{"id":13541,"date":"2022-06-20T02:39:33","date_gmt":"2022-06-20T00:39:33","guid":{"rendered":"https:\/\/www.freidenker.org\/?p=13541"},"modified":"2022-07-23T14:38:05","modified_gmt":"2022-07-23T12:38:05","slug":"fressefreiheit-journalismus-in-deutschland-jetzt-strafbar","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.freidenker.org\/?p=13541","title":{"rendered":"\u201eFressefreiheit\u201c: Journalismus in Deutschland jetzt strafbar"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"font-size: 10pt;\">Auch erschienen in: <a href=\"https:\/\/www.freidenker.org\/?p=13817\">\u201eFREIDENKER\u201c Nr. 2-22<\/a>, Juli 2022, S. 35-39, 81. Jahrgang<\/span><\/p>\n<p><em>von <strong>Sebastian Bahlo<\/strong><\/em><\/p>\n<p>Es ist nicht nur mit geh\u00e4ssiger H\u00e4me zu erkl\u00e4ren, da\u00df der sprachliche Patzer von Au\u00dfenministerin Baerbock bei ihrem Antrittsbesuch in Ru\u00dfland am 18. Januar einige Ber\u00fchmtheit erlangt hat: \u201eIch will noch einmal unterstreichen, da\u00df bei uns Fresse\u2026 \u00e4h&#8230; Pressefreiheit bedeutet, da\u00df es keine staatliche Einmischung in dem Bereich gibt\u201c, sagte sie auf der gemeinsamen Pressekonferenz mit ihrem russischen Amtskollegen Lawrow. Die unfreiwillige Wortsch\u00f6pfung \u201eFressefreiheit\u201c pa\u00dft einfach zu gut zu der autorit\u00e4ren Umdeutung demokratischer Rechte, die seit dem Beginn der Coronama\u00dfnahmen und nochmals versch\u00e4rft seit der russischen Intervention in der Ukraine im Gange ist. Sp\u00e4testens das Verbot russischer Fernsehsender in Deutschland hat Baerbocks Satz l\u00fcgen gestraft, oder eben die Ersetzung der alten Pressefreiheit durch die neue Baerbocksche \u201eFressefreiheit\u201c besiegelt.<\/p>\n<p>Der Begriff Pressefreiheit bedeutete urspr\u00fcnglich nichts anderes, als da\u00df die Besitzer der Druckerpressen die unbeschr\u00e4nkte Freiheit haben, dar\u00fcber zu entscheiden, was gepre\u00dft wird, ohne staatliche Zensur. Sp\u00e4ter wurde er eher in dem Sinne verstanden, da\u00df insbesondere kritische Journalisten keiner staatlichen Repression wegen ihrer Arbeit ausgesetzt sind oder der Staat f\u00fcr ihre Sicherheit einsteht.\u00a0 In den letzten Jahren bekommen wir oft zu h\u00f6ren, da\u00df es in Deutschland immer schlechter um die Pressefreiheit bestellt sei, weil Journalisten immer \u00f6fter Angriffen ausgesetzt seien. Bei n\u00e4herer Betrachtung zeigt sich, da\u00df es hier vor allem darum geht, da\u00df regierungstreu agitierende Journalisten den gerechten Zorn des Volkes zu sp\u00fcren bekommen. Die Pressefreiheit wird so von einem Gut des Volkes, das es gegen den Staat zu verteidigen gilt, zu einem Gut des Staates, den es gegen das Volk zu verteidigen gilt, umgedeutet \u2013 \u201eFressefreiheit\u201c eben.<\/p>\n<p>Die verschiedenen Regierungen der BRD gefallen sich schon seit langem darin, Einschr\u00e4nkungen der Pressefreiheit in anderen L\u00e4ndern anzuklagen, etwa in China, Ru\u00dfland oder der T\u00fcrkei. Um die Inhaftierung des deutschen Journalisten Deniz Y\u00fccel in der T\u00fcrkei entwickelte sich ein diplomatisches Tauziehen. Seit der Versch\u00e4rfung des russischen Mediengesetzes im M\u00e4rz, wonach etwa absichtliche Falschinformationen strafbar sind, ist ganz Deutschland in gr\u00f6\u00dfter Sorge um die Freiheit russischer Journalisten vereint, Pr\u00e4sident Putin auf der Diffamierungsleiter vom \u201eAutokraten\u201c zum \u201eDiktator\u201c avanciert. (Da\u00df historisch ein Autokrat viel m\u00e4chtiger ist als ein Diktator, sei den Ignoranten geschenkt.)