{"id":17471,"date":"2023-11-06T21:47:37","date_gmt":"2023-11-06T20:47:37","guid":{"rendered":"https:\/\/www.freidenker.org\/?p=17471"},"modified":"2023-12-24T01:47:21","modified_gmt":"2023-12-24T00:47:21","slug":"denunziationsparagrafen-wie-nancy-faeser-gesetzlich-den-rechtsstaat-abschafft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.freidenker.org\/?p=17471","title":{"rendered":"Denunziationsparagrafen: Wie Nancy Faeser gesetzlich den Rechtsstaat abschafft"},"content":{"rendered":"<p><strong>Es gibt Gesetzesvorhaben, bei denen stehen einem bildlich die Haare zu Berge. Aus dem Ministerium von Frau Faeser wurde mit dem Vorschlag f\u00fcr die \u00c4nderung des Verfassungsschutzgesetzes ein besonders extremes Beispiel geliefert. Es soll pauschal Handlungen legalisieren, die in einem Rechtsstaat gar nicht zul\u00e4ssig sein d\u00fcrfen. <\/strong><\/p>\n<p><em>Von <strong>Dagmar Henn<\/strong><\/em><\/p>\n<p><span style=\"font-size: 10pt;\">Erstver\u00f6ffentlichung am 03.11.2023 auf <a href=\"https:\/\/freedert.online\/meinung\/185796-denunziatonsparagrafen-wie-nancy-faeser-gesetzlich\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">RT DE<\/a><\/span><\/p>\n<p>Man kann in Deutschland zusehen, wie der Rechtsstaat demontiert wird, Schritt f\u00fcr Schritt. Und inzwischen haben diese Entwicklungen ein betr\u00e4chtliches Tempo angenommen. Die \u00c4nderungsvorschl\u00e4ge, die die Regierungskoalition f\u00fcr das Verfassungsschutzgesetz vorgelegt hat, sind inzwischen zwar vielerorts kritisiert worden (etwa im<em><a href=\"https:\/\/www.cicero.de\/innenpolitik\/anderung-verfassungsschutzgesetz-haldenwang-faeser\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Cicero<\/a><\/em> oder auf den <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=105985\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"><em>NachDenkSeiten<\/em><\/a>), aber ihre Bedeutung ist weit gr\u00f6\u00dfer, als bisher in all diesen Darstellungen zusammengenommen.<\/p>\n<p>Bevor man ins Detail geht, sollte man sich ins Ged\u00e4chtnis rufen, was einen Rechtsstaat ausmacht. Im Kern ist das die Bindung staatlichen Handelns an Recht und Gesetz und die M\u00f6glichkeit der B\u00fcrger, dieses staatliche Handeln \u00fcber die Anrufung eines Gerichts \u00fcberpr\u00fcfen zu lassen. Konkret hei\u00dft das, es muss eine rechtliche Grundlage f\u00fcr dieses Handeln geben, egal in welchem Bereich, und ich muss die M\u00f6glichkeit haben, gegen Handlungen seitens des Staates zu klagen.<\/p>\n<p>Nun bewegen sich Dienste wie die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden ohnehin in einem Graubereich, allein schon deshalb, weil sie nur f\u00fcr all jene Dinge zust\u00e4ndig sind, die eben nicht den Charakter eines konkreten Strafrechtsversto\u00dfes annehmen, denn die sind von vornherein Aufgaben der Strafermittlungsbeh\u00f6rden. Wer je einen Verfassungsschutzbericht gelesen hat, der wei\u00df, wie sehr es da um Vermutungen geht. Wer sich an Dinge wie die Berufsverbote erinnert, der wei\u00df auch, dass diese Informationssammelei alles andere als harmlos ist und folgenlos bleibt.<\/p>\n<p>Die deutschen Verfassungsschutzbeh\u00f6rden waren auch in den letzten Jahren ungew\u00f6hnlich kreativ, um ihre Zust\u00e4ndigkeitsbereiche auszuweiten. Man denke nur an die h\u00fcbsche Formulierung von der bef\u00fcrchteten &#8222;Delegitimierung des Staates&#8220;. Das ist ein \u2013 nicht justiziables \u2013 Delikt, das man bereits begeht, wenn man auf die intellektuellen F\u00e4higkeiten einer Bundesau\u00dfenministerin Annalena Baerbock hinweist, oder wenn man das Fehlen jeglicher diplomatischer T\u00e4tigkeiten kritisiert.