Verein wird mit einem schr\u00e4g konstruierten Vorwurf der &#8222;Unterst\u00fctzung einer terroristischen Vereinigung&#8220; verfolgt und quer durch die Leitmedien schreit es &#8222;Terrorverdacht bei prorussischem Verein&#8220;. Nicht einer der lieben Kollegen hat sich die M\u00fche gemacht, auf der Webseite des Vereins Friedensbr\u00fccke-Kriegsopferhilfe, auf der penibel alle Hilfsaktionen aufgef\u00fchrt sind, nachzusehen, ob diese Vorw\u00fcrfe \u00fcberhaupt haltbar sind. Aber das w\u00e4re ja auch karrieresch\u00e4dlich.<\/p>\n<p>Nachdem erst vor wenigen Tagen die Reichsacht neu erfunden wurde, mit dem letzten EU-Sanktionspaket. Wird nun also humanit\u00e4re Hilfe umdefiniert. Wer Interesse daran hat, worin diese Hilfe bestand, kann sich selbst auf der Homepage des Vereins informieren, stundenlang. Was aber den Beschluss des Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof, die Durchsuchungen durchzuf\u00fchren, und die Ermittlungen des Generalbundesanwalts angeht, sind noch ganz andere Dinge im Spiel.<\/p>\n<p>Fangen wir mal mit dem an, was jeden Leser eigentlich stutzig machen m\u00fcsste. Wir schreiben das Jahr 2025. Der Verein existiert genau seit zehn Jahren. Die meiste Zeit davon war er als gemeinn\u00fctzig anerkannt; das bedeutet, das Finanzamt und das Amtsgericht haben die Satzung abgenommen. Nachdem nicht nur die Aktivit\u00e4ten des Vereins sorgf\u00e4ltig ver\u00f6ffentlicht wurden, sondern zudem das Finanzamt\u00a0\u2013\u00a0da haben wir es schon mit politischen Qu\u00e4lereien zu tun \u2013 \u00fcber mehrere Jahre hinweg jeden einzelnen Beleg der Buchhaltung gepr\u00fcft hat, gibt es keinerlei M\u00f6glichkeit, zu behaupten, die staatlichen Beh\u00f6rden h\u00e4tten nicht gewusst, was der Verein tut und wo.<\/p>\n<p>Im Jahr 2022 versuchte dann das Finanzamt Eberswalde, dem Verein die Gemeinn\u00fctzigkeit abzuerkennen. Eine Frage, die eigentlich letztlich vor dem Finanzgericht gekl\u00e4rt werden m\u00fcsste, weil der Vorwurf lautete, die Vorsitzende habe sich mit f\u00fcnf Reden in drei Jahren zu stark politisch bet\u00e4tigt; allerdings blieb dieses Verfahren bei einem Widerspruch gegen einen Bescheid zur Aberkennung stecken, weil darauf keine Antwort erfolgte. Nach dem Verwaltungsrecht ist der Rechtsakt des Bescheids durch den Widerspruch aufgeschoben, was bedeutet, die Gemeinn\u00fctzigkeit ist trotz dieser Bem\u00fchungen nach wie vor gegeben.<\/p>\n<p>Dazu gab es dann die mittlerweile \u00fcblichen St\u00f6rman\u00f6ver wie st\u00e4ndige Kontenk\u00fcndigungen. Ein Zustand, der rechtlich fragw\u00fcrdig ist und sich schon an der Grenze des demokratisch Zul\u00e4ssigen bewegt, aber gerade noch nicht ganz dar\u00fcber hinausgeht.<\/p>\n<p>Das ist mit dem Schritt, der jetzt erfolgt ist, etwas ganz anderes. Weil der Antiterrorparagraf 129a mit seinem &#8222;Ableger&#8220; 129b f\u00fcr ausl\u00e4ndische Vereinigungen eine Reihe von Konsequenzen hat, die den meisten nicht wirklich gew\u00e4rtig sein d\u00fcrften. Das beginnt mit besonderen Haftbedingungen f\u00fcr inhaftierte Angeklagte; so etwas wie eingeschr\u00e4nkter Verkehr mit dem Anwalt oder starke Isolation; dazu kommen weitergehende Rechte f\u00fcr Strafverfolgungsbeh\u00f6rden wie bei \u00dcberwachung der Kommunikation, und das Sahneh\u00e4ubchen sind die &#8222;Dreingaben&#8220; \u2013 die beiden &#8222;Zusatzdelikte&#8220; Werbung f\u00fcr und Unterst\u00fctzung von besagter als terroristischer Vereinigung definierter Gruppe. Was das bedeutet, wurde j\u00fcngst im Zusammenhang der Pal\u00e4stinademonstrationen durchexerziert: Schon das Zeigen einer Fahne oder das Rufen einer Losung ist &#8222;Werbung&#8220;.