<\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund sollte das folgende doch erstaunen: Die deutsche Journalistin und Influencerin Alina Lipp, von den Leitmedien gerne mit Nettigkeiten wie \u201ePutins deutsche Propagandatr\u00f6te\u201c \u00fcberh\u00e4uft, ver\u00f6ffentlichte am 15. Juni auf ihrem Telegramkanal t.me\/neuesausrussland einen Geheimbeschlu\u00df, (\u201eEine vorherige Anh\u00f6rung der Beschuldigten unterbleibt, weil sie den Ermittlungszweck gef\u00e4hrden w\u00fcrde\u201c), des Amtsgerichts L\u00fcneburg zur Beschlagnahme von 1600 Euro auf ihrem Bankkonto im Zuge eines Ermittlungsverfahrens \u201ewegen Belohnung und Billigung von Straftaten\u201c. Der Beschlu\u00df ist vom 5. Mai und der Betroffenen offenbar erst jetzt vorgelegt worden.<\/p>\n<p>Darin befindet Amtsrichter Hobro-Klatte, dem Hauptverfahren vorgreifend: \u201eDie Beschuldigte bringt \u2026 fortlaufend ihre Solidarisierung mit dem am 24.02.2022 begonnenen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, mithin zu einem Verbrechen der Aggression nach \u00a7 13 Abs. 1 VstGB, zum Ausdruck, und hei\u00dft diesen gut.\u201c<\/p>\n<p>Zu dem \u201eVerbrechen der Aggression\u201c im deutschen Strafrecht ist hier ein kleiner Exkurs angebracht. Art. 26 GG: \u201e(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der V\u00f6lker zu st\u00f6ren, insbesondere die F\u00fchrung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.\u201c Entsprechend existierte bis 2016 der Paragraph 80 \u201eVorbereitung eines Angriffskrieges\u201c im deutschen Strafgesetzbuch. Dieser bezog sich darauf, Deutschland in einen Angriffskrieg zu verwickeln. Wegen des unter deutscher Beteiligung erfolgten Angriffskrieges gegen die Bundesrepublik Jugoslawien 1999 und aggressiver milit\u00e4rischer Handlungen gegen die Arabische Republik Syrien ab 2015 wurden mit Verweis auf diesen Paragraphen zahlreiche Strafanzeigen gegen die Mitglieder der jeweiligen Bundesregierungen beim Generalbundesanwalt gestellt. Wenig \u00fcberraschend lehnte die Bundesanwaltschaft, die dem Bundesjustizminister* weisungsgebunden ist, Ermittlungen ab, obwohl die Beweislast erdr\u00fcckend war. Der Inhalt des \u00a7 80 StGB wurde ab 2017 in den neugeschaffenen \u00a7 13 des so genannten V\u00f6lkerstrafgesetzbuches \u201eVerbrechen der Aggression\u201c aufgenommen. Das Prinzip des V\u00f6lkerstrafgesetzbuches ist die \u201euniversale\u201c Verfolgung von Straftaten, egal wo auf der Welt sie begangen werden. Die Schaffung des VStGB im Jahre 2002 diente der Anpassung des deutschen Strafrechts an die Straftatsdefinitionen und Strafbarkeitskriterien des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH). Die L\u00e4nder, die den IstGH tragen, konnten sich allerdings bis 2010 nicht auf eine Definition des Aggressionsverbrechen einigen \u2013 kein Wunder, tr\u00e4gt das Prinzip der internationalen Strafgerichtsbarkeit doch alle Z\u00fcge eines weltweiten Kolonialstrafrechts, und die L\u00e4nder der Kolonialherren, die den Aufbau des IStGH forciert haben, wollten sich ihr Recht auf Aggression nicht nehmen lassen.