<\/p>\n<p>Welche Ansichten in der Kategorisierung durch den Verfassungsschutz (nicht des Strafrechts) als &#8222;Bestrebungen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung&#8220; gerichtet einsortiert werden, oder als &#8222;gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung, insbesondere das friedliche Zusammenleben der V\u00f6lker&#8220; gerichtet gelten, unterliegt starken Schwankungen, die von den politischen Interessen der jeweiligen Regierungen bestimmt sind. Wenn man Bundespolitikern bei ihren \u00c4u\u00dferungen zu Russland und die Russen betreffend lauscht, w\u00fcrde man durchaus sagen wollen, sie seien &#8222;gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung&#8220; gerichtet, aber das ist die NATO-Linie, also gilt das nicht als anr\u00fcchig.<\/p>\n<p>Nun gab es in den letzten Jahren ohnehin schon eine massive Versch\u00e4rfung des meinungsbezogenen Strafrechts, um v\u00f6llig legitime Meinungs\u00e4u\u00dferungen zu inkriminieren, wie etwa das Konstrukt mit &#8222;Billigung einer Straftat&#8220; bezogen auf \u00c4u\u00dferungen, die den russischen Milit\u00e4reinsatz in der Ukraine f\u00fcr legitim halten. Wenn man betrachtet, womit sich der Verfassungsschutz befasst, kann und darf man solche Verschiebungen im Strafrecht nicht \u00fcbergehen, denn wenn sich das Strafrecht in den Bereich der Meinungsfreiheit hinein ausdehnt, dann dehnt sich der diesem vorgelagerte Bereich, den der Verfassungsschutz f\u00fcr beobachtungsw\u00fcrdig h\u00e4lt, mit aus.<\/p>\n<p>Wenn also beispielsweise die Meinung &#8222;Russland hat recht, das Naziregime in der Ukraine muss weg&#8220; schon zum Gegenstand eines Strafverfahrens wird, dann gen\u00fcgt selbst die Aussage &#8222;man sollte einmal dar\u00fcber nachdenken, ob an den russischen Argumenten doch etwas dran ist&#8220;, um die Person, die derartiges \u00e4u\u00dfert, zum Objekt von Beobachtung und Datenerfassung durch den Verfassungsschutz zu machen.<\/p>\n<p>Das Bundesministerium des Innern hat nun einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, der die bisherige Regelung zur Weitergabe von Daten f\u00fcr unzul\u00e4ssig erkl\u00e4rte, forsch genutzt, um die M\u00f6glichkeit eben dieser Weitergabe k\u00fcnftig m\u00f6glichst noch betr\u00e4chtlich auszuweiten. Inzwischen liegt der entsprechende <a href=\"https:\/\/dserver.bundestag.de\/brd\/2023\/0439-23.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Entwurf<\/a> im Wortlaut vor, man kann also genau \u00fcberpr\u00fcfen, was da beabsichtigt ist.<\/p>\n<p>Noch eine Erinnerung vorneweg \u2013 wenn man wissen will, welche Folgen eine bestimmte gesetzliche Regelung haben kann, betrachtet man nicht den Fall der freundlichsten, sondern den der b\u00f6sartigsten Anwendung. Wenn jemand argumentiert, das sei sicher nicht so b\u00f6se gemeint, ist das ausgesprochen naiv; schlie\u00dflich w\u00fcrde selbst, wenn jetzt eine &#8222;freundliche&#8220; Lesart zur Anwendung k\u00e4me, das keine Garantie daf\u00fcr sein, dass das nach dem n\u00e4chsten Regierungswechsel oder mit dem n\u00e4chsten Krieg der NATO so bleibt.<\/p>\n<p>Schon beim ersten Punkt der Neuerungen, der Pflicht zur Weitergabe seitens des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz an &#8222;zust\u00e4ndige inl\u00e4ndische \u00f6ffentliche Stellen&#8220;, gibt es eine Formulierung, die f\u00fcr Missbrauch so weit offen ist wie ein Scheunentor. Denn Daten m\u00fcssen nicht nur weitergegeben werden &#8222;zur Vorbereitung und Durchf\u00fchrung von Verfahren und Ma\u00dfnahmen wegen einer Verletzung der Verfassungstreuepflicht im \u00f6ffentlichen Dienst&#8220; und zur Durchsetzung von EU-Sanktionen, sondern auch &#8222;zur Abwehr einer sonstigen Gefahr&#8220;, die &#8222;von Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach \u00a73 Absatz 1 ausgeht&#8220;.