<\/p>\n<p>Dann gibt es aber beim 129 b noch eine Besonderheit. Das inzwischen &#8222;normale&#8220; Verfahren daf\u00fcr, dass eine Organisation als terroristische Vereinigung im Ausland behandelt wird, ist eine Aufnahme in die entsprechende Liste der EU. Das ist jedoch in Bezug auf die nun als &#8222;terroristische Vereinigung&#8220; titulierten Volksrepubliken Donezk und Lugansk nie passiert. Im Jahr 2015 wurden durch einen Leak des damaligen Bundestagsabgeordneten Wolfgang Gehrke entsprechende Vorbereitungen auf EU-Ebene bekannt, aber der Beschluss wurde nie getroffen.<\/p>\n<p>Im vergangenen April erteilte der damalige Justizminister Marco Buschmann dem Generalbundesanwalt eine entsprechende Verfolgungserm\u00e4chtigung nach 129 b f\u00fcr einen Mann, der wegen vermeintlicher Spionage festgenommen und dem vorgeworfen wurde, in den Jahren 2014 und 2015 bei den Donbass-Milizen gek\u00e4mpft zu haben. Eine solche Erm\u00e4chtigung ist eine Verwaltungsentscheidung des Justizministers, die weder ver\u00f6ffentlicht noch begr\u00fcndet wird, die aber die seltsame Eigenschaft hat, auch r\u00fcckwirkend erfolgen zu k\u00f6nnen \u2013 ein Punkt, der jedoch bisher nicht verfassungsrechtlich \u00fcberpr\u00fcft wurde. Schlie\u00dflich gilt grunds\u00e4tzlich Artikel 103 GG, Absatz 2: &#8222;Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.&#8220;<\/p>\n<p>W\u00e4hrend die Entscheidung einer Klassifizierung nach 129 a von zwar immer politischen, aber noch relativ \u00fcberpr\u00fcfbaren Fragen der inneren Sicherheit bestimmt wird, ist eine Definition einer ausl\u00e4ndischen Organisation neben der inneren Sicherheit entscheidend vom au\u00dfenpolitischen Interesse bestimmt. Wie flexibel das sein kann, zeigt sich aktuell am Umgang mit Herrn Julani, der Ende letzten Jahres in Syrien an die Macht kam.<\/p>\n<p>Die bisher \u00fcbliche Verfahrensweise war so, dass eine Verfolgungserm\u00e4chtigung nach 129 b eine R\u00fcckwirkung besitzt, die nur durch die Verj\u00e4hrung des verfolgten Delikts begrenzt ist, die selbst wiederum vom Strafma\u00df abh\u00e4ngt. Dass Buschmann also dem 2024 in Bayern Verhafteten &#8222;Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung&#8220; vorwirft, beruht darauf, dass besagtes Delikt mit einer H\u00f6chststrafe von zehn Jahren versehen ist, also auch nach zehn Jahren verj\u00e4hrt. Damals war noch vorstellbar, es ginge nur um diesen einen Mann; schlie\u00dflich ist es nach deutschem Recht nicht strafbar, f\u00fcr eine fremde Armee zu k\u00e4mpfen (international \u00fcbrigens eine Ausnahme), also w\u00e4re es ohne dieses Konstrukt gar nicht m\u00f6glich gewesen, ihn daf\u00fcr \u00fcberhaupt zu belangen.<\/p>\n<p>Die Verfolgungserm\u00e4chtigung gibt es in zwei Geschmacksrichtungen \u2013 es gibt Einzelerm\u00e4chtigungen und Generalerm\u00e4chtigungen. Dass das Motiv der &#8222;terroristischen Organisation Volksrepublik Donezk&#8220; jetzt wieder auftaucht, deutet darauf hin, dass Buschmann damals eine Generalerm\u00e4chtigung unterzeichnet hat. Die jetzt anf\u00e4ngt, bittere Fr\u00fcchte zu tragen.