<\/p>\n<p>Die Definition, auf die sich die Vertragsparteien schlie\u00dflich geeinigt haben, lehnt sich in gewisser Weise an eine einschl\u00e4gige Definition der UNO-Generalversammlung (Resolution 3314 (XXIX)) aus dem Jahre 1974 an, doch gibt es interessante Unterschiede.<\/p>\n<p>Die Definition von 1974 enth\u00e4lt im Artikel 1 die allgemeine Definition: \u201eEine Aggression ist die Anwendung von Waffengewalt eines Staates gegen die Souver\u00e4nit\u00e4t, territoriale Integrit\u00e4t oder politische Unabh\u00e4ngigkeit eines anderen Staates oder anderweitig mit der Charta der Vereinten Nationen unvereinbar, wie in dieser Definition aufgef\u00fchrt.\u201c Unmittelbar darauf folgt eine wichtige \u201eErl\u00e4uterung: In dieser Definition ist der Begriff \u201eStaat\u201c so zu verstehen, da\u00df er<\/p>\n<ol style=\"list-style-type: lower-alpha;\">\n<li>ohne Ansehung von Fragen der Anerkennung oder Mitgliedschaft bei den Vereinten Nationen gebraucht wird,<\/li>\n<li>auch im Sinne einer \u201eGruppe von Staaten\u201c verstanden werden kann, wo dies angemessen ist.\u201c<\/li>\n<\/ol>\n<p>Was diese Erl\u00e4uterung etwa in Bezug auf den gegenw\u00e4rtigen Krieg in der Ukraine bedeutet, ist klar.<\/p>\n<p>Bevor Artikel 3 eine (nach Artikel 4 ausdr\u00fccklich unvollst\u00e4ndige) Aufz\u00e4hlung gewaltsamer Akte gibt, die eine Aggression konstituieren, macht Artikel 2 eine wichtige Einschr\u00e4nkung:<\/p>\n<p>\u201eDie erste Anwendung von Waffengewalt durch einen Staat in Verletzung der Charta soll den Anfangsverdacht eines Aggressionsakts begr\u00fcnden, obwohl der Sicherheitsrat in \u00dcbereinstimmung mit der Charta den Schlu\u00df ziehen kann, da\u00df die Feststellung, da\u00df ein Aggressionsakt vorliegt, im Lichte anderer relevanter Umst\u00e4nde nicht gerechtfertigt sei, einschlie\u00dflich der Tatsache, da\u00df die fraglichen Handlungen oder ihre Folgen nicht von hinreichender Schwere sind.\u201c<\/p>\n<p>Die Definition erkennt also die M\u00f6glichkeit \u201eanderer relevanter Umst\u00e4nde\u201c an, die einem Automatismus derart, da\u00df bestimmte Handlungen ohne weiteres als Aggression zu werten sind, entgegenstehen. Weitere H\u00fcrden f\u00fcr die Feststellung einer Aggression finden sich in den Artikeln 6 und 7.<\/p>\n<p>Artikel 6: \u201eNichts in dieser Definition soll dazu herangezogen werden, in irgendeiner Weise den Rahmen der Charta zu erweitern oder zu verengen, einschlie\u00dflich ihrer Bestimmungen in bezug auf diejenigen F\u00e4lle, in denen die Anwendung von Gewalt rechtm\u00e4\u00dfig ist.\u201c Letzteres bezieht sich insbesondere auf das Selbstverteidigungsrecht gem\u00e4\u00df Artikel 51 der UN-Charta.<\/p>\n<p>Artikel 7: \u201eNichts in dieser Definition, und insbesondere in Artikel 3, kann in irgendeiner Weise dem aus der Charta erwachsenden Recht auf Selbstbestimmung, Freiheit und Unabh\u00e4ngigkeit vorgehen, (\u2026) insbesondere von V\u00f6lkern unter kolonialen oder rassistischen Regimes oder anderen Formen der Fremdherrschaft; noch dem Recht dieser V\u00f6lker, f\u00fcr dieses Ziel zu k\u00e4mpfen und Unterst\u00fctzung zu suchen und zu erhalten (\u2026).\u201c<\/p>\n<p>Die Definition nimmt also einen Volksbefreiungskrieg und seine Unterst\u00fctzung durch andere Staaten ausdr\u00fccklich von der Qualifizierung als Aggression aus.