<\/p>\n<p>Das sind unter anderem die ziemlich vagen Unterstellungen von &#8222;Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung&#8220; gerichtet sind. Was sich alles unter diesem Begriff subsumieren l\u00e4sst, kann man in allen Verfassungsschutzberichten nachlesen.<\/p>\n<p>Eine &#8222;sonstige Gefahr&#8220;, die von solchen vagen &#8222;Bestrebungen&#8220; ausgeht, l\u00e4sst sich aus vielem konstruieren. Es ist, wie meist, einzig eine Frage des guten oder vielmehr des b\u00f6sen Willens und des Geschicks der Verfasser einer juristischen Argumentation.<\/p>\n<p>Aber dass die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden andere Beh\u00f6rden mit ihren \u2013 man kann es nicht oft genug sagen \u2013 strafrechtlich nicht relevanten Informationen versorgen, ist gewisserma\u00dfen schon der Normalfall, ob nun rechtlich abgedeckt oder nicht. Das Sch\u00f6ne an der T\u00e4tigkeit der Schlapph\u00fcte ist ja vor allem, dass jene F\u00e4lle eher selten sind, in denen die von dieser Fl\u00fcsterpost Betroffenen \u00fcberhaupt erfahren, dass sie Gegenstand solcher Mitteilungen waren.<\/p>\n<p>Die Beh\u00f6rden nur zu beliefern, damit ist das Faeser-Ministerium aber nicht zufrieden. Es will sich auch eine Rechtsgrundlage verschaffen, um die &#8222;Erkenntnisse&#8220; des Verfassungsschutzes sogar an private Stellen weiterzureichen. Die tauchen im Paragrafen 23 des Entwurfes als &#8222;inl\u00e4ndische Stellen zum administrativen Rechtsg\u00fcterschutz&#8220; auf. Dabei geht es nicht nur darum, Personen zu &#8222;deradikalisieren&#8220;, sondern auch darum, die &#8222;Verf\u00fcgbarkeit von Mitteln (\u2026) zu verhindern&#8220;, unter anderem die &#8222;Sammlung, Entgegennahme oder Verf\u00fcgbarmachung von Verm\u00f6genswerten zur F\u00f6rderung der Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten&#8220;.<\/p>\n<p>Es gab in letzter Zeit einige F\u00e4lle, in denen beispielsweise Konten gek\u00fcndigt wurden. Bisher eigentlich eine rechtlich zumindest zweifelhafte Sache; mit der neuen gesetzlichen Regelung aber ganz legal und offiziell veranlassbar. Sobald der Verfassungsschutz der Meinung ist, eine T\u00e4tigkeit sei &#8222;gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung&#8220; gerichtet, beispielsweise eine Demonstration gegen die NATO, dann darf der Verfassungsschutz auch mal eben die Bank, als &#8222;inl\u00e4ndische Stelle&#8220;, informieren, dass auf dem Konto XY Verm\u00f6genswerte, vulgo Geldmittel, gesammelt, entgegengenommen und verf\u00fcgbar gemacht werden, die vermutlich einem Zweck dienen sollen, der dem Verfassungsschutz nicht passt. Und schon ist das Konto wieder weg.<\/p>\n<p>Besonders h\u00fcbsch ist auch der Paragraf 21 (3) b \u00fcber &#8222;Betrieb oder Beeinflussung von Bildungseinrichtungen oder T\u00e4tigkeiten in ihnen, Nutzung von Telemediendiensten oder Veranstaltung von Versammlungen&#8220;. Die fremdartige &#8222;Nutzung von Telemediendiensten&#8220; ist das, was jeder Nutzer des Internet tagt\u00e4glich betreibt. Dem Verfassungsschutz wird also das Recht verliehen, den Betreibern beispielsweise von sozialen Netzwerken schwarze Listen zu schicken, welche Personen man von der Nutzung auszuschlie\u00dfen habe. Ganz legal.<\/p>\n<p>Aber das reicht noch nicht. Auch Grundst\u00fcckserwerb sowie die &#8222;Nutzung oder Betrieb von Gewerbeeinrichtungen&#8220; stehen auf der Liste.