<\/p>\n<p>Wobei eine solche Einordnung f\u00fcr die Donbass-Milizen zumindest technisch nachvollziehbar ist. Bezogen auf beide Volksrepubliken allerdings wirkt das reichlich absurd, weil ein Staat, selbst wenn seine Legitimit\u00e4t von der Bundesregierung in Zweifel gezogen wird, nun einmal eine gro\u00dfe Zahl von Personen umfasst, die eigentlich gar keine Terroristen sein k\u00f6nnen. Zumindest nach der Begrifflichkeit, wie sie bisher in Deutschland \u00fcblich war. Rentner, Krankenschwestern, Busfahrer oder Verwaltungsangestellte? Neben der milit\u00e4rischen Seite hatten eben beide Republiken auch eine zivile; es wurden Schulen betrieben, Kinderg\u00e4rten, Universit\u00e4ten, Krankenh\u00e4user, Wasser- und Stromversorgung (&#8230;) Buschmanns Erm\u00e4chtigung, das legen zumindest alle Presseberichte \u00fcber den Fall\u00a0aus dem Jahr 2024 nahe (und das best\u00e4tigt sich auch in den konkreten Dokumenten zu den jetzigen Durchsuchungen), unterscheidet aber eben nicht zwischen der zivilen Staatlichkeit und dem milit\u00e4rischen Arm.<\/p>\n<p>Das R\u00fcckwirkungsverbot des Artikels 103 ist keine Lappalie, sondern ein f\u00fcr einen Rechtsstaat nicht unerhebliches Prinzip. Denn wenn es nicht m\u00f6glich ist, \u00fcberhaupt zu wissen, was gegebenenfalls strafbar w\u00e4re, ist es beim besten Willen unm\u00f6glich, sich strafrechtskonform zu verhalten. Im Fall des\u00a0Paragrafen 129 b trifft das auf eine Entscheidung, die sehr vom aktuellen au\u00dfenpolitischen Interesse bestimmt ist. Nun wurde mit den Ermittlungen gegen Friedensbr\u00fccke diese Definition so weit gedehnt, dass sie auch noch humanit\u00e4re Hilfe umfassen soll. Da stellt sich dann die Frage, mit welchem Instrument der gesetzestreue B\u00fcrger dann seine Entscheidungen treffen soll. Mit einer zertifizierten Glaskugel? Bei einer Strafbarkeit, die, zumindest nach der bisherigen Praxis, auch im Falle der Unterst\u00fctzung f\u00fcnf Jahre zur\u00fcckreicht? Wie soll man im Voraus erahnen k\u00f6nnen, welches au\u00dfenpolitische Interesse eine kommende Bundesregierung f\u00fcnf Jahre in der Zukunft haben wird? Oder andersherum ist eine Haltung, die jedes denkbare Risiko durch eine au\u00dfenpolitische Ver\u00e4nderung ausschlie\u00dft und in vorauseilendem Gehorsam alles unterl\u00e4sst, was auch nur je mit dem au\u00dfenpolitischen Interesse kollidieren k\u00f6nnte, \u00fcberhaupt mit einer demokratischen Gesellschaft vereinbar?<\/p>\n<p>Es gibt zwei kleine Details, die erkennen lassen, wie schwierig das ist. Auch wenn inzwischen Angela Merkel und Fran\u00e7ois Hollande \u00f6ffentlich erkl\u00e4rt haben, die Minsker Vereinbarungen seien nur ein Trick gewesen, um die Ukraine weiter aufr\u00fcsten zu k\u00f6nnen \u2013 die \u00f6ffentlich kundgetane Haltung war, dass diese Vereinbarungen den ukrainischen B\u00fcrgerkrieg beenden sollten. Die Bundesrepublik war Garantiemacht dieser Vereinbarungen, die sogar durch Beschluss des UN-Sicherheitsrates zu g\u00fcltigem V\u00f6lkerrecht erhoben wurden. Was bedeutet, die Bundesregierung hat die beiden Volksrepubliken als Verhandlungspartner behandelt, nicht als Terroristen. Und eben \u00f6ffentlich immer wieder erkl\u00e4rt, diese Vereinbarungen m\u00fcssten umgesetzt werden, bis es dann pl\u00f6tzlich egal war.<\/p>\n<p>Wenn also das gesamte \u00f6ffentlich sichtbare Verhalten signalisierte, dass den beiden Republiken zumindest der v\u00f6lkerrechtliche Status von Kombattanten und eine, wenn auch fragile provisorische staatliche Legitimit\u00e4t zugestanden wurde, wie also soll ein deutscher B\u00fcrger darauf kommen, dass f\u00fcnf Jahre sp\u00e4ter genau das r\u00fcckwirkend aufgehoben wird, um aus der Lieferung von Rollst\u00fchlen und Musikinstrumenten eine Straftat zu machen? Hei\u00dft das, man solle vorsichtshalber den \u00f6ffentlichen Bekundungen misstrauen und stets das Schlimmste annehmen, wie blanken Betrug bei v\u00f6lkerrechtlichen Vertr\u00e4gen?