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend diese Definition der UNO-Vollversammlung also sorgf\u00e4ltig einem politischen Mi\u00dfbrauch des Aggressionsbegriffs vorbeugt, indem sie gro\u00dfes Gewicht auf die Umst\u00e4nde des Waffengangs legt, hat sich der IStGH von solchen \u201eKleinigkeiten\u201c vollst\u00e4ndig befreit. Er \u00fcbernimmt den ersten Satz aus dem Artikel 1 der UNO-Definition, unterl\u00e4\u00dft die wichtige Einschr\u00e4nkung des Artikels 2, \u00fcbernimmt dann fast w\u00f6rtlich den Artikel 3, mit der entscheidenden Ausnahme, da\u00df es im Original hei\u00dft: \u201eJede der folgenden Handlungen soll unabh\u00e4ngig von einer Kriegserkl\u00e4rung, den Bestimmungen des Artikels 2 unterliegend und in \u00dcbereinstimmung mit ihnen, als Aggressionsakt qualifiziert werden\u201c, wohingegen der Einschub in der IStGH-Fassung lediglich lautet: \u201ein \u00dcbereinstimmung mit der Resolution 3314 (XXIX) der UNO-Vollversammlung vom 14. Dezember 1974\u201c. Ganz an den Anfang setzt er die Bedingung, da\u00df der Aggressionsakt \u201eihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der UN-Charta darstellt\u201c.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend nach der UNO-Definition eine die UN-Charta verletzende Gewaltanwendung lediglich den Anfangsverdacht eines Aggressionsakts begr\u00fcndet, ein dar\u00fcber befindendes Gericht sich also sorgf\u00e4ltig mit allen Umst\u00e4nden vertraut machen m\u00fc\u00dfte, stellt der IStGH seinen Richtern nur die Aufgabe, einen \u201eoffenkundigen\u201c Versto\u00df gegen die Charta ausfindig zu machen, um eine Person wegen des Aggressionsverbrechens zu verurteilen.<\/p>\n<p>Das deutsche V\u00f6lkerstrafgesetzbuch hat in \u00a7 13 die vom IStGH ersonnenen Formulierungen weitgehend kopiert:<\/p>\n<p>\u201e(1) Wer einen Angriffskrieg f\u00fchrt oder eine sonstige Angriffshandlung begeht, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.<\/p>\n<p>\u201e(2) Wer einen Angriffskrieg oder eine sonstige Angriffshandlung im Sinne des Absatzes 1 plant, vorbereitet oder einleitet, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft. Die Tat nach Satz 1 ist nur dann strafbar, wenn\u201e1. der Angriffskrieg gef\u00fchrt oder die sonstige Angriffshandlung begangen worden ist oder\u201e2. durch sie die Gefahr eines Angriffskrieges oder einer sonstigen Angriffshandlung f\u00fcr die Bundesrepublik Deutschland herbeigef\u00fchrt wird.<\/p>\n<p>\u201e(3) Eine Angriffshandlung ist die gegen die Souver\u00e4nit\u00e4t, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabh\u00e4ngigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit der Charta der Vereinten Nationen unvereinbare Anwendung von Waffengewalt durch einen Staat.<\/p>\n<p>\u201e(4) Beteiligter einer Tat nach den Abs\u00e4tzen 1 und 2 kann nur sein, wer tats\u00e4chlich in der Lage ist, das politische oder milit\u00e4rische Handeln eines Staates zu kontrollieren oder zu lenken.\u201e(5) In minder schweren F\u00e4llen des Absatzes 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter f\u00fcnf Jahren.\u201c<\/p>\n<p>Die Definition des Absatzes 3 ist die 1974 eingef\u00fchrte und vom IStGH aufgegriffene, wobei von den wichtigen Erlaubnistatbest\u00e4nden des UNO-Dokuments jede Spur fehlt.