<\/p>\n<p>Man stelle sich einmal diese Liste unter voller Anwendung beh\u00f6rdlicher Kreativit\u00e4t vor. Die Meldung an die kontof\u00fchrende Bank hatten wir schon. Veranstaltungsr\u00e4ume sind nicht zu haben, weil vorher ein kleiner Anruf kam \u2026 auch das gab es praktisch bereits. Das Versammlungsrecht ist ebenfalls ein Grundrecht, aber wen interessiert das schon.<\/p>\n<p>Die Kr\u00f6nung ist allerdings der Punkt 5: Das Recht, Daten weiterzugeben, um &#8222;auf vergleichbare Weise das Gef\u00e4hrdungspotenzial der Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten zu reduzieren&#8220;.<\/p>\n<p>Noch einmal \u2013 es handelt sich samt und sonders um Aktivit\u00e4ten, die nicht strafbar sind; zum weit \u00fcberwiegenden Teil reine Meinungs-&#8222;Delikte&#8220;. Der Punkt 5 ist jedoch so formuliert, dass sich im Grunde das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz mit seinen Daten auf den n\u00e4chsten Marktplatz stellen und sie als Flugblatt verteilen k\u00f6nnte. Die Formulierung ist so offen, dass man sich schon sehr m\u00fchen muss, um irgendeine Form politischer, aber nicht regierungskonformer T\u00e4tigkeit nicht darunter fallen zu sehen.<\/p>\n<p>Die einzig tats\u00e4chlich einigerma\u00dfen handfeste Grenze liefert der Paragraf 23. Es darf nicht \u00fcbermittelt werden, wenn &#8222;die schutzw\u00fcrdigen Interessen der betroffenen Person das Allgemeininteresse an der \u00dcbermittlung \u00fcberwiegen&#8220;.<\/p>\n<p>Es ist durchaus zutreffend \u2013 wie in einigen Artikeln zu diesem Entwurf bereits zu lesen war \u2013, dass kleine Anrufe bei m\u00f6glichen Arbeitgebern oder Vermietern mit im Angebotskatalog stehen. Und hier sind wir an genau jenem Punkt, an dem es sich um eine v\u00f6llige Aufhebung des Rechtsstaatsprinzips handelt, und zwar gleich in mehreren Aspekten.<\/p>\n<p>Der erste ist altbekannt, beispielsweise aus den Regelungen zur Telefon\u00fcberwachung, bei denen die Bundesrepublik schon traditionell besonders gro\u00dfz\u00fcgig war. Eigentlich m\u00fcssen die Betroffenen im Fall einer richterlich angeordneten \u00dcberwachung nach deren Ende informiert werden. Das passierte aber schon fr\u00fcher h\u00f6chst selten. Und wenn der \u00dcberwachte gar nicht wei\u00df, dass er \u00fcberwacht wird, kann er auch keine Rechtsmittel bez\u00fcglich der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit dieser \u00dcberwachung einlegen.<\/p>\n<p>Genau diese Situation erzeugt diese vorgesehene gesetzliche Regelung in unbegrenzter Vielzahl. Wer auch immer ins Visier der Mitteilungsfreudigkeit dieser Bundesbeh\u00f6rde ger\u00e4t, welche Folgen diese Mitteilungsfreudigkeit auch zeitigt, er wird es im Regelfall nicht erfahren. Eine Verpflichtung dazu ist nicht vorgesehen. Wenn man aber gar nicht wei\u00df, was besagte Beh\u00f6rde im eigenen \u2013 pers\u00f6nlichen wie gesellschaftlichen \u2013 Umfeld so erz\u00e4hlt und an Reaktionen veranlasst, hat man auch keine M\u00f6glichkeit, dagegen zu klagen.<\/p>\n<p>Die Folgen, die solche &#8222;Daten\u00fcbermittlungen&#8220; haben k\u00f6nnen, k\u00f6nnen durchaus einer schwerwiegenderen strafrechtlichen Ma\u00dfnahme entsprechen. Ist es schlimmer, einen Strafbefehl wegen des Paragrafen 140 StGB zu bekommen oder wegen eines Anrufs beim Arbeitgeber die Arbeit zu verlieren? Letzteres ist \u00fcblicherweise gravierender. Beim Strafbefehl kann man ein Verfahren erzwingen, was zwar nicht mehr allzu viel wert ist, aber zumindest formal noch ein rechtsstaatliches Vorgehen.