<\/p>\n<p>Aber es geht ja noch weiter. Humanit\u00e4re Versorgung muss nach dem Kriegsv\u00f6lkerrecht durch alle Konfliktparteien erm\u00f6glicht werden; eine Behinderung oder Unterbindung dieser Versorgung gilt als Kriegsverbrechen. Dass Israel das seit Monaten tut, \u00e4ndert nichts daran. Im Sommer 2014 hatte die Ukraine versucht, die Donbass-Bev\u00f6lkerung auszuhungern, und um den ersten gro\u00dfen Hilfskonvoi aus Russland entfaltete sich ein tagelanges Drama, weil zu diesem Zeitpunkt die ukrainische Armee noch die Grenz\u00fcberg\u00e4nge zu Russland kontrollierte. Damals hat sich das Internationale Komitee vom Roten Kreuz alles andere als mit Ruhm bekleckert, weil genau dieser Bruch des Kriegsv\u00f6lkerrechts im Westen erfolgreich beschwiegen wurde. Jedenfalls war seitdem klar, dass eine humanit\u00e4re Versorgung der Menschen im Donbass \u00fcber die Kiewer Seite technisch unm\u00f6glich ist.<\/p>\n<p>Dass die Versorgung mit lebensnotwendigen G\u00fctern oder die Finanzierung eines Ferienaufenthalts f\u00fcr Kinder, die t\u00e4glich unter Beschuss leben, normales und legitimes humanit\u00e4res Handeln sind, wei\u00df nat\u00fcrlich auch die Bundesanwaltschaft. Daher wird in der Begr\u00fcndung f\u00fcr die Durchsuchungen eine seltsame Argumentation aufgebaut, zus\u00e4tzlich zu der Tatsache, dass pauschal Menschen, die im Donbass leben, zu &#8222;Mitgliedern&#8220; einer &#8222;terroristischen Vereinigung&#8220; wurden:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><em>&#8222;Zwar liegen derzeit keine Anhaltspunkte f\u00fcr eine auf l\u00e4ngere Zeit angelegte Eingliederung der Beschuldigten in die \u00f6rtlichen Strukturen der &#8218;Volksrepubliken Donezk und Lugansk&#8216; vor. Jedenfalls aber hat sie mit der Finanzierung von G\u00fctertransporten an die Frontlinie des Donbass konkret wirksame F\u00f6rderungshandlungen f\u00fcr die Organisationen erbracht. Diese waren zudem geeignet, die Milizion\u00e4re der Volksrepubliken in ihrem Entschluss zu st\u00e4rken, die K\u00e4mpfe fortzusetzen und auf diese Weise weitere Straftaten zu begehen.&#8220;<\/em><\/p>\n<p>Man muss das ein wenig auf sich wirken lassen, um zu erkennen, was sich darin verbirgt. Lieferungen &#8222;an die Frontlinie&#8220; bedeuteten mitnichten Lieferung an K\u00e4mpfer; im dicht besiedelten Donbass lag die Frontlinie immer nahe an Siedlungen, und unz\u00e4hlige, vor allem alte Menschen, haben ihre H\u00e4user trotz der stetigen Gefahr nicht verlassen. Die Versorgung dieser Gebiete war Friedensbr\u00fccke immer besonders wichtig. Was die Formulierung betrifft, mit der der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof nun die Durchsuchungsbefehle begr\u00fcndete, l\u00e4sst sie sich so \u00fcbersetzen: Wenn Oma in ihrem kleinen H\u00e4uschen in Frontn\u00e4he nicht verhungert, motiviert das den Enkel in der Miliz. Eine Formulierung, die ihre Umkehrung bereits in sich tr\u00e4gt, n\u00e4mlich, dass humanit\u00e4re Not in Ordnung geht, wenn sie nur die K\u00e4mpfer demotiviert.<\/p>\n<p>Das erinnert nicht nur an Kunstgriffe, die Israel derzeit gerne verwendet, um den Genozid an den Pal\u00e4stinensern zu kaschieren. Das wirft auch ernsthafte Zweifel bez\u00fcglich der Haltung der Bundesregierung zum Kriegsv\u00f6lkerrecht auf \u2013 schlie\u00dflich ergeht die Verfolgungserm\u00e4chtigung direkt aus der Regierung; die gedankliche Linie, die aus humanit\u00e4rer Hilfe eine &#8222;St\u00e4rkung der Milizion\u00e4re in ihrem Entschluss&#8220; macht, d\u00fcrfte kaum auf dem Mist des Ermittlungsrichters gewachsen sein, weil sie notwendige Voraussetzung f\u00fcr die Ermittlung \u00fcberhaupt ist. Nicht zu vergessen, dass der Generalbundesanwalt der Weisung des Justizministers unterliegt, es also ohne dessen Billigung gar keine Ermittlungen g\u00e4be.