<\/p>\n<p>Es unterliegt keinem Zweifel, da\u00df die Mitglieder der Bundesregierung, die derzeit Waffenlieferungen in die Ukraine bef\u00fcrworten und durchf\u00fchren, mit mindestens einem Fu\u00df schon fest im Gef\u00e4ngnis stehen, denn die einseitige Parteinahme f\u00fcr die Ukraine, mit der Deutschland keinen B\u00fcndnisvertrag geschlossen hat, kann bereits als Aggression gegen Ru\u00dfland betrachtet werden, mindestens als Vorbereitung eines Angriffskrieges, und die allgegenw\u00e4rtige antirussische Propaganda in jedem Fall als \u201eAufstachelung zum Angriffskrieg\u201c, strafbar gem\u00e4\u00df \u00a7 80a StGB.<\/p>\n<p>Wie verh\u00e4lt es sich aber mit der weit verbreiteten, auch von der Bundesinnenministerin ausgesprochenen Behauptung, der vermeintliche \u201erussische Angriffskrieg\u201c sei nach deutschem Recht strafbar, wie es ja auch der L\u00fcneburger Amtsrichter Hobro-Klatte im Fall Alina Lipps annimmt? Tats\u00e4chlich ist das Aggressionsverbrechen als einziges im V\u00f6lkerstrafgesetzbuch von der extraterritorialen G\u00fcltigkeit ausgenommen:<\/p>\n<p>\u00a7 1: \u201eDieses Gesetz gilt f\u00fcr alle in ihm bezeichneten Straftaten gegen das V\u00f6lkerrecht, f\u00fcr Taten nach den \u00a7\u00a7 6 bis 12 auch dann, wenn die Tat im Ausland begangen wurde und keinen Bezug zum Inland aufweist. F\u00fcr Taten nach \u00a7 13, die im Ausland begangen wurden, gilt dieses Gesetz unabh\u00e4ngig vom Recht des Tatorts, wenn der T\u00e4ter Deutscher ist oder die Tat sich gegen die Bundesrepublik Deutschland richtet.\u201c<\/p>\n<p>Denn nat\u00fcrlich bekam der deutsche Gesetzgeber kalte F\u00fc\u00dfe bei dem Gedanken, da\u00df etwa Angriffskriege des Gro\u00dfen Bruders in Washington hier strafrechtlich verfolgt werden k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>Amtsrichter Hobro-Klatte sollte sich noch einmal ins Studium der Gesetzestexte vertiefen.<\/p>\n<p>Logischerweise kann nun auch die \u201eBelohnung und Billigung von Straftaten\u201c gem\u00e4\u00df \u00a7 140 StGB nicht auf eine Tat Anwendung finden, die von der G\u00fcltigkeit des deutschen Strafrechts ausgenommen ist. Doch zu diesem grundlegenden Mangel in der Anklage gegen Alina Lipp gesellt sich noch ein weiterer: Der \u00a7 140 StGB verlangt, da\u00df die Billigung der Straftat \u201ein einer Weise, die geeignet ist, den \u00f6ffentlichen Frieden zu st\u00f6ren\u201c geschieht. Und um die Erf\u00fcllung dieses Kriteriums entgegen allem Anschein zu beweisen, offenbart der L\u00fcneburger Amtsrichter, der die Nichtanwendbarkeit des deutschen Rechts auf die russische Intervention in der Ukraine mutma\u00dflich aus fachlicher Inkompetenz \u00fcbersehen hat, wahrhaft demagogische Qualit\u00e4ten:<\/p>\n<p>Lipps \u201e\u00c4u\u00dferungen sind dabei geeignet, das psychische Klima auch innerhalb der Bev\u00f6lkerung der Bundesrepublik Deutschlands aufzuhetzen, aufgrund zumindest verzerrender, teils auch wahrheitswidriger Darstellungen einen Dissenz innerhalb der Gesellschaft herbeizuf\u00fchren und den gesellschaftlichen Zusammenhalt aufzul\u00f6sen, Zweifel an der Funktionsf\u00e4higkeit der \u00f6ffentlichen Meinungsbildung und der Wahrhaftigkeit der medialen Berichterstattung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu s\u00e4en und dadurch das Vertrauen in die Rechtssicherheit und die Vertrauensw\u00fcrdigkeit des demokratischen Systems im Inland insgesamt zu ersch\u00fcttern, was ihr auch bewusst ist und sie zumindest billigend in Kauf nimmt, zumal sich ihre Postings \u2013 gezielt \u2013 an ein deutsches \u201aPublikum\u2018 richten.