<\/p>\n<p>Man kann weder gegen die Entscheidung, einen Plauderanruf zu t\u00e4tigen, noch gegen dessen Folgen klagen, weil sich Ersteres der Kenntnis entzieht, und f\u00fcr Letzteres der wirkliche Verursacher gar nicht zur Verf\u00fcgung steht, denn der ist nicht bekannt. Was also tats\u00e4chlich durch eine solche Regelung entsteht, ist eine M\u00f6glichkeit einer au\u00dfergerichtlichen Bestrafung von Handlungen, die keinen strafrechtlichen Versto\u00df darstellen, wobei die Grunds\u00e4tze der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit ebenso missachtet werden wie die der Bindung an Recht und Gesetz.<\/p>\n<p>\u00dcbrigens darf das &#8222;Wissen&#8220; ebenso munter an ausl\u00e4ndische sowie &#8222;\u00fcber- und zwischenstaatliche Stellen&#8220; weitergegeben werden. Also an EU-Beh\u00f6rden, die CIA oder sogar den ukrainischen SBU &#8230; als Grund daf\u00fcr gen\u00fcgt n\u00e4mlich der &#8222;Schutz der Sicherheit eines anderen Staates&#8220;. Ein Sachverhalt, der bekanntlich nicht nur in den Vereinigten Staaten von Amerika gro\u00dfz\u00fcgig ausgelegt wird.<\/p>\n<p>Wenn man sich daran erinnert, wie weit deutsche Beh\u00f6rden bereits bei Kritikern der Corona-Ma\u00dfnahmen gegangen sind und wie gro\u00dfz\u00fcgig l\u00e4ngst einfachste Meinungs\u00e4u\u00dferungen mit dem Strafrecht \u00fcberzogen werden, wie rege daran gearbeitet wird, jede abweichende Information zur &#8222;Desinformation&#8220; zu erkl\u00e4ren und damit zum Ziel staatlichen Handelns zu machen, dann kann einem bei diesem Gesetzentwurf nur schwummrig werden. Was werden staatliche Beh\u00f6rden, die unter dem Stichwort &#8222;Infektionsschutz&#8220; mal eben die Grundrechte dutzendweise ausgehebelt haben, mit der M\u00f6glichkeit tun, jeden \u00fcberall zu denunzieren, der auch nur eine nicht regierungskonforme Ansicht \u00e4u\u00dfert? Ganz zu schweigen von den Eingriffen in die Organisationsfreiheit, die ganz nebenbei ebenso m\u00f6glich sind.<\/p>\n<p>Politische Verfolgung ist in Deutschland selten klar als solche kenntlich, denn daf\u00fcr werden l\u00e4ngst zu viele M\u00f6glichkeiten unterhalb des Strafrechts und neben diesem genutzt, sei es eine Steuerpr\u00fcfung, eine Denunziation beim Jugendamt oder ein Problem mit der Krankenkasse. Das ist bisher schon so \u2013 ohne eine Legalisierung dieser Techniken, gegen die man sich nicht rechtlich, aber auch nicht politisch zur Wehr setzen kann. Dieser nun eingereichte Entwurf des Verfassungsschutzgesetzes aber dehnt den Raum solcher unsichtbaren Verfolgung ins Unermessliche aus. Der Verfassungsschutz wird damit de facto zur Geheimpolizei und Gerichtsbarkeit in einem, und obendrein im Verborgenen und ohne jedes Einspruchsrecht. Eine Beh\u00f6rde ist das, deren Opfer wie im &#8222;Prozess&#8220; von Franz Kafka weder Anklage noch Richter jemals kennen werden.<\/p>\n<p>Reden wir doch noch einmal \u00fcber Rechtsstaatlichkeit.<\/p>\n<p style=\"text-align: right;\"><em>Dagmar Henn ist Mitglied des Deutschen Freidenker-Verbandes<\/em><\/p>\n<hr \/>\n<p><span style=\"font-size: 10pt;\">Bild oben: <span class=\"mw-mmv-title\">Bundesinnenministerin Nancy Faeser auf der &#8222;re:publica 2022&#8220; bei der Sesion &#8218;Der resiliente Staat: Die Folgen des Ukrainekriegs f\u00fcr das digitale Deutschland&#8216;<\/span><\/span><br \/>\n<span style=\"font-size: 10pt;\">Foto: Steffen Pr\u00f6\u00dfdorf, <a href=\"https:\/\/creativecommons.org\/licenses\/by-sa\/4.0\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">CC BY-SA 4.0<\/a><\/span><br \/>\n<span style=\"font-size: 10pt;\">Quelle: <a href=\"https:\/\/commons.wikimedia.org\/w\/index.php?curid=119467647\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/commons.wikimedia.org\/w\/index.php?curid=119467647<\/a><\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p><b>Beitrag