<\/p>\n<p>Was hier vorgef\u00fchrt wird, in Gestalt der Stilisierung humanit\u00e4rer Hilfe zum &#8222;Terrorismus&#8220;, ist also unzweifelhaft eine Rechtsposition der Bundesregierung. Die m\u00fcsste aber, da Deutschland diese Abkommen ratifiziert hat, an die Genfer Konventionen gebunden sein, einschlie\u00dflich der Konvention IV zum Schutz der Zivilbev\u00f6lkerung. Diese Konventionen kennen aber nur Kombattanten und Nichtkombattanten und fordern, letztere so weit irgend m\u00f6glich zu sch\u00fctzen. Eine Konstruktion wie &#8222;den Entschluss st\u00e4rken&#8220; ist in diesem Zusammenhang unbekannt und begibt sich, durch die Aufweichung der entscheidenden Trennlinie, in direkten Widerspruch mit dem internationalen Recht.<\/p>\n<p>Und das, um einem kleinen Hilfsverein das humanit\u00e4re Handwerk zu legen? Es gab einmal Zeiten, da reichte der politische Verstand zumindest noch so weit, zu erkennen, wann man sich vom V\u00f6lkerrecht entfernt und darauf zu achten, dass immer zarte Verbindungen bestehen bleiben, selbst wenn das politische Handeln von Konflikt bestimmt ist. Humanit\u00e4re Verbindungen beispielsweise. Weil immer die M\u00f6glichkeit besteht, Personen zu brauchen, die Vertrauen wieder aufbauen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Das ist das politische Motiv, warum Strukturen wie das Internationale Komitee vom Roten Kreuz selbst zu Hochzeiten des Kalten Kriegs block\u00fcbergreifend t\u00e4tig sein konnten, und warum jede Seite darauf bedacht war, &#8222;neutrale&#8220; Kontakte wie in Kunst und Kultur oder eben bei humanit\u00e4ren Hilfen nach M\u00f6glichkeit zu erhalten. So sehr, wie schon in den letzten Jahren gegen diese Prinzipien versto\u00dfen wurde und wie es nun, mit dieser Verkehrung humanit\u00e4ren Handelns in Terrorismus, seinen H\u00f6hepunkt findet, bleibt nur ein Schluss \u00fcbrig: Die aktuelle deutsche Politik steuert nicht nur bedenkenlos weiter auf Krieg zu; sie verschwendet dabei auch keinen Gedanken an eine Zeit danach. Als w\u00e4re ein Danach in ihrem Denken gar nicht vorgesehen. Und das ist wirklich be\u00e4ngstigend.<\/p>\n<p style=\"text-align: right;\"><em>Dagmar Henn ist Mitglied des Deutschen Freidenker-Verbandes<\/em><\/p>\n<hr \/>\n<p><span class=\"Cover-caption\" style=\"font-size: 10pt;\"><span class=\"Cover-captionItem\">Bild oben: Bilder von der Verteilung humanit\u00e4rer Hilfe von Friedensbr\u00fccke in Gorlowka, M\u00e4rz 2025.<br \/>\n\u00dcbernommen von RT DE<\/span><\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p><b>Beitrag von Dagmar Henn<\/b><br \/>\nDas ist etwas, was es eigentlich gar nicht geben d\u00fcrfte; wie so vieles im heutigen Deutschland. Ein humanit\u00e4rer Verein wird mit einem schr\u00e4g konstruierten Vorwurf der &#8222;Unterst\u00fctzung einer terroristischen Vereinigung&#8220; verfolgt und quer durch die Leitmedien schreit es &#8222;Terrorverdacht bei prorussischem Verein&#8220;. Nicht einer der lieben Kollegen hat sich die M\u00fche gemacht, auf der Webseite des Vereins Friedensbr\u00fccke-Kriegsopferhilfe, auf der penibel alle Hilfsaktionen aufgef\u00fchrt sind, nachzusehen, ob diese Vorw\u00fcrfe \u00fcberhaupt haltbar sind. Aber das w\u00e4re ja auch karrieresch\u00e4dlich. 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