<\/p>\n<p>\u201eExemplarisch aufgef\u00fchrt seien folgende zwei Taten:<\/p>\n<p>\u201eAm 24.02.2022 postete die Beschuldigte auf ihrem Telegram-Kanal \u201eNeues aus Russland\u201c die Nachricht: \u201aDie Denazifikation hat begonnen\u2018 und ver\u00f6ffentlichte ein Video, in dem sie mitteilte, dass die Bev\u00f6lkerung die Russen und die \u201aBefreiung\u2018 feiern w\u00fcrde, seit Jahren die Ukrainer die russische Bev\u00f6lkerung t\u00f6ten w\u00fcrden und dies nun ein Ende habe.<\/p>\n<p>\u201eAm 12.03.2022 postete die Beschuldigte auf ihrem Telegram-Kanal \u201eNeues aus Russland\u201c ein Video, in dem sie mitteilte, seit Jahren komme es zu einem Genozid durch die Ukrainer, die russische Armee befreie betroffene Regionen nun.\u201c<\/p>\n<p>Es dr\u00e4ngen sich Zweifel auf, ob der kleine Amtsrichter diese perfide Argumentation, mit der die \u00c4u\u00dferung unliebsamer Meinungen zum Angriff auf die Gesundheit des Volksk\u00f6rpers erkl\u00e4rt wird, ohne h\u00f6heren ideologischen Beistand selbst erfunden hat. Jedenfalls konnte er sie im Bewu\u00dftsein zu Papier bringen, da\u00df sie den Nerv der Zeit trifft. Denn der stellt seit 2020 die Grundrechte auf den Kopf und erkl\u00e4rt Journalismus umstandslos zur Straftat \u2013 \u201eFressefreiheit\u201c eben.<\/p>\n<p style=\"text-align: right;\"><em>Sebastian Bahlo ist Vorsitzender des Deutschen Freidenker-Verbandes<\/em><\/p>\n<p><span style=\"font-size: 10pt;\"><strong>Anmerkung<\/strong><\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: 10pt;\">* In einer fr\u00fcheren Version dieses Beitrags stand f\u00e4lschlicherweise, dass der Generalbundesanwalt dem Bundesinnenminister weisungsgebunden ist, statt dem Bundesjustizminister.<\/span><\/p>\n<hr \/>\n<h5>Download<\/h5>\n<p>Der Artikel kann auch als PDF-Dokument angesehen und heruntergeladen werden:<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" data-attachment-id=\"1076\" data-permalink=\"https:\/\/www.freidenker.org\/?attachment_id=1076\" data-orig-file=\"https:\/\/i0.wp.com\/www.freidenker.org\/fw17\/wp-content\/uploads\/2017\/10\/pdf_icon-2.png?fit=32%2C32&amp;ssl=1\" data-orig-size=\"32,32\" data-comments-opened=\"0\" data-image-meta=\"{&quot;aperture&quot;:&quot;0&quot;,&quot;credit&quot;:&quot;&quot;,&quot;camera&quot;:&quot;&quot;,&quot;caption&quot;:&quot;&quot;,&quot;created_timestamp&quot;:&quot;0&quot;,&quot;copyright&quot;:&quot;&quot;,&quot;focal_length&quot;:&quot;0&quot;,&quot;iso&quot;:&quot;0&quot;,&quot;shutter_speed&quot;:&quot;0&quot;,&quot;title&quot;:&quot;&quot;,&quot;orientation&quot;:&quot;0&quot;}\" data-image-title=\"pdf_icon\" data-image-description=\"\" data-image-caption=\"\" data-large-file=\"https:\/\/i0.wp.com\/www.freidenker.org\/fw17\/wp-content\/uploads\/2017\/10\/pdf_icon-2.png?fit=32%2C32&amp;ssl=1\" class=\"alignnone size-full wp-image-1076\" src=\"https:\/\/i1.wp.com\/www.freidenker.org\/fw17\/wp-content\/uploads\/2017\/10\/pdf_icon-2.png?resize=32%2C32&amp;ssl=1\" alt=\"\" width=\"32\" height=\"32\" data-attachment-id=\"1076\" data-permalink=\"https:\/\/www.freidenker.org\/?attachment_id=1076\" data-orig-file=\"https:\/\/i0.wp.com\/www.freidenker.org\/fw17\/wp-content\/uploads\/2017\/10\/pdf_icon-2.png?fit=32%2C32&amp;ssl=1\" data-orig-size=\"32,32\" data-comments-opened=\"0\" data-image-meta=\"{&quot;aperture&quot;:&quot;0&quot;,&quot;credit&quot;:&quot;&quot;,&quot;camera&quot;:&quot;&