von Dagmar Henn<\/b><br \/>\nMan kann in Deutschland zusehen, wie der Rechtsstaat demontiert wird, Schritt f\u00fcr Schritt. Und inzwischen haben diese Entwicklungen ein betr\u00e4chtliches Tempo angenommen. Die \u00c4nderungsvorschl\u00e4ge, die die Regierungskoalition f\u00fcr das Verfassungsschutzgesetz vorgelegt hat, sind inzwischen zwar vielerorts kritisiert worden (etwa imCicero oder auf den NachDenkSeiten), aber ihre Bedeutung ist weit gr\u00f6\u00dfer, als bisher in all diesen Darstellungen zusammengenommen. Bevor man ins Detail geht, sollte man sich ins Ged\u00e4chtnis rufen, was einen Rechtsstaat ausmacht. Im Kern ist das die Bindung staatlichen Handelns an Recht und Gesetz und die M\u00f6glichkeit der B\u00fcrger, dieses staatliche Handeln \u00fcber die Anrufung eines Gerichts \u00fcberpr\u00fcfen zu lassen. <\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":17474,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","advanced_seo_description":"","jetpack_seo_html_title":"","jetpack_seo_noindex":false,"jetpack_post_was_ever_published":false,"footnotes":""},"categories":[12],"tags":[999,1582,1994,1846,794,1556,1338,1111,1397],"class_list":["post-17471","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-demokratie-medien-aufklaerung","tag-datenschutz","tag-delegitimierung","tag-neonazismus","tag-rechtsstaat","tag-rechtsstaatlichkeit","tag-sicherheitspolitik","tag-strafrecht","tag-ukraine","tag-verfassungsschutz"],"jetpack_featured_media_url":"https:\/\/i0.wp.com\/www.freidenker.org\/fw17\/wp-content\/uploads\/2023\/11\/nancy_faeser_re-publica_2022_IMG_4981_800x450.jpg?fit=800%2C450&ssl=1","jetpack_shortlink":"https:\/\/wp.me\/p9stpK-4xN","jetpack-related-posts":[{"id":20619,"url":"https:\/\/www.freidenker.org\/?p=20619","url_meta":{"origin":17471,"position":0},"title":"Mit Fug und Recht k\u00f6nnen Politiker Respekt und Ehrfurcht erwarten","author":"Webredaktion","date":"31. 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Juli 2024","format":false,"excerpt":"Beitrag von Dagmar Henn Bei den Dingen, die die ber\u00fcchtigte Innenministerin Nancy Faeser so treibt, muss man oft sehr genau darauf achten, was der Vorwand f\u00fcr eine Ma\u00dfnahme ist und was das wirkliche Ziel. So widerlich und grundgesetzwidrig das Vorgehen gegen eine Publikation ist, gegen die unbestritten nicht einmal Strafverfahren\u2026","rel":"","context":"In &quot;Demokratie \u2013 Medien \u2013 Aufkl\u00e4rung&quot;","block_context":{"text":"Demokratie \u2013 Medien \u2013 Aufkl\u00e4rung","link":"https:\/\/www.freidenker.org\/?cat=12"},"img":{"alt_text":"","src":"https:\/\/i0.wp.com\/www.freidenker.org\/fw17\/wp-content\/uploads\/2024\/07\/Faeser_53486591650_800x450.jpg?fit=800%2C450&ssl=1&resize=350%2C200","width":350,"height":200,"srcset":"https:\/\/i0.wp.com\/www.freidenker.org\/fw17\/wp-content\/uploads\/2024\/07\/Faeser_53486591650_800x450.jpg?fit=800%2C450&ssl=1&resize=350%2C200 1x, https:\/\/i0.wp.com\/www.freidenker.org\/fw17\/wp-content\/uploads\/2024\/07\/Faeser_53486591650_800x450.jpg?fit=800%2C450&ssl=1&resize=525%2C300 1.5x, https:\/\/i0.wp.com\/www.freidenker.org\/fw17\/wp-content\/uploads\/2024\/07\/Faeser_53486591650_800x450.jpg?fit=800%2C450&ssl=1&resize=700%2C400 2x"},"classes":[]},{"id":21806,"url":"https:\/\/www.freidenker.org\/?p=21806","url_meta":{"origin":17471,"position":5},"title":"Neues vom &#8222;Faktenchecker&#8220;: Verfassungsschutz gut, AfD b\u00f6se","author":"Webredaktion","date":"12. 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