quot;,&quot;caption&quot;:&quot;&quot;,&quot;created_timestamp&quot;:&quot;0&quot;,&quot;copyright&quot;:&quot;&quot;,&quot;focal_length&quot;:&quot;0&quot;,&quot;iso&quot;:&quot;0&quot;,&quot;shutter_speed&quot;:&quot;0&quot;,&quot;title&quot;:&quot;&quot;,&quot;orientation&quot;:&quot;0&quot;}\" data-image-title=\"pdf_icon\" data-image-description=\"\" data-image-caption=\"\" data-medium-file=\"https:\/\/i0.wp.com\/www.freidenker.org\/fw17\/wp-content\/uploads\/2017\/10\/pdf_icon-2.png?fit=32%2C32&amp;ssl=1\" data-large-file=\"https:\/\/i0.wp.com\/www.freidenker.org\/fw17\/wp-content\/uploads\/2017\/10\/pdf_icon-2.png?fit=32%2C32&amp;ssl=1\" \/> Sebastian Bahlo: <a href=\"https:\/\/www.freidenker.org\/fw17\/wp-content\/uploads\/2022\/07\/Freidenker_2022-02_Bahlo-Fressefreiheit.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u201eFressefreiheit\u201c: Journalismus in Deutschland jetzt strafbar<\/a> (Auszug aus <a href=\"https:\/\/www.freidenker.org\/?p=13817\">FREIDENKER 2-22<\/a>, ca. 383 KB)<\/p>\n<hr \/>\n<p><span style=\"font-size: 10pt;\">Bild: Alina Lipp<\/span><br \/>\n<span style=\"font-size: 10pt;\">Foto: Archiv Alina Lipp<\/span><br \/>\n<span style=\"font-size: 10pt;\">Quelle: <a href=\"https:\/\/riafan.ru\/23490178-_svoboda_slova_v_frg_nemetskoi_zhurnalistke_lipp_grozit_tri_goda_tyur_mi_za_pravdu_o_donbasse\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">riafan.ru<\/a><\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p><b>Beitrag von Sebastian Bahlo [auch erschienen in FREIDENKER 2-22]<\/b><br \/>\nEs ist nicht nur mit geh\u00e4ssiger H\u00e4me zu erkl\u00e4ren, dass der sprachliche Patzer von Au\u00dfenministerin Baerbock bei ihrem Antrittsbesuch in Russland am 18. Januar einige Ber\u00fchmtheit erlangt hat: \u201eIch will noch einmal unterstreichen, dass bei uns Fresse\u2026 \u00e4h&#8230; Pressefreiheit bedeutet, dass es keine staatliche Einmischung in dem Bereich gibt\u201c, sagte sie auf der gemeinsamen Pressekonferenz mit ihrem russischen Amtskollegen Lawrow. Die unfreiwillige Wortsch\u00f6pfung \u201eFressefreiheit\u201c passt einfach zu gut zu der autorit\u00e4ren Umdeutung demokratischer Rechte, die seit dem Beginn der Coronama\u00dfnahmen und nochmals versch\u00e4rft seit der russischen Intervention in der Ukraine im Gange ist.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":13542,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","advanced_seo_description":"","jetpack_seo_html_title":"","jetpack_seo_noindex":false,"jetpack_post_was_ever_published":false,"footnotes":""},"categories":[937],"tags":[162,1121,1315,1308,395,596,1338,639],"class_list":["post-13541","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-zeit-der-verleumder-freidenker-fuer-klartext","tag-demokratie","tag-donbass","tag-journalismus","tag-justiz","tag-meinungsfreiheit","tag-pressefreiheit","tag-strafrecht","tag-ukraine-konflikt"],"jetpack_featured_media_url":"https:\/\/i0.wp.com\/www.freidenker.org\/fw17\/wp-content\/uploads\/2022\/06\/klartext_alina_lipp_790654_800x450l.jpg?fit=800%2C450&ssl=1","jetpack_shortlink":"https:\/\/wp.me\/p9stpK-3wp","jetpack-related-posts":[{"id":13817,"url":"https:\/\/www.freidenker.org\/?p=13817","url_meta":{"origin":13541,"position":0},"title":"FREIDENKER Nr. 2-22 \u2013 Zensur","author":